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  • #1

Der Ex will ans Kindergeld & Unterhalt, hat er Chancen?

Meinem Ex -Partner geht es als einem "Kfz- Selbstständigen " finanziell nicht gerade gut. Deswegen möchte er (sehr gerne!) das Kindergeld samt Kinderunterhalt von mir in Anspruch nehmen (Kinder wohnen bei mir). Dafür werde ich in der Nachbarschaft und bei dem Jugendamt sehr schlecht gemacht. Einzelheiten kenne ich noch nicht, habe aber schon eine Vorladung vom Jugendamt bekommen. Es sollte wohl um eine unsaubere Wohnung gehen, es stimmt nicht und mein Ex war seit Monaten in meiner Wohnung nicht gewesen, aber egal. Die Aussage bleibt.
Was soll/kann ich dagegen tun? Danke vorab.



Hier handelt es sich bei den Antworten jeweils um eine Laienmeinung und ersetzt keinen juristischen Rat vom Fachmann - Ihr Moderationsteam
 
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  • #2
FS wenn Dein Ex das Kindergeld und Unterhalt haben will, dann braucht er das Sorgerecht für die Kinder und sie müssen dann auch bei ihm leben. Dann musst Du Unterhalt an ihn zahlen.

Ich verstehe nicht, wie ein Mensch auf die absurde Idee kommen kann; er bekommt das Kindergeld aber dann nicht auch die Kinder dazu.

Also theoretisch kann er das Sorgerecht bekommen, wenn es haben will und nachweisen kann, es wird ihnen bei ihm besser geht.

Das Geld wird er aber nicht bekommen, nur weil Du Dich nicht ausreichend um die Kinder kümmern, wenn er auch nicht die Kinder nimmt.
 
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  • #3
Wenn du dir nichts vorzuwerfen hast, dein Haushalt normal sauber ist (niemand wird erwarten, dass es immer blitzt und spiegelt), dann kannst du den Besuch des Jugendamtes gelassen abwarten.
Die Kinder werden ja sicher auch bestätigen können, dass sie sich bei dir wohl fühlen. Dürfte also dann kein Problem sein - wenn es eben so ist, dass es sich um falsche Anschuldigungen handelt.

Dein Ex kann nicht Kindergeld und Unterhalt verlangen, wenn die Kinder nicht bei ihm wohnen. Er muss doch dir Unterhalt für die Kinder zahlen.
Macht er Anstalten, die Kinder zu sich zu nehmen? Wenn ja, dann müsstest du ihm natürlich für die Kinder zahlen, dann hättest du aber eben keine Ausgaben für die Kinder, die hätte dann er.
Zur finanziellen Aufbesserung des eigenen Lebensstandards dient weder Kindergeld noch Kindesunterhalt, das weiß inzwischen (fast) jeder. Das Geld steht dann den Kindern zu und sie werden es auch brauchen.
Bleib also erstmal ruhig und warte den Besuch des Jugendamtes ab. Sprich mit ihnen erstmal. Im Zweifelsfall such dir dann einen Anwalt.
 
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  • #4
Liebe FS,

nimm dir einen Anwalt. Sicher ist sicher. Ansonsten kann dein Ex nicht an das Kindergeld und den Unterhalt ran solange eure Kinder bei dir leben.
 
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  • #5
Liebe FS,
wenn die Situation so ist, wie Du sie beschreibst, dann musst Du Dir um das Gespräch beim Jugendamt keinen Kopf machen. Die müssen handeln, wenn sowas an sie herangetragen wird.
Wenn es hochkommt, dann machen sie noch einen Hausbesuch, vielleicht sprechen sie mit den Kindern oder fragen in Schule oder Kita nach - letzteres niemals ohne konkreten Anlass.
 
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  • #6
Das Gesetz besagt: Kindergeld und Unterhalt kann nur der beanspruchen, bei dem das Kind /Kinder lebt.Solange die Kinder bei dir/in deinem Haushalt leben, hast nur du Anspruch darauf.
Sollten die Kinder irgendwann bei ihm leben, würde das Kindergeld ihm zustehen und du müsstest Unterhalt für die Kinder an ihn zahlen.Wenn er dann dadurch nicht arbeiten kann, müsstest du ihm auch Unterhalt zahlen.Das heißt, du wärst dann verpflichtet dir eine Ganztagsstelle zusuchen.
 
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  • #7
Der letzte Eintrag ist falsch, niemand ist verpflichtet, für den Ex Unterhalt zu bezahlen - der Ex kann Arbeitslosengeld beantragen, und wenn er sich nicht um Arbeit bemüht und sich eine Stelle sucht, wird ihm die Verfolgungsbetreuung der Arbeitsagentur ganz schön Beine machen.

Nur weil die Selbständigkeit nicht gut läuft, heißt das noch lange nicht, dass man Geld für umme bekommt - von wegen Kindergeld und Unterhalt. Dann sucht man sich eben einen Job, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren, statt beim Jugendamt herumzujammern.

