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  • #1

Eheliche Vorteile in Zukunft bei Scheidung anrechnen?

Es wird viel über eheliche Nachteile (z.B Karriereauszeit durch Kinder) geklagt und argumentiert, daß es nur gerecht ist im Falle einer Trennung dies per Gesetz ausgeglichen wird. Soweit so gut und akzeptabel.

Wie steht es aber mit den ehelichen Vorteilen? Diese werden in einem Scheidungsverfahren nicht berücksichtigt (Ausnahme: Partnerunterhalt bei Studium). Findet Ihr das gerecht? Sollte die deutschen Scheidungsgesetzte im Sinne wahrer Fairness nicht dahin geändert werden daß beides zu berücksichtigen ist?

m/45
 
  • #2
Welche ehebedingten Vorteile meinst Du denn?
Falls Du (Natural-)Unterhalt meinst, dann bedenke bitte, dass es einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch gibt. Der Gesetzgeber flankiert das durch den Vorteil bei gemeinsamer Veranlagung zur Einkommensteuer.
 
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  • #3
Erkläre mir mal die ehelichen Vorteile.
 
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  • #4
Ich finde auch, dass das Scheidungsrecht gerechter werden muss. Nicht um die Scheidung zu erleichtern - denn niemand macht gerne eine Scheidung durch - sondern das Heiraten.

Ich hätte zwei bis drei Verbesserungsvorschläge:

1. Obligatorische Rechtsberatung vor der Eheschließung: wenn man wegen der Scheidung vor Gericht muss, warum dann nicht bei der Eheschließung ebenfalls juristischer Beistand. Zumindest würde einem dann der ernst der Lage klar.

2. Wiedereinführung des Schuldprinzips: Es kann nicht sein, dass eine Seite die Ehe für gescheitert erklärt, das Trennungsjahr abwartet und anschließend mit vollen Rechten die Hand aufhalten kann.

3. Intensivere Einzelfallprüfung bei Herabsetzung der Gebühren, Würdigung der Schuld und ggf. auch der ehelichen Vorteile: Nach meiner Erfahrung werden bei der Scheidung weitreichende, das Leben verändernde Entscheidungen für eine Seite gefällt und das in einem quasi standardisierten Schnellverfahren. Wirtschaftlich und psychisch für die benachteiligte Seite schwer verkraftbar.

Ich will gar nicht sagen, dass es um den Schutz der Männer geht. Es geht um eine bessere Würdigung der Gesamtsituation und die Vermeidung des Ausbeutens des "Leistungsträgers" durch den "Minderleister". So wie es Frauen gibt, die ein riesen Pensum an Familienarbeit und (Teilzeit-) Job leisten und die zu Recht einen Ausgleich bekommen, gibt es auch (moderne) Männer, die sich neben (Vollzeit-) Job intensiv um die Familie kümmern und mindestens genauso viel leisten wie die Frau.

Niemand hat bei der Eheschließung eine Glaskugel und weiß, wie der Partner sich entwickelt. Erst recht wenn man noch jünger ist und nicht so viel Menschenkenntnis hat.

Die Alternative wäre, die Ehe komplett abzuschaffen. Sich lieben und eine Familie gründen kann man auch ohne Ehe.

m 41
 
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  • #5
Der FS - Meine Damen, wollen Sie mir sagen Sie können in der Ehe keine Vorteile erkennen? Ich kann gerne ein paar Besipiele nennen.

- Wenn ein Partner einen anderen kostenfrei oder unter Marktmiete in dessen Wohnung wohnen läßt;
- Wenn ein Partner dem anderen teure Geschenke macht (Urlaube etc.);
- Wenn ein Partner die Familie des anderen unterstützt;
- Wenn ein Partner dem anderen einen höheren Lebensstandard ermöglicht (von Friseuse zu Chefarztgattin; vom Sportlehrer zum Gatten einer Unternehmerin)
- Wenn ein Partner sich um die Kinder des anderen kümmert
 
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  • #6

Also ich bin nicht der FS.
Ehebedingte Vorteile in der klassischen Situation könnten sein, dass derjenige, der zu Hause bleibt (und sich um die Kinder/Familie) kümmert, flexiblere Arbeitszeiten und eine höhere Lebensqualität hat, gerade wenn die Kinder schon in den (Ganztags-) Kindergarten oder die (Ganztags-) Schule gehen. Da kannst du eher mal ins Fitnessstudio gehen oder Shoppen oder sonstwas, als derjenige, der an seinem Arbeitsplatz arbeitet.

