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  • #1

Die Tochter geschiedener Eltern studiert. Werden die Kosten im folgenden Fall genau halbiert?

Beide Elternteile werden das Studium finanzieren. Sie, die Mutter hat monatlich 1500€ zur Verfügung, der Vater das Dreifache. Kindergeld gibt es keines mehr. Die Tochter kann nicht selbst dazu verdienen, da das Studium im Ausland und außerdem zeitintensiv ist. Nun besteht der Vater darauf, dass jeder gleich viel Geld beisteuert. Wie haltet ihr das bei Kosten für die Kinder, wenn die finanziellen Verhältnisse unterschiedlich sind?? Halbe- halbe, oder prozentual zum Einkommen?
 
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  • #2
Prozentual zum Einkommen. Die Mutter kann die Ausgaben, die das erfordern wird, mit 1500 Euro ja auch eigentlich nicht aufbringen.
Wenn sich der Vater in einem solchen Fall querlegt, sollte das vor Gericht geregelt werden, dabei wird das Einkommen mit Sicherheit berücksichtigt.
 
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  • #3
Wenn es kein Kindergeld gibt, muß die Tochter schon über 25 sein. Sie hat also schon eine Ausbildung hinter sich. Ich würde ihr in diesem Alter kein Studium mehr finanzieren.
 
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  • #4
Wie hoch sind denn die Studienkosten komplett im Monat? Ich an Deiner Stelle würde Deiner Tochter sagen mit wieviel € Du sie monatlich unterstützen kannst z.B. 250,- €. Den Rest muß sie sich dann beim Vater holen, wenn es ihr nicht reicht oder nebenbei Jobben, dass geht auch im Ausland. Da würde ich mich mit dem Vater gar nicht mehr streiten.
 
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  • #5
Mein Anwalt erzählte mir da was von prozentual zum einkommen.
 
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  • #6
Nun, da müsste man schon auch mehr die Hintergründe wissen.
Aber aufgrund der Info - natürlich prozentual
 
  • #7
Es geht um die Kinder! Nicht um der Ex eine reinzudrücken.

Wenn er also ein Vater und kein Ex sein will zahlt er selbstverständlich prozentual zum Einkommen. Selbst wenn die rechtliche Situation eine andere wäre- Allerdings gibt es soviel ich weiss überhaupt keine rechtlich Verpflichtung dies zu finanzieren. Bin aber auch kein Jurist.
 
  • #8
Der Unterhalt ist natürlich vom Einkommen der jeweiligen Unterhaltspflichtigen abhängig. Google einfach mal "Düsseldorfer Tabelle".
 
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  • #9
Naja, wenn die Tochter kein Kindergeld mehr bekommt, hat sie wahrscheinlich schon eine Ausbildung hinter sich. Der KV ist nicht verpflichtet, eine weitere Ausbildung zu finanzieren. Das er sich grundsätzlich dazu bereit erklärt hat, ist i.O., aber das er nun mehr bezahlen soll, als die Mutter ist von ihm nicht zu verlangen. Finde ich jedenfalls.

Dann kann halt die Tochter nicht im Ausland studieren. Was nicht geht, das geht nicht. Vor allen Dingen, wo soll die Mutter bei dem Einkommen von 1500,00 Euro das Geld hernehmen?

w 47
 
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  • #10
Wirklich hilfreich kann man nur antworten, wenn geklärt ist:

wie alt ist die Tochter
warum gibt es kein Kindergeld mehr
hat sie bereits eine Ausbildung oder ein Studium begonnen oder abgeschlossen
ist das Studium ein Aufbau/Ergänzungsstudium?

w54
 
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  • #11
Die Fragestellerin:
Danke schon jetzt!
Der Vater argumentiert, daß die Mutter noch genügend Rücklagen hätte, um davon zu zehren, was auch so ist..
Die Kosten belaufen sich auf mindestens auf 1300€ pro Monat.

Die Eltern sind sich einig, dass sie die Tochter studieren lassen wollen. Ob sie tatsächlich auch im Ausland dazu verdienen könnte, weiß ich nicht einmal genau. Die Eltern meinen nein.

Aber darum geht es ihnen nicht, sondern darum, wie andere Paare dieses Problem lösen, oder ob es da Erfahrungen mit Gerichten gibt.
 
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  • #12
Ich finde nicht der EX ist das Problem, sondern die (verwöhnte) Tochter!

Wie kann eine Tochter über 25 denn davon ausgehen,dass sie von den Eltern noch ein Luxusstudium im Ausland finanziert bekommt?!

