• #1

Ex Freundin weigert sich geborgtes Geld zurück zu geben. Welche Möglichkeiten habe ich?

Hallo liebe Community,

Ich (m28) habe mich vor kurzem von meiner Freudin (f28) getrennt. Ich wollte, dass alles beiderseitig gut abläuft, und wollte ihr jeden Support geben. Leider hab ich das Spiel ohne meine ex gemacht. Neben dem Bruch unserer Abmachung, dass ich in der Wohnung bleibe und ihr die Hälfte der gemeinsam angeschafften Möbel in bar gebe (sie hat mir an meinem Geburtstag als ich nicht in der Wohnung war, ohne irgendwas zu sagen und ohne unseren Deal einzuhalten die gesamte Wohnung leergeräumt), hat sie auch Schulden in Höhe von 7.500€ bei mir.

Diese 7,5k habe ich ihr vor einem knappen Monat vorrausgestreckt. Es waren ihre Studiengebühren, wo sie (!) mich gebeten hat, ob ich es für sie überweisen kann, weil sie zu der Zeit im Ausland war, und ich es sofort zurück bekomme, wenn sie zurück ist. (Diesen chatverlauf gibt es schwarz auf weiß).

Gut dann habe ich die 7,5k mit meinem Konto, aber ihren Verwendungszweck an das Universitätskonto überwiesen.

Ich renne ihr nun seit 3 Wochen hinterher und will endlich mein Geld zurück haben! Die Sache ist die, dass sie aus einer sehr reichen Familie kommt, und das nur als Machtmittel gegen mich möchte, weil sie weiß, dass ich normalerweise Probleme ohne rechtliche Mittel löse, meine Geduld ist jedoch vorbei, hier gibts nicht auch nur den kleinsten Spielraum, ihr dieses geborgte Geld zu schenken..

Wie kann ich nun am besten Vorgehen? Mahnung? Inkasso beauftragen?

Danke für eure Antworten,


Max
 
  • #2
Da gibt es nur eine Lösung: Ab zum Anwalt und das regeln lassen. Alles andere wird vergeblich sein. Sie nimmt dich ja nicht ernst, also musst Du handeln.
 
  • #3
Nix Mahnung Inkasso!
Anwalt beauftragen, Beweise hinzufügen, fertig.
Das weiß auch ein junger Mann wie du!!!
Also wie ich deine wirkliche Frage???
M49
 
  • #4
und ich es sofort zurück bekomme, wenn sie zurück ist. (Diesen chatverlauf gibt es schwarz auf weiß).
Ich weiß nicht, ob das gerichtsfest ist.
Das kann dir vielleicht unser Steuerberater @Tom26 sagen oder noch besser, ein Rechtsanwalt.

In meiner Branche gibt es eine Redensart: wer schreibt, der bleibt.
Alles was mündlich ist, ist nichts.
Du hast vielleicht etwas Schriftliches, prüfe das zunächst.
Falls das nicht anerkannt wird, lies hier einfach nicht weiter, sondern gehe gleich an die Stelle mit dem Lehrgeld.

Falls doch, geht's hier weiter:
Ob du vor Gericht ziehen würdest, weiß ich nicht.
Ich würde es für diesen Betrag nicht, weil mir das Risiko, nichts oder bei einem Vergleich die Hälfte ( dies dann abzüglich der RA- und sonstiger Kosten, die das wahrscheinlich auffressen würden ) zu bekommen, in keinem vernünftigen Verhältnis zum Generve, den schlaflosen Nächten, den Stunden beim RA und im Gericht etc. stünden.
Es ist übrigens irrelevant, ob ihre Familie solvent ist. Die haftet nicht für die Schulden deiner Ex-Freundin.
D.h. selbst wenn du einen Titel hättest, könntest du dir den über's Klo nageln, damit es besser ...du weißt schon, denn einen weiteren Nutzen hätte er nicht, wenn sie kein Geld hat. Und vielleicht nie hat, falls sie z.B. ihr Leben als Hausfrau fristen will.
Wann würde so ein Titel verjähren, Tom ?
Nach 10 Jahren ? Gerade haben sie doch irgendwas auf fünf Jahre runtergestuft. Steuerhinterziehung ?
Noch eine Redensart gefällig ? Das nennt man 'gutes Geld schlechtem hinterher werfen'.

