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  • #31
Oje oje, #24 und #25! Was ist denn jetzt plötzlich los?
Ihr wißt doch gar nichts über die private Situation dieser Familie, warum also diese Gehässigkeiten? Woher das Geld auf der hohen Kante kommt, daß die Tochter eine Schmarotzerin ist, das alles ist dermaßen an den Haaren herbei gezogen, dass ich nur staunen kann über so viel destruktive Fantasie.
Da kann das Mädel richtig froh sein, dass sie ihre Eltern hat!
Sogar meine Schwester und ihr Ex gehen da noch sachlicher miteinander um!


Hier geht es um die Frage, wie andere Geschiedene diese finanziellen Dinge regeln, dazu habe ich glücklicherweise von vielen sachliche Antworten bekommen. Danke nochmals!
 
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  • #32
Danke, Volljurist!, hier die FS.

In diesem Fall ist es jedoch von Anfang an der ausdrückliche Wunsch des V a t e r s gewesen, das Mädel ein Aufbaustudium machen zu lassen. Da war es die M u t t e r, die sich eigentlich nicht beteiligen müsste, und trotzdem bereit ist, ihren Beitrag zu leisten.

Ich weiß, meistens ist es umgekehrt.

#28: Ich denke, es sollte das Normalste der Welt sein, dass Eltern ihren Kindern jede Ausbildung ermöglichen, zu der sie finanziell in der Lage sind. Schön, dass du solche hast!
 
  • #33
Ich und der Vater meiner Kinder waren und sind froh, unseren Kindern die bestmögliche Ausbildung mit auf ihren Weg geben zu können.
Bei uns war es einfach - ich habe organisiert, er hat finanziert.
 
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  • #34
@30: ich denke, manche Menschen muss man mal wieder auf den Boden der Tatsachen zurück holen. Wer im Luxus aufwächst, wird nie die Basis verstehen! Woher das Geld auf der Kante kommt ist zweitrangig, doch wer denkt, über das Geld des anderen verfügen und bestimmen zu können, macht einen Denkfehler. Der Vater hat wohl schon genug finanziert. Das ist meine Meinung - wer mehr will, soll seinen Kopf und seine Hände zum arbeiten nutzen. Macht echt Sinn und machen tagtäglich tausende von Menschen, die keine hohe Kante oder den Goldesel Mama und Papa haben. Ich habe Dir gesagt, wie ich die Sache regeln würde - die Tochter müsste dafür arbeiten! Also, doch auch ein sachlicher Hinweis, oder? Nur leider nicht der, der dir in den Kram passt. So ist nunmal das Leben - nicht alle Meinungen sind gleich!
 
  • #35
Gut, jetzt mit den Zusatzinformationen...

Natürlich ist auch ein Zweitstudium etwas sinnvolles, eine verwöhnte Göre kann ich auch nicht sehen, 1300,- im monat sind mit Wohnung, Essen und den im Auland üblichen Studiengebühren nicht reichlich. Arbeietn kann man oftmals nicht, in den USa zum Beispiel brauchts dafür eine Green Card. Ich sehe auch dass es für die Eltern finanzierbar ist, Rücklagen anzugreifen die Faru vielleicht für die Alterssicherung braucht halte ich auch nicht für sinnvoll.

Aber was spricht eigentlich dagegen die 1300,- gemäss der Einkommen aufzuteilen und als niedrig verzinstes Studiendarlehen an die Tochter zu vergeben- schliesslich wird Sie dann nach dem Studium bessere Einkommenschancen haben. damit würde Sie auch Ihre Verantwortung übernehmen und merken dass Geld nicht schneit sondern erarbeitet werden muss.
 
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  • #36
@28: dann mach was draus und bezahl es deinen Eltern in Pflege und lieber Tochter wieder zurück. Sie haben es verdient, dass du nun funktionierst und brav bist!
Übrigens - Es heißt ja nicht, nur weil ich meinem Kind das Geld nicht gebe, dass ich es mit ins Grab nehme. Immerhin habe ich das Geld ja auch erarbeitet - dann werde ich wohl auch das Recht haben, dieses Geld für MICH ausgeben zu dürfen, um mir etwas zu gönnen. oder?
 
