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  • #1

Ehe - Gütertrennung - wie und wo?

Hallo geehrte Community, ich habe eine Frage und hoffe, ihr könnt mir ein weinig mir Erfahrung und Rat mit Antworten zur Seite stehen. Ich werde in 12 Tagen Standesamtlich heiraten. Ich bin beim Staat angestellt und habe ein erträgliches Auskommen. Mein zukünftiger Mann ist z.Zt. erwerbslos, wird sich aber in absehbarer Zeit selbstständig machen. Nun schlug er vor, zu meiner Absicherung eine Gütertrennung zu vereinbaren, da er nicht möchte, dass ich im Falle seines Scheiterns für seine Schulden aufkommen muss. Macht es Sinn, einen Gütertrennung zu vereinbaren? Wo "beantragt" man eine solche? Vermögenswerte sind kaum vorhanden, da wir beide noch recht jung sind, also gibt´s eigentlich auch noch nichts zu bewahren. Braucht es einen Notar? Wird eine solche Gütertrennung beim Standesamt angegeben? Muss eine solche Formalität vor der Eheschließung erledigt sein, oder geht dass jederzeit? Entschuldigt dieses Stakato an Fragen und habt bereits vorab Dank für eure gutmeinende Hilfe. Pia
 
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Berliner30

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  • #2
Ist schon ein bischen kurzfristig?! Gütertrennung ist das eine, eine gute Beratung und ein Ehevertrag das andere. Zu einer beratung zählt auch der Tip der Bestandsaufnahme vor der Ehe.

Habs leider schon erlebt, das man sich um kleinigkeiten streiten muss, weil man vorher nichts gemacht hat.
 
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  • #3
Gütertrennung macht eigentlich nur Sinn, wenn Vermögen wie Immobilien, Firma etc. schon vor der Ehe vorhanden sind. Für jede Form von Ehevertrag, ist ein Notar zuständig, bei dem ihr euch vorher informieren solltet. Dem Standesamt mußt du ihn nicht vorlegen, da das alleine die Eheleute angeht. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft, dh. alles während der Ehe erworbene wird im Scheidungsfall geteilt. Gütertrennung während der Ehe heißt, dass jeder das behält, was er während der Ehe erwirtschaftet hat. Sollte dein Mann mit seiner Selbstständigkeit also den großen Aufstieg schaffen und finanziell irgendwann sehr gut dastehen, behält er alles..
Ein Ehevertrag ist in der heutigen Zeit unabdingbar!!
Du weißt nie, was in 20 Jahren ist, wie viele Kinder da sind, die im Scheidungsfall weiter versorgt werden müssen, wie eure finanzielle Situation dann aussieht.
Lass dich auf jeden Fall vorher einmal kurz vom Notar beraten, damit du im Fall des Falles jedenfalls etwas abgesichert bist.
 
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  • #4
Ich gebe dir noch einen anderen Tip. Da du beim Staat angestellt bist, bist du auch für die
Kreditinstitute ein sicherer Faktor. Falls dein Mann für die Selbständigkeit Kredite benötigt,
rate ich dir dringendst davon ab als Bürge zu unterschreiben. Der Satz "Den Bürgen tut man würgen" gilt auch heute noch. Falls die Selbständigkeit in 3, 4, oder mehr Jahren nicht
gelingt und dein Mann die Raten und Zinsen nicht mehr bezahlen kann, wird man dich zur Kasse
bitten. Mein Fall: gebürgt für eine Neueröffnung einer Arztpraxis und Anlaufkosten und nach einigen Jahren geschieden. Heute sitze ich auf einem Berg von Schulden und bin ohne Tätigkeit, meine Frau praktiziert weiter.

Falls du Ihn doch finanziell unterstützen willst, nimm du selbst einen überschaubaren und beherrschbaren Kreditvertrag auf und gib das Geld gegen einen Darlehensvertrag weiter.
Auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen.
Bei Geld hört jede Freundschaft auf und manchmal auch eine Ehe.
 
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  • #5
Liebe Pia,

trenne mal die Dinge:

1. Schulden

Dafür braucht es keine Gütertrennung, da der eine Ehepartner nicht für die Schulden des andern haftet. Die gesetzliche Regelung der "Zugewinngemeinschaft" bedeutet, daß das Mehr an Vermögen, das der eine Ehepartner hat, hälftig durch den andern Ehepartner auszugleichen ist.

