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  • #31
Und wie naiv bist du bitte? Möchtest du Pflegerin spielen, die null Rechte hat? Na dann, weiter so. ?‍♀️ Wie kann man so blind einfach irgendwas unterschreiben...
Was veranlasst Dich zu so einer Aussage? Lies bitte meine Beiträge entsprechend. Der Sohn ist kein Pflegefall, er benötigt einen Betreuer. Die Pflichten eines Betreuers werden unter anderem in Paragraph 1902 BGB geregelt.
Unterm Strich würde aber dann immer noch das Amtsgericht entscheiden, ob ich die Betreuungsfunktion auch tatsächlich übernehmen darf. Das ist selbstverständlich keine lebenslange Einbahnstrasse. Ich könnte die Betreuung jederzeit nieder legen.
Dann einen notariellen Vertrag machen - in dem geregelt ist, dass der Sohn dich als Betreuer bekommt und du quasi eine "Dienstwohnung". Dieser Vertrag muss von dir und ihm zu Lebzeiten kündbar sein... für den Fall der Trennung.
Auch ein guter Vorschlag!
Meine Wohnung würde ich sowieso erst nach einigen Monaten kündigen.
Bis dahin werde ich mich noch über derlei Möglichkeiten informieren und das Gespräch mit meinem Partner suchen.
Im Übrigen kennen mein Partner und ich uns seit fast 4 Jahren. Ich hatte dazu bereits einen Thread verfasst.
 
  • #33
Uff!! Warum machst du bitte sowas?! Betreuubg des Sohnes schriftl. fixiert, aber deine Wohnsicherheit nicht?! Was ist das denn für ne Type? Und wie naiv bist du bitte? Möchtest du Pflegerin spielen, die null Rechte hat? Na dann, weiter so. ?‍♀️ Wie kann man so blind einfach irgendwas unterschreiben... und sich DANN erst Gedanken um seinen eigenen Verbleib machen? Nach anderthalb (!) Jahren... ? Hilfe
Das typisch weibliche Vorgehen. Mädel, denk an deine Zukunft und vor allem daran wenn es nicht mehr rosa geblümt ist. Allerdings fragst du ja hier um Rat, besser wäre es zu einem Juristen zu gehen, der sich damit auskennt. Übrigens hat der betreuungsbedürftige Sohn nichts von einem ganzen Haus, das ist völlig falsch gedacht. Davon wird er später nicht abbeißen können. Sorry, du hörst dich sehr naiv an.
 
  • #34
Kannst Du das bitte näher erläutern? Hat er einen Sachwalter, einen Erwachsenenvertreter? Oder ist der Sohn voll handlungsberechtigt und braucht nur einen Begleiter für Handreichungen etc?
Da der Sohn volljährig ist, ist mein Partner der offiziell bestellte Betreuer. Das ist im Grunde ein juristischer Vorgang. Ein Betreuuer erledigt z. B. Rechtsgeschäfte oder medizinische sche Maßnahmen, welche der Betreute selbst nicht einschätzen bzw. abwickeln kann. Früher nannte man es "Vormund". Sein Sohn liebt mich heiss und innig und es wäre ihm recht, wenn im Fall der Fälle ich die Betreuung übernehmen würde. Das ist natürlich jederzeit beidseitig oder einseitig widerrufbar.
Aber das ist eigentlich nicht das Thema des Threads.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #35
Davon wird er später nicht abbeißen können. Sorry, du hörst dich sehr naiv an.
Richtig. Deswegen könnte es dann auch jederzeit verkauft werden, um davon eine Wohnung z. B. im betreuten Wohnen zu kaufen. Was daran naiv sein soll, erschließt sich mir nicht. Aber wie gesagt, es geht hier nicht um das vererben des Hauses.
Wollte einfach nur wissen, ob zum gegebenen Zeitpunkt ein Mietvertrag etc. beim meinem Einzug sinnvoll wäre.
 
G

geloeschter Nutzer

Gast
  • #37
Der Sohn ist nicht ihr Kind. Damit sie Betreuungsaufgaben übernehmen kann, braucht sie umfassende Vollmachten, die natürlich auch schriftlich fixiert sein müssen. Das ist eher eine Verpflichtung der "anderen" Seite

Anders herum kann niemand sie verpflichten, den Sohn zu betreuen und das wird auch nicht Teil der schriftlichen Abmachungen sein.
Realistisch betrachtet ist ihre Wohnsicherheit durch eine Trennung erstmal gefährdeter. Wenn sie sich da nicht sicher ist, hilft:
- Zunächst ausprobieren, ob das Zusammenleben klappt. Du behälst in dieser Zeit deine Wohnung .....
Und rein praktisch betrachtet hat der Sohn eine Menge Aufgaben, die ihn völlig überfordern werden, wenn der Mann morgen umkippt. Wird er sie dann rein praktisch sofort rauswerfen? Eher nicht.
 