Ich als Mann habe das umgekehrte Modell (selbst halbtags gearbeitet und die Kinder versorgt während die Frau vollzeit gearbeitet hat) kennengelernt. Man hat deutlich mehr Möglichkeiten, den Alltag selbst zu gestalten. Bin dann wieder auf Vollzeit gewechselt und der Unterschied ist enorm.

m
 
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  • #7
Wie soll dann dieser Ausgleich stattfinden? Soll dann der Partner ohne Wohneigentum die Miete der letzten Jahre nachzahlen? Nur der Partner oder auch die Kinder? Sollen sich die Kinder beim Papa-Wochenende wie wilde Tiere benehmen, weil nur die Mutter sie erzogen hat? Soll ein Paar mit unterschiedlichem Gehaltsniveau sich dem Ärmeren anpassen, weil der Ärmere sonst im Scheidungsfall Alles zurückzahlen muss?

Warum führt man dann überhaupt eine Beziehung, wenn man die Vorteile nicht nutzen darf, weil man sich bei der Trennung den Ausgleich nicht leisten kann.
 
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  • #8
Lieber gast #7,

Es wäre eine einfache +/- Rechnung wie beim Aufteilen der gemeinsam erworbenen Güter (dem Zugewinn). Ich sehe da kein Anwendungsproblem. Und natürlich kann man hier nur monetäre Maßstäbe ansetzen. Wenn Frau also die Schwiegermutter 2 Stunden täglich gepflegt hat nimmt das Gericht hier entsprechende Altenpfleger-Studnensätze. Bei der Miete genauso. Macht die Steuerbehörde bei Firmenwagen und ähnlichen "goddies" standardmäßig. Aber Du hast mit Deiner Kritik insofern recht, als das Thema vielleicht besser in der Zugewinns- als in der Unterhaltsberechnung abgehandelt werden sollte.

Vor- und Nachteile einer Ehe lassen sich Einzelfallgerecht nicht erfassen. Da hast Du recht. Daher wäre es doch nur konsequent entweder alles oder nichts einzubeziehen. Wenn wie Du sagst die ehelischen Vorteile nicht berechenbar sind, gilt dies doch genauso für die ehelichen Nachteile. Oder?

Der FS
 
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  • #9
Zum Beitrag #4 ... also mein Ehemann hat mich in der Tat kostenfrei bei sich wohnen lassen, im Gegenzug habe ich als geringer Verdienender Lebensmittel udgl. übernommen. Mein Ehemann hat mich mit in Urlaub genommen, im Gegenzug hab ich mich um Haushalt/Garten seines Hauses und um sein vermietetes Haus inkl. Mieter gekümmert. Meine Kinkerlitzchen wie Frisör (gehört das zum gehobenen Lebensstandard?), Hobbys usw. habe ich stets selbst bezahlt.

Ich dachte mal in einer Ehe sei es selbstverständlich zusammen zu leben und nicht jeden Cent gegeneinander aufzurechnen. Heute bin ich definitiv klüger und unsere Ehe besteht nur noch auf dem Papier.
 
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  • #10
Ehebedingte Vorteile in der klassischen Situation könnten sein, dass derjenige, der zu Hause bleibt (und sich um die Kinder/Familie) kümmert, flexiblere Arbeitszeiten und eine höhere Lebensqualität hat ....... Da kannst du eher mal ins Fitnessstudio gehen oder Shoppen oder sonstwas, als derjenige, der an seinem Arbeitsplatz arbeitet.

Ich als Mann habe das umgekehrte Modell (selbst halbtags gearbeitet und die Kinder versorgt während die Frau vollzeit gearbeitet hat) kennengelernt. Man hat deutlich mehr Möglichkeiten, den Alltag selbst zu gestalten. Bin dann wieder auf Vollzeit gewechselt und der Unterschied ist enorm.

Daran ist im Fall der Scheidung nichts auszugleichen. Das alles sind selbstgewählte Lebensstile und Aufgabenverteilungen während der Ehe, die zwei volljährige und rechtsmündige Menschen getroffen haben. Hierfür sollte man die Partner auch in die Verantwortung nehmen.
Wenn der Mann meint, der Frau ein bequemes Leben während der Ehe finanzieren zu müssen, dann ist das eben sein Wille - er wird davon schon entsprechende Vorteile haben, z.B. eine Frau, die von ihm abhängig ist und der er in anderen Dingen seinen Willen aufzwingt.

Wie soll das im Nachhinein funktionieren - ihre Hausarbeit-, Kinder- und sonstige Familienarbeit ggfs. über Jahrzehnte nacherheben, monetär bewerten, fiktive berufliche Entwicklungen einbeziehen .... Das wird genauso wenig gerecht. Die eine Frau macht sich tatsächlich einen lauen Lenz, die andere hat Jahre, wo sie Familienfeste in endlosen Stunden bereitet, sich in Schule und Kindergarten engagiert, Kontakte auch zur Familienseite de Mannes hält ....