Jeder kann sich nur das leisten was geht. Alt genug wäre sie ja um zu kapieren, dass sich die Eltern das nicht leisten können.

Auch wenn der EX gut verdient, hat er sicherlich keine Ambitionen der verwöhnten Tochter über 25Jahre noch ein sorgenfreies Studium im Ausland zu ermöglichen.

Evtl. hat der Ex noch andere Kinder zu finanzieren. Oder möchte sich auch mal selber etwas gönnen. Ich hätte keine Lust bis ins hohe Alter "arbeitsfaulen" erwachsenen Kindern ein Studium zu finanzieren.

@Fragestellerin

Rede doch mal ein ernstes Wort mit Deiner Tochter, dass es finanziell einfach nicht geht. Auch in Deutschland, kann man ein anspruchsvolles 2. Studium mit Nebenjob absolvieren.
 
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  • #13
Nochmals die FS
Die Tochter ist 27, es ist ihr Zweitstudium. Die Eltern unterstützen ausdrücklich dieses Studium, alle beide. Es geht bei ihnen nicht darum, ob sie studieren soll, sondern nur um die Regelung beim Bezahlen.
 
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  • #14
Ich finde die Forderung der Tochter einfach nur egoistisch und unverschämt!

Meine Kinder hätten zum Glück niemals von uns verlangt, dass die Kinder ihr Erspartes horten und die Eltern allen Luxus ( und ein Auslandsstudium ist LUXUS) finanzieren.

Die Tochter braucht mal einige klärende Worte!
 
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  • #15
Der EX Mann sieht es wohl realistischer als die Mutter.

Warum soll die Tochter auf einem Berg Ersparten hocken und die Eltern finanzieren ihr trotzdem alle Wünsche?

Juristsich muss der Mann keine 2. Ausbildung oder ein 2. Studium finanzieren. Falls die Tochter schon eine Lehre oder ein 1. Studium absolviert hat, ist der Mann aus dem Schneider.

Als Tochter bzw. Mutter wäre ich ganz vorsichtig, den Ex vor den Kadi zu zehren!

Evtl. ist dem Mann gar noch nicht bewusst, dass er juristisch keinen Cent für die Tochter bezahlen muss...
 
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  • #16
zu#10

Ich verstehe deine Antwort nicht. Dann musst du deine Frage so stellen, dass man dir entsprechend genau auf deine Frage antworten kann. Und ohne genug Hintergründe, wirst du hier m.E. keine brauchbaren Antworten bekommen.

w 47
 
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  • #17
Als Jurist gebe ich Dir folgenden Tipp:

Lass es nicht vor Gericht klären!

Dein Mann muß eine zweite Ausbildung oder ein 2. Studium nicht finanzieren. Falls die Tochter schon eine Ausbildung hat. Außerdem scheint sie über 25 Jahre zu sein.

Vielleicht weckst Du mit dem Prozess nur schlafende Hunde....

Und Dein Mann stellt daraufhin alle Zahlungen ein.

P.S.

Als Mann würde ich auch sagen, dass die Tochter ruhig Ihre Ersparnisse mit anpacken kann. Mütter scheinen da eher eine pro Kind Meinung zu vertreten. Im Leben gibt es nunmal fast nichst geschenkt.
 
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  • #18
Eine zum Gehalt proportionale Lôsung des Problems scheint plausibel. Nicht plausible sind die monatlichen Kosten von 1300 Euro.
Inklusive Wohnungskosten kann ein Student i.A. mit 600-650 Euro auskommen, da müsste die Mutter mit ca 150 Euro zu beitragen.
Das ist machbar.
Ansonsten soll sich die Tochter oder der Sohn einen biligeren Studienort suchen.
 
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  • #19
@ 10
Ich vermute dass du die Tochter bist, die studieren möchte.
Nur um dich zu beruhigen: Auch Kinder nicht geschiedener Eltern sind oft auch sich allein gestellt und können nicht auf deren Kosten studieren.
Also: Studienplatz belegen bei dem man nebenher arbeiten kann oder eben erst mal arbeiten und dann weiterstudieren.
Wenn deine Mutter 1500.- hat kann sie natürlich nicht anteilig 650.- bezahlen-das sollte man ohne Studium auch verstehen.

w, 39
 
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  • #20
Meine Güte, wieviel Frust und Aggression statt Hilfe liest man aus den Antworten.

Fragestellerin, rein rechtlich hat die Tochter für ein Zweitstudium keinen Anspruch mehr auf Unterhalt von den Eltern.

