Liebe Pia,
trenne mal die Dinge:
1. Schulden
Dafür braucht es keine Gütertrennung, da der eine Ehepartner nicht für die Schulden des andern haftet. Die gesetzliche Regelung der "Zugewinngemeinschaft" bedeutet, daß das Mehr an Vermögen, das der eine Ehepartner hat, hälftig durch den andern Ehepartner auszugleichen ist.
Dokumentiere am besten Dein Vermögen. Beispiel:
Ehemann: Beginn Ehe: Vermögen 100, Ende Ehe Vermögen 500, macht Zugewinn 400
Ehefrau: Beginn Ehe: Vermögen 100, Ende Ehe Vermögen 300, macht Zugewinn 200
Rechne die Differenz aus:
Ehemann 400 - Ehefrau 200 = 200
200 : 2 = 100
Ehemann zahlt nun 100 an Ehefrau. Ergebnis:
Ehemann: 400 - 100 = 300
Ehefrau: 200 + 100 = 300
Also haben beide genauso viel dazu gewonnen.
Wenn er nun viel verdient, muß er zahlen, wenn er nichts verdient, mußt Du evtl. zahlen.
2. Unterhalt
Wenn er kein Einkommen hat oder wenn er krank wird und sich dann scheiden läßt, kannst Du für ihn zahlen müssen, evtl. auch nach der Ehe. Umgekehrt ist aber der Unterhalt dann wichtig, wenn Du die Kinder hast und von ihm geschieden bist.
Situation 1: Er ist gutverdienend, Ihr laßt Euch scheiden und Du hast die Kinder
Situation 2: Er verdient nix, ist krank und Ihr laßt Euch scheiden Du hast die Kinder
Überlege Dir mal die Situationen, die eintreten können und wie es dann gehen soll; eine gute Ehe sollte sowas aushalten.
3. Kinder .... Sorgerecht
Weißt, die Streiterei geht dann in Ehefragen erst richtig los. Wenn Du schon eine vertragliche Regelung machst, dann lieber jetzt.
4. Altersversorgung
Im Prinzip gilt das Prinzip der Zugewinngemeinschaft auch bei der Altersversorgung. D. h. Zugewinn seiner Altersanwartschaften und Zugewinn Deiner Altersanwartschaften, hälftiger Ausgleich wie oben.
Aber: Die Altersanwartschaft wäre bei Euch sehr ausgleichsbehaftet, da Du eine hast und er nicht und die Altersanwartschaft beim Staat ist noch immer besser als die bei der Dt. Renten"versicherung" Bund, da sich die Altersanwartschaft beim Staat am letzten Nettogehalt orientiert und nicht an dem Durchschnitt der eingezahlten Beiträge gemindert um diverse Rentnersozialleistungen, insbesondere an solche, die nicht einbezahlt haben.
Hier wäre eine Regelung sehr sinnvoll.
5. Dein Mann ist "erwerbslos". Wie ist es denn, wenn er sich nicht selbständig macht und gar nix tut und von dem Geld das Du bringst, vor sich hin lebt ? Es gibt solche Leute und soweit ich weiß, hat er auch noch einen Anspruch auf Taschengeld zu seiner eigenen freien Verfügung. Du schreibst nicht, was er selbständig machen will und das was er sagt "Schulden im Falle des Scheiterns" klingt nicht logisch, da es eine solche Verpflichtung nicht gibt. Aber weißt, es gehört bei erfolgreichen Unternehmern eigentlich einfach dazu, Schulden zu haben und diese auch im Falle der Ehe zu übernehmen. Ich selber meine, daß er vielleicht sogar nicht der Typ ist, diese Herausforderungen zu meistern, da er sich zusehr auf die Probleme fokussiert.
6. Erbrecht
Wenn Ihr mal Vermögen habt, ist es blöd, eine Gütertrennung zu haben, da dies einen geringeren Freibetrag bei der Erbschaftssteuer bringt. Besser ist, man schließt den Zugewinnausgleich aus für andere Fälle der Beendigung der Ehe als Tod.
6. Soweit ich weiß (ich habe Familienrecht mal vor 10 Jahren gelernt, ich habe meine Rechtsanwaltszulassung zwar, aber ich nutze sie kaum, da ich als Steuerberater arbeite) und ohne Gewähr:
Für einen Ehevertrag wegen Zugewinngemeinschaft brauchst wohl den Notar
Für die Regelungen wegen Kinder wohl auch
Für die Altersvorsorge reicht es wohl privatschriftlich (gib aber ruhig die paar für den Notar aus, dann ist es sauber gemacht und gut aufgehoben)
7. Mein Profil ist
7E2176FE
Du kannst mir gerne mal eine Nachricht schicken, aber ich kann Sie dir als nicht zahlendes Mitglied nicht beantworten *zwinker* ... woanders hättest jetzt ne Rechnung gekriegt.
8. Aber such Dir doch mal mit google.de einen Notar in Deiner Nähe und schicke Deine Fragen und Ergebnisse aus dem posting einfach dorthin und schreib rein, was Du alles wissen willst. Dazu mußt Dir Gedanken machen über das was alles passieren könnte. Frag ruhig, was es kostet und dann sagt man Dir das auch vorher.
viele grüße
Markus