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  • #1

Das gemeinsame Haus als finanzielle Bombe im Budget?

Hallo zusammen,

ich bin ein wenig verzweifelt und ratlos. Nächstes Jahr steht der Wechsel in die Steuerklasse 1 und die Scheidung im ersten Quartal an. Bereits jetzt sind die finanziellen Mittel durch meinen selbst gewählten Auszug (neue Wohnung) schon begrenzt. Aber mit dem Wechsel in die Steuerklasse 1 fehlen mir dann weitere 800 €, die Kredite für das Haus können nicht mehr bezahlt werden.

Das gemeinsame Haus, in dem sie mit den Kids (7 + 12) lebt, wird ratentechnisch von mir bezahlt. Ab dem 01.01. geht es aber nicht mehr, das Geld fehlt. Ihren hälftigen Anteil bestreitet sie aus dem Kindesunterhalt.

Sie klebt aber an dem Haus, will nicht mehr arbeiten (TZ mit 1000 €) und träumt von der Unendlichkeit des Hauses. Den Verkauf lehnt sie ab. Und da sich die Bank immer an den "goldenen Zahler" hält, sehe ich für mich schwarz. Dann darf ich die Hütte für sie und ihren neuen Freund weiter zahlen, gehts noch .....

Wer hat praktische Erfahrungen / Tipps für diese Situation ?

Dank vorab
(M,50)
 
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  • #2
Ganz ernst gemeinter Ratschlag!
Melde Insolvenz sofort an wenn du merkst, es geht nicht...

Versuche gar nicht erst nach vermeintlich sinnvollen Lösungen zu suchen.
Man wird dir eh' alles nehmen, was du hast.
Dein Haus ist für dich persönlich sowieso weg, als was soll's...

Wenn ein eventueller Hausverkauf nicht das gewünschte bringt, bzw. aus welchen Gründen auch immer, nicht machbar ist, dann bleibt dir eh' nur der Schritt in die Insolvenz.

Hab' nur keine Angst davor, eine ordentlich geplante Privatinsolvenz hat noch niemandem geschadet.

Mal angenommen: du hattest 3.800 netto, ab Januar nur noch 3.000. Für KU und EU und Darlehen zahlst du zusammen 2.200 - dir bleiben dann nach 800 zum Leben.
Viel Spaß dabei.
Legst 'ne Privatinso hin, bleiben dir unterm Strich 1.000 und mehr Nerven.
Ich weiß, das klingt alles nicht sehr schön und der Aufschrei der holden Damenwelt wird hier gleich in den nächsten Beiträgen kommen.
Aber immer dran denken - auch DU hast nur ein Leben!!
Für deine Ex und die Kinder sorgen im Zweifelsfall andere...
 
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  • #3
Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt Schuldnerberatung ansteuern...
 
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  • #4
Wenn du die Kinder betreust, hat sie Zeit mehr zu arbeiten. Wie oft pro Woche übernimmst du denn die Nachmittagsbetreuung inkl. Hausaufgaben und zu Hobbys fahren?
 
  • #5
Wenn du die Kinder betreust, hat sie Zeit mehr zu arbeiten. Wie oft pro Woche übernimmst du denn die Nachmittagsbetreuung inkl. Hausaufgaben und zu Hobbys fahren?

Wir wissen ja nicht einmal, welcher Arbeit der FS nachgeht. Wenn es z.B. Nachtarbeit oder Schicht ist, fällt so etwas im Grunde weg. Davon ab entsteht dadurch kein Recht auf Zahlungsverzicht.

Ich denke, das Stichwort hier heißt Teilungsversteigerung, und zwar zügig. Der FS sollte sich bei einem Schuldnerberater über diesen Fall beraten lassen und falls passend, seiner Noch-Ehefrau kurzfristig darüber Bescheid geben... da ist eventuell Ende mit Schlaraffenland für die Warmwechslerin. Eventuell kann sich ja das Austauschmodell des FS in das Haus einkaufen. Sonst tut's dann jemand anders. Die Teilungsversteigerung ist für so einen Fall gemacht, aber auch eine Form der Zwangsversteigerung. Das heißt, am Ende werden alle ein bisschen verlieren, aber der FS wird wenigstens nicht ausgeblutet.
 
