Und das lernen auch meine Söhne. Tut mir leid für eure Töchter aber das deutsche Familienrecht ist kein Ponyhof und ich muß meine Söhne lehren, sich zu schützen, weil ich weiß, daß sie eine "gute Partie" sein werden.
Falls du nicht ein alter User unter neuem Namen bist, möchte ich es für dich noch mal kommentieren, wenn wir das hier auch schon immer wieder hatten:
Erst mal: JA ! Eine Hochzeit, insbesondere, wenn Kinder kommen und dann erst recht, wenn einer nicht oder wenig der Erwerbsarbeit frönt oder auch wenn einer sehr viel weniger verdient als der andere, ist eine echte Falle.
Das ist aber kein Thema per se für den Mann, sondern für den, der erwerbstätig ist und mehr hat und verdient.
In meinem Fall war ich das und wir lesen hier in diesem Forum, dass ich kein Einzelfall bin.
Ein weiteres mal: JA ! Auch ich lehre mein Kind, nicht in diese Falle zu tappen. Mein Kind ist aber eine Frau.
Zu meiner Zeit hatte ich das Glück, dass ein unverheirateter Vater so gut wie keine Rechte am Kind hatte.
Heute bekommt er trotzdem standardmäßig das geteilte Sorgerecht und zwar unabhängig davon, ob er Pflichten, z.B. finanzielle übernimmt.
Und da würde ich dann zur Hirschkuh werden.
Im schlimmsten Fall trägt er dann null zum Leben des Kindes bei, darf aber bei allem mitquatschen.
DAS ist das ganz große Elend im hiesigen Familienrecht.
'Mein' Kindsvater hat zwar null beigetragen, außer ein paar Minuten vor 23 Jahren ( ich übertreibe es. Wir waren ein paar Jahre sowas wie zusammen und er hatte danach auch noch sporadisch egoistisches Interesse an ihr ), hatte aber auch null Rechte. Ok, damit kann ich leben.
Ich rate meiner Tochter, und das würde ich jedem raten, der mich fragt, bei allem, was in ihrem Leben relevant ist, davon auszugehen, es allein zu schaffen.
Was sie allein nicht schafft, soll sie nicht machen.
Es sieht inzwischen so aus, zumindest geht sie mit großen Schritten darauf zu, dass auch sie später beruflich sehr erfolgreich sein könnte.
Und sie möchte gerne ein Kind haben.
Ich rate ihr, es allein zu schaffen, beides, zusammen.
Das geht. Sie hat es bei mir gesehen und sie kann sich das ebenfalls vorstellen.
Das bedeutet aber, nach heutigem Familienrecht, dass sie den Namen des Vaters nicht angeben kann, denn sonst wird sie ihn niemals wieder los.
Meine Tochter ist lesbisch, da ist dieses Thema ohnehin etwas komplizierter.
w 50