• #1

Bevorstehende Trennung, Eigentumswohnung, erste Schritte. Wer hat Erfahrung?

Liebe Foristen,

nun ist es an der Zeit, eine räumliche Trennung durchzusetzen. Ich w. 46 J, und mein Mann 50 J, haben zwei Kinder 8 und 10 J. alt. Es ist eine gemeinsame Eigentumswohnung vorhanden, erworben im Jahr 2008. Seit ca. 4 Jahren sind wir kein paar mehr. Trotz Entfremdung blieben wir beide bis heute unter einem Dach wohnen und sorgten für unsere Kinder gemeinsam. Wir sind beide Vollzeit berufstätig. Ich (Steuerklasse 5, Netto 1.700 € + Kindergeld, mein Mann verdient bestimmt das Doppelte) konnte leider keine Ersparnisse anlegen, da ich meine betagten Eltern im Ausland (in meinem Heimatland) permanent finanziell unterstütze.

Der Gedanke, das Leben meiner Kinder grundlegend umkrempelt zu müssen, bereitet mir großes Unbehagen. Beständigkeit und Stabilität sind mir wichtig, Veränderungen kann ich nur schwer ertragen. Ich fürchte mich vor dem Verlust unserer Lebensqualität und vor dem sozialen Abstieg. Momentan kann ich nicht klar denken: Ich kriege keine Luft, Tränen fließen.

Es schmerzt mir, meine Kinder nicht in dieser Wohnung aufwachsen zu sehen. An dieser Wohnung hängen wir sehr und können uns gegenwärtig keine andere Bleibe vorstellen. Dennoch ist der Wunsch meines Mannes nach einem klaren Schnitt überaus verständlich.

Alle finanziellen Fragen hat mein Mann bisher geregelt und den Kredit für die Wohnung getilgt. Ich trug die Kosten für den Lebensmittelkauf, Kindergarten, Hort, Schule, Musik- und Sprachunterricht, Reisen (Urlaub und Reisen zu Großeltern). Mein Mann warf mir regelmäßig vor, eine Parasitin zu sein und auf seine Kosten zu leben. Dem kann ich nicht zustimmen. Zugegeben, ich halte mich in Finanzfragen für weitgehend unselbständig, dennoch kümmere ich mich gut um meine Kinder und ging regelmäßig meiner Arbeit nach, die mich sehr erfüllt.

Nun, also zu meinen Fragen. Bei Profamilia-Beratung schaute ich mir die Düsseldorfer Tabelle an. Nach dem Steuerklassewechsel werden mir etwa 300 € Trennungsunterhalt zustehen. Ein 50/50 Wechselmodel wird von uns beiden befürworten. Woher nehme ich mir das Geld für die Miete? Für die Maklergebühr/Kaution sofern ich eine neue Mietwohnung finde? Wie suche ich sie überhaupt, wenn ich ganztags arbeite? Muss ich anfänglich Kredit aufnehmen, um die genannten Kosten tragen zu können? Wie ist die richtige Vorgehensweise?
Da die Eigentumswohnung wohl verkauft wird, dauert es eine Weile bis sich ein Käufer findet…Wie haben Sie das gemacht, meine Damen? Ich bin Ihnen unendlich dankbar, wenn Sie mir Ihre Erfahrungen schildern und evtl. knifflige Dinge dabei ansprechen können.

Ich bedauere, dass mein Thread so konfus geraten ist. Versuche mich demnächst zu beruhigen und sachlicher zu formulieren.

P.S. Gespräch mit meinem Mann – nicht möglich. Er betreibt seit Jahren silent Treatment
 
  • #2
Noch ein Thread, dass sprachlos macht. Er bezeichnet dich als Parasitin? Seine Ehefrau und Mutter seiner Kinder, die auch arbeiten geht? Ich kenne mich mit gesetzlichen Regelungen in der Scheidung nicht aus, andere Foristen werden sicher mehr dazu schreiben, ich würde dir raten, bei solchem Mann ganz unverschämt zu werden und sich krank schreiben lassen, Burnout, Depression usw.Hab da keine Hemmungen. Nicht meine Art,solche Ratschläge zu verteilen, aber manch einer Mann gehört einfach richtig abkassiert. Geh auf jeden Fall zu Anwalt und klär mit der Wohnung, ich würde 50/50 Regelung überdenken, fraglich, ob es tatsächlich dein Wunsch war oder du hast dich aus falschem Stolz, deinem Ex was beweisen zu müssen oder wegen schlechtem Gewissen erpressen und manipulieren lassen.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
  • #3
Geh zum Anwalt.
Wenn die Kinder ausschließlich bei dir bleiben, kannst du ihn raussetzen, egal, ob es eure Wohnung ist oder nur seine. 50:50 ist nicht immer die beste Lösung. Lass dir alle möglichen Modelle durchrechnen und entscheide erst dann. Was dein Mann sagt, ist egal.
 
  • #4
Alle finanziellen Fragen hat mein Mann bisher geregelt und den Kredit für die Wohnung getilgt. Ich trug die Kosten für den Lebensmittelkauf, Kindergarten, Hort, Schule, Musik- und Sprachunterricht, Reisen (Urlaub und Reisen zu Großeltern). Mein Mann warf mir regelmäßig vor, eine Parasitin zu sein und auf seine Kosten zu leben. Dem kann ich nicht zustimmen. Zugegeben, ich halte mich in Finanzfragen für weitgehend unselbständig, dennoch kümmere ich mich gut um meine Kinder und ging regelmäßig meiner Arbeit nach, die mich sehr erfüllt.
Kann zum Rest leider nichts sagen, aber dieser Abschnitt kommt mir sehr bekannt vor. Bei deinem Einkommen und wenn du deine Eltern mitversorgst, ist doch klar, dass du nicht zum Sparen kommst. Bitte nimm den blöden Spruch nicht an, du tust genug mit Erziehung und Vollzeitjob.
 
  • #5
Liebe FS,

als erstes musst du dir einen finanziellen Überblick verschaffen. Ich verstehe zwar nicht, wieso man das komplett aus der Hand gibt, aber nun ist die Situation erstmal so.
Wieviel genau verdient dein Mann? Was für Konten hat er/habt ihr/hast du? Wie hoch sind die Rate für die Wohnung und die Kosten, die er derzeit für eure Familie trägt? Wie hoch sind deine Kosten? Ich glaube nämlich nicht, dass du so viel weniger zahlst als er. Bei dem, was du alles übernommen hast, kann es gut sein, dass du mindestens auf den gleichen, falls nicht sogar auf einen höheren Anteil kommst als er. Das wissen wir aber ohne weitere Angaben jedoch nicht.
Bis du eine eigene Wohnung gefunden hast, kann es noch etwas dauern. Bis dahin teilt ihr die Kosten gerecht auf. Nicht der eine das und der andere jenes. Hintergrund: Klare Vermögensverhältnisse schaffen und nicht, dass du noch bis weit nach deinem Auszug alleine die Kosten für die Kinder trägst.