Dokumentiere am besten Dein Vermögen. Beispiel:

Ehemann: Beginn Ehe: Vermögen 100, Ende Ehe Vermögen 500, macht Zugewinn 400

Ehefrau: Beginn Ehe: Vermögen 100, Ende Ehe Vermögen 300, macht Zugewinn 200

Rechne die Differenz aus:

Ehemann 400 - Ehefrau 200 = 200

200 : 2 = 100

Ehemann zahlt nun 100 an Ehefrau. Ergebnis:

Ehemann: 400 - 100 = 300
Ehefrau: 200 + 100 = 300

Also haben beide genauso viel dazu gewonnen.

Wenn er nun viel verdient, muß er zahlen, wenn er nichts verdient, mußt Du evtl. zahlen.

2. Unterhalt

Wenn er kein Einkommen hat oder wenn er krank wird und sich dann scheiden läßt, kannst Du für ihn zahlen müssen, evtl. auch nach der Ehe. Umgekehrt ist aber der Unterhalt dann wichtig, wenn Du die Kinder hast und von ihm geschieden bist.

Situation 1: Er ist gutverdienend, Ihr laßt Euch scheiden und Du hast die Kinder

Situation 2: Er verdient nix, ist krank und Ihr laßt Euch scheiden Du hast die Kinder

Überlege Dir mal die Situationen, die eintreten können und wie es dann gehen soll; eine gute Ehe sollte sowas aushalten.

3. Kinder .... Sorgerecht

Weißt, die Streiterei geht dann in Ehefragen erst richtig los. Wenn Du schon eine vertragliche Regelung machst, dann lieber jetzt.

4. Altersversorgung

Im Prinzip gilt das Prinzip der Zugewinngemeinschaft auch bei der Altersversorgung. D. h. Zugewinn seiner Altersanwartschaften und Zugewinn Deiner Altersanwartschaften, hälftiger Ausgleich wie oben.

Aber: Die Altersanwartschaft wäre bei Euch sehr ausgleichsbehaftet, da Du eine hast und er nicht und die Altersanwartschaft beim Staat ist noch immer besser als die bei der Dt. Renten"versicherung" Bund, da sich die Altersanwartschaft beim Staat am letzten Nettogehalt orientiert und nicht an dem Durchschnitt der eingezahlten Beiträge gemindert um diverse Rentnersozialleistungen, insbesondere an solche, die nicht einbezahlt haben.

Hier wäre eine Regelung sehr sinnvoll.

5. Dein Mann ist "erwerbslos". Wie ist es denn, wenn er sich nicht selbständig macht und gar nix tut und von dem Geld das Du bringst, vor sich hin lebt ? Es gibt solche Leute und soweit ich weiß, hat er auch noch einen Anspruch auf Taschengeld zu seiner eigenen freien Verfügung. Du schreibst nicht, was er selbständig machen will und das was er sagt "Schulden im Falle des Scheiterns" klingt nicht logisch, da es eine solche Verpflichtung nicht gibt. Aber weißt, es gehört bei erfolgreichen Unternehmern eigentlich einfach dazu, Schulden zu haben und diese auch im Falle der Ehe zu übernehmen. Ich selber meine, daß er vielleicht sogar nicht der Typ ist, diese Herausforderungen zu meistern, da er sich zusehr auf die Probleme fokussiert.

6. Erbrecht

Wenn Ihr mal Vermögen habt, ist es blöd, eine Gütertrennung zu haben, da dies einen geringeren Freibetrag bei der Erbschaftssteuer bringt. Besser ist, man schließt den Zugewinnausgleich aus für andere Fälle der Beendigung der Ehe als Tod.

6. Soweit ich weiß (ich habe Familienrecht mal vor 10 Jahren gelernt, ich habe meine Rechtsanwaltszulassung zwar, aber ich nutze sie kaum, da ich als Steuerberater arbeite) und ohne Gewähr:

Für einen Ehevertrag wegen Zugewinngemeinschaft brauchst wohl den Notar
Für die Regelungen wegen Kinder wohl auch
Für die Altersvorsorge reicht es wohl privatschriftlich (gib aber ruhig die paar € für den Notar aus, dann ist es sauber gemacht und gut aufgehoben)

7. Mein Profil ist

7E2176FE

Du kannst mir gerne mal eine Nachricht schicken, aber ich kann Sie dir als nicht zahlendes Mitglied nicht beantworten *zwinker* ... woanders hättest jetzt ne Rechnung gekriegt.