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  • #6
Da wir deinen finanziellen Hintergrund nicht kennen, kann man dir nur raten: Geh zum Anwalt.
Er wird ausrechnen, was du an Trennungs- und Kindesunterhalt zahlen musst und wieviel für das Wohnrecht deiner Ex angerechnet wird. Wenn das dann nicht reicht, dann muss das Haus eben verkauft oder viermietet werden. Ob da deine Ex einverstanden ist oder nicht, spielt keine Rolle. Sie hätte ja die Chance, dir deine Hälfte abzukaufen. Wenn sie das nicht kann, dann kann sie es eben nicht und fertig.
Geh zum Anwalt, nur der kann dir helfen.
Und versuche, den Hass gegen deine Frau in Grenzen zu halten, denn dieser Hass kann für BEIDE sehr teuer werden. Eine gütliche Einigung ist immer preisgünstiger.
 
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  • #7
Da die Kinder schon so groß sind, dürfte für das Grundschulkind eine Nachmittagsbetreuung an der Schule zur Verfügung stehen, das große Kind muss sowieso nicht mehr betüddelt werden. Dreißig Stunden pro Woche dürfte Deine künftige Exfrau also ohne Anstrengung arbeiten können, eigentlich auch Vollzeit. Wenn sie das Haus will, kann sie die Raten voll übernehmen und den Anteil am Haus. Dann musst Du aber auch aus der Haftung entlassen werden. Wenn die Bank das nicht will oder Deine künftige Exfrau das ablehnt, kannst Du die Teilungsversteigerung beantragen, wenn feststeht, dass der Erlös des Hauses das Darlehen abdeckt. Was Du erlebst, ist eine der vielen üblen Folgen des Ehegattensplittings, das auf Kosten der Allgemeinheit ein tatsächlich nicht auf Dauer gesichertes Einkommen vorspiegelt. Ich war bei der Trennung von meiner ersten Frau glücklicherweise nur allein im Grundbuch eingetragen. Ich habe das Haus verkauft und ihr weisgemacht, ein anderes Haus mit ihr zu beziehen. Sonst wäre sie auch nicht ausgezogen. Sie war auch nicht bereit, richtig zu arbeiten und noch weniger, das Haus zumindest zu einem kleinen Teil mir abzukaufen, trotzdem wollte sie (voll auf meine Kosten natürlich) weiter darin leben.
 
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  • #8
Da hilft es wohl nur der Realität ins Auge zu schauen. Entweder Deine Ex-Frau erhöht ihre Arbeitswochenzeit oder ihr fahrt alle gemeinsam den Bach hinunter... Nicht nur finanziell sondern nach und nach auch nervlich. Oder das Haus muss verkauft werden.

Und bei allem Verständnis für Alleinerziehende (ich bin selbst eine geschiedene solche), es ist so oder so schon sehr großzügig von Dir, dass Du Dich weiter an einer Finanzierung des Objektes beteiligst. Theoretisch gesehen könnte es sogar sein, da Du ausgezogen bist, dass sie Dir Anteilmäßig die Hälfte des bereits abgezahlten Betrages am Haus auszahlen müsste. Dann wäre es ihres, aber sie müsste dafür auch aufkommen, das wird sie wohl so nicht schaffen.

Bei mir war es damals genau anders herum. Ich bin mit Kind ausgezogen und mein ExMann behielt das (noch nicht abbezahlte Haus), ich bekam meinen Anteil ausgezahlt und er war der alleinige Eigentümer und hat es (konnte es) auch behalten und weiter abbezahlen.

Im übrigen schließe ich mich auch #1 an ... eine solide Privatinsolvenz kann einen langen und schmerzhaften Prozess vermeiden. Du hast nur dieses eine Leben und ebenfalls ein Recht auf einen Neuanfang.