2. Alle Dokumente zusammensuchen, die mit eurer Wohnung zusammenhängen und etwaigen Vermögenswerten seiner- und deinerseits und ab damit zum Anwalt. Ich kann mir gut vorstellen, dass dein Mann Konten oder Vermögenswerte besitzt, von denen du nichts weißt. Deswegen musst du dir einen Überblick verschaffen. Hast du alle Unterlagen zusammen, kann dir der Anwalt dabei helfen, wie euer Vermögen gerecht aufgeteilt werden kann. Ich hoffe, du stehst mit im Grundbuch für die Wohnung?

3. Mit der Wohnungssuche fängst du morgen an. Das geht locker nach Feierabend oder wann immer du Zeit hast. Es gibt einschlägige Online-Portale. Oder du rufst direkt bei den Genossenschaften an. Da sind die Wohnungen meistens günstiger. Fange an, dir jeden Euro, den du über hast, zurückzulegen. Ggf. müssen deine Eltern mal einen oder zwei Monate ohne deine Unterstützung auskommen, damit du die Kaution zusammenbekommst. Die Provision trägt der Vermieter, es sei denn, du beauftragst den Makler. Die Miete solltest du von den 2000 Euro zahlen können. Je nachdem wo du in Deutschland wohnst, rechne mit ca. 800 - 1000 Euro für eine Dreizimmerwohnung (sehr grob geschätzt).

4. Für das neue Jahr beantragst du eine Änderung der Steuerklasse. Deine jetzige Steuerklasse benachteiligt dich gegenüber deinem Mann.

Du musst lernen, wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Alles finanzielle deinem Mann zu überlassen, war ein schwerer Fehler, den du jetzt ausbadest. Lerne daraus. Alleine leben (lebensfähig zu sein) ist nicht schwer, man muss er nur wollen. Sobald du dich gefangen hast, wirst du feststellen, wie schön das Leben sein kann ohne deinen Mann, der dich zuletzt nur noch schlecht behandelt hat.

Alles Gute.

W33
 
  • #6
Ich kann Dir nur aus eigener Erfahrung sagen, geh‘ zu einem Anwalt. Du bist emotional gar nicht mehr in der Lage, vernünftig zu reagieren. Er macht das für Dich, auch das Finanzielle regelt er/sie, so dass Du keine Angst mehr haben musst!
 
  • #7
Liebe Akoya,
erstmal möchte ich dir viel Mut machen. Du wirst mehr schaffen, als du dir jetzt denkst.
Zwei Sachen gehen mir durch den Kopf. Seid ihr beide als Eigentümer bei der ETW eingetragen? Dann steht dir nach Abzug der noch offenen Kredite, die Hälfte des Verkaufserlöses zu. Wenn ihr weniger als 10 Jahre die Wohnung bewohnt, muss der Erlös soweit ich weiß versteuert werden. Erkundigt euch da.
Wenn ihr das 50:50-Modell bevorzugt, was ich für alle Beteiligten bevorzugen würde, steht dir kein Kindesunterhalt zu. Da ihr ja beide zur Hälfte die Kinder betreut. Das Kindergeld wird vermutlich auch geteilt. Das weiß ich aber nicht genau. Ob dir persönlich Trennungsunterhalt zu steht, kann ich nicht beurteilen.
Was die Wohnsituation angeht:
Ich habe mir nach der Trennung eine kleine Eigentumswohnung gekauft. Auch bei uns war der Verkauf unseres Hauses zeitlich erst nach dem Kauf der ETW. Das ganze wurde bei der selben Bank finanziert, die auch unser Haus finanziert hat. Daher war das kein Problem. Ich habe bis zum Verkauf des Hauses eine Tilgungsrate vereinbart, die unter einer vergleichbaren Monatsmiete lag. Nach dem Verkauf des Hauses konnte ich die Hälfte des Kredits abbezahlen. Die Tilgung ist nun so gestrickt, dass die Wohnung mit Eintritt in die Rente abbezahlt ist. Nach wie vor, zahle ich nicht mehr, als ich für eine Mietwohnung zahlen würde. Ob das bei dir so funktionieren würde, hängt natürlich davon ab, ob und wieviel du bei einem Verkauf eurer Wohnung bekommen würdest. Lass dich da bei deiner Bank beraten. Und geh bitte dringend zu einem Anwalt. Wenn es möglich ist, nimm dir mit deinem Mann zusammen einen Anwalt. Das spart Kosten. Das funktioniert aber nur, wenn ihr beide an einer gütlichen Einigung interessiert seid.
Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen.
Ich wünsche dir alles Gute. Du wirst das schaffen.
Und sprich mit deinen Eltern. Vielleicht ist es möglich, dass du ihre Unterstützung etwas zurück schraubst oder sogar auf Eis legst. Ich weiß, das ist bitter. Aber denk jetzt zuerst an deine Kinder und dich.
Alles Gute, w 52
 
  • #8
Liebe FS,
Du wirst das Sponsering Deiner Familie einstellen und Dich um Deine finanziellen Angelegenheiten kümmern müssen.
Wenn Du mit Deinem Mann nicht reden kannst, dann lass' Dir von ProFamilia einen Fachanwalt für Scheidungsrecht empfehlen. Klär mit ihm das weitere Vorgehen und fang' sofort mit der Wohnungssuche an. Das ist in Berlin die wahre Herausforderung.

Du wirst jetzt Verantwortung für Deine Finanzfragen übernehmen müssen. Lass' für das neue Jahr direkt die Steuerklasse auf 4/4 wechseln. Dann hast Du mehr Netto, was bei Deiner Wohnungssuche besser ist.
Ob Dein Mann den Kredit für die Wohnung getilgt hat oder nicht, ist egal solange Du im Grundbuch stehst.

In Berlin ist es nicht schwer, die Wohnung zu verkaufen, es wird aber schwer sein, 2 Wohnungen zu finden mit 2 Kindern und das in relativer Nähe zueinander, weil ihr das Wechselmodell nachen wollt. Wenn man nicht miteinander redet, wird das schwierig.
Selbst die 4 Jahre, die euch die Wohnung gehörte wird sie eine Wertsteigerung haben.