  • #37
Zum Thema "Unterhalt bei Volljährigkeit/für volljährige Kinder":
§ 1601 BGB§ 1602 Absatz 1 BGB bestimmt:
"Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten."
Volljährige Kinder haben einen Unterhaltsanspruch, solange sie sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befinden.
Körperlich oder geistig behinderte Kinder haben unabhängig von ihrem Alter einen Unterhaltsanspruch, soweit sie wegen ihrer Behinderung ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit und auch nicht aus eigenem Vermögen bestreiten können.

>Lehrlinge
Der Unterhaltsanspruch umfasst nicht nur die Zeit der Schulausbildung, sondern grundsätzlich auch die Zeit der Berufsausbildung. Deshalb hat auch ein Lehrling Anspruch auf Unterhalt, auf den er sich aber seine Ausbildungsvergütung anrechnen lassen muss.
Grundsätzlich hat ein Kind nur einen Anspruch auf Finanzierung einer Ausbildung. Deshalb kann das Kind nicht nach erfolgreicher Beendigung der ersten Lehre Unterhalt für eine weitere Lehre beanspruchen.
Von diesem Grundsatz, dass nur eine Ausbildung geschuldet wird, gibt es folgende Ausnahmen:
•Wenn das Kind die erste Lehre abbricht, weil sie nicht seinen Fähigkeiten entspricht. Ebenso wie man z.B. einem Gymnasiasten zugesteht, einmal "sitzen zu bleiben", so muss man auch bei einem Lehrling mit der Möglichkeit rechnen, dass er die Ausbildung nicht schafft. Wenn er dann die Lehre abbricht und eine andere Lehre anfängt, behält er deshalb grundsätzlich seinen Unterhaltsanspruch.
•Wenn das Kind nach der Lehre eine weitere (Schul-)Ausbildung aufnehmen will, so gilt Folgendes:
•Die Rechtsprechung bejaht i. d. R. einen weiteren Unterhaltsanspruch in den sog. "Abitur-Lehre-Studium"-Fällen. Es handelt sich dabei um den häufigen Ausbildungsgang eines Kindes, das erst Abitur macht, dann eine Lehre und anschließend studiert. Obwohl eigentlich ja bereits eine Berufsausbildung beendet ist, bejaht der BGH in diesen Fällen einen weiteren Unterhaltsanspruch, wenn das Studium in einem inhaltlichen Zusammenhang mit der Lehre steht und zeitlich kurz nach der Lehre aufgenommen wird. Deshalb besteht z. B. ein Unterhaltsanspruch, wenn das Kind nach dem Abitur zunächst eine Banklehre macht und dann z. B. Betriebswirtschaft studiert.
Gegenbeispiel:
Wenn das Kind zunächst eine Bäckerlehre macht und dann Medizin studieren will, fehlt der inhaltliche Zusammenhang, sodass für das Studium kein Unterhalt verlangt werden kann. Der zeitliche Zusammenhang ist gegeben, wenn das Kind nach der Lehre so schnell wie möglich mit dem Studium anfängt. Dabei kann der Zeitraum auch ein Jahr betragen, wenn z. B. zu dem Datum, als das Kind seine Lehre beendete, die Frist für die Einschreibung an der Hochschule bereits abgelaufen war und der betreffende Studiengang nur einmal jährlich angeboten wird.
Keinen Unterhaltsanspruch gibt es nach der Rechtsprechung dagegen in den Fällen Schule-Lehre-Fachabitur-Studium. Hier ist die Berufsausbildung mit der Lehre abgeschlossen. Der Besuch der Fachhochschule und das anschließende Studium stellen keine Fortführung dieser Ausbildung dar, sondern eine neue Ausbildung, während man in den Fällen Abitur-Lehre-Studium davon ausgehen muss, dass der Abiturient auch hinterher studiert und eine Lehre nur als (Zwischen-)Stadium seiner Ausbildung betreibt. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Eltern die Begabung ihres Kindes unterschätzt haben und es deshalb nicht von vornherein auf das Gymnasium schickten.