Viel Glück! Und blos keine falsche Scham gegenüber Deinem Umfeld...

w42
 
  • #9
Zahlt sie an dich eine Nutzungsentschädigung? Wenn nein, dann unbedingt schriftlich einfordern, da diese nicht rückwirkend geltend gemacht wird.
 
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  • #10
#4 spricht das Richtige an: Teilungsversteigerung. Geh rasch zum Anwalt der damit Erfahrung hat. In meinem Bekanntenkreis hat das jemand gemacht bei ähnlicher Konstellation. Der war zwar geschockt wieviel weniger als erwartet das Haus geschätzt wurde - aber bei der Teilungsversteigerung kam ihm das dann entgegen. w, 48
 
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  • #11
Richtig, "Teilungsversteigerung" ist das Schlüsselwort!

Tips:

- Wenn Du das Haus evtl. selber haben wilst, dann biete mit ...aber nicht selber!
Du hättest keinen Vorteil davon, denn auch Du müsstest auf das ganze Haus bieten, da im Teilungsversteigerungsverfahren nicht festgestellt wird, was Du evtl. zu bekommen hättest (oder als Restschulden zu bezahlen hättest) Lass einen Freund bieten (indirekt, damit ihn Deine Ex nicht als Bieter erkennt), der das Kapital entweder hat, oder bei der Bank dafür gut ist.
Der stategische Vorteil für Dich dabei ist, dass Deine Ex nicht ahnt, dass Du das Haus haben willst und nicht künstlich den Preis hochtreibt.

- Wenn Deine Ex ihrerseits sowas macht, dann biete (via Freund) dagegen, aber lass sie machen, wenn den Preis wirklich zahlen will

- Wenn ein Fremder den Preis zahlen will, dann lass auch ihn, wenn der Preis stimmt

Also: Teilungsverseigerung ...und selber indirekt dabei sein um den Preis nicht in's Unrealistische abgleiten zu lassen. Kannst Du es günstig schießen: gut! Will es jemand anderes wirklich haben und den Preis zahlen: auch gut!

m43

PS: Ich habe von ca. 10 Jahren mal für einen Freund mitgeboten, bzw. mit meinen Mitteln für ihn mitbieten lassen. Er hat das Haus günstig bekommen und sich auf diese Weise einen immaginären Verlust zur Hälfte von Ihr mitfinanzieren lassen.
 
  • #12
Das gemeinsame Haus, in dem sie mit den Kids (7 + 12) lebt, wird ratentechnisch von mir bezahlt. Ab dem 01.01. geht es aber nicht mehr, das Geld fehlt. Ihren hälftigen Anteil bestreitet sie aus dem Kindesunterhalt.

Also sie zahlt doch die Hälfte der monatlichen Raten? Hab ich das richtig verstanden? Sie bestreitet ihn ja sicherlich nicht nur aus dem Kindesunterhalt (sonst würden die drei ja verhungern), sie hat ja noch ein Einkommen, wie Du schreibst. Also sie kommt mit Kindesunterhalt und 1000€ Verdienst über die Runden und kann noch die Hälfte der Ratenzahlungen bedienen. Du hingegen mit einem angenommenen ungleich höheren Einkommen, kannst es ab Zeitpunkt x nicht mehr, da Du in eine andere Steuerklasse kommst? Irgendwo kann da was nicht stimmen. Zumal Du auch wirklich ein hohes Einkommen haben musst, denn ein Normalverdiener mit 2-3000€ brutto zahlt doch so gut wie keine Steuern, auch als Single nicht. Gibt es denn vielleicht für Dich die Möglichkeit in die Steuerklasse 2 zu kommen? Du hast ja minderjährige Kinder, vielleicht kann man da was deichseln.

Verstehe mich nicht falsch. Dein Groll gegen die Ex ist vielleicht nachvollziehbar, Deine Rechnung hingegen nicht. Was Du allerdings erwarten kannst, ist das der Neue Deiner Ex Miete zahlt. Das Haus gehört zur Hälfte Dir und er nutzt das Objekt mit ab, wie es Mieter eben tun. Dafür muss er zahlen. Und selbstverständlich muss Deine Ex alle Nebenkosten selbst tragen.
 