Ja, Du musst Dich mit dem sozialen Abstieg abfinden: keine Eigentumswohnung, geringes Einkommen, d.h. kleine Wohnung in keiner guten Lage, vielleicht auch keine 2 Kinderzimmer wenn ihr in Berlin bleiben wollt.
Immerhin musst Du dann mit keinem Menschen mehr Zusammenleben, der Dich als Parasit bezeichnet und vor den Kindern demütigt.

Lass' Dich nicht belabern, mit irgendwelchen "Lösungen" sondern nimm' Versorgungsausgleich und Zugewinn nach der gesetzlichen Regelung mit. Das ist langfristig für Dich das Beste. Und wenn er dazu was sagt, dann antworte "so sind Parasiten, hättest Du Dir vor der Ehe überlegen sollen".

Der Anwalt kann Dich auch beraten, wie Du an Geld für die Wohnungssuche kommst. Von den Rücklagen gehört Dir ja auch die Hälfte. Also in den Steuerunterlagen nachsehen, was für Konten, Lebensversicherungen, Wertpapiere etc ihr habt - bevor er anfängt das zur Seite zu schaffen.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
  • #9
Ich würde den Rat eines erfahrenen Juristen einholen. Als ersten Schritt.
Dann könnte ein Vorschlag ausgearbeitet werden, dass du und die Kinder in der Wohnung verbleiben, bis das kleinste Kind 21 ist bzw ausgezogen ist. Da dein Mann die Raten stemmt, wird er dafür durch die "Sachleistung" beim Unterhalt entlastet.
Sprich so etwas beim Beratungstermin an - wenn deinem Mann das Wohl der Kinder ebenfalls wichtig ist, könnte so eine Lösung gefunden werden. Natürlich gehört ihm danach mehr von der Wohnung, da er sie ja bezahlt.
Achtung - dies ist keine jur. Beratung, sondern eine Idee. Wie und ob sie umgesetzt werden kann, muss sich anhand eures Einzelfalles zeigen.
 
  • #10
Liebe Akoya, es tut mir leid für Dich. Eine Trennung ist natürlich eine unschöne Sache, gerade wenn Kinder davon betroffen sind. Deine Bedenken bezüglich Eurer Eigentumswohnung kann ich nachvollziehen. Aus eigener Erfahrung mit meiner Tochter weiß ich, dass dies für Kinder nicht einfach ist. Aber keine Immobilie dieser Welt ist m.E. ein finanzielles Kamikaze wert. Ich verstehe nicht ganz wieso Ihr Euch erst jetzt darum kümmert, wenn Ihr schon 4 Jahre getrennt lebt. Als erstes würde ich mich um den Verkauf der Wohnung kümmern. Geh zum Makler, lass sie einwerten und los geht es. Wenn Ihr in einem Ballungsgebiet lebt, müsste bei einer im Jahr 2008 erworbenen Immobilie ein Gewinn rauskommen. Wenn durch einen Ehevertrag nicht anders geregelt, geht der Betrag abzüglich des Darlehens hälftig an beide Parteien, da es sich um Zugewinn handelt. Dabei ist egal wer von Euch den Kredit abgezahlt hat.Je angemessener der Preis um so schneller wird auch der Verkauf laufen, wollt Ihr einen Preis deutlich über dem Marktpreis erzielen, braucht die Vermarktung länger. Würde ich Dir in Eurer Lage aber nicht empfehlen.
Beim Wechselmodell fallen keine Unterhaltszahlungen an. Kindergeld wird geteilt. Steuerwechsel und Trennungsunterhalt sind m.E. zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Die Düsseldorfer Tabelle regelt doch nur den Kindesunterhalt? Der ist beim Wechselmodell aber nicht gegeben.
Die Kaution kannst Du über eine Bankbürgschaft zahlen, dann fallen außer jährlichen Gebühren erstmal keine Kosten für Dich an. Den Makler wirst Du wohl zahlen müssen. Viele Menschen, die Vollzeit arbeiten, sind trotzdem in der Lage eine neue Wohnung zu finden. Wirst Du auch sein. Stell Dir in den entsprechenden Immobilienportalen ein Gesuch ein, dann wirst Du regelmäßig benachrichtigt, wenn eine für Dich entsprechende Wohnung neu eingestellt wird. Bei Mietwohnungen musst Du schnell sein und sofort anrufen und besichtigen.
Alle finanziellen Fragen hat mein Mann bisher geregelt und den Kredit für die Wohnung getilgt. Ich trug die Kos
Dann wird es Zeit, dass Du Dich ab jetzt zumindest um Deine finanziellen Angelegenheiten kümmerst. Ansonsten macht er es für Dich. Reden sollte er übrigens auch mit Dir, ansonsten kann er das Wechselmodell nämlich ganz schnell vergessen.
W, 53
 
  • #11
Liebe Akoya,
erst einmal fühl Dich gedrückt. In so einer ähnlichen Situation habe ich auch einmal gesteckt.
Beim Lesen Deines Textes kam mir spontan die Idee:
Warum bleibst Du mit den Kindern nicht in der Eigentumswohnung und zahlst Deinem Mann eine symbolische Miete bzw. verzichtest dafür auf Trennungsunterhalt? Ist nach 10 Jahren noch ein Kredit vorhanden? Könntest Du die (kleineren) Raten jetzt allein zahlen?

Eine 2008 gekaufte Immobilie zu verkaufen wäre echt schade. Sie ist zwar heute viel mehr wert aber auch um entsprechend wieder etwas anderes zu kaufen oder mieten, ist ja auch teurer geworden.
Bleibe unter allen Umständen mit den Kindern in der Wohnung bis alles vom Gericht geklärt ist. Wenn Du vorzeitig ausziehst, sind Tatsachen geschaffen, die nicht so leicht rückgängig zu machen sind. Hoffentlich bedeutet es Deinem Noch-Mann etwas, dass seine Kinder in der Wohnung bleiben können, zumindest vorerst.

Behalte die Nerven und lasse anwaltlich Eure Einkommensverhältnisse klären, da Du ja anscheinend nicht weißt, was er verdient. Lasse auch möglichst bald Eure Steuerklassen ändern (evtl. schon für 2019) denn Du zahlst ungleich mehr Steuern als er mit Deiner STKL 5. Dann hast Du schon einmal etwas mehr netto.
Alles Gute
W53
 
L

Lionne69

Gast
  • #12
Akoya,

Also mit 46 so gar keine Ahnung zu haben? Meinen Kommentar mag ich mir verkneifen...