8. Aber such Dir doch mal mit google.de einen Notar in Deiner Nähe und schicke Deine Fragen und Ergebnisse aus dem posting einfach dorthin und schreib rein, was Du alles wissen willst. Dazu mußt Dir Gedanken machen über das was alles passieren könnte. Frag ruhig, was es kostet und dann sagt man Dir das auch vorher.

viele grüße

Markus
 
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Gast

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  • #6
@ Nr. 3:

Heut ist mein Rechtsberatungs-Tag.

Wenn Du Bürge bist und auf die Bürgschaft zahlt, geht der Anspruch des Bürgen gegen Deine Frau auf Dich über.

Will heißen: Du kannst die Forderungen gegen deine Frau geltend machen.

Lies mal:

http://de.wikipedia.org/wiki/Legalzession_(Deutschland)

7E2176FE

.... vielleicht findet sich ja heut in dem Rechtsberatungs-Thread noch jemand, der mir als nicht zahlendem Mitglied eine gewisse Zeit die Premium - Mitgliedschaft hier bezahlt damit ich per mail antworten kann ....
 

hanjo58

Gesperrt
  • #7
Gütertrennung plus Verzicht auf wechselseitigen Unterhalt im Falle von Trennung und Scheidung sind jedem Selbstständigen zu empfehlen. Das erste, das einem Anwalt im ,,Fall der Fälle" einfällt, ist nämlich die Aufforderung an den Selbstständigen, seine wirtschaftlichen Verhältnisse offenzulegen. Der kann dann seinen Geschätsbetrieb einstellen, um solchen ,,Verpflichtungen" nachzukommen und das ganze Zeug zusammenzudokumentieren.
Eine intakte Partnerschaft wird dann durch wirtschaftliche Freiwilligkeit gestützt - Kindesunterhalt ist davon ohnehin nicht betroffen. Andererseits hätte es später selbst der Scheidungsrichter deutlich leichter.
Und solange sich derzeitiges Vermögen in Grenzen hält, sind auch die Notarkosten für den entsprechenden Ehevertrag kaum der Rede wert.
 
A

Anwalt

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  • #8
nur im Vorbeigehen:

guter Beitrag von #3 mit folgender Ergänzung:

http://www.bmj.de/enid/188?pmc_id=5890

Da geht es um die Neuregelung des Zugewinnausgleiches, sollte man wissen vor einem Ehevertrag ;-)

I.Ü.: Ich betone das bereits zu den Schulden Geschriebene. Niemand haftet bei dem gesetzlichen Ehestand der Zugewinngemeinschaft (also der normale Fall wenn nix anderes vereinbart wird) für die Schulden des Partners! Das kann also kein Grund sein, eine Gütertrennung zu vereinbaren.
Ausgenommen davon sind natürlich spezielle Verpflichtungsgründe, wie z.B. gemeinsamer Darlehensvertrag oder gemeinsamer Mietvertrag.
Das juristisch "ekelhafte" Thema Bürgschaft lasse ich hier mal weg, es sei nur soviel gesagt, dass keine vernünftige Bank heute einen KRedit rausgibt, ohne den Partner bürgen zu lassen, um Vermögensverschiebungen zu erschweren. Dazu gab es in den letzten 15 Jahren zahlreiche BGH-Entscheidungen, die man aber zusammengefaßt gut im Netz nachlesen kann...

Ergo: falls es Dir wirklich wichtig ist, gehe schleunigst zu einem FACHANWALT für Erb- und Familienrecht oder zu einem guten Notar (da gibts auch Deppen).

Im Zweifel ist übrigens IMMER eine Regelung zu wählen, die NICHT bis an die Grenze des DERZEIT erlaubten geht, denn die kann sich in 20 Jahren ganz anders gestalten und dann guckt man in die Röhre (so geschehen bei sittenwidrigen Eheverträgen, die vor langer Zeit geschlossen wurden und damals die Ehefrauen stark benachteiligten, was nach heutigem Verständnis nicht mehr hinzunehmen war).

Bin wieder weg! ;-)
 
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