Ich würde das unter Lehrgeld verbuchen, einen Haken drunter machen und falls du rachsüchtig bist, der Frau ...naja, lassen wir das, du bist ja nicht rachsüchtig.
Guck mal, vielleicht ist sie es, schließlich hast du sie ja abserviert, richtig ?

Ach, noch eine Frage: wieviel haben denn die Möbel mal gekostet ? Also wieviel wäre die Hälfte gewesen, die du ihr geben wolltest ?
Kann sein, dass du ein Schnäppchen gemacht hast, denn Möbel und auch Fernseher, Waschmaschinen etc. sind ja kaum noch was wert, sobald du sie zuhause in Betrieb genommen hast.
Kauf dir halt was neues und behalte deine Neupreis-Hälfte.

Einen hab ich noch: du sagst, sie habe die Abmachung gebrochen, du könnest in der Wohnung bleiben aber du sagst auch, sie habe die Wohnung komplett leergeräumt. Ja was denn nun ?
Die Wohnung ist leer, aber sie noch drin und du sollst raus ? *grübel*.

w 52
 
  • #5
Unverschämt von ihr! Zunächst einmal leiht man einer Freundin kein Geld ohne Schuldschein, diese Person wusste ganz genau, was sie tun wird, schon bevor du das Geld überwiesen hast, wäre ich an deiner Stelle, ich würde sofort ihre Eltern informieren und sofort zum Anwalt gehen, mit ihr keinen Kontakt mehr haben wollen und würde es gerichtlich sofort einklagen, mit dem Chatverlauf und der Überweisung, vielleicht hast du so eine Chance!
 
  • #7
Uhi! Ich hatte das auch mal. Da das Nachrennen nichts nützte, bin ich anwaltlich vorgegangen. Allerdings ohne Erfolg, da es sich um eine Beziehung ausserhalb der EU handelte und die Ausfindigmachung der Adresse usw. nichts brachte (Zypern). Ich habe nach dem ganzen Stress und das Strapazieren meines Nervenkostüms die Schulden "abgeschrieben" bzw. "abgehakt". 2 Jahre später überwies er mir nach und nach freiwillig durch Ratenzahlungen alles zurück, ungefähr Größenordnung deine Summe.
Gut, du hast die Möglichkeit, dich an die Familie zu wenden. Für mich käme das aus moralischen Gründen erstmal nicht in Frage. Allerdings soll Moral ja auf beiden Seiten gelebt werden. Deshalb wäre meine Frage an dich, ob du dir diesen Weg vorstellen kannst, sie bei ihrer Familie als Schuldnerin zu bezichtigen oder ob du sagen würdest, das ist dir zu schäbig. Dann wieder zu Lösung 1!
 
  • #8
Rechtlich gegen die Ex vorzugehen, wird nicht viel bringen, da nichts schriftlich festgehalten wurde und ggf. Aussage gegen Aussage stehen würde. Die Überweisung könnte ja auch ein Geschenk gewesen sein.
Die Reaktion der Ex hört sich nach großer Kränkung an, dich jetzt mit dem Geld zu ärgern ist das Einzige was sie noch machen kann.
Also entweder das Geld abschreiben, oder mit ihr über die Gründe der Trennung sprechen. Wenn du ihr einen Monat vor der Trennung so viel Geld geliehen hast, wie soll sie damit klar kommen, dass du dich plötzlich von ihr getrennt hast? Aber mach ihr keine Vorwürfe, sonst ist es kontraproduktiv.
 