Wie ich es gemacht habe?
Ich habe mich immer um alles gekümmert, was mich anbetraf, auch schon vor der Volljährigkeit. Schülerjobs, Ausbildungs- Studienplatzsuche, Wohnungssuchen, Umzüge, Haushaltsführung, Bankgeschäfte.

Fakt - Wenn Du 1700€ netto bei LSt V verdienst, ist das nicht wenig.

1. Anwalt, lass Dich über Deine Rechte aufklären, was Dir wirklich zusteht.

2. Budgetaufstellung
Dein Einkommen,
Lohnsteuerklasse 4 verändert Dein Einkommen gravierend. Wie lange ihr gemeinsam veranlagt bleibt, wäre mit Deinem Ex und den Steuerberater zu klären (und auch Dein Anwalt kann da was sagen)
Unterhalt - auch bei 50:50 Wechselmodell könntest Du bei so großem Einkommensunterschied Unterhalt für die Kinder bekommen. (Anwalt)

Deine Ausgaben,
Was brauchst Du zum Leben und was solltest Du streichen - auf dem Prüfstand sind die Unterstützung der Eltern, Urlaube, Zusatzkurse für Kinder (außer der Vater übernimmt sie), Deine Hobbies, Gewohnheiten... Prüfe Versicherungen, alle Lebenshaltungskosten. Wo und was kaufst Du ein?
Es wird kein sozialer Abstieg werden, aber natürlich schwimmst Du jetzt nicht mehr in der Oberliga mit.
Es gibt Beratungsstellen, die einem bei Budgetplanungen helfen, allerdings sind diese eher für Leute, die ganz andere, existenzielle Finanzprobleme haben - aber ganz einfach, google mal, oder geh in eine Buchhandlung.
Das musst Du jetzt lernen.
Dann weißt Du, was Du Dir als Miete leisten kannst (NK nicht vergessen).

Ihr werdet außer der Wohnung auch noch Rücklagen haben, auch da selbst schauen, Alle Bankunterlagen - ganz schnell Anwalt fragen. Davon gehört Dir ein Teil.
Damit kannst Du Deinen Start finanzieren.

Wohnung suchen - Internet, Anzeigen , Anrufen - es muss kein Makler sein, habe ich noch nie gebraucht. Aber Kaution wirst Du zahlen müssen.

Vielleicht hast Du eine gute Freundin, die Dir mal helfen kann, wie man das alles managt?

Eigentlich schüttele ich immer noch den Kopf, dass man 2018 noch so sein Leben gestaltet und eine Erwachsene Frau solche Fragen stellt.
(Ok, ich bin keine Dame, nur Frau, und ich hasse Abhängigkeit)

Du wirst jetzt mit 46 erwachsen werden müssen. Für Heulen ist später Zeit, sorry.

Noch ein Tipp - versuche mit Deinem Mann so gütlich wie möglich umzugehen (Deine Rechte solltest Du trotzdem bei einem Anwalt klären), vielleicht mag er mit Dir diese Fragen durchgehen, Dir Tipps und Nachhilfe geben.
Und diese Fragen solltest Du auch mit ihm klären - Was ist an Geld da, was nimmst Du aus der Wohnung mit, wann erfolgt überhaupt die Auflösung der Wohnung, wie regelt ihr die ganzen Versicherungen, etc.

Wenn Ihr die Wohnung verkauft habt, bleibt evtl auch etwas für die Anzahlung einer neuen Wohnung - günstiger als Miete, bei den Zinsen, und Dein Einkommen ist nicht schlecht.
Für so etwas lohnt sich ein Kredit. Sonst nicht.

W,49
 
  • #13
Liebe Akoya: als Dame vom Amt gebe ich Dir mal ein paar strategische Hinweise: die Steuerklasse hätte ich schon läääängst auf II ändern lassen oder zumindest auf IV/IV. Im Internet findest Du Nettolohnrechner. Dein Einkommen dürfte sich dann erheblich erhöhen.

Hast Du schon einen Wohnberechtigungsschein? Das wäre mal der erste Schritt in die Freiheit. Nach dem Umzug hättest Du ein eigenes EK von ca 2000,00 Euro plus Kindergeld. Das dürfte über HartzIV-Niveau liegen, zumal dann noch Unterhalt dazukommt. Du könntest dann noch Wohngeld und ggf. Kinderzuschlag beantragen.

Solltest Du das Geld für die Kaution nicht haben, dann beantrage sie beim Jobcenter (als Darlehen). Davor würde ich dort einen Beratungstermin vereinbaren. Du kannst dort auch die Maklergebühr beantragen. Aber das solltest Du alles vorher klären.

Nun heisst es sich an die Wohnungssuche zu machen. Das dürfte schwierig werden, je nachdem wo Du wohnst. Also fang an. Eine Bekannte in genau dieser Situation fing an, alles im Haus zu räumen. Sie verkaufte auf Ebay und Flohmärkten so ziemlich alles, was sie ohnehin nicht in eine kleine Wohnung mitnehmen konnte und legte sich so ein ziemliches Polster zu. Mach Dich bereit.

Und fang an, Dich in finanzielle Angelegenheiten einzuarbeiten. Künftig wirst Du das ohne Deinen Mann hinkriegen müssen. Denk an die Zukunft. In einer vergifteten Atmosphäre kann niemand auf Dauer leben und glücklich sein. Freue Dich auf den Tag, an dem Du durchatmen und aufleben kannst.

Die Angst etwas zu verlieren hält uns Menschen oftmals davon zurück, etwas viel besseres zu finden und sich weiterzuentwickeln. Das ist Mangeldenken und zeigt, wie sehr materieller Besitz uns Menschen unglücklich und gefangen machen kann. Geh Deinen Weg in die Freiheit. Viel Glück.
 
  • #14
Du gehst Vollzeit arbeiten und hast dabei zwei Kinder großgezogen. Der spinnt auch ein wenig dein zukünftiger Ex-Mann. Gut das ihr verheiratet seid und damit die Zugewinnung aufgeteilt werden muss.