Lieber FS, mach Dir keine Gedanken, wenn er sich den Unterhalt so nicht mehr leisten kann, kann er diesen seinem Gehalt nach anpassen, das ist richtig. Hier zählt die DD Tabelle. Das Kindergeld hingegen steht immer demjenigen zu, bei dem die Kinder wohnen. Es gibt keinen Grund, dass er Dir die Kinder "wegnehmen" könnte und Du für diese Person nun auch noch arbeiten gehen musst, was so gar nicht funktioniert!
 
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  • #8
FS: Lieben Dank an Alle, und besonders an #6. hoffe, es wird so sein. Der Ex hat mich schon in der Vergangenheit sehr schlecht beim Jugendamt gemacht, ich habe damals in allen Punkten widersprochen und dann gabs erstmal Ruhe. Der Ex weiss nun, dass ihm das Kindergeld zusteht, nur wenn die Kinder bei ihm wohnen und das ist der einzige Hintergrund der Geschichte. so wie ich es beurteilen kann, geht es ihm wirklich darum, mir Kinder wegzunehmen, leider Gottes. An Kinderbesuche hat er kein Interesse, da ist nichts zu holen.
 
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  • #9
Meinem Ex -Partner geht es als einem "Kfz- Selbstständigen " finanziell nicht gerade gut. Deswegen möchte er (sehr gerne!) das Kindergeld samt Kinderunterhalt von mir in Anspruch nehmen (Kinder wohnen bei mir).

Oh, da muss er finanziell aber sehr and der Wand stehen, wenn er dieses Geld zu seinem Lebensunterhalt verwenden will.
Zahlt er denn Kindesunterhalt an dich? Wenn er nicht über die Runden kommt, wäre es ja naheliegend, dir nichts zu überweisen.

Angenommen, er würde die Kinder zu sich nehmen um Ki-Geld und Ki-Unterhalt auf sein Konto zu bekommen. Wie würden die Kinder bei ihm leben? Hat er Zeit sich zu kümmern? Kochen, waschen, bügeln, Hausputz, Hausaufgaben machen, Kinderbetreuung, Freizeitgestaltung der Kinder - könnte er das hinkriegen? Würde dann sogar noch Geld für ihn übrigbleiben?

Will er die Kinder wirklich? Oder will er nur das Geld?

Dich bei den Nachbarn schlecht zu machen, ist fies. Sprich ganz offen (aber sachlich) mit den Nachbarn. Die sollen ruhig wissen woher der Wind weht. Alles Gute!
 
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  • #10
FS: ... An Kinderbesuche hat er kein Interesse, da ist nichts zu holen.

Ist doch prächtig. Belasse es dabei und dränge ihn nicht.

Einem Vater, der keinen Umgang zu seinen Kindern pflegt, werden die Kinder eher nicht zugesprochen.

Seine Motive sind doch sehr eigensüchtig und niederträchtig. Kein bisschen am Kindeswohl orientiert. Kannst du nicht irgendwas in die Wege leiten, dass er nie und nimmer das Sorgerecht für sie erhält?
 
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  • #11
Liebe FS,

ich habe mit meinem Jugenamt sehr gute Erfahrungen gemacht. Ich war offensiv und hatte das Jugendamt gebeten, als Mediator zwischen mir und meinem Kindesvater zu fungieren, wo der Kindesvater auch dann öffentlich erklären muss, wie er darauf kommt, dass die Wohnung angeblich nicht sauber wäre, wie er das beurteilen kann, wo er die Kinder nicht sieht und auch die Wohnung seit ewiger Zeit nicht gesehen hat. Dann muss er Rede und Antwort stellen.

Werde also offensiv, stelle mittels des Jugendamtes einen Antrag vor dem Familiengericht, dass er mit seinen Verleumdungen gegen dich aufhören soll, dass das den Kindern schadet. Fordere gemeinsame Beratungstermine beim Jugendamt ein. Es gibt in meiner Stadt bezüglich Familien eine kostenlose Rechtsberatung, wo ich damals öfter war und die mir gut geholfen hat.

Protokolliere dir alle seine Äußerungen, Handlungen usw.. Fordere ihn schriftlich über das Jugendamt auf, seine Kinder jedes Wochenende einen Tag bei sich zu betreuen, Kinder haben gesetzlich ein Anrecht auf Kontakt zum Vater. Also mache dem Typ richtig Stress, drehe den Spies im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten um und dann schau, was passiert.

Du brauchst schriftliche Beweise oder ordentlich Zeugen für seine angebliche Aussage, dass er das Kindergeld und den Unterhalt der Kinder für sich beanspruchen will.