Auf jeden Fall versuchen, gütlich eine Lösung zu finden. Eventuell mit Hilfe eines Mediators. Streit, Gericht, Anwälte: bloß nicht!

Da die Mutter tatsächlich sehr knapp bei Kasse ist und auch der Vater nicht mit Reichtümern gesegnet, würde ich vorschlagen, dass die Tochter den Vater um ein Darlehen für das Studium bittet, das sie ihm zurückzahlt, wenn sie dann über ein eigenes Einkommen verfügt, oder dass sie einen Kredit bei der Bank aufnimmt und der Vater dafür bürgt.

Wenn die Eltern einen Teil der Kosten übernehmen wollen, dann in etwa prozentual zum Einkommen.

Bei uns ist es so, dass mein Exmann das (Erst-)Studium unserer Kinder komplett bezahlt (hat) und dem BWLer auch ein Aufbaustudium an einer amerikanischen Business-School bezahlen wird, bei mir hatten/haben sie dafür noch ihre Zimmer und vebringen einen großen Teil der Semesterferien (mit ihren Freundinnen) bei mir. Allerdings sind wir wohlhabend, insofern ist das kein Problem bei uns.

w54
 
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  • #21
Es gibt nur eine Lösung:

Deine Tochter soll sich einen günstigeren Studienort suchen oder ihr eigenes Geld für ihre eigene Ausbildung nehmen.


Rechtlich kannst Du bzw. die Tochter nämlich gar nichts vom EX verlangen.

Ich glaube, da gibt es wenig zu diskutieren.

Es gibt sicher andere Väter die haben es dann trotzdem gemacht. Aber die meisten Männer werden sich wie Dein EX verhalten und verlangen, dass die Tochter eben selber etwas beisteuert.

P.S.

Deine Tochter scheint ja eine ziemlich verwöhnte Göre zu sein...

Armer Mann der die mal bekommt!
 
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  • #22
Da es sich um ein Zweitstudium handelt ist rechtlich keines der Elternteile dazu verpflichtet etwas zu zahlen, das ganze wäre rein freiwillig und dementsprechend könnte auch ein Elternteil eine Zahlung komplett verweigern.

Wenn beide aber das Studium finanzieren wollen wäre es natürlich sozialer wenn man sich auf eine Anteilige Zahlung einigt die das Einkommen als auch die Rücklagen beider beteiligten berücksichtigt.
Um mal ein extrem Beispiel zu bringen, wenn der Mann überhaupt keine Rücklagen hätte und die Mutter Rücklagen in Millionenhöhe hätte dann wäre das Einkommen allein in dem Fall natürlich kein sinnvoller Indikator für das was die Elternteile jeweils zahlen sollten.

Allerdings ist das ganze ja wie gesagt rein freiwillig und dementsprechend hat der Vater alles Recht zu fordern das jeder die Hälfte zahlt, oder auch das er überhaupt nichts zahlt. Also muss sich die Mutter hier einfach mal ganz in Ruhe mit ihrem Ex zusammensetzen und mit ihm das ganz sachlich darlegen, wenn er trotzdem nicht von seiner Position abrückt dann wird sie das eben akzeptieren müssen oder eben sagen das sie dann das Studium nicht mitfinanzieren kann (in dem Fall wird der Vater dann vll. auch einlenken da er ja auch will das die Tochter nochmal studiert).

Ich mache allerdings auch darauf aufmerksam das ein Zweitstudium nicht immer sinnvoll ist sondern sogar sehr schädlich sein kann. Dementsprechend sollte dieses Zweitstudium von allen Beteiligten doch noch mal etwas kritischer betrachtet werden.
 
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  • #23
Ergänzung zu meinem Beitrag #19

Die Tochter sollte sich auch unbedingt intensiv um ein Auslandsstipendium bemühen, die gibt es auch als Darlehen.

w54
 
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  • #24
die FS:

Danke an alle!

Es handelt sich hier um meine Schwester, ihren Ex- Mann und die gemeinsame Tochter.
Sie haben diese Entscheidung für das Studium gemeinsam beschlossen und sind sich einig, dass es der Tochter im späteren Beruf Vorteile bringen wird, und das wünschen sie sich für sie.
Rechnet man beide Einkommen der Eltern zusammen, wäre die Finanzierung kein Problem, bei gemeinsamen 6000 € netto. Deshalb war die Frage bislang nie, ob sich die "Familie" dieses Studium leisten kann oder nicht.
Ein Recht auf das Zweitstudium hat die Tochter nicht, aber das ist für die Eltern nicht die Frage.