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  • #13
Sie klebt aber an dem Haus, will nicht mehr arbeiten (TZ mit 1000 €) und träumt von der Unendlichkeit des Hauses. Den Verkauf lehnt sie ab. Und da sich die Bank immer an den "goldenen Zahler" hält, sehe ich für mich schwarz. Dann darf ich die Hütte für sie und ihren neuen Freund weiter zahlen, gehts noch .....

Wer hat praktische Erfahrungen / Tipps für diese Situation ?

Dank vorab
(M,50)

Tagtägliches Geschäft für mich (leider).

Wenn einer es nicht tragen kann (will) wird verkauft.
Mit ihrem Einkommen bekommt sie bei keiner Bank den Kredit als alleinige Kreditnehmerin. Sie liegt im Bereich des nicht pfändbaren Grundsockels.
Den Unterhalt den sie von dir kassiert, das ist gut und schön, doch die Lebenshaltungskosten für die Kinder wollen auch bedacht sein.
Die Rechnung geht einfach nicht auf, das wird sie verstehen MÜSSEN.
Billigjob machen und auf großem Fuß leben ist nunmal nicht drin. Versuch ihr das friedlich klar zu machen, ansonsten auf dem hier bereits von anderen Gästen beschriebenen Rechtsweg.


Dass du nun nicht die Dreifachbelastung aus Miete für dich + Kredit fürs Haus + Unterhalt für sie und die Kinder tragen kannst, versteht wohl jeder.
 
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  • #14
Da hilft nur eine anwaltliche Beratung.
Wer steht denn in Grundbuch?
Ich bin überfragt, was im Falle, ihr steht Beide darin passiert wenn ein Teil verkaufen will.

Das vernünftigste wäre natürlich das Haus zu verkaufen. Das musst Du erzwingen.

Ich lebe noch mit meinen Kindern im Haus meines Ex-Mannes. Er steht übrigens alleine im Grundbuch, da er das Haus aus einem vorzeitigen Erbe finanziert hat.
Hat Deine Frau Geld ins Haus mit eingebracht?

Mein Ex-Mann hat mit mir keinen Vertrag geschlossen, so kann mir keine Miete angerechnet werden. Wird es aber im Normalfall !
Das würde heissen, er müsste weniger Trennungsunterhalt zahlen.

Am Tag der Trennung habe ich ihm aber gesagt, dass ich auch ausziehen würde.
Das wollte ernicht, da die Kinder bei mir leben. Sobald sie aber mit ihrer Schule bzw. Ausbildung fertig sind, wird das Haus verkauft.
Ich kann doch nicht als geschiedene Frau den Anspruch an's Haus erheben.

Ich hoffe, Du kannst das alles in Ruhe mit Deiner Frau bereden und ihr einigt euch.
Ansonsten würde ich Dir raten, nach der Beratung beim Anwalt drastische Maßnahmen zu ergreifen.
Außerdem können die Kinder in dem Alter gut in eine Betreuung und Deine (Noch)Frau arbeitet wieder.
Viel Glück!
 
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  • #15
Der Kindsunterhalt ist zum Unterhalten der Kinder da und zu sonst nichts. Wenn sie Raten am Haus damit bezahlt, betrügt sie die Kinder um ihr Vermögen zu mehren. Das geht nicht. Geh zum Anwalt.
 
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  • #16
Ich kann mich #11 nur anschließen. Als ich bei meiner Trennung die Steuerklasse ändern musste, erlebte ich meine persönliche Finanzkrise. Dabei verdiene ich bestimmt nicht schlecht, aber auf 800 Euro bin ich nicht gekommen. Kann es sein, dass Du "auf ziemlich hohem Niveau" klagst? Ist nicht böse gemeint!

Versuch doch mit Deiner Frau eine Vereinbarung über die steuerlichen Freibeträge der Kinder zu treffen. Wenn sie so wenig verdient, bringen ihr zwei halbe Kinder gar nichts und Du könntest den kompletten Freibetrag "verarbeiten". Trotz dem, was man im Internet darüber lesen kann, ändert das Finanzamt die Steuerkarten unkompliziert.