  • #39
Der Sohn ist nicht ihr Kind. Damit sie Betreuungsaufgaben übernehmen kann, braucht sie umfassende Vollmachten, die natürlich auch schriftlich fixiert sein müssen.
Richtig. Hinzuzufügen ist noch, dass bei volljährigen Kindern der Elterteil ebenfalls nicht automatisch die Betreuungsfunktion übernehmen können. Mein Partner ist als Betreuer seines Sohnes genauso vom Gericht bestellt, als wäre er kein Familienmitglied.
Wie auch immer. Ich denke, ich werde meinen Partner zum gegebenen Zeitpunkt nach einem Mietvertrag befragen. Alles weitere mit Wohnrecht, Notar etc. wird sich dann im Laufe der Jahre weiter entwickeln. Kann ja auch sein, dass ich nach einem Jahr ausziehen möchte. Wer weiss das schlußendlich schon....
 
  • #40
Ein Umzug ist doch kein Weltuntergang.
Du würdest ja dann wahrscheinlich eher nicht bis an den Lebensende allein bleiben wollen, und wenn doch kannst du das auch in einer von dir ausgesuchten und bezahlten Wohnung.
Dann sucht man sich halt wieder eine gemütliche Wohnung oder Haus (was man sich halt alleine leisten kann), trauert, und sieht dann weiter.
Und wenn du sogar Betreuer für den Sohn sein sollst, hast du doch alle Zeit der Welt zu überlegen wie du weiter vorgehst weil er ja schlecht seine eigene Betreuung ohne Unterstützung rauswerfen kann.
Ich sehe da gar kein Problem.
 
  • #42
Ein Umzug ist doch kein Weltuntergang.
Du würdest ja dann wahrscheinlich eher nicht bis an den Lebensende allein bleiben wollen, und wenn doch kannst du das auch in einer von dir ausgesuchten und bezahlten Wohnung.
Vielen lieben Dank. Ja Du hast recht. Ich habe wahrscheinlich einfach nur Panik, weil ich es auch nicht gewohnt bin, bei einem Mann einziziehen. War mein Leben lang selbstständig und darauf bedacht, mich von einem Menschen nicht abhängig zu machen.
Aber ja, so ein Umzug ist kein Weltuntergang. Und wenn es tatsächlich nicht klappt (wovon wir beide im Moment nicht ausgehen), such ich mir eine andere Wohnung. So what
 
  • #43
Und wenn du sogar Betreuer für den Sohn sein sollst, hast du doch alle Zeit der Welt zu überlegen wie du weiter vorgehst weil er ja schlecht seine eigene Betreuung ohne Unterstützung rauswerfen kann.
Ich sehe da gar kein Problem.
Durchaus schon, weil immer noch das
Vormundschaftsgericht dahinter stehen muss und den Betreuer bestimmt.
Die FS wird es nicht automatisch, es wird der Wunsch des vorherigen Betreuers geprüft, und der zu Betreuende wird gefragt, wie auch die FS, ob sie noch will.
Da werden Eigentumsverhältnisse des zu Betreuenden geprüft, und ob evtl. jemand sich bereichert.
Worst Case, das
Vormundschaftsgericht ordnet den Auszug der FS an, und es wird ein amtlicher Vormund bestellt.
Das ist alles möglich.
Daher solide Rechtsberatung und notarielle Regelungen, damit alles so kommt, wie alle Beteiligten es wollen.
 
  • #44
Genau. Vielen Dank - auch dass Du das nicht so negativ bewertest wie einige andere Forenteilnehmer hier.
Einige andere Forenteilnehmer haben schon einiges erlebt und sind auch schon öfter mal auf die Nase gefallen, rechnen also den worst case mit ein, was man immer tun sollte. Nur im rosa Wolkenhimmel lebt es sich auf Dauer nicht und Probleme müssen im Vorfeld besprochen werden, damit man, wenn sie denn auftauchen, schon darüber nachgedacht und einen Handlungsstrang entwickelt hat. Das mag dir negativ vorkommen, ist aber realistisch. Da nicht für.
 