  • #9
Hallo FS,

ich sehe die Situation aus persönlicher Erfahrung anders als meine Vorschreiber.

1. Brauchst Du hier noch keinen Anwalt. Da wärst Du ja sicherlich auch alleine drauf gekommen, dass hier ein Anwalt helfen kann, wenn sie nicht freiwillig zahlt. Der wäre aber meine letzte Option da er Dein Geld kostet, sofern Du keine Rechtschutzversicherung hast.

Gehe in einen Schreibwarenladen, kaufe dort für ein oder zwei Euro ein blanco Formular für einen Mahnbescheid. Dieses füllst Du aus, schickst es an die angegebene Adresse und der Dame flattert der Mahnbescheid ins Haus.

Wenn sie dem zugestellten Bescheid nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums von einigen Wochen widerspricht (bis wann sie das tun muss, steht auf dem Formular, das Du dann auch als Durchschlag erhältst), kannst Du das Geld sofort pfänden lassen.

Das geht bis hier her alles ohne Anwalt.

2. Sollte sie dem Mahnbescheid widersprechen, was aber imho die Sache nur verzögert, da Du Dein Darlehen meiner Meinung nach auch ohne Schuldschein vor Gericht nachweisen kannst, solltest Du Dir einen Anwalt nehmen.

3. Bin ich der Meinung, dass Du Dein Geld zurückbekommen wirst. Sofern sie in irgendeiner Weise über diesen Betrag verfügen kann.

4. Erkennt man den Charakter eines Menschen nicht, wenn man mit ihm zusammenkommt, sondern wenn man sich von ihm trennt...

Viel Glück!
 
  • #10
@frei hat schon recht. Die junge Frau hat offensichtlich kein Geld und es ist für das Gericht schwer zu beweisen, dass sie regelmäßiges Einkommen als Studentin hat, wäre bei einer festen Arbeitsstelle anders. Außerdem steht Aussage gegen Aussage, wenn sie meint es ihm bar zurück gegeben zu haben oder nachträglich geschenkt oder oder oder...
Er kann zwar auf dem Gerichtsweg Recht bekommen, aber diesen dann zu vollstrecken, wo sie scheinbar kein Geld hat?!
 
  • #11
Als erstes direkt einmal selbst in den Hintern treten für so viel Naivität bitte. Danke.

Die Sache ist zweigeteilt:
1x Diebstahl (öffentliches Recht)
1x zivilrechtliche Forderung (Privatrecht)

Die gemeinsam(!) angeschafften Möbel (Nachweis? Belege?) stehen NICHT in ihrem "Alleineigentum", daher ist eine Strafanzeige wg Diebstahl möglich.
Das funktioniert ganz einfach: Die nächste Polizeidienststelle / Staatsanwaltschaft nimmt das entgegen. Nach ca. 1-2 Wochen kommt in der Regel die erste Mitteilung über das weitere Vorgehen, Vorladungen zur Vernehmung etc pp.

Das Zweite mit dem Geld ist etwas kniffliger, da sie es weder genommen, noch direkt bekommen hat, sondern ein Dritter.
Daher scheiden Diebstahl und Unterschlagung mal aus.
Hier bleibt tatsächlich nur der Gang zu einem Anwalt um eine zivilrechtliche (Rück)Forderung zu erwirken.
ABER wenn es noch nicht so lange her ist, versuche doch mal mit der Uni Kontakt aufzunehmen. Ist vielleicht nicht sooo vielversprechend, aber vielleicht überweisen sie es zurück und fordern es nochmals von IHR.
Mehr wie nicht funktionieren kann es nicht.

Ansonsten alle Chatverläufe, Kaufverträge (Möbelhaus-Kopien, die haben das noch) und was für das Strafverfahren UND den Anwalt dienlich sein kann.

Und JETZT das WICHTIGSTE:
Keinerlei Kontaktaufnahme mehr mit dieser Person! Weder Texten, Sprechen, Telefonate oder sonst was.
Ich habe zwar meine Zweifel dass das jetzt angekommen ist, aber na ja.