Diese Vereinbarung habe ich schon seit Jahren mit meinem geschiedenen Mann. Klappt wunderbar!!
 
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  • #17
Der Kindsunterhalt ist zum Unterhalten der Kinder da und zu sonst nichts. Wenn sie Raten am Haus damit bezahlt, betrügt sie die Kinder um ihr Vermögen zu mehren. Das geht nicht. Geh zum Anwalt.

Wenn die Ehe noch bestehen würde, könnte das Geld auch nur einmal ausgegeben werden und nicht für Haus UND Kinder.
Nach deiner Logik dürften sich Eltern garnichts mehr kaufen.

Woher wissen wir denn, ob sie mit den mit "Unterhalt" beschrifteten Geldscheinen zur Bank geht um den Kredit abzubezahlen? Sie finanziert bestimmt mit dem Unterhalt die Kinder und mit ihrem Gehalt das Haus.
 
  • #18
Woher wissen wir denn, ob sie mit den mit "Unterhalt" beschrifteten Geldscheinen zur Bank geht um den Kredit abzubezahlen? Sie finanziert bestimmt mit dem Unterhalt die Kinder und mit ihrem Gehalt das Haus.

Gut beobachtet! deswegen habe ich auch entsprechend geantwortet: der Fs legt eine Leimspur aus: "ich-bezahle-alles" (und bin der King). Er hat es leider bis dato nicht verstanden.
 
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  • #19
Da bist Du aber [...], dass Dir 5 vor 12 einfällt, dass Du das Haus ab Januar nicht mehr finanzieren kannst. Ich würde ganz schnell versuchen, es zu verkaufen, BEVOR es Dein wirtschaftlicher Ruin wird - hättest Du sinnvollerweise mit dem Beginn des Trennungsjahres einläuten sollen. Aber besser spät als nie.

Geh' zu Deinem Anwalt und lass' dich beraten und lass' Deine Unterhalts- und sonstigen Zahlungsverprflichtungen ab Januar neu ermitteln.

Wenn sie das Haus nach der Scheidung behalkten will - mit einem Notar einen Scheidungsfolgevertrag machen - gib' ihr das Haus mit allen Schulden und steig' aus den Kreditverträgen aus. Vermutlich wird die Bank ihr keinen Kredit geben, wenn sie nicht Full-Time arbeitet. Das ist auch Absicherung für Dich. Wenn Du in den ganzen Verträgen drin bleibst, wird das sehr kostspielig und langfristig für Dich.
 
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  • #20
Wenn sie das Haus nach der Scheidung behalkten will - mit einem Notar einen Scheidungsfolgevertrag machen - gib' ihr das Haus mit allen Schulden und steig' aus den Kreditverträgen aus. Vermutlich wird die Bank ihr keinen Kredit geben, wenn sie nicht Full-Time arbeitet.

Fraglich, ob die Bank ihn da austeigen läßt.
Er hat einen Vertrag unterschreiben, an den ist er gebunden. Den kann er nicht einseitig auflösen, bzw. "aussteigen".

Seine privaten Verhältnisse werden die Bank recht wenig interessieren, die interessiert nur, dass sie ihre Kohle zurückgezahlt bekommen. Und da werden sie nicht den fiananzstarken Part eben mal "aussteigen" lassen und sich damit begnügen nur noch eine Schuldnerin mit einem Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze als Vertragspartner zu behalten.

Es wird wohl auf den Verkauf des Hauses hinaus laufen - und geschieht das mit Verlust wird die Bank sich an den zahlungsfähigen Schuldner wenden mit ihren weiteren Forderungen.

Und wieder ein gutes Beispiel dafür, dass es eben nicht "unromantisch" ist sich vor einer Heirat, Hauskauf, Familiengründung über die finanziellen Folgen einer Scheidung Gedanken zu machen, sondern einfach nur erwachsen und reif.
 