Schockiert ist meine Schwester über die nachträgliche Forderung des Ex, halbe- halbe zu machen, mit der Begründung, die Mutter könne ja auf ihre Rücklagen zurück greifen.

Deshalb die Frage, wie andere dieses Problem gelöst haben.

Übrigens ist die Tochter nicht unverschämt oder eine verwöhnte Göre, wie manche das unterstellen. Aber ehrgeizig ist sie und nimmt das Angebot ihrer Eltern deshalb dankbar an.
 
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  • #25
Ich muss immer wieder den Kopf schütteln, wie verwöhnt und egoistisch Töchter oder Söhne meinen, dass die Eltern die Melkkuh fürs ganze Leben sind. In normalen Familien (ohne Scheidung) finanzieren Eltern auch nur bedingt das Studium. Viele müssen einfach arbeiten, um sich Studium und Whg finanzieren zu können. Nur die geschiedenen Kinder meinen, die Eltern zahlen auf Lebenszeit. Schade, dass wir den Mann nicht kennen - wir können nur hoffen, dass er sich im www schlau macht und auf diesen Thread stösst. Irgendwann will man als Elternteil auch mal wieder selbst leben und genießen dürfen. Man ist doch nicht nur auf der Welt, um den Kindern ein schönes, sorgenfreies Leben zu finanzieren und zu organisieren. Bei mir gäbe es dies nicht!
 
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  • #26
@23: ich sehe es so, Mutter und Tochter können froh sein, wenn er überhaupt bezahlt. Sicherlich hat er viel viel Geld lassen müssen, um 1. die Mutter abzufinden nach der Scheidung (daher auch die guten Rücklagen) und 2. die Tochter bis zu ihrem 27 !!! Lebensjahr zu finanzieren! Jetzt muss einfach mal Schluss ein - daher hat er Recht, wenn überhaupt, nur max. die Hälfte, nie im Leben mehr! Und mal ehrlich, ob ehrgeizig oder verwöhnt - wer ergeizig ist, finanziert sich auch selbst, um etwas zu erreichen!
 
  • #27
Mal ein Vorschlag zur Güte:

Der Vater zahlt die Hälfte. Da er ohnehin nicht verpflichtet ist, etwas zu zahlen, ist jede Bereitschaft und jeder Cent ein Entgegenkommen, für das man ihm dankbar sein muß. Man knn ihm nicht vorwerfen, nicht noch mehr zahlt, wenn er gar nichts zahlen müßte.

Die andere Hälfte zahlt die Mutter unter Rückgriff auf ihr Erspartes. Einen Teil hiervon (evtl. die Hälfte dieser Hälfte oder zwei Drittel) zahlt die Tochter an die Mutter zurück, wenn sie nach ihrem Studium ihr eigenes Geld verdient.

Damit wäre das Studium gesichert, die Eltern würden dieses im Ergebnis entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit fördern und die Tochter beteiligt sich selbst auch an den Kosten. Letzteres ist ihr sicher zuzumuten und nur fair.
 
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  • #28
Oh Mann, schon mal an einen Studienkredit gedacht? Die Tochter ist doch mit 27 alt genug dafür und muss nicht mehr den Eltern auf der Tasche liegen. Meine Güte, wie absurd. Aber viele der Antworten sind noch viel absurder....
 
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  • #29
Ich verstehe den Gegenwind hier irgendwie nicht. Ich war selbst nach dem ersten Examen in Harvard (kostet 40.000 US Dollar). Ich hatte zwar ein Stipendium, trotzdem mussten meine Eltern eine Menge dazu bezahlen. Ich bin ihnen sehr dankbar dafür, so ein Auslandsaufenthalt kann tolle zusätzliche Karrieremöglichkeiten eröffnen. Warum das Geld mit ins Grab nehmen? Ich würde es IMMER lieber meinen Kindern geben als auf dem Sparbuch durch Inflation etc. immer weniger werden lassen...
 
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  • #30
Wenn beide Elternteile dafür sind, der Tochter dieses Studium zusätzlich zu finanzieren, obwohl sie es nicht müßten, warum sollte der Mann dann mehr zahlen als die Frau?
Ein Ja bringt Verantwortung mit sich. Man sollte sich Gedanken darüber machen, bevor man zusagt, bzw. seinen Anteil verhandeln und begründen. Man kann nicht Ja sagen und dafür sein und den anderen den überwiegenden Teil zahlen lassen bzw. das selbstverständlich erwarten.
Ich finde, der Vater hat recht, wenn er auf die Ersparnisse der Mutter verweist.
 
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