Studenten:
Studenten können Unterhalt beanspruchen, solange sie die durchschnittliche Studiendauer nicht wesentlich überschreiten. Für eine Promotion können sie i. d. R. keinen Unterhalt verlangen. Bis zum 2./3. Semester können sie auch die Fachrichtung wechseln, wenn sich herausstellt, dass die erste Studienwahl falsch war. Nach Beendigung des Studiums - egal aus welchen Gründen - müssen sie nach einer Bewerbungsfrist von 3 Monaten eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.
Nimmt das Kind sein Studium erst nach einer absolvierten Lehre auf, so handelt es sich u. U. um eine Zweitausbildung, die die Eltern nicht zu finanzieren haben. Hierzu Verweis auf die Ausführungen unter "Lehrlinge".

Nach § 1612 Abs. 2 BGB können Eltern, die einem unverheirateten Kind Unterhalt gewähren, bestimmen, in welcher Art und Weise der Unterhalt gewährt werden soll. Demnach kommt insbesondere auch statt des Barunterhalts ein Naturalunterhalt in Betracht. Ist z. B. ein volljähriges, unverheiratetes Kind noch in der Ausbildung, so können die Eltern bestimmen, dass das Kind bei ihnen wohnt, statt sich eine Mietwohnung zu nehmen. Kommt das volljährige Kind dieser Anordnung nicht nach, so verliert es zumindest teilweise seinen Unterhaltsanspruch (siehe auch: Verlust des Unterhaltsanspruchs).
Ein volljähriges Kind hat keinen Anspruch mehr auf Naturalunterhalt (Betreuung), sondern nur noch auf Barunterhalt (Geld). Gegenüber volljährigen Kindern sind beide Eltern barunterhaltspflichtig, und zwar auch derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt.

Für den Barunterhalt eines volljährigen Kindes haften beide Elternteile. Das heisst, mit Eintritt der Volljährigkeit haben grundsätzlich beide Eltern Unterhalt in Geld zu zahlen. Das gilt auch für denjenigen Elternteil, bei dem das Kind lebt. Dieser Elternteil kann dem nicht entgegenhalten, er leiste (weiterhin) Naturalunterhalt. Der Naturalunterhalt kann aber mit dem Barunterhalt verrechnet werden. Wohnt das Kind z. B. noch bei der Mutter und müsste die Mutter nach der Berechnungsmethode 200 EUR zahlen, haben die Leistungen der Mutter, wie z. B. Wohnungsgewährung und Verpflegung bereits einen Gegenwert von 175 EUR, so schuldet die Mutter nur noch 25 EUR Barunterhalt.

Wichtig und Antwort auf deine Frage, liebe FS:

Da beide Eltern barunterhaltspflichtig sind, stellt sich die Frage, wie der Unterhaltsanspruch des Kindes auf beide Elternteile aufzuteilen ist. Keineswegs ist es etwa so, dass jeder Elternteil die Hälfte schuldet. Das wäre nur der Fall, wenn beide Eltern gleich viel verdienen. Vielmehr haftet jeder Elternteil (nur) anteilmäßig in Höhe seines unterhaltsrelevanten Einkommens abzüglich des Selbstbehalts.

[[Mod: Trotz Überlänge freigeschaltet, aufgrund der Komplexität des Themas]]
 
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  • #38
Wer hier eine Frage einstellt und dann stellt sich heraus, die Situation war gelogen...

Tja, liebe Fragestellerin, dann solltest Du auch etwas einstecken können!

Ich schließe mich der Meinung von 18 an: Offensichtlich schreibt hier eher die Tochter, die sich für eine Diskussion mit Ihrem Vater "Munition" im Forum holen wollte...

Da hier die Mehrheit Dein Verhalten eher als schmarotzerhaft abstempelt, ist es auch ein Beleg dafür, dass die Forderung einer 27jährigen nicht so arg normal angesehen wird.