Unverheiratet niemals die Nebenkosten tragen wenn der Partner dabei alleine Eigentum aufbaut! Ist die Wohnung abbezahlt? Ggf. will er ja die Wohnung halten und zahlt dich aus? Mit der Wohnung als Sicherheit sollte es auch kein Problem geben einen Kredit zu kriegen damit man den anderen auszahlen kann. ( Banken sollten einem auch so Kredit geben wenn man denen sagt, dass sie das Geld aus dem Wohnungsverkauf wiederbekommen, da sehe ich keine größeren Probleme )

Ansonsten zwei Wohnungen suchen die nicht zu weit entfernt voneinander liegen. ( Damit die Kinder es nicht so weit haben ) Und man kann online nach Wohnungen suchen es gibt viele Immobilienportale wo man gucken kann, dass geht auch Abends nach der Arbeit oder in der Pause. Aber dein Mann wird sich noch umgucken wenn er die Nebenkosten selbst zahlt und den Haushalt alleine machen muss.
 
  • #15
Liebe Akoya,
ich finde es nicht konfus, was du schreibst und kann dir berichten, wie das bei mir war, meine Situation war sehr ähnlich.
Vorweg: ich glaube, das Gespräch mit deinem Mann ist zurzeit nicht möglich, weil es eine sehr belastende Situation ist, 4 Jahre getrennt zu sein und dennoch das Konstrukt Familie aufrecht zu erhalten. Wenn ihr mal eine räumliche Trennung habt, wird das bestimmt einfacher.

Zu mir: Trennung von meinem Mann vor 10 Jahren, Kinder 5 und 8, Eigentumswohnung, ich hatte damals einen 20 Stunden-Job. Wir waren uns beide einig, dass die Kinder möglichst keine räumliche Veränderung haben sollten und haben alles geregelt und aufgeteilt (Finanzen und Einrichtung, Autos) bis auf die Wohnung. Zumal die Zinsbindung noch einige Zeit lief und wir hohe Vorfälligkeitszinsen hätten zahlen müssen. Das klingt jetzt sehr sachlich und einfach, es war natürlich schon so, dass in dieser Zeit das Reden nicht sehr entspannt war und Emotionen aller Art dazu kamen. Wir waren auch bei einer Mediation, um Einzelheiten zu besprechen, das war ehrenamtlich bei der Caritas. Ich habe die Arbeitszeit erhöht und mich beruflich weiterentwickelt und irgendwann war ich finanziell so aufgestellt, dass ich meinen Ex Mann auszahlen konnte. Wenn nicht, hätten wir die Wohnung verkauft, Geld aufgeteilt und ich wäre umgezogen, aber dann wäre nach der Trennung schon einige Zeit verstrichen und die Kinder hatten eine Übergangszeit mit nicht zu vielen Veränderungen auf einmal. Vielleicht ist so eine Regelung für euch auch eine Idee, wenn keiner von euch direkt das Geld aus der Immobilie braucht.

Wenn ich lese was du in Steuerklasse 5 verdienst klingt das doch ganz gut, durch den Wechsel in Steuerklasse 2 verdienst du netto mehr und bekommst den Unterhalt für die Kinder, falls sie bei dir wohnen, plus Kindergeld. Klar wird sich der Lebensstandard vielleicht ändern, ich habe damals günstigere Urlaube gemacht, Kinderklamotten in ebay gekauft und bei der Lebenshaltung genauer überlegt, was braucht man, was nicht. Man kann da schon einsparen. Wenn ich heute meine Kinder frage, haben sie nie etwas vermisst (zumindest materiell, den Papa täglich um sich natürlich schon...). Und es ging uns immer besser und die Urlaube wurden wieder größer.

Ja euer Leben wird sich umkrempeln, die Stabilität und Beständigkeit der Familie existieren ja bereits jetzt nicht mehr, es ist eine Fassade. Und du steckst zurück, um den Schein deiner Werte zu wahren. Umkrempeln und Veränderung heißt nicht gleich schlecht, so wie es im Moment ist, tut es dir auf Dauer nicht gut und die Kinder merken das. Den richtigen Schritt, sich bei Pro Familia beraten zu lassen, hast du schon getan. In die Finanzen kannst du dich auch eindenken, es war eben bisher seine Rolle. Du kannst nur dazu lernen.

Versucht euch weitesgehend einig zu werden, sollte er wirklich überhaupt nicht gesprächsbereit sein, hilft der Anwalt.

Alles Gute für dich!
 
  • #16
Nicht meine Art,solche Ratschläge zu verteilen, aber manch einer Mann gehört einfach richtig abkassiert. Geh auf jeden Fall zu Anwalt und klär mit der Wohnung, ich würde 50/50 Regelung überdenken,

Empfehle ich dir @Akoya auch.
Denk' doch mal an das viele Geld, was du bekommen würdest, wenn du mehr als 50% die Betreuung und Erziehung der Kinder übernehmen würdest. Das deutsche Recht kennt keinen anteiligen Unterhalt, d.h. dein Exmann müßte also schon bei 51% Betreuung der Kinder durch dich 100% Kindesunterhalt zahlen - ist das kein Grund?

Diese Vorangehensweise ist sowieso allen Frauen zu empfehlen. Die Kinder sind grundsätzlich Eigentum der Mutter und sollten daher auch grundsätzlich bei dieser bleiben. Schließlich hat es schon einen Grund, warum über 90% der Richter bei Sorgerechtsstreitigkeiten das Sorgerecht der Mutter zusprechen und wenn das kein Beweis ist, was ist dann einer?
Der Exmann ist eben nur für den Unterhalt von Kindern und Mutter zuständig - nicht anders als in der Ehe auch. Es ist die das grundlegende (Familien-)Recht der Mutter, die Kinder allein zu erziehen und vom Unterhalt des Exmannes zu leben.
Je früher das alle (Ex-)Männer verstehen, um so besser.

Lass' Dich nicht belabern, mit irgendwelchen "Lösungen" sondern nimm' Versorgungsausgleich und Zugewinn nach der gesetzlichen Regelung mit.
Mitnehmen, was geht - in und nach der Ehe - so sollte es sein.

mMensch50
 
  • #17
Mitnehmen, was geht - in und nach der Ehe - so sollte es sein.
Mensch Awaken, manchmal frage ich mich, was in deinem Leben alles schief gelaufen ist. Zweifelsohne gibt es Frauen, die ihre Ehemänner bei der Scheidung plündern. Aber die gute Frau geht Vollzeit arbeiten,was sie an Netto bekommt, bekommen manche Brutto und ihr Ehemann(!!) bekommt den Hals nicht voll und bezeichnet sie als Parasitin?? Dann soll er doch erfahren, was es tatsächlich parasitär bedeutet. Er MUSS seine Frau versorgen. Wenn ihm das zuviel ist, soll er keine Ehe und keine Kinder haben,punkt. Dann darf er sein schwer verdientes Geld für Privatvergnügen ausgeben und zwar ALLES, keine Frage, ich gönne ihm es ja. Aber wenn Männer Verpflichtungen eingehen, dann sollen sie auch dazu stehen. Ein bisschen Familie geht nicht. Oder reiche Frau suchen!
 