Für die Zukunft: Gute Besserung.

M,44
 
  • #12
Da hast Du einen Fehler gemacht, indem Du die Kohle nicht an sie direkt mit dem Hinweis "Darlehen" überwiesen hast. Du musst beweisen, dass es ein Darlehen war.
Aber tröste Dich, ich habe meine Ex-Freundin zu einem sauteuren Urlaub eingeladen und Sie hat dann einen Tag vor der Rückreise die Beziehung mit mir beendet. Ihr kam es nicht auf die Kohle an, das hatte andere Gründe. Ich komme aber nicht auf die Idee, im Nachhinein anteilig Kohle von Ihr zu verlangen.
 
  • #13
Im Idealfall hast Du eine Rechtsschutzversicherung, aber ich vermute, das ist nicht der Fall.

Es ist zwar richtig, dass man sinnvollerweise einen schriftlichen Darlehensvertrag schließt, aber Du hast den Überweisungsbeleg (online) mit ihren Daten (Namen, Matrikelnummer) und den Chatverlauf. Auch wenn ich jetzt nicht genau weiß, ob sie da das Darlehen einräumt oder ob Du einfach immer nur schreibst, dass Du noch Geld von ihr bekommst.

Mit der Überweisung (u.ggf. dem Chatverlauf) kannst Du schon vor Gericht recht glaubhaft machen, dass Du die Überweisung darlehensweise für sie getätigt hat. Es ist eher nicht davon auszugehen, dass das eine Schenkung war. Sie müsste dann darlegen und ggf.beweisen, dass sie Dir das Geld zurückgegeben hat. Dass sie das nicht überwiesen hat ist ersichtlich und dass sie es Dir bar zurückgegeben hat, wird sie vermutlich nicht glaubhaft vor Gericht darlegen können. Insgesamt sind Deine Chancen daher nicht schlecht- entgegen @frei. Das ist jetzt natürlich trotzdem nur eine grobe Einschätzung, denn es weiß ja keiner, ob sich nicht aus Brief oder Chat doch noch was zu ihren Gunsten ergibt.

Im Übrigen: Auch wenn Deine Freundin jetzt kein Geld haben sollte, ist der Titel ein paar Jahre gültig. Sie wird nach dem Studium sicher deutlich über der Pfändungsfreigrenze verdienen. Im Zweifel wird das reiche Elternhaus auch dafür sorgen, dass keine Zwangsvollstreckung gegen sie stattfindet.

Viel Erfolg und vielleicht hilft auch ein Anwaltsschreiben, ohne dass Du klagen musst. Leider scheint es sich wirklich um ein asoziales Frauenexemplar zu handeln.
 
  • #14
Die günstigste und einfachste Lösung ist hier, wie #9 schon geschrieben hat, ein Mahnverfahren zu versuchen - vorher würde ich aber überhaupt erst mal schriftlich (Einschreiben!) den Betrag der Ex gegenüber mit Aufforderung zur Rückzahlung bis zu einem gewissen Datum beziffern - vielleicht erledigt sich das Ganze dann bereits auf diese Weise.
Wenn nicht, Formulare für das gerichtliche Mahnverfahren kann man auch online finden, ausfüllen und ausdrucken; einfach nach "Zentrales Mahngericht" in deinem Bundesland suchen und dort den Instruktionen folgen. Viel Glück.
 
  • #15
Lieber FS,
Trennung mit gekränkter Eitelkeit kann sowas bewirken. Nun hast Du wieder was gelernt und nimmst beim nächsten Mal zum Zeitpunkt der Trennung der nächsten Frau sofort den Wohnungsschlüssel ab.