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  • #21
Hallo FS
Da lass dich am besten vom Fachanwalt beraten. Meine Schwester hat das auch grade alles durch, ihr Ex-Mann wollte das Haus auch behalten, deswegen musste er sie ausbezahlen. Also vom Kredit der Teil der bereits abbezahlt war hat, sie ja die Hälfte von bezahlt und sie kam dann natürlich auch aus dem Kredit raus, die Restsumme muss er jetzt alleine zahlen. Damit hat sie jetzt nichts mehr zu tun. Hätte er sie nicht auszahlen können hätte das Haus verkauft werden müssen, so dass jeder seinen Anteil bekommt. Und das kann man sich nicht aussuchen. Genauso ist es auch bei einem Freund, der steht aber erst am Anfang seiner Scheidung aber das steht auch schon fest das er seine Ex-Frau ausbezahlen muss er will das Haus behalten.
Wenn sie nicht mehr arbeiten will ist das ja ihr Problem du musst ja keinen Unterhalt für sie zahlen nur für die Kinder die Höhe des Kindes Unterhalts ändert sich ja nicht, auch wenn sie wieder Vollzeit arbeiten geht.
Wichtig, wenn die Steuerklasse sich ändert dann las den Kindesunterhalt neu berechnen könnte sein das du dann weniger zahlen musst, da du ja 800€ weniger hast im Monat hast und so anders eingestuft wirst.
 
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  • #22
I'm #10

Es wird wohl auf den Verkauf des Hauses hinaus laufen - und geschieht das mit Verlust wird die Bank sich an den zahlungsfähigen Schuldner wenden mit ihren weiteren Forderungen.
Richtig!
Daher kann ich immer nur jedem raten, die Flucht nach vorne anzutreten, die Immobilie im Teilunsversteigerugsverfahren in cognito zu erwerben und wenn man sie wirklich nicht behalten will, hernach in einem kontrollierten Verkaufsprozess zu verkaufen:


Beispiel 1:

Nehmen wir mal an, man beide haben noch 300.000,- bei der Bank auf dem Deckel.
Wenn man jetzt gemeinsam zur Bank geht um regulär den anderen Anteil zu übernehmen, hat man danach die 300Kilo alleine zu tragen und zudem das Gelaber der andere Person, dass sie das ehemals eingesetzte Eigenkapital und anteilig die bisherig gezahlten Raten zur Hälfte aufgezahlt haben will.
Schön blöd!


Beispiel 2: (die Teilungsversteigerung)

Eine Teilungsversteigerung ist eigentlich eine Zwangsversteigerung!
Man ersteigert in cognito die Immobilie, in der Zwangsversteigerung, für 200.000,- (das ist nicht ungewöhnlich, sondern eher die Regel bei dieser Wertgrößenordnung!)
Von den 200.000,- Euro werden die 300.000,- teilabgelöst. Danach hat jeder von 50.000,- Euro Schulden bei der Bank.
Der in congnito Partner hat also die 200.000,- plus 50.000,- zu zahlen und KEIN Gelaber für Eigenkapital, gezahlte Raten etc. zu erwarten.
Für 250.000,- lässt sich eine solche Immobilie aber in einem normalen Verkaufsverfahren meist kostendeckend verkaufen! Wenn man geschickt ist, kommt man ohne Schulden aus der Nummer raus! Wenn man sehr geschickt ist, bekommt an sogar etwas von dem Eigenkapital wieder ein!

Der andere Partner hat auf jeden Fall den 50.000,- Deckel offen und keinen Gegenwert dafür!

m43

PS: Gebühren, Aufgeld, etc. verkürzen zwar die Rechnung, aber es lohnt sich i.d.R. trotzdem!
 
  • #23
Das ist die günstige Variante für Deine Frau:
Also vom Kredit der Teil der bereits abbezahlt war hat, sie ja die Hälfte von bezahlt und sie kam dann natürlich auch aus dem Kredit raus, die Restsumme muss er jetzt alleine zahlen

Ausgehend vom Schätzwert das Haus zu erwerben, oder gar inkognito in einer Teilungsversteigerung, die für Deine Frau ungünstige Variante.