Ich stimme absolut zu, dass die nachehelichen Folgen besser geregelt werden müssen - Unterhaltszahlungen für die Ehefrau deutlich begrenzen bis streichen - sie ist für sich selber verantwortlich, genauso aber den Mann für die 50% Kinterbetreuung heranziehen. Er muss die Kinder jeweils hälftig nehmen, wenn er der Frau keinen Unterhalt zahlt. Und wenn er das nicht will, sie daher nur Teilzeit arbeiten kann, ist er ihr gegenüber unterhaltspflichtig, inkl. angemessener Rentenversicherungsbeträge. Die Unterhaltszahlungen für Kinder sind schlicht und einfach ein Witz, wenn man sich Kinderbetreuungskosten sowie die Mietpreise in Großstädten ansieht, sowie einen fiktiven Stundenlohn für die Ex-Frau als Kinderbetreuerin annimmt, wenn der Vater die Kinder noch nicht mal als Wochenendvater sieht. Ich kann nicht erkennen, dass die Männer bei diesen Dingen schlecht wegkommen, eher sind es die Frauen, denen ein neues durchstarten durch bleibende Familienpflichten blockiert wird.
 
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  • #11
Daran ist im Fall der Scheidung nichts auszugleichen. Das alles sind selbstgewählte Lebensstile und Aufgabenverteilungen während der Ehe, die zwei volljährige und rechtsmündige Menschen getroffen haben. Hierfür sollte man die Partner auch in die Verantwortung nehmen.

O.k. Dann soll aber derjenige, der die Ehe beendet auch diesen selbstgewählten Lebensstil alleine finanzieren und nicht die Hand aufhalten.

Das ist die reine Doppelmoral: während der Ehe ist der Mann selbst schuld/verantwortlich, nach der Trennung ist er dann wieder verantwortlich.
Nach der Logik gäbe es übrigens auch keinen Ausgleich für ehebedingte Nachteile: die Frau hat ja diesen Lebensstil aus freien Stücken gewählt.
 
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  • #12
O.k. Dann soll aber derjenige, der die Ehe beendet auch diesen selbstgewählten Lebensstil alleine finanzieren und nicht die Hand aufhalten.

Das ist die reine Doppelmoral: während der Ehe ist der Mann selbst schuld/verantwortlich, nach der Trennung ist er dann wieder verantwortlich.
Nach der Logik gäbe es übrigens auch keinen Ausgleich für ehebedingte Nachteile: die Frau hat ja diesen Lebensstil aus freien Stücken gewählt.

Ich kann die Doppelmoral nicht sehen - Frauen müssen sich nach der Ehe selbst finanzieren - Männer müssen die Kinder zur Hälfte übernehmen, mit allen Konsequenzen - jede 2. Woche, jedes 2. Wochenende, die Hälfte der Ferien.
Ich wette, bei so einer Regelung würden die meisten Männer sich bedanken und doch lieber geringfügigen Unterhalt zahlen, weil sie sonst ein wirklich anstrengendes Leben hätten und kaum eine Chance auf eine neue Partnerschaft. Genau so geht es den meisten alleinerziehenden Frauen: wenig Geld, keine Zeit für sich.
 
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  • #13
Liebe #11,

Da würden sich viele Männer tatsächlich bedanken. Ich komme mit meiner Ex okay aus (Sie hat mich betrogen und wollte die Scheidung) - der Kinder willen. Trotzdem hat sie als ich von 2 WE im Monat und halbe Ferien (70/30) auf 50/50 gehen wollte abgeblockt. Obwohl die Kinder (8 und 10) darum gebeten haben. Und gegen Mamas Willen geht das erst wenn die Kinder 14 oder älter sind.

Sie arbeitet Vollzeit und hat warm gewechselt. Insofern sollte sie ein Eigeninteresse haben die Kindererziehung fair zu splitten. Gäbe Ihr mehr persönlichen Freiraum und würde auch den Kindern gut tun (sonst hätten Sie es ja nicht angeregt).

Was spricht aus Ihrer Sicht also dagegen? Der weitgehende Verlust des vierstelligen Kindesunterhalts:) Sie gibt das Geld natürlich nur zum Wohl der Kinder aus. Aber wie sagt meine Ex gerne? Wenn Sie glücklich ist sind es unsere Kinder auch. Daraus ergeben sich dann schon mal Gucci und Prada Accessoires für die Mama und durchgelaufene Turnschuhe für unsere Töchter.

Soweit zu Theorie und Praxis. Aber da wären wir ja bei nachehelichen und nicht vorehelichen Vorteilen.
 
