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Was veranlasst Dich zu so einer Aussage? Lies bitte meine Beiträge entsprechend. Der Sohn ist kein Pflegefall, er benötigt einen Betreuer. Die Pflichten eines Betreuers werden unter anderem in Paragraph 1902 BGB geregelt.Und wie naiv bist du bitte? Möchtest du Pflegerin spielen, die null Rechte hat? Na dann, weiter so. ?♀️ Wie kann man so blind einfach irgendwas unterschreiben...
Unterm Strich würde aber dann immer noch das Amtsgericht entscheiden, ob ich die Betreuungsfunktion auch tatsächlich übernehmen darf. Das ist selbstverständlich keine lebenslange Einbahnstrasse. Ich könnte die Betreuung jederzeit nieder legen.
Auch ein guter Vorschlag!Dann einen notariellen Vertrag machen - in dem geregelt ist, dass der Sohn dich als Betreuer bekommt und du quasi eine "Dienstwohnung". Dieser Vertrag muss von dir und ihm zu Lebzeiten kündbar sein... für den Fall der Trennung.
Meine Wohnung würde ich sowieso erst nach einigen Monaten kündigen.
Bis dahin werde ich mich noch über derlei Möglichkeiten informieren und das Gespräch mit meinem Partner suchen.
Im Übrigen kennen mein Partner und ich uns seit fast 4 Jahren. Ich hatte dazu bereits einen Thread verfasst.