Ich habe den Eindruck, hier wird medizinisch von Äpfeln und Birnen geredet...
Die östereichische Gesundenuntersuchung, auf die jeder ab dem 20.Lebensjahr einmal jährlich ein Recht hat, beinhaltet klar definierte Blutwerte: Blutsenkung, Blutzucker, Blutfette, Harnsäure +Kreatinin, Leberwerte (aber nicht Hepatitis-Serologie!), Knochenstoffwechselwert und Blutbild.
Das ist etwas umfangreicher, als der von den deutschen GKV angebotene Gesundheits-Checkup ab dem 36.Lebensjahr, bei welchem im Blut nur Cholesterin und Blutzucker, dazu im Urin Eiweiß, Zucker, rote+weiße Blutkörperchen sowie Nitrit bestimmt werden.
Die von Beate aufgeführten Werte sind rein willkürliche Kombinationen, die jede Praxis oder Klinik selbst zusammenstellen, diese haben mit den "offiziellen" Checkups aber nichts zu tun.
Wenn die FS mit ihrem Arzt-Freund also klar die österreichische Gesundheitsuntersuchung vereinbart hatte, er zusätzlich aber ohne ihr Wissen und Einwilligung das Blut auf Hepatitis +HIV untersuchen ließ, so ist dies ganz klar rechtswidrig!
Ob es ethisch vertretbar/ in einer Beziehung verständlich usw. ist, spielt bei der Rechtslage keine Rolle bzw. ist ein ganz anderes Diskussionsthema. Es ist auch egal, ob der Mann das Blut "als Freund" und nicht "als Arzt" abnahm. Wenn ich im Bekanntenkreis behandle und dabei einen ärztl. Fehler mache, muss ich dafür genauso haften, wie bei der Behandlung normaler Praxispatienten. Daher hat auch jeder vernünftige Arzt eine Arzthaftpflicht, welche Behandlung im privaten Rahmen mit abdeckt.
@11 Frederika: wenn Dein Blut ohne Dein Wissen auf Erbkrankheiten untersucht würde (mit der eventuellen Folge, daß der Arzt-Freund Dich verlässt, weil ihm das Risiko einer Erbrkankheit für gemeinsame Kinder mit Dir zu hoch ist), dann wäre das also nicht in Ordnung. Was ist der Unterschied zum heimlichen HIV-Test? In beiden Fällen will der Partner sich vor Krankheitsrisiken, welche durch eine Partnerin drohen, schützen. Warum also zweierlei Maß???