Gerichte müssen in der Regel entscheiden, welche der sachlich gerechtfertigten Ansätze sie bei der Berechnung berücksichtigen. Es gar nicht dazu kommen zu lassen, sondern in einer Privatinsolvenz die Teilungsversteigerung zu erzwingen, schädigt klar die Basis für den finanzschwächeren Teil, ermöglicht aber solche Bereicherungen wie von m43 dargestellt.

Wenn ihr beide finanziell nicht in der Lage seid, das Haus allein zu halten, selbst unter den Bedingungen, wie sie eine Versteigerung böte, solltet ihr das Haus gemeinsam verkaufen. Damit erzielt ihr das auf finanzieller Fairness beruhende beiderseits bestmögliche Ergebnis.
 
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  • #24
IDer andere Partner hat auf jeden Fall den 50.000,- Deckel offen und keinen Gegenwert dafür!

DAS ist ja auch das Ziel einer Trennung, dass es dem anderen Elternteil möglichst schlecht geht.

"Mama, bekommen wir ein Eis?"
"Nein, Mama kann sich das nicht leisten, weil sie noch so viele Schulden hat, weil der Papa sie beim Hauskauf ver*** hat"

Wenn du willst, dass deinen Kinder bei sämtlichen Anschaffungen (Kleidung, Spielzeug, Klassenfahrten, teurere Hobbys, Urlaube usw.) benachteiligt werden, dann mach das. Aber denke nicht, das dann noch ein friedliches Familienleben möglich ist.
 
  • #25
DAS ist ja auch das Ziel einer Trennung, dass es dem anderen Elternteil möglichst schlecht geht.

"Mama, bekommen wir ein Eis?"
"Nein, Mama kann sich das nicht leisten, weil sie noch so viele Schulden hat, weil der Papa sie beim Hauskauf ver*** hat"

Wenn du willst, dass deinen Kinder bei sämtlichen Anschaffungen (Kleidung, Spielzeug, Klassenfahrten, teurere Hobbys, Urlaube usw.) benachteiligt werden, dann mach das. Aber denke nicht, das dann noch ein friedliches Familienleben möglich ist.

Nur dass die gute Mama ihren Mann hier wohl vorher entsorgt und gegen einen Neuen ersetzt hat, Reihenfolge unklar. Auch meint die gute Mama, ein HAUS (nicht ETW) und Kinder mit einem 1000 Euro Job finanzieren zu können, Rest macht der Zahlpapa. So, wie der Fall geschildert ist, zeugt es von einer gewissen Dickfälligkeit der Ehefrau und im Grunde ist sie es, die ihre Kinder kurz hält, weil sie für ihren Verdienst wissentlich zu teuer lebt. Sooo viel wird da vom neuen Partner für die fremden Kinder bestimmt nicht über den Tisch kommen, wäre unnormal.
In dem Fall wäre ich auch schnell bei der Teilungsversteigerung und hätte den Spekulationsansatz Rückkauf zumindest in Betracht gezogen. Dabei geht es eben nicht gegen die Kinder, sondern gegen die Frau, die es sich mit "weiter so" in einer finanziell nicht haltbaren Situation auf Kosten des FS bequem gemacht hat.

Übrigens sind die Geldscheine der Frau auch nicht mit "Eis für die Kinder" beschriftet ;)
 
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  • #26
und hier noch einmal der Fragesteller:

Herzlichen Dank an ALLE mit ihren vielen Ideen / Tipps usw.

Scheinbar berührt diese Fragestellung wirklich einige, und ich bin weiterhin offen für Tipps, möchte aber klarstellen, das es mir nicht um ein technisches K.O, der EX geht. Und das Geld soll wirklich bei den Kindern ankommen.

Neue Frage: Scheinbar läuft es auf die Teilungsversteigerung nun hinaus, eine Einsicht der EX in die sich verändernden Möglichkeiten ist bislang nicht wahrnehmbar, Anfragen zu dem drohenden Thema durch meine RA werden ignoriert.

Kann sie sich hinter den KIndern verstecken und die Teilungsversteigerung blockieren ?
 
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