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  • #15
Mir als Rechtsanwalt platzt gleich die Hutschnur bei diesen vor Selbstmitleid zerfliessenden Lamenti. Was meinen denn die (vornehmlich wohl) Herren, weshalb es die Möglichkeit gibt, einen Ehevertag VOR der Eheeingehung abzuschließen?? Hiermit lassen sich die meisten von einigen hier als inakzeptabel bezeichneten Trennungs-/Scheidungsfolgen ausschließen. Und wer nicht in der Lage ist, VOR der Eheschließung so weit zu denken, dass es eventuell sinnvoll wäre, sich über die Konsequenzen einer Ehe (auch für den Fall des Scheiterns) zu informieren, der braucht sich nicht beklagen, wenn ihn selbige hart treffen.

Und ja, die Abschaffung des Schuldprinzips war das einzig richtige. Wirklich haarsträubend einige Ansichten hier gepaart mit Unwissenheit und Selbstmitleid. Beim Schuldprinzip ist keine Einzelfallgerechtigkeit möglich. Plakatives Bsp: Frau wird von Mann geschlagen und verlässt ihn, die Gewalttätigkeiten sind aber nicht nachweisbar, da weder Spuren am Körper noch Zeugen vorhanden. Nach außen sieht es für jeden so aus, als hätte sie ihn verlassen und somit das Scheitern verursacht. Vielleicht schämt sie sich auch, darüber zu sprechen.

Zudem gehören zum Scheitern einer Ehe immer zwei. Vielleicht hat ein Ehegatte hierzu mehr Beiträge geleistet, aber wer will sich anmaßen, darüber zu entscheiden?? Es gibt immer mehrere Perspektiven und jede Partei erzählt ihre Version der Geschichte so, dass sie am positivsten wegkommt. Die Wahrheit liegt meist irgendwo in der Mitte und bleibt oftmals verborgen.
 
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  • #16
Der FS - Meine Damen, wollen Sie mir sagen Sie können in der Ehe keine Vorteile erkennen? Ich kann gerne ein paar Besipiele nennen.

- Wenn ein Partner einen anderen kostenfrei oder unter Marktmiete in dessen Wohnung wohnen läßt;
- Wenn ein Partner dem anderen teure Geschenke macht (Urlaube etc.);
- Wenn ein Partner die Familie des anderen unterstützt;
- Wenn ein Partner dem anderen einen höheren Lebensstandard ermöglicht (von Friseuse zu Chefarztgattin; vom Sportlehrer zum Gatten einer Unternehmerin)
- Wenn ein Partner sich um die Kinder des anderen kümmert

Das kann man sich doch nicht "anrechnen" lassen bei Scheidung!!??
Wenn man zusammen lebt, hat man auch einen gemeinsamen Lebensstandard, ist doch klar!
Wenn ein Chefarzt eine Friseurin heiraten will, ist das doch seine Sache! Er hätte ja auch eine Kollegin nehmen können, aber die Friseurin hatte wahrscheinlich mehr Holz vor der Hütte :)
Es wäre aber auch nicht gerecht, den Lebensstandard der Friseurin wieder nach 10 Jahren auf den ursprünglichen Standard zurückzusetzen - es zählt der Standard INNERHALB der Ehe.
Liebe Männer, wenn das ein Problem für Euch ist, dann sucht Euch eben Frauen, die ebenso erfolgreich sind, die Geld verdienen und die auch etwas zum Standard beitragen oder zumindest früher oder später das Potential haben, sich selbst gut zu unterhalten.
Eine Frau würde sich niemals einen Mann suchen, der nichts verdient oder nicht mal das Potential hat, irgendwann etwas zu verdienen - und wenn, dann würde sie ihn zumindest nicht heiraten!
Da seid ihr doch selber schuld!
Sorry!
Wir Frauen nehmen ja auch nicht einen 25jährigen Super-Beau, der aber außer einem Traumkörper und ein paar sexy Klamotten finanziell wenig zu bieten hat.

Mein Mann muss auch zahlen - hoffentlich noch lange. Das ist mehr als gerecht - finden auch meine männlichen Freunde. Er hat mich innerhalb der Ehe nur ausgenutzt und auf der Strecke gelassen - beruflich wie privat - und nach Strich und Faden betrogen.
Ich bin allerdings auch keine Friseurin :)
 
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  • #17
Mir als Rechtsanwalt (...)

Zudem gehören zum Scheitern einer Ehe immer zwei. Vielleicht hat ein Ehegatte hierzu mehr Beiträge geleistet, aber wer will sich anmaßen, darüber zu entscheiden?? Es gibt immer mehrere Perspektiven und jede Partei erzählt ihre Version der Geschichte so, dass sie am positivsten wegkommt. Die Wahrheit liegt meist irgendwo in der Mitte und bleibt oftmals verborgen.