Mein Typ hat damals schnell den Schwanz eingeklemmt, nachdem ich den Spiess umdrehte, den Unterhalt brav bezahlt, ach ja und als ich ihm dann noch sagte, dass ich jederzeit das Finanzamt anrufen könne...., wurde er ganz "brav". Seitdem ist im Interesse des Kindes friedliche Koexistenz.

w
 
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  • #12
Wenn Dein Ex auch ab und an die Kinder hat, dann kann das Kindergeld geteilt werden.
Ansonsten ist es so, dass er, wenn die Kinder bei Dir leben, verpflichtet ist, den Kindern (und ggf. Dir) Unterhalt zu zahlen.
<mod>

Normalerweise bist du berechtugt, TRennungsunterhalt zu bekommen, solange die Scheidung nicht durch ist, die Kinder erhalten Kindesunterhalt (in Eurem Fall wohl nur nach Düsseldorfer Tabelle).
Das Kindergeld kann hälftig bei ihm auf den Kindesunterhalt angerechnet werden, das heißt, dass er dann evtl. etwas weniger Kindesunterhalt zahlen muss - abzüglich der Hälfte des Kindergeldes.
Aber dass er das gesamte Kindergeld erhält oder gar Unterhalt von Dir bekommt ist unwahrscheinlich, wenn die Kinder größtenteills bei Dir wohnen.
Er kann Dir die Kinder auch nicht wegnehmen, denn die Kinder bleiben in ihrem gewohntem Umfeld.
Wenn die Kinder so gut wie nie bei ihm sind und er sich um die Kinder gar nicht bemüht, hat er gar keine Chance auf irgendetwas.

<mod>

w,40
 
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  • #13
FS: Herzlichen Dank an Alle! Eure Beiträge haben mir schon geholfen! An #8: Ja, er steht sehr dicht an der Wand und nein, die Kinder ohne Geld interessieren ihn nicht. In der Nachbarschaft ist er (sogar zu meinem Erstaunen!) sehr schlecht angekommen, unsere Verwandtschaft hat Kontakt zu ihm abgebrochen. An #10 Vielen Dank, da hast Du alles gut gemacht! Mit dem Finanzamt hast Du ins Schwarze getroffen, ist bei "uns" auf jeden Fall ein Thema!:) Der Antrag wegen Verleumdung würde mich schon sehr interessieren. Wegen Aufforderungen zu Kinderbesuchen, wollte noch mit dem Jugendamt sprechen, richtig ist es schon , aber die Kinder wollen nicht zu ihm , nicht mal am Wochenende.
 
  • #14
In der Nachbarschaft ist er (sogar zu meinem Erstaunen!) sehr schlecht angekommen, unsere Verwandtschaft hat Kontakt zu ihm abgebrochen.

...richtig ist es schon , aber die Kinder wollen nicht zu ihm , nicht mal am Wochenende.
Insofern solltest du in aller Ruhe das Gespräch mit dem Jugendamt abwarten. Solange die Kinder bei dir gut aufgehoben sind, wird sich an der aktuellen Situation nichts ändern. Einfach die Ruhe bewahren.
 
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  • #15
FS, geh zum Jugendamt und lass dir von denen sagen, weshalb sie dich befragen. Sag ihnen dann auch, dass du die Kinder aufgefordert hast ihn zubesuchen, siedas aber nicht wollen. Sag woher du die 'Sache mit dem Kindergeldwollen / Unterhaltwollen hast und macht klar, dass es ihm ums Geld geht.

Schau i ndie Kalender und schreib auf an welchen Geburtstagen, Schulfeiern, Ferien, Weihnachten er sich nicht bei den Kindern gemeldet hat, ihnen keine Karte geschickt hat - nix nada.
Wenn das Jugendamt nachfragt sag die Daten und das Nicht-handeln.

Deinem Ex einess- er hat nur dann Chancen auf das Kindergeld undden Kindesunterhalt, wenn er selbst die Kinder 7 Tage die Woche 24 Stunden am Tag betreut, bekocht, mit ihnen Hausaufgaben macht, zur Schule bringt, abholt wenn sie krank sind. Und vom Kindergeld und Kindesunterhalt muss er Essen für die Kinder Kaufen, muss Schuhe kaufen - mindestens 4 Paar im Jahr, so schnell wachsen Kinder, muss Kleidung kaufen, den Turnverein bezahlen, Fahrkarten und Kinokarten - auch das Fahrrad - also alles was so ein Kind eben verbraucht. Irgendwie ist der Typ krank W 55
 
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  • #16
da die Kinder bei dir wohnen, wird er keine Chance haben...das Kindergeld steht zwar beiden Elternteilen zu, wird aber in der Unterhaltsberechnung bereits anteilig angerechnet und der Betrag aus der Düsseldorfer Tabelle dementsprechend um die Hälfte des Kindergeldes gekürzt...um Anrecht auf das Kindergeld und Unterhalt zu erhalten, muss er das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ist nicht mit dem Sorgerecht gleich zu setzen) besitzen und die Kinder müssten dann bei ihm wohnen

Ich selbst zahle Unterhalt für meine Kinder und habe seinerzeit leider den Prozess um das Aufenthaltsbestimmungsrecht verloren (Hauptgrund war die Kontinuität, weil die Kinder bereits mehr als 1 Jahr bei meiner Exfrau wohnten). Unterhalt ist selbst dann nicht kürzbar, wenn die Kinder in den Ferien die Hälfte vom Monat bei mir sind.

Das Kindergeld und der Kindesunterhalt ist für die Kinder und nicht um den eigenen Lebensunterhalt zu gewährleisten.

Mein Tip, gehe aktiv auf das Jugendamt zu, lade sie ein zu einem Besuch und gehe offen mit ihnen um.

m 35
 
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