@19

Klar, wer es sich als Familie leisten kann, der sollte seinen Kindern das auch ermöglichen. Aber laut Fragestellerin kann sie sich das Auslandsstudium eben gerade nicht(!) leisten.
 
  • #39
Es besteht in diesem Fall überhaupt keine Unterhaltsverpflichtung, daher kann jeder Elternteil bezahlen was immer er will. Hälfe Hälfte muss in keine Weise sein. Wenn der Vater nur die Hälfte zahlen will, die Mutter aber die andere Hälfte nicht aufbringen kann oder will, dann muss sich Frau Tochter wohl eine andere Finanzierung überlegen, wenn sie studieren will.
Daher,jede Studienunterstützung ist freiwillig, eine Verpflichtung besteht nicht und wenn noch eine Verpflichtung bestehen würde, dann müsste jeder Elternteil einkommensabhängig bezahlen.
 
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  • #40
@ 36
Danke, La Giocanda! Bist du auch Juristin? Danke auch den anderen!


Leider gibt es hier auch missgünstige Schreibende, die mir vor Augen halten, wie gut dagegen die Situation in der beschriebenen Familie ist. Mutter, Vater und sind sich einig, was die Zukunft der Tochter anbetrifft. Lediglich die Art der Finanzierung wurde widersprüchlich diskutiert, und trotzdem würde keiner von beiden die Zahlung verweigern.
Hier geht es um die Tochter, nicht um persönlichen Frust zwischen der Eltern.
 
  • #41
Gerne, liebe FS.

Nein, mein Beruf steht in keinerlei Bezug zu meinem (Rechts)Wissen.
Wenn ich etwas weiß, gebe ich es gerne weiter.
Wie in deinem Fall.
Alles Gute!
 
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  • #42
Meine Güte! Die Mehrheit hier liest die Frage gar nicht und benutzt bloß wieder einzelne Schlagworte, um wie aus der Pistole geschossen pseudo-moralisierende Antworten herauszuschreien. Ja, wo kämen wir da auch hin, wenn irgendeiner Göre überflüssiges Bummeln im Ausland nachgeschmissen würde! Mit Mitte 20 kann man ja nun wirklich auf eigenen Füßen stehen, und es muss ja nicht jeder später Chef werden!

Mit solchen Neid- und Frustäußerungen verhaltet ihr euch um nichts besser als vor wenigen Jahrzehnten noch die Unterschichteltern, die das Abitur für unnötig hielten. Glaubt es oder glaubt es nicht - genug Mütter und Väter pumpen eine gute Million in ihre Kinder, von der privaten Krippe bis zur Habilitation als arbeitsloser Privatdozent. Wenn ihr das nicht einseht, werden eure Kinder in solche Berufe auch nicht gelangen. So läuft das Spiel, mehr ist dazu nicht zu sagen.

In aller Deutlichkeit: Beide Eltern MÖCHTEN, dass ihre Tochter im Ausland studiert. Nirgends war von Rechtsstreit die Rede.

Genau wegen solcher Reaktionen stelle ich selber keine Fragen mehr hier ein...
 
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  • #43
Die FS an #41

Ja, schade, da? mancher Beitrag etwas unsachlich ausuferte. Danke für deine Unterstützung!

Im Gedächtnis bleibt mir aber der gute Teil der Diskussion und die fachlich fundierten Beiträge. Gerade komme ich vom Besuch bei meiner Schwester zurück, bei dem wir den ganzen Thread nochmals gründlich diskutierten. Sie war platt, wie nachdenklich und solide auf diese Frage geantwortet wurde.
Ein Dank von ihr an alle!
 