  • #45
Worst Case, das
Vormundschaftsgericht ordnet den Auszug der FS an, und es wird ein amtlicher Vormund bestellt.
Das ist alles möglich.
Daher solide Rechtsberatung und notarielle Regelungen, damit alles so kommt, wie alle Beteiligten es wollen.
Richtig, das ist eine meiner Befürchtungen. Deshalb auch die Sache mit dem Mietvertrag oder später evtl. Wohnrecht.
Ich werde das Thema bei meinem Partner ansprechen, sobald absehbar ist, wann ich meine Wohnung kündige.
 
  • #46
Richtig. Hinzuzufügen ist noch, dass bei volljährigen Kindern der Elterteil ebenfalls nicht automatisch die Betreuungsfunktion übernehmen können. Mein Partner ist als Betreuer seines Sohnes genauso vom Gericht bestellt, als wäre er kein Familienmitglied.
Wie auch immer. Ich denke, ich werde meinen Partner zum gegebenen Zeitpunkt nach einem Mietvertrag befragen. Alles weitere mit Wohnrecht, Notar etc. wird sich dann im Laufe der Jahre weiter entwickeln. Kann ja auch sein, dass ich nach einem Jahr ausziehen möchte. Wer weiss das schlußendlich schon....
Kleine Anekdote: eine Bekannte lebte 18 Jahre mit ihrem älteren Freund auf Gran Canaria, ihr Beruf war eher ein hübsches Hobby. Nun starb der Partner trauriger Weise von einem Tag auf den anderen. Sie war von diesem Moment an wohnungslos, die Kinder ließen sie nicht weiter in der Villa wohnen, keine fixierten Verträge, nichts, kein Einkommen, kein Bett, kein Stuhl. Nicht mal ein Testament. Schaun mer mal ist eine ganz üble Idee, aber das mußt du wissen.
 
  • #47
NUR mit Mietvertrag.
Rein rechtlich hast du sonst keinen Schutz vor Räumung. Er könnte dich jederzeit (nach einem Urteil, das er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bekommen würde) Räumen lassen.
Unbedingt einmal zum RA gehen WG. spezieller Fragen zur abgeteenntem Bereich und Untermiete!!
 
  • #48
Kleine Anekdote: eine Bekannte lebte 18 Jahre mit ihrem älteren Freund auf Gran Canaria, ihr Beruf war eher ein hübsches Hobby.
Der Unterschied zwischen Deiner Bekannten und mir besteht aber darin, dass ich mit meinem Beruf meinen Lebensunterhalt sehr gut bestreiten kann (hab ich bisher gemacht und werde ich auch weitermachen) sowie über gewisse Rücklagen fürs Alter verfüge. Ich bin also im worst case NICHT mittellos!
Davon abgesehen habe ich mich - wie ich weiter oben bereits bemerkte - inzwischen entschieden, dieses mit meinem Partner ausführlich zu besprechen und zu regeln, sobald meine Wohnungskündigung ansteht.
Daher hat mir der Meinungsaustausch hier schon sehr geholfen.

PS: Ich denke, wir werden uns hier am Besten juristisch beraten lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #49
Was veranlasst Dich zu so einer Aussage? Lies bitte meine Beiträge entsprechend. Der Sohn ist kein Pflegefall, er benötigt einen Betreuer. Die Pflichten eines Betreuers werden unter anderem in Paragraph 1902 BGB geregelt.
Unterm Strich würde aber dann immer noch das Amtsgericht entscheiden, ob ich die Betreuungsfunktion auch tatsächlich übernehmen darf. Das ist selbstverständlich keine lebenslange Einbahnstrasse. Ich könnte die Betreuung jederzeit nieder legen.
Kein Grund pampig zu werden. Deine Naivität bleibt dennoch. Betreuung hin oder her - du hast keine Sicherheit und nachst dir - zurecht - Gedanken. Dein Partner ja offenbar nicht! Es ist ihm egal. Warum du mit so einer jur. Frage nicht zu einem Anwalt gehst, erschließt sich mir nicht!
 
  • #50
Nein, sein Sohn wäre dann der Erbe und du auf der Straße. Warum heiratet ihr nicht? Dann bekommst du die Hälfte vom Haus, wenn dein Freund stirbt und sein Sohn die andere Hälfte. Allein im Haus würdest du nicht wohnen wollen - entweder du verkaufst das Haus, gibst die Hälfte dem Sohn und mit anderer Hälfte kaufst dir eine kleine schnuckelige Wohnung oder der Sohn zahlt dich aus und bekommt das Haus komplett.
So einen ausgemachten Blödsinn habe ich selten gelesen. Der erste Satz ist ja noch richtig, der Sohn erbt das Haus. Punkt. da das Haus schon im Besitz ihres Freundes war, lange bevor sie sich kennengelernt haben, ändert eine Heirat daran gar nichts!
 