Sie würde ich nicht als Anwalt nehmen. Ich erwarte von (m)einem Anwalt Parteilichkeit für den Mandanten.
Zudem sollte ein Anwalt erkennen, ob jemand sich um Objektivität bemüht oder seine Position schönredet.
Sicher gibt es Beispiele gegen das Schuldprinzip, genauso gibt es Beispiele gegen das Zerrüttungsprinzip.
 
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  • #18
Das kann man sich doch nicht "anrechnen" lassen bei Scheidung!!??
[mod: gekürzt]
Mein Mann muss auch zahlen - hoffentlich noch lange. Das ist mehr als gerecht - finden auch meine männlichen Freunde. Er hat mich innerhalb der Ehe nur ausgenutzt und auf der Strecke gelassen - beruflich wie privat - und nach Strich und Faden betrogen.
Ich bin allerdings auch keine Friseurin :)

Mitleid hab ich schon mit dir. Du scheinst die Trennung noch nicht verarbeitet zu haben.

Natürlich ist es gerecht, immerhin hast du Lebenszeit an ihn verschwendet, gerade für eine Frau sehr ärgerlich, verstehe ich voll. Unsere Attraktivität ist leider eng mit Jugend gekoppelt. Während er dich durch eine Jüngere ersetzen kann, hast du wertvolle Jahre verloren.

Aber so wie sich der Mann eben eine Friseurin sucht (oder eine Frau wie dich die er mit durchfüttern kann....), so hast du eben nur auf das Geld geglotzt und ein A*schloch genommen, was eine kluge Frau wohl nicht getan hätte.

Natürlich muss auch die Friseurin (und du) nach der Ehe wieder auf den alten Standard. Ihr bekommt ein paar Jahre Geld und dann seid ihr wieder selbst verantwortlich, das ist ein weicher Übergang, nicht mehr, nicht weniger. Ungeachtet dessen treiben die Exmänner weiter ihre Karriere voran, am Ende verliert immer die Frau, die während der Ehe so blöd war zurückzustecken anstatt selber Karriere zu machen. Der Mann verdient langfristig viel mehr, macht mit seiner neuen Luxusurlaube, kauft Häuser und ihr seht nichts mehr davon. Aber selber schuld, steht doch jedem frei einen guten Beruf zu erlangen. Habe einige Beispiele von solchen gefrusteten Exfrauen in meinem Umfeld, alle ohne Mann, mit weniger Geld, sie tun mir leid.

w28
 
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  • #19
Interessantes Thema, zu dem ich - auch Anwalt - meinem Kollegen #14 teils zustimmen, teils wiedersprechen möchte.
Dass das Schuldprinzip nicht die Lösung ist, sehe ich auch so. U.a. aus dem vom Kollegen genannten Grund.
Allerdings ist der Hinweis auf die Möglichkeit eines Ehevertrages kein sinnvolles Argument, eine nicht zeitgemäße gesetzliche Regelung zu verteidigen.
Vielleicht - eine spontane Idee - wäre es ja eine gerechte Lösung, die Unterhaltspflicht in der Ehe (und damit auch die nacheehliche Unterhaltspflicht) abzuschaffe. Im Ausgleich dafür wird aber eine neuer, schnell durchzusetzender Scheidungsgrund eingeführt: Wenn im Fall eines wohlhabenden/gut verdienenden und eines armen/schlecht verdienenden Ehepartners kein angemessener Unterhalt gewährt wird, kann der ärmere die Scheidung einreichen. Muss aber natürlich nicht. So eine Art Unterhaltsobliegenheit wäre das, rechtsdogmatisch gesprochen.

Irgendwelche Ausgleichzahlungen am Ende der Ehe sollten daher komplett ausbleiben. Dass die Ehe einen Anspruch auf einen bestimmten Lebensstil geben soll, und das sogar noch nach der Scheidung, macht in meinen Augen gar keinen Sinn.

Alles, was der wohlhabendere für den andern tut und was der andere für den wohlhabenderen tut (z.B. Kinder KOSTENLOS) betreuen, ist freiwillig und beruht auf Absprachen, die jedes Paar individuell treffen kann. Aber "Vor-" und "Nachteile" sind einfach nicht einheitlich zu bewerten (wie auch manche beiträge hier zeigen) und können daher gar nicht "gerecht" ausgeglichen werden.

Dass es für einen verlassenen Partner schlimm ist, dass der andere nach 1 Jahr die Scheidung gegen den Willen des Verlassenen durchsetzen kann, ist auch nicht der Weisheit letzter Schluss. Hier wäre die 3-Jahres-Frist viel menschenfreundlicher. Ein Trennungsjahr ist für die einvernehmliche Scheidung ok, nicht für die nicht einvernehmliche.