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  • #44
Die Eltern möchten, dass die Tcihter studiert?
Nun, dan müssen sie halt einen Finanzplan aufstellen zusammen, evtl. aus Geld von den Eltern und Bafög (Wird auch oft fürs Ausland gestattet).
Meine Eltern hätten auch gerne gehabt dass wir Kinder studieren aber es war leider nicht drin-das hat nichts mit geschieden oder nichts zu tun sondern mit finanziellen Mitteln.
Wenn also die Eltern das wollen müssen sie nach den eigenen Möglichkeiten zusammen legen, wenn das nicht geht wird die Tochter keine Unterstützung gerichtlich erzwingen können da sie keinen Anpsruch darauf hat.
Das war jetzt ein ganz sachliche Darstellung, aber ein ganz kleines bisschen kommt bei mir das Gefühl auf dass die Tochter sich hier Tipps holen wollte wie man den Vater dafür ausquteschen kann-oft gesehen bei Scheidungskindern die bei der amren Mutter aufwachsen wo der Papa soviel Geld hat
w, 39
 
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  • #45
Bei meiner Tochter war ein Auslandssemester beim Fachhochschulstudium (Erstausbildung) vorgeschrieben. Dies hat sie in Australien absolviert. Sie hat von sich aus einen Studienkredit aufgenommen und von ihren Eltern (auch geschieden) lediglich weiterhin das auch in Deutschland gezahlte Geld erhalten bzw. von mir, der Mutter 300,00 € (inkl. Kindergeld) und vom Papa weiter 300,00 €. Es war für sie selbstverständlich, uns nicht zusätzlich zu belasten. In Australien hat sie zusätzlich zum Studium gejobbt, das ging ohne Probleme.
Wir verdienen beide relativ gut, haben aber unsere Kinder (3, alle mit Studium) finanziell immer etwas "kurz" gehalten, sie kennen es seit ihrer Kindheit nicht anders, als dass man für die Erfüllung seiner Wünsche auch selbst etwas beisteuern muss. Umso größer ist die Freude über das Erreichte...
Empfiehl doch Deiner Tochter den Studienkredit. Irgendwann muss doch Schluss sein mit "Kinder"finanzierung.
PS: wir haben ein ausgesprochen herzliches und vertauensvolles Verhältnis zu unseren erwachsenen Kindern, haben uns als Geschiedene allerdings auch in keiner Weise "gezofft" oder um Geld gestritten. Ging immer ohne Anwalt.
 
  • #46
also ich würde auch immer jedes Studium oder andere Weiterbildungen meines Kindes finanziell unterstützen wenn ich kann, egal in welchem Alter. Trotzdem gibt es in diesem FAll keinen Rechtsanspruch auf die finanzielle Unterstützung und daher kann keiner von beiden zu Zahlung gezwungen werden. DAher geht es nur um die persönliche Einigung und wenn der Vater nicht mehr< zahlen will, dann ist das so. Aber wenn beide das Kind unterstützen wollen, dann werden sie einen Weg finden, helfen kann ihnen da keiner und zwingen kann sie auch keiner.
 
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  • #47
Hallo FS, deine Schwester sollte endlich so erwachsen werden, dass sie für ihr eigenes Handeln die finanzielle Verantwortung übernimmt. Die Tochter ist mindestens 27 wenn sie kein Kindergeld mehr bekommt oder hat schon eine abgeschlossene Ausbildung. Es ist mehr als entgegenkommend vom Vater, 50 % der nicht notwendigen Kosten zu zahlen. Vielleicht überlegt sich deine Schwester mal, dass sie noch einen kleinen Putzjob annimmt, um der Prinzessin ein Luxusleben zu finanzieren. Vielleicht schenkst du deiner Schwester das Geld - immerhin kommt es deiner Nichte zugute !

FS hast du schon mal überlegt, wieviel überdurchschnittlich viel Geld deine Schwester durch ihre Heirat gewonnen hat?
 
  • #48
@#46:

Was ist denn hier dein Problem?
Offensichtlich sind in dieser Familie alle miteinander recht friedlich gestimmt und sind sich einig. So etwas gibt es auch! Es geht hier ja offensichtlich lediglich darum, WIE der Betrag für das Studium aufgeteilt wird.

Dein Beitrag geht völlig am Problem vorbei!

Manchmal werden Threads einfach nur als Anlass gesehen, eigenen Frust abzulassen.
 
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