Was tun? Zum Anwalt gehen, ihm
1. die ausgedruckten Chatverläufe sowie die Überweisung zeigen und ihn fragen, ob da was zu machen ist. Wenn nicht, als Lehrgeld verbuchen und einfach kein Geld mehr verleihen, besonders nicht, wenn Du Dich trennen willst.
Sowas entscheidet man ja nicht von heute auf morgen sondern es ist ein längerer Prozess. Ausserdem ist hilfreich, nicht so naiv zu sein. Im Zeitalter von Onlinebanking hätte sie das Geld auch von unterwegs überweisen können.
2. den Sachverhalt um die Möbel schildern. Leergeräumte Wohnung = Diebstahl. Wenn Du auf Deinen Namne lautende Kaufnachweise der "gestohlenen Möbel" hast, den Anwalt bitten ein Schreiben aufzusetzen, dass sie Dir das Geld binnen einer Woche zu überweisen oder die Möbel zurückzubringen hat. Wenn das nicht passiert gehst Du zur Polizei und erstattest Anzeige wegen Diebstahls - dann aber auch machen.
 
  • #16
Wenn sie Ihr Wort bricht und Dir das Geld nicht überweisst, dann kannst Du doch dein Wort auch brechen und die Zahlung rückabwickeln.
Bis zur 6 Wochen kannst Du deine Zahlung bei der Bank zurückfordern.
Also sofort zur Bank!
 
  • #17
ABER wenn es noch nicht so lange her ist, versuche doch mal mit der Uni Kontakt aufzunehmen. Ist vielleicht nicht sooo vielversprechend, aber vielleicht überweisen sie es zurück und fordern es nochmals von IHR.

Das ist eine gute Idee. Sprech mal mit Deiner Bank, ob Du die Überweisung wieder zurückholen kannst. Ich weiß es nicht genau aber es könnte innerhalb einer Frist von vielleicht 6 Wochen funktionieren....
Dann schaut sie aber sparsam wenn die Uni sie mahnt.
Viel Glück
W54
 
  • #18
Habe selten, so eine negative und destruktive Einstellung gelesen wie @3:
Er hat nach meinen Erfahrungen gute Chancen an sein Geld ranzukommen, er hat ein Chatverlauf, er hat den Überweisungsbeleg!

Tut mir leid ,dich enttäuschen zu müssen aber ein Chatverlauf und Überweisung interessiert nicht. Mich hat ein Nachmieter vor 8 Jahren um meine teure Küche betrogen, es hieß dann, ich könne nicht nachweisen, dass es außerhalb des Chats keine mündliche Absprachen gegeben hatte, dass ich doch auf das Geld verzichte und ich könnte auch nicht nachweisen, dass man mir in Bar nicht doch gegeben hatte. Und ich habe damals in einer internationalen Wirtschaftskanzlei gearbeitet mit Anwälten, die ganz andere Dinge jeden Tag geregelt und mit ganz anderen Beträgen jongliert haben. Kurz- ich habe mein Geld nie gesehen. Selten war ich menschlich so desillusioniert und werde es nie verstehen, dass Menschen ruhig schlafen und in den Spiegel schauen können wenn sie so etwas tun.
Wenn ihre Eltern so wohlhabend sind, warum musstest du denn Geld überweisen? Warum hast du bei so einer Summe nicht nein gesagt? Das sind keine Peanuts. Warum sagst du es ihren Eltern nicht?
Gehe auf jeden Fall zum Anwalt, letztendlich kann nur er dir sagen, wie deine Chancen sind. Aber wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast dann lass es besser, du wirst noch mehr Geld verlieren.
 