Kindesunterhalt ist natürlich ein anderes Thema - das bedürfte aber eines eigenen Threads.
 
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  • #20
Selber Schuld! Meine Ex-Mann (Arzt) hat mich auch gegen eine 12 Jahre jüngere hübsche Verkäuferin ausgetauscht. Da wir keine Kinder hatten, bin ich ohne Ansprüche aus der Ehe befördert worden. Er hat die junge Frau schon nach einem Jahr geheiratet weil sie schwanger geworden war. Das ganze ist nun 5 Jahre her und die Scheidung steht an. Das wird eine verdammt teure Sache für ihn. Sie trägt seinen (guten) Namen. Ist eingetreten in die entsprechende Szene und hat nun einen Status als Arztfrau. Sie hat wirklich null mitgebracht und ist auch nicht besonders gebildet. Sie ist nur jung und hübsch. Ich denke es wird ihm eine Lehre sein. Vielleicht auch nicht, denn die jungen Schwestern im KH sind ganz fix hinter ihm her.
W52
 
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  • #21
In manchen Kommentaren in diesem und anderen Threads glaube ich eine gewisse Häme zu erkennen sowie das Motiv des "Rachenehmens" nach nicht einvernehmlicher Trennung.

Dem sollte der Gesetzgeber auf jeden Fall einen Riegel vorschieben um zu verhindern, dass das Familienrecht für persönliche Rachefeldzüge missbraucht wird.

Das Problem der Messbarkeit "ehebedingter Vorteile" besteht zwar, sollte aber lösbar sein. Letztendlich wäre es dann Aufgabe des in Anspruch genommenen Partners, diese schlüssig und glaubhaft darzulegen bzw. zu beweisen.
Beim derzeitigen Versorgungsausgleich wird schließlich ebenfalls ein nicht unerheblicher Aufwand betrieben um diesen durchzuführen.

Ich habe während der Ehe jahrelang meine (nachweisbar) psychisch kranke Frau versorgt bzw. teilweise gepflegt, wenn es ihr mal wieder schlechter ging. Als ich dann nicht mehr konnte und die Scheidung einreichte, traf mich die volle Breitseite an Unterhalts- und Ausgleichsansprüchen.

Einkommen, Kontostände, Rentenpunkte etc. sind zwar messbar und ausgleichbar, gerechter wird es dadurch aber auch nicht.

m
 
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  • #22
Da seid ihr doch selber schuld!
Sorry!
Wir Frauen nehmen ja auch nicht einen 25jährigen Super-Beau, der aber außer einem Traumkörper und ein paar sexy Klamotten finanziell wenig zu bieten hat.

Mein Mann muss auch zahlen - hoffentlich noch lange. Das ist mehr als gerecht - finden auch meine männlichen Freunde. Er hat mich innerhalb der Ehe nur ausgenutzt und auf der Strecke gelassen - beruflich wie privat - und nach Strich und Faden betrogen.
Ich bin allerdings auch keine Friseurin :)

Der Mann hat dich "beruflich auf der Strecke gelassen"? Es wird ja immer bunter. Jetzt ist der Mann auch noch dafür verantwortlich, dass die Frau beruflich vorankommt. Wenn er das nicht schafft, "selber schuld" dass er die falsche Frau genommen hat.
 
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  • #23
Also diese ganzen "selber schuld" Kommentare kommen mir vor das "selber schuld" das Leute sagen, wenn man sein teures Fahrrad natürlich abgeschlossen über Nacht an der Bahnhaltestelle hat stehen lassen und es geklaut wurde.

Halloo?! Der Dieb ist der Böse.

Wieso ist man selber schuld, wenn die Partner sich auseinanderentwickeln. Man(n) hat das nicht selbst alleine in der Hand, wie zwei sich entwickeln. Keine Frau lässt sich heutzutage was vorschreiben, was sie zu tun oder zu lassen hat.

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  • #24
Ich habe während der Ehe jahrelang meine (nachweisbar) psychisch kranke Frau versorgt bzw. teilweise gepflegt, wenn es ihr mal wieder schlechter ging. Als ich dann nicht mehr konnte und die Scheidung einreichte, traf mich die volle Breitseite an Unterhalts- und Ausgleichsansprüchen.