G

geloeschter Nutzer

Gast
  • #51
Worst Case, das
Vormundschaftsgericht ordnet den Auszug der FS an, und es wird ein amtlicher Vormund bestellt.
Richtig, das ist eine meiner Befürchtungen. Deshalb auch die Sache mit dem Mietvertrag oder später evtl. Wohnrecht.
Das betrifft dann aber im Kern die Sachlage bei der Betreuung und nicht die beim Wohnen.

Wenn Du wirklich "amtlich bestellte" Betreuerin werden sollst, dann muss man das natürlich rechtlich sauber regeln.
Dann ist die Gesamtfragestellung kein gutes Thema für ein Laienforum, sondern für den Anwalt.
 
  • #52
So einen ausgemachten Blödsinn habe ich selten gelesen. Der erste Satz ist ja noch richtig, der Sohn erbt das Haus. Punkt. da das Haus schon im Besitz ihres Freundes war, lange bevor sie sich kennengelernt haben, ändert eine Heirat daran gar nichts!
Ja, diese Reaktion hatte ich Anfangs auch, aber wenn er stirbt wird das Erbe auf die Ehefrau und den Sohn verteilt, so er denn kein Testament hätte, was er ja hoffentlich hat. Nur bei der Scheidung bleibt es weiter seins und er müsste vom Zugewinn die Hälfte abgeben.
 
  • #53
Hallo liebe Forumsgemeinde,
mein Partner und ich sind seit fast 1,5 Jahren zusammen. Wir wohnen aktuell rund 35 km auseinander und arbeiten in der gleichen Firma. Uns war relativ schnell klar war, dass wir auf jeden Fall zusammen bleiben möchten. Ich habe eine kleine Mietwohnung am Arbeitsort und einen erwachsenen Sohn, der bereits ausgezogen ist. Mein Partner ist nach fast 30-jähriger Beziehung und Ehe Witwer, er hat außerdem einen Sohn aus dieser Ehe, der in dem Haus in einer abgeschlossenen Wohnung wohnt. Seit Beginn unserer Beziehung hat mein Partner sein Haus so umgebaut und renoviert, dass ich mich wohlfühle und auch irgendwann bei ihm einziehen kann.
Jetzt wird es im Sommer so weit sein, dass ich einziehen kann. Er verlangt keine Miete, Nebenkosten etc. Ich bestehe aber darauf, wenigstens meinen Anteil an den Nebenkosten zu übernehmen, dem hat er so dann auch zugestimmt. Mir geht es jetzt darum, was passieren würde, wenn meinem Partner etwas passieren würde. Wäre ich dann automatisch Mieterin? Oder soll ich meinen Partner wegen einem Mietvertrag fragen? Was meint ihr, sollte ich mich irgendwie absichern, und wenn ja, wie?
Ich würde mich freuen, viele verschiedene Meinungen und Sichtweisen hier zu erhalten.
Der Sohn wäre Erbe und Eigentümer und somit Dein neuer Vermieter, da durch Dein Einzug ein faktisches Mietverhältnis abgeschlossen wurde. Wenn Du sicher gehen willst, wäre natürlich eine Mietvertrag die sicherste Variante.
 
  • #55
Wenn Du wirklich "amtlich bestellte" Betreuerin werden sollst, dann muss man das natürlich rechtlich sauber regeln.
Dann ist die Gesamtfragestellung kein gutes Thema für ein Laienforum, sondern für den Anwalt.
Ja, deshalb wollte ich hier auch ursprünglich Ratschläge wegen einem Mietvertrag o.ä. unabhängig von einer Betreuerfunktion. Denn beides hat ja erstmal nichts miteinander zu tun.
Das aber die Betreuung hier im Forum so hohe Wellen schlägt, damit habe ich nicht gerechnet.
Wie auch immer, werde die rechtliche Wohnsituation dann doch mit meinem Partner erst noch klären. Selbstverständlich bevor ich meine Wohnung kündige und juristisch fundiert beraten.
Ich halte euch dann auf dem Laufenden
 
  • #56
Nein, sein Sohn wäre dann der Erbe und du auf der Straße. Warum heiratet ihr nicht? Dann bekommst du die Hälfte vom Haus, wenn dein Freund stirbt und sein Sohn die andere Hälfte. Allein im Haus würdest du nicht wohnen wollen - entweder du verkaufst das Haus, gibst die Hälfte dem Sohn und mit anderer Hälfte kaufst dir eine kleine schnuckelige Wohnung oder der Sohn zahlt dich aus und bekommt das Haus komplett.