L

Lionne69

Gast
  • #18
@awaken,
Den Zynismus kann man sich manchmal auch verkneifen.

Thema Wechselmodell
Bitte unbedingt anwaltlich beraten lassen.

Es ist nämlich nicht korrekt, dass sich der Unterhalt egalisiert.
Je nach Einkommensunterschied geht an den einkommensschwächeren Partner durchaus ein Ausgleich - es ist nur etwas komplizierter zu berechnen.

Und wenn ich so überschlage dürften nach Steuerklassenänderung, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt und 1/2 Kindergeld ca.3000,- Euro netto verbleiben.
Wohngeld / Berechtigungsscheine dürften bei diesem Niveau wohl unwahrscheinlich sein, aber es sollte auch so reichen?
 
  • #19
Es ist die das grundlegende (Familien-)Recht der Mutter, die Kinder allein zu erziehen und vom Unterhalt des Exmannes zu leben.
Aha und woher hast Du diese Weisheit? Dann hast Du Dich aber noch nicht mit dem neuen Scheidungsrecht beschäftigt. Dass in 90% der Fälle der Mutter das Sorgerecht zugesprochen wird , stimmt schon lange nicht mehr. Mal ganz davon abgesehen, dass ein geteiltes Sorgerecht mittlerweile die Regel ist.
Dem einzigen Satz lieber@awaken, dem ich zustimmen kann ist dieser.
. Das deutsche Recht kennt keinen anteiligen Unterhalt, d.h. dein Exmann müßte also schon bei 51% Betreuung der Kinder durch dich 100% Kindesunterhalt zahlen - ist das kein Grund?
Ich glaube aber nicht, dass der Ehemann der FS da mitmacht, weil er die Regel mit Sicherheit kennt. Wobei ich die Regelung auch ziemlich daneben finde, und wenn ich mich nicht ganz schwer täusche ist man auch gerade daran, es zu ändern.
Was ist das überhaupt für ein Blödsinn, dass Kinder grundsätzlich das Eigentum der Mutter seien. Ich gehe mal davon aus, dass es in diesem Kontext ironisch gemeint ist, aber auch dann stimmt es nicht und bei der FS sowieso nicht.
W,53
 
  • #20
Die Kinder sind grundsätzlich Eigentum der Mutter
... 90% der Richter bei Sorgerechtsstreitigkeiten das Sorgerecht der Mutter zusprechen
... Der Exmann ist eben nur für den Unterhalt von Kindern und Mutter zuständig - nicht anders als in der Ehe auch.
Seufz... ach lieber awaken, es wird nicht wahrer, je öfter du es wiederholst.
Wir wissen inzwischen, dass dir das Leben hart mitgespielt hat und du daher eine enorme Verbitterung entwickelt hast, aber du tust mit dem Verharren in dieser Rolle weder dir noch deinen vermeintlichen Leidensgenossen einen Gefallen.
Je früher das alle (Ex-)Männer verstehen, um so besser.
Wegen dieser Aussage kann ich nicht umhin, deine Thesen wieder und wieder zu kommentieren.
Weil sie sich unkorrigiert als vermeintliche Tatsache entfalten würden. Das menschliche Gehirn funktioniert nunmal so, wenn man etwas mehrfach hört, glaubt man es irgendwann, dazu gibt es seht schöne Feldstudien.
Das funktioniert sogar, wenn man selbst eine Geschichte erzählt, von der man weiß, dass man sie um des Unterhaltungswerts Willen übertrieben hat.
Nach zehnmaligem Erzählen der übertriebenen Version glaubt man selbst, so und genauso war es. Dann übertreibt man wieder ein wenig und so wird der Fisch im Rückblick immer größer.
Das ist so verbreitet, dass es dafür einen Begriff gibt: Anglerlatein.


Also hier meine Korrektur, ich bitte die anderen User mir zu verzeihen, dass ich sie mit meinen Wiederholungen langweile:

- Das Kind bleibt in der Regel bei dem Elternteil, der es bis dahin überwiegend betreute, nicht per se bei der Mutter.

- Bei Scheidungen steht dem Elternteil Unterhalt, Vermögens- und Rentenausgleich zu, der weniger verdiente und bei dem die Kinder jetzt sind, nicht per se der Mutter.

- Wenn man als Mann ein Kind haben, sich aber nicht selbst um das Kind kümmern möchte, ist man froh wenn das die Mutter tut und man weiß als Mann von klarem Verstand, dass die Mutter dann nicht so viel arbeiten, folglich finanziell einbringen kann. Wenn man das nicht möchte, bekommt man kein Kind oder aber man betreut es selbst.

- Wenn man es doof findet, dass die Frau auch bei Berufstätigkeit weniger einbringt als man selbst, weil sie weniger verdient, darf man keine Frau heiraten, die einen Beruf hat, in dem man wenig verdient.

- Wenn man partout kein Kind möchte, muss man als Mann selbst für die Verhütung sorgen ( Hinweis an die Leser, Herr awaken hat dieses mal vergessen, das Schlagwort 'Kind unterjubeln' einzupflegen ).

-Wenn man als Mann dies alles nicht beachtet hat, als man jung war und die Weichen für's Leben stellte, sollte man sich nicht als verbittertes Opfer darstellen, sondern sich für seine Naivität schämen und lieber nicht darüber reden. Wir alle waren mal jung und dumm. Ist doch nicht schlimm. Komm darüber hinweg und das Leben wird wieder schön und bunt.

w 51
 
  • #21
Die Kinder sind grundsätzlich Eigentum der Mutter und sollten daher auch grundsätzlich bei dieser bleiben. Schließlich hat es schon einen Grund, warum über 90% der Richter bei Sorgerechtsstreitigkeiten das Sorgerecht der Mutter zusprechen und wenn das kein Beweis ist, was ist dann einer?
Was ist das denn für ein Ratschlag? Kinder sind weder Eigentum der Mutter, noch des Vaters ...

Egal: wir alle stochern hier im Nebel, liebe FS. Du solltest dir unbedingt einen Fachanwalt (Familienrecht) suchen, der dich sinnvoll berät. Die Beratung umfasst Unterhaltszahlungen für dich und die Kinder, für beide Eltern ein tragbares Aufenthaltsrecht für die Kinder (das 50:50 Modell ist gar nicht verkehrt, denn beide Elternteile wollen und sollten Bezugspersonen für die gemeinsamen Kinder sein!), Wohnung bzw. Verbleib in der jetzigen, Rentenausgleich, Steuerklasse usw.
Falls du meinst, dir den Anwalt nicht leisten zu können, kannst du einen Zuschuss beantragen (der Anwalt sagt dir, wo). Es könnte auch sein, dass dein Immernochehemann diese Beratungskosten tragen muss, da er ein weit höheres Einkommen hat als du.

Nein, du klingst nicht konfus! Vielleicht ein bisschen verunsichert, aber das ist normal bei dem, was dir gerade widerfährt. Und außerdem leistest du eine Menge: Familie, Job und Unterstützung der Eltern. Hut ab!
 
  • #22
Liebe FS, sei erst einmal umarmt- der Anfang ist sehr schwer, und die Vorwürfe deines Ex sind eine Unverschämtheit.
Eigentlich hast du schon alle Tipps bekommen, ganz wichtig wäre nur noch das:
Es ist eine gemeinsame Eigentumswohnung vorhanden, erworben im Jahr 2008
Beachtet BEIDE unbedingt, dass der Gewinn beim Verkauf einer Immobilie versteuert werden muss, wenn VOR ABLAUF einer 10-Jahresfrist daran gedacht wird, die Immobilie zu verkaufen. Das heißt, wenn ihr (das Finanzamt ist da pfiffig, forscht nach, weil es um richtig viel Geld geht) vor Ablauf der 10 Jahresfrist eine Verkaufsannonce in die Zeitung gesetzt habt, die Wohnung dann nach der 10 Jahresfrist verkauft, müsst ihr den Gewinn trotzdem versteuern, weil die entsprechenden Verkaufsbestrebungen schon vor Ablauf anfingen.

Dabei ist es egal, ob die Wohnung ihm gehört oder euch beiden, momentan lebt ihr in Zugewinngemeinschaft- nehme ich an, weil ihr auch das Ehegattensplitting in Anspruch nehmt- aber gekoppelt muss das ja nicht sein.

Im blödesten Fall: die Wohnung läuft auf seinen Namen, er zahlt dir den Zugewinn aus, weil er die Wohnung nicht verkaufen muss, du musst es wegen der knapp fehlenden 10 Jahre Besitz (von ihm) versteuern, er seinen Anteil nicht. Mein Tipp: Wartet das Jahr 2019 ab mit Auszahlung/ belegbaren Verkaufsabsichten.

Zur Wohnungssuche: Setze ein Inserat auf, manch netter Vermieter hat Mitleid. Schreibe dort dein neues Nettoeinkommen hinein (vorher ausrechnen lassen), überlege auch, ob ihr in eine große Mehrgenerationenwohnung ziehen wolltet. Auf dem freien Markt überholen dich die Doppelverdiener ohne Kinder.
 
  • #23
Herzlichen Dank an Alle, die geantwortet haben. Das hilft ja enorm! Die Immobilie ist etwas weniger als zur Hälfte abbezahlt und wir stehen beide im Grundbuch.

Ja, Ihre Kritik ist berechtigt. Ich habe die Trennung aus Bequemlichkeit zu lange hinausgezögert. Nun ist learning bei doing angesagt.
 
L

Lionne69

Gast
  • #24
Ich glaube aber nicht, dass der Ehemann der FS da mitmacht, weil er die Regel mit Sicherheit kennt. Wobei ich die Regelung auch ziemlich daneben finde, und wenn ich mich nicht ganz schwer täusche ist man auch gerade daran, es zu ändern.

Auch hier ist diese Regelung inzwischen Geschichte, es gibt inzwischen die Regelungen des gesteigerten Umganges, und auch da wird , wie bei allen Betreuungsmodellen zwar die Düsseldorfer Tabelle zugrunde gelegt, aber den Gegebenheiten angepasst.

Es kommt also längst auf den Individualfall an, auf individuelle Einkommen, individuelle Lösungen bei Aufenthalt und Umgang, nicht auf das Geschlecht und Uralt Klischee Modelle.
@frei hat sehr exakt die Randbemerkung, dass bei so einer Frage immer (falsch) auftaucht, detailliert klargestellt.

Damit zusammenfassend, der FS ist als dringendster und erster Schritt nahezulegen, sich um umfassende Beratung zu kümmern - anwaltlich für alles Rechtliche.
Bei einer Beratungsstelle für die Neuordnung der Familie, wie kann man sich friedlich trennen, wie gut für die Kinder sorgen, Mediation ...
Fragestellungen in Foren geben vielleicht Denkanstöße, aber nicht mehr.

Es fehlt diesmal der Hinweis der Moderation, der normalerweise kommt , dass wir hier alle Laien sind, und keine Rechtsberatung leisten können, und auch kenne Richtigkeit garantiert werden kann.

Akoya, pack es jetzt an, das schaffst Du.
 
  • #25
achtet BEIDE unbedingt, dass der Gewinn beim Verkauf einer Immobilie versteuert werden muss, wenn VOR ABLAUF einer 10-Jahresfrist daran gedacht wird, die Immobilie zu verkaufen. Das heißt, wenn ihr (das Finanzamt ist da pfiffig, forscht nach, weil es um richtig viel Geld geht) vor Ablauf der 10 Jahresfrist eine Verkaufsannonce in die Zeitung gesetzt habt, die Wohnung dann nach der 10 Jahresfrist verkauft, müsst ihr den Gewinn trotzdem versteuern, weil die entsprechenden Verkaufsbestrebungen schon vor Ablauf anfingen.

Dabei ist es egal, ob die Wohnung ihm
Sorry, das stimmt aber nun wirklich nicht. Diesbezüglich muss ich Lionnee wirklich Recht geben, wir sind nur ein Laienforum. Der Gewinn beim Verkauf einer Eigentumswohnung muss nicht versteuert werden, wenn die Wohnung im Jahr des Verkaufs und den beiden vorhergegangenen Jahren zur Eigennutzung genutzt wurde. Ich gehe mal davon aus, dass dies hier der Fall war. Die Regelung der sogenannten Spekulationssteuer gilt beim Verkauf für Eigentumswohnungen zu Mietzwecken. Maklercourtage würde auch nur im Falle eines Kaufs einer neuen Wohnung anfallen, ansonsten gilt bei Mietwohnungen das Bestellerprinzip, d.h. generell zahlt der Vermieter.
Bezüglich einer Regelung des gesteigerten Umgangs beim Wechselmodell habe ich noch nie gehört, aber man lernt bekanntlich nicht aus.
W,53
 
  • #26
Beachtet BEIDE unbedingt, dass der Gewinn beim Verkauf einer Immobilie versteuert werden muss, wenn VOR ABLAUF einer 10-Jahresfrist daran gedacht wird, die Immobilie zu verkaufen.

