Fakt ist - die Entscheidung, ein Kind zu bekommen oder nicht ist eine der folgenschwersten Entscheidungen im Leben einer Frau und es gibt ein weltweit anerkanntes grundlegendes Menschenrecht auf selbstbestimmte Mutterschaft.
Der Partner der ungewollt schwangeren Frau hat ohne Zweifel das Recht, sich dazu zu äussern, ob er Vater werden möchte oder nicht. Er hat aber kein Recht, die Frau zur Abtreibung, noch sie zum Austragen zu zwingen. Die Gerichte mehrerer Länder sowie die Europäische Kommission für Menschenrechte haben entsprechende Klagen von potentiellen Vätern abgewiesen.
In einer funktionierenden Partnerschaft sollte soviel Vertrauen vorhanden sein, dass man eine so grundlegende Entscheidung wie einen Schwangerschaftsabbruch oder eine Familiengründung gemeinsam bespricht.
Wenn „Frau“ so absolut sicher keine Kinder möchte – wie kann es dann zu einer „ungewollten“ Schwangerschaft kommen? In diesem Forum wird Männern, die „ungewollt“ Vater werden (oder denen Frau mit Kinderwunsch einfach mal ein Kind „anhängt“, nach dem Motto „er wird’s dann schon liebhaben“), immer wieder genau dieser Vorwurf gemacht – nicht ausreichend auf Verhütung geachtet zu haben. Und da gibt es dann keine „selbstbestimmte Vaterschaft“ – denn diese Väter werden dann einfach zwangsweise in die Pflicht genommen .
Weiß Dein Partner, dass Du keine Kinder möchtest? Hat er evtl. einen Kinderwunsch? Befürchtest Du er könnte evtl. die Beziehung beenden, wenn Du gegen seinen Willen eine Abtreibung vornehmen lässt oder warum möchtest Du nicht mit ihm sprechen? Wenn er auch keinen Kinderwunsch hat, dürfte es doch kein Problem sein?
Bedenke auch - selbst wenn Dein Partner nicht herausfinden sollte, dass Du heimlich sein Kind abgetrieben hast, wirst Du nicht nur ein Leben lang mit der Tatsache leben müssen, ohne Not Dein in Dir heranwachsendes Kind getötet zu haben, sondern auch mit der Lüge seinem Vater gegenüber. Glaub mir, irgendwann holt Dich das wieder ein.
Mein Rat: sprich unbedingt mit Deinem Partner darüber und treffe erst danach diese nicht mehr rückgängig zu machende Entscheidung.