@Neneh : mach es nicht so. Versuche vielmehr nach der Heirat deinen Partner dazu zu überzeugen, daß er Dir das Haus ganz überschreibt. Dann hast Du nach seinem Ableben keine Probleme mehr mit dem Sohn und mußt vor allem nicht zusehen, wie der Sohn möglicherweise das Erbe seines Vaters verpraßt. Bei Dir wäre es viel besser augehoben.
@realwoman ist in der Hinsicht viel zu zahm. Wenn schon, dann richtig.

mMenschÜ50
 
G

geloeschter Nutzer

Gast
  • #57
Ja, deshalb wollte ich hier auch ursprünglich Ratschläge wegen einem Mietvertrag o.ä. unabhängig von einer Betreuerfunktion. Denn beides hat ja erstmal nichts miteinander zu tun.
In einer Beziehung dieser Grundkonstellation einen Mietvertrag abzuschließen, finde ich grundsätzlich überflüssig. Wenn man sich trennt, macht man dies entweder friedlich, so dass man Zeit zum Suchen einer Wohnung bekommt, oder eben im Krach und dann ist man froh, dass man raus kann.
Ein Mietvertrag bedeutet ja, dass beide Seiten eine Kündigungsfrist haben.

Wenn Du Dich verpflichtest, die wohl ja auch "amtliche" Betreuung zu übernehmen und nicht nur ab und an einen Überweisungsträger auszufüllen, dann finde ich schon, dass es etwas miteinander zu tun hat. Das erfordert ja auch eine andere Erreichbarkeit oder "Kontrollfunktion".
 
  • #59
ist mal typisch Frau - sofort rumzicken, sobald andere Frau mehr bekommen soll. Ist das DEIN Haus?? DEIN Geld?? Ich bin halt nicht der Freund von halbgaren Sachen - entweder ist man zusammen oder nicht.

Dieses Rumgedruckse mit deins und meins ist Armutszeugnis, da man anscheinend weder genug Grips hat, adäquaten Partner auszusuchen noch genug Vertrauen in die Beziehung, weil man meint, mit einem Fuss in der Tür stehen zu wollen.

Sprach die Oberzicke.
Und wenn du zeitlebens genug Grips hattest deinen Partner adäquat auszusuchen und seither mit ihm zusammen bist - was machst du dann hier in diesem Forum?

Nein ist es nicht, genauso wenig wie dein Haus und dein Geld.
Und da hier noch ein junger Mann ist um dessen Elternhaus es geht ist der Vorschlag nach 1,5 Jahren schlicht und ergreifend einfach nur schäbig. Wäre sie seit Jahrzehnten die Partnerin seines Vaters, damit quasi seine Stiefmutter und hätte ihn in diesem Haus mit großgezogen - klar. Aber so wie du es vorschlägst nichts weiter als das was @Lebens_Lust schrieb. Ein Wunschtraum von spätverpartnerten, die bisher verpennt haben selber etwas zu erreichen.

Die FS hat durch das einsparen von Mietausgaben mehr als genug Budget übrig sich hervorragend abzusichern, z.B. mit einer vermieteten ETW, die sie dann im Falle des Auszugs bei ihrem Partner (ob durch Trennung der Tod ist hierbei ja egal) selbst bewohnen kann. Vielleicht gibt der Partner ja auch einen Teil dazu.
Und der junge Mann kann in Ruhe und Frieden in seinem Elternhaus bleiben.
 
  • #60
Ich denke, wir werden uns hier am Besten juristisch beraten lassen.
Sinnvoller Gedanke. Denn, liebe FS, hier im (Laien)Forum gehen die Tipps und Ratschläge halt in alle Richtungen.

Nicht umsonst beginnt der Erstsatz eines Juristen oft so: »Es kommt darauf an ...«. Und erst wenn er mehr weiß, geht er ins Detail.

Manchmal wundere ich mich ob der Scheu, die so viele Menschen ergreift, bevor sie sich hieb- und stichfest von einem Notar (in diesem Fall reicht der Anwalt nicht) sachlichen Rat einholen. Das kostet nicht die Welt und gibt eine Entscheidungshilfe, der zu vertrauen ist.

Ich gehe ja auch zu einem (Fach)Arzt, wenn mir etwas weh tut und dahinter »mehr« stecken könnte, als nur ein Wehwehchen, dem ich mit einem Hausmittel entgegentreten könnte.
 
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