Das sieht für Dich nicht gerecht aus, trifft aber die Floskel "in guten wie in schlechten Zeiten" und ist durch das Familienrecht geregelt.
Wenn Deine Frau krank ist, kann sie nicht arbeiten. Wenn sie nicht arbeiten kann, hat sie Unterhaltsansprüche und Ansprüche auf Versorgungsausgleich.
Das ist hart, wenn man mit dem kranken Partner nicht mehr leben kann und psychische Erkrankungen sind für die Angehörigen eine besonderer Härte. Andererseits gibt es für sowas in Ehen auch finanzielle Vorteile wie Ehegattensplitting, kostenlose Krankenversicherung für Familienangehörige usw. Wer soll denn sonst für die kranke Exfrau aufkommen? Verpflichtungen aus der Ehe enden nicht mit der Ehe, es gibt Nachwirkungen. das vergessen die Männer meistens. Viele wollen ja weder ihre Kinder sehen, noch für sie zahlen, wenn sie geschieden sind.

Eltern müssen auch für ihre Kinder zahlen, wenn diese Dinge tun, die den Eltern nicht gefallen oder wenn sie nichts tun. Umgekehrt müssen Kinder auch für pflegebedürftigen Eltern zahlen, von denen sie schwerst misshandelt und vernachlässigt wurden. Da ist die Sozialgesetzgebung auch nicht gerecht, kann Überforderungen nur durch Mindestbehalte und anerkennungsfähige Ausgaben vermeiden.

Unsere Gesetzgebung kann nicht jeden Einzelfall so regeln, dass jeder damit zufrieden ist. Die Allgemeinheit ist mit ihren Steuergeldern nicht dafür da, für jeden die finanziellen Folgen persönlicher Fehlentscheidungen abzufedern, bzw. ihn aus den Verpflichtungen zu entlassen. Wer meint, nicht zahlen zu wollen, muss sagen, wer stattdessen in die Pflicht genommen werden soll.

Exehefrauen haben kein recht auf Faulheit und den Pflichten der Ehemänner für die Exfrauen müssen Grenzen gesetzt werden, damit die Männer auch wieder auf die Beine kommen können. Die Frauen, sofern gesundheitlich in der Lage und nicht durch Kinderbetreuung ausgebremst, müssen dann ihre Ansprüche downsizen oder eben selber was für ihr berufliches Fortkommen tun. Das nennt man Eigenverantwortlichkeit und die sollte die Rechtssprechung stärker fördern.
 
  • #25
Unsere Gesetzgebung kann nicht jeden Einzelfall so regeln, dass jeder damit zufrieden ist. Die Allgemeinheit ist mit ihren Steuergeldern nicht dafür da, für jeden die finanziellen Folgen persönlicher Fehlentscheidungen abzufedern, bzw. ihn aus den Verpflichtungen zu entlassen. Wer meint, nicht zahlen zu wollen, muss sagen, wer stattdessen in die Pflicht genommen werden soll.
Diese Sicht ist etwas sehr einseitig. Bei Bekannten und mir ist die Situation die, dass man z.B. das gemeinsame Haus allein bezahlt hat. Bei der Trennung jedoch, die in allen Fällen von den Frauen ausging, haben sich diese die Trennung noch per Auszahlung vergolden lassen. Nachträgliche Ausgaben wie Steuerschulden jedoch, musste einseitig der Mann zahlen. Er wurde also doppelt bestraft.

Ich muss nicht erwähnen, in allen Fällen hat der Mann um die Familie gekämpft, nicht die Frau. Die hatte einen neuen zahlungskräftigen Mann gefunden.
 
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  • #26
Die Wiedereinführung des Schuldprinzips nach alter Prägung geht sicher zu weit.

Allerdings sollte es möglich sein, Einspruch gegen die Annahme der gleichberechtigten Zugewinngemeinschaft zu erheben: wenn also die eine Seite den vollen Zugewinnausgleich fordert, die andere Seite aber der Meinung ist, es habe keine wirkliche Zugewinngemeinschaft bestanden, weil z.B. der eine aus freien Stücken nur noch halbtags gearbeitet hat, dann sollte das Gericht in eine intensivere Einzelfallprüfung eintreten und bspw. einen Fragenkatalog vorlegen, der versucht zu ergründen, inwiefern tatsächlich ehebedingte Nachteile vorgelegen haben; also z.B.:
Wie war die Aufteilung beim Einkaufen, Kochen, Putzen, Waschen und Bügeln, wer hat sich um das Auto gekümmert, wer hat die Urlaube organisiert, wer hat sich um die Handwerker gekümmert, wer um die Finanzen, die Steuern, wer hat die Wohnung renoviert, wer die sozialen Kontakte organisiert etc.pp.
Klar kann da viel gelogen werden. Das ist immer so vor Gericht. Zur Richterausbildung gehört aber auch die richtige Fragetechnik und wenn einer dann behauptet, die Hausarbeit zur Hälfte gemacht zu haben und weiss dann nicht wie die Waschmaschine bedient oder Reis gekocht wird, dann kann ein Gericht die Angaben anders werten bzw. auf den ursprünglichen Zugewinnausgleich entscheiden.
Das wäre jedenfalls der Versuch, mehr Gerechtigkeit zu schaffen jenseits der rein materiellen Zahlen.

m/45
 
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  • #27
Unsere Gesetzgebung kann nicht jeden Einzelfall so regeln, dass jeder damit zufrieden ist. Die Allgemeinheit ist mit ihren Steuergeldern nicht dafür da, für jeden die finanziellen Folgen persönlicher Fehlentscheidungen abzufedern, bzw. ihn aus den Verpflichtungen zu entlassen. Wer meint, nicht zahlen zu wollen, muss sagen, wer stattdessen in die Pflicht genommen werden soll.