Das kann ich unkommentiert hier nicht so stehen lassen:
Die Regelung der Versteuerung des Veräußerungsgewinnes gilt nur für vermietetes Immobilieneigentum, nicht für selbst genutztes.
"Wenn Sie das bebaute Grundstück zwischen der Anschaffung bzw. Fertigstellung und der Veräußerung für sich als Privatwohnung genutzt haben, bleibt der Verkaufserlös steuerfrei."

W53 und Immobilienmaklerin
 
  • #27
Die Regelung der Versteuerung des Veräußerungsgewinnes gilt nur für vermietetes Immobilieneigentum, nicht für selbst genutztes.
Stimmt! Mein Fehler. Diese Regelung ändert sich nur zum Teil, wenn das Wohneigentum teilweise oder zeitweise vermietet war, oder wenn mehr als 3 Wohneinheiten innerhalb von fünf Jahren verkauft werden- darum habe ich es verwechselt. Wenn die Immobilie im Verkaufsjahr sowie in den zwei vorangegangenen Kalenderjahren ausschließlich durch den Eigentümer ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde, ist der Gewinn steuerfrei, wenn die 3 Wohnungsverkaufsgrenze nicht überschritten wird. Tut mir leid!
 
  • #29
Mensch Awaken, manchmal frage ich mich, was in deinem Leben alles schief gelaufen ist. Zweifelsohne gibt es Frauen, die ihre Ehemänner bei der Scheidung plündern.
Ich hoffe mal, daß diese meine persönlichen Bekenntnisse die Zensur passieren:
1. Ja, ich bin geschieden
2. Ja, die Kinder leben überwiegend bei mir, es sind Papakinder
3. Ja, ich habe ein entspanntes Verhältnis zu meiner Ex-Frau, wir feiern die Kindergeburtstage gemeinsam, gehen gemeinsam zu Elternabenden der Kinder in der Schule, bzw. wechseln uns ab
4. Ja, ich habe eine neue Lebenspartnerin, die darauf besteht, sich selbst zu finanzieren und Wert auf finanzielle Gleichberechtigung (im Sinne der Verantwortung) legt

Aber:

Nur, weil es mir gut geht und ich ohne merkliche finanzielle Blessuren aus der Scheidung herausgekommen bin, muß ich das System, welches Mißbrauch begünstigt, gut finden oder dazu schweigen?
Darf ich nicht darauf aufmerksam machen?
Soll ich lieber meine Klappe halten und froh sein, daß andere in diese Falle reinrasseln?

Sorry, aber wenn ich mich außerhalb meiner eigenen (heilen) Welt umsehe, dann sehe ich überwiegend Lippenbekenntnisse von Frauen hinsichtlich Gleichberechtigung.
Warum?
Weil die ein großer Teil der Frauen immer noch nicht begriffen hat oder begreifen will (aus finanziellen Gründen), daß GleichBERECHTIGUNG eben auch GleichVERPFLICHTUNG nach sich zieht.

Rechte sind immer mit Pflichten verbunden, nur leider versucht gerade die deutsche Familienrechtssprechung und allem voran der Feminismus der dritten Welle genau das zu negieren, mit der Folge, daß Frauen mehr Rechte ohne äquivalente Pflichten zugesprochen wird.
Allein schon ein Blick in die deutsche Gesetzgebung zeigt eine Reihe von Gesetzen, die Männer einseitig verpflichtet, bzw. benachteiligt.

Was ich gerade als Zuschauer in der Verwandschaft meiner Lebensparterin miterleben kann, ist wie ein Mann von seiner Frau aus der Therapieklinik heraus eine Mitteilung des Anwaltes bekommt, er hätte sofort die Wohnung zu räumen. Was in der Zwischenzeit mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern passieren soll? Sie sollen bis zur Rückkehr der Mutter (die depressiv ist und ihr Leben lang nie gearbeitet hat) zu den Großeltern.

Der Mann ist ein treusorgender Vater wie er überall gefordert wird - nützt ihm das etwas? - Nein, denn er wird die Kinder verlieren, hat gerade seinen Wohnung verloren und darf für Frau und Kinder zahlen bis ultimo.



mMensch50
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
L

Lionne69

Gast
  • #30
Der Mann ist ein treusorgender Vater wie er überall gefordert wird - nützt ihm das etwas? - Nein, denn er wird die Kinder verlieren, hat gerade seinen Wohnung verloren und darf für Frau und Kinder zahlen bis ultimo.

Und der Mann ist nicht besonders hell, sorry.
Da kommt ein Brief und er packt die Koffer, stellt die Kinder bei den Großeltern ab und verlässt das gemeinsame Haus?
Ernsthaft?

Da wäre ich an seiner Stelle beim Anwalt und(!) beim Jugendamt, würde mit dem Jugendamt eine Akutlösung suchen und dann das alleinige Sorgerecht beantragen, auf jeden Fall, dass sie bei mir bleiben.
Es müssen heute auch Frauen ausziehen, es gibt zunehmend AE Väter, das ist längst kein Selbstläufer mehr.
Und die Kinder werden auch gefragt.

Wenn dieser Mann diese Qualitäten hätte , würde er aktiv werden.

Sich gut informieren, Entscheidungen treffen und entsprechend handeln, das ist der Weg.
Und wer agiert, hat die besseren Chancen, auch seine Interessen zu realisieren - ob Mann oder Frau. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind auch für Väter deutlich besser geworden. So manche Frau, die auf einen dicken nachehelichen Unterhalt hoffte, landet inzwischen auf den Boden der Tatsachen.

Was nur so an Geschichten verbreitet werden?! Wenn man dann die Katastrophen Geschichten anschaut, kann man schon 30% Übertreibung abziehen, 30% Unwahrheiten, und der Rest ist viel der Naivität, Unwissenheit und Passivität geschuldet.
Siehe das Beispiel von @awaken.

Ich habe mich immer friedlich getrennt, nie Unterhalt für mich gewollt / gefordert - und ich kenne auch viel zu viele Geschichten - viel Gedöns und Lamentieren mit Heißer Luft dahinter (die Opferrolle ist sehr beliebt) sowie einige fiese, ungerechte Nummern, von beiden Seiten. Das bleibt nie aus, aber bei etlichen fehlte die Positionierung der Gegenseite und wäre vermeidbar gewesen.
 
Top