  • #19
Ich weiß nicht, ob das gerichtsfest ist.
Das kann dir vielleicht unser Steuerberater @Tom26 sagen oder noch besser, ein Rechtsanwalt.
Ich danke für die Vorschusslorbeeren, muss dich aber enttäuschen ....
Ohne Sichtung / Prüfung der Unterlagen / Dokumente, ohne Beratungsgespräch und ohne Betrachtung von Verträgen und ggfs. Zeugenaussagen kann niemand etwas ganz Genaues und vor allem rechtsverbindlich sagen. Kein Unternehmensberater, kein Steuerberater und kein Jurist. Weil wir alle eines gemeinsam haben - hellsehen können wir alle nicht.
Von daher schreibe ich jetzt auch nichts zu Verjährungsfristen sondern verweise auf eine jur. Beratung. Diese könnte sowieso sehr wertvoll sein, da hier ja auch ein Mietvertrag betroffen sein könnte. Ausserdem würde ich mal schauen, ob Kreditkarten etc vollständig vorhanden sind, möglicherweise PIN s etc ändern lassen. Auch die Sicherung des WLAN ändern - wenn sie dir schaden will, dann hast du ansonsten noch Ärger wegen Kinderporno etc.
Rache funktioniert oftmals nur aufgrund von Nachlässigkeiten.

Unter Umständen kannst du ihren Herrn Papa informieren lassen - durch einen Rechtsanwalt. Viele begüterte Menschen schaffen solche Dinge lieber aus der Welt als die "soziale Vernichtung" zu riskieren oder auch nur Ärger zu haben. Aber bitte - nicht selbst machen.
Mein Rat - nimm diese Sache ernst und lerne daraus. Aufgrund deiner Schilderung kann ich hier eine gewisse Heimtücke und Hinterlist erkennen.
Alles Gute für dich
 
  • #20
Aber tröste Dich, ich habe meine Ex-Freundin zu einem sauteuren Urlaub eingeladen und Sie hat dann einen Tag vor der Rückreise die Beziehung mit mir beendet. Ihr kam es nicht auf die Kohle an, das hatte andere Gründe. Ich komme aber nicht auf die Idee, im Nachhinein anteilig Kohle von Ihr zu verlangen.

Das lässt sich nicht mit dem Fall des Fragestellers vergleichen. Das Verhalten Ihrer ehemaligen Partnerin ist ohne Zweifel ebenso verwerflich – aber es besteht ein wesentlicher Unterschied darin, dass Sie sie eingeladen hatten, während der Fragesteller seiner früheren Partnerin das Geld ausdrücklich nur geliehen hatte. Also seien Sie so gut und machen Sie hier nicht auf Gutmensch…
 
  • #21
Gehe in einen Schreibwarenladen, kaufe dort für ein oder zwei Euro ein blanco Formular für einen Mahnbescheid. Dieses füllst Du aus, schickst es an die angegebene Adresse und der Dame flattert der Mahnbescheid ins Haus.

Der Gedanke ist gut, die Umsetzung so nicht mehr möglich. Das gerichtliche Mahnverfahren erfolgt seit einiger Zeit ausschließlich online und elektronisch. Kann man dennoch selber machen, Google hilft weiter.

Wenn die Gute in Widerspruch geht, kann man allemal noch einen Anwalt beauftragen.

Vorher aber Kredit kündigen, unter Fristsetzung Rückzahlung fordern und mahnen.
 
  • #22
Achtung keine Rechtsberatung!
Der FS besorgt ihr ein Geschäft. In diesem Fall die "Auslage" der fälligen Studiengebühren. Aufgrund ihrer Anfrage "beauftragt" sie ihn sogar ausdrücklich damit die eigentlich ihr obliegende Pflicht zu besorgen. Dass kann der FS auch nachweisen. Somit aus meiner Sicht eindeutig. Zudem ist ein Titel, gegen einen Schuldner 30 Jahre lang zu vollstrecken. Das wird die Dame auch nicht wollen, weil sie hätte es bis 58 in der Schuffa stehen. Das brauch kein Mensch.
Und wer hier 7,5k als Lehrgeld oder Muster ohne Wert aus buchen will darf schon als dekadent bezeichnet werden, aber das nur am Rande.
Also! Ab zum Anwalt - kostenloses Erstberatungsgespräch führen. Mandat erteilen und nach erfolgter Forderung (juristisch in Verzug setzen) den Betrag auch noch mit 5% über Bankzinsen verzinsen.