"Persönliche Fehlentscheidungen" im Arbeitsleben oder der Gesundheit werden durch die Allgemeinheit abgefedert bzw. aufgefangen: Wer leichtfertig seine Arbeitsstelle wechselt und später arbeitslos wird, wird bspw. übergangsweise aufgefangen, das ist Sozialstaat. Wer jahrelang ungesundes Fastfood in sich reinstopft und krank wird, bekommt selbstverständlich eine medizinische Versorgung, im Zweifel lebenslang.

Ich zahle ja über den Sozialstaat für alle Arbeitslosen und Kranken und Alkoholiker, die vielleicht auch teilweise selbst eine gewisse Eigenverantwortung für ihr Schicksal haben, das ich ihnen aber nicht vorwerfe. Das ist ja o.k.

Nur für die ex-Frau muss man ganz alleine zahlen.

m 52
 
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  • #28
Hier nochmal der 2. Anwalt, #18:
Es ist völlig unmöglich, die (heutzutage so hochgelobte) Einzelfallgerechigkeit herbeizuführen. Denn erstens ist die schon rechtsphilosophisch nicht zu erkennen ("was ist gerecht?"), zweitens liegt es dann ja nur daran, was bewiesen werden kann - und dabei kommt natürlich immer was anderes raus als die "Wahrheit".
Ein vernünftiges Gesetz generalisierend und dabei praktikabel.
Daher nochmal verkürzt mein Vorschlag: Abschaffung der Unterhaltspflicht in der Ehe.
Der Sozialstaat kann doch nicht sagen: Für diese Person zahle ich nicht, denn die ist zufälliig verheiratet.
das ist zwar heute so - aber das muss nicht so sein!
 
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  • #29
Eine Abschaffung der Unterhaltspflicht hätte nur die logische Konsequenz der Abschaffung des Gedankens einer Wirtschaftsgemeinschaft und somit auch Abschaffung von Ehegattensplittingvorzügen, kostenloser Mitversicherung der Gattin in der Familienversicherung etc.
Dann gerne!

Aber so: erst die steuerlichen Vorzüge nutzen und dann die gescheiterte Existenz auf Kosten der Allgemeinheit ausleben wollen? Ähm, nö!

So alt das auch ist, man kann es nicht oft genug sagen:
*drum prüfe wer sich ewig bindet!!!*
 
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  • #30
Aber natürlich gibt es ehelich bedingte Vorteile. Wenn die Friseuse sich berechnend hochheiratet und das bequeme Leben zuhause genießt und ihre Kräfte schont, während der vielfach besser verdienende Mann seine Gesundheit ruiniert, ist das eindeutig ein Vorteil, nur, man kann ihn nicht messen und ausgleichen. Aus diesem Grund sollte in der heutigen Zeit auch kein angeblicher Nachteil mehr ausgeglichen werden. Wo drei Rentenjahre pro Kind gewährt werden - und zwar bemessen nach einem Einkommen, das sehr viele Frauen gar nicht durch Arbeit erwirtschaftet hätten - ist ein Versorgungsausgleich überflüssig, genauso wie ein Zugewinnausgleich. Eine Frau, die darauf drängt, wenig oder gar nicht zu arbeiten, verzichtet damit willentlich auf eigene Einnahmen und die Möglichkeit, Vermögen zu bilden - aber eben auch auf Stress zugunsten der eigenen Lebensqualität. Wenn endlich das Ehegattensplitting abgeschafft würde, wären mehr Frauen bereit, ihre Zeitreserve zur Arbeit einzusetzen. Diese vermeintliche Wohltat zulasten der Allgemeinheit - ironischerweise sogar teilweise finanziert von alleinerziehenden Müttern, die Einkommen erwirtschaften und Kinder erziehen - ist schon lange als einer der Gründe für fehlende Mittel in der Rentenkasse und schlechteres Einkommen nach dem Dauerfamilienurlaub enttarnt. Es traut sich nur wegen der gefährdeten Wählerstimmen keiner, die heilige Kuh endlich zu schlachten.
 
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