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  • #1

Bin ich Unterhaltspflichtig an die Kinder aus 1.Ehe

Hallo,
mein zukünftiger Mann ist bereits seit 2011 geschieden und zahlt auch regelmäßig den Unterhalt an die Kinder (11 und 9 Jahre). Seine Ex Frau arbeitet und ist auch in einer neuen Beziehung. Nun ist mein Lebenspartner schwer erkrankt und wird voraussichtlich erblinden und zum jetzigen Zeitpunkt damit Erwerbsunfähig.
Frage: wenn wir jetzt heiraten, muss ich dann den Unterhalt zahlen? Wir haben einen Gütertrennungsvertrag.
Danke für die Hilfe.

@Moderrator: ich weiß dass das hier keine Rechtsberatung ist und ich einen Anwalt noch zu Rate ziehen muss. Ich möchte mich nur vorab informieren ;-)
 
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  • #2
Das ist kurz erklärt: Nein. Du bist den Kindern gegenüber nicht unterhaltspflichtig. Dein Partner zahlt dann eben Unterhalt weiter unter zugrundelegung seiner Erwerbsunfähigkeitsrente. Er muss bei Gerichts einen Abänderungsantrag stellen, sofern durch die EU-Rente sein Einkommen drastisch sinken sollte.
 
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  • #3
Ich kenne es aus dem Bekanntenkreis so, dass die Anwältin der ex-Frau mehr Unterhalt verlangt, weil der Mann anders als früher mit einer neuen Partnerin in häuslicher Gemeinschaft lebt und deshalb weniger Ausgaben hat, da die Miete und die Lebenshaltungskosten sich verringern. Demzufolge könne er mehr Unterhalt zahlen.

Die neue Lebensgefährtin ist aus allen Wolken gefallen. Sie wollten eigentlich in eine größere Wohnung ziehen. Das geht ersteinmal nicht. Sie haben zwar einen Anwalt, aber komplett abwehren lässt sich der Anspruch wohl nicht. Die Frau muss zwar nicht direkt für die Kinder aufkommen, aber indirekt, weil das verfügbare Einkommen des Mannes steigt.
 
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  • #4
Ich kenne es aus dem Bekanntenkreis so, dass die Anwältin der ex-Frau mehr Unterhalt verlangt, weil der Mann anders als früher mit einer neuen Partnerin in häuslicher Gemeinschaft lebt und deshalb weniger Ausgaben hat, da die Miete und die Lebenshaltungskosten sich verringern. Demzufolge könne er mehr Unterhalt zahlen.

Die neue Lebensgefährtin ist aus allen Wolken gefallen. Sie wollten eigentlich in eine größere Wohnung ziehen. Das geht ersteinmal nicht. Sie haben zwar einen Anwalt, aber komplett abwehren lässt sich der Anspruch wohl nicht. Die Frau muss zwar nicht direkt für die Kinder aufkommen, aber indirekt, weil das verfügbare Einkommen des Mannes steigt.

Hier hast du etwas gründlich missverstanden, liebe Posterin!
Der von dir geschilderte Sachverhalt betrifft stets nur unterhaltsberechtigte Ehegatten, welche i. d. Regel Frauen sind, keinesfalls jedoch unterhaltsverpflichtete Ehegatten, welche i. d. Regel Männer sind.
Begrüßenswert wäre dein Modell jedenfalls für den nachehelichen Unterhalt, weil dann stets mit gleichen Maßstäben gemessen wird. Nach aktueller Rechtslage wird unterhaltsberechtigten Frauen häufig der Unterhalt gekürzt, sobald Frauen in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, wobei es nicht einmal vonnöten ist eine gemeinsame Wohnung zu bewohnen!!
Unterhaltsverpflichtete Männer können dagegen mit so vielen Frauen zusammen leben wie sie wollen, das hat keinerlei Einfluss auf den Unterhalt für die geschiedene Ex. Leider!
 
  • #5
@3 da liegst Du falsch @2 hat schon Recht. Der Selbstbehalt eines Unterhaltspflichtigen kann von 1000 € auf 780€ herabgesetzt werden wenn er mit einem Partner zusammen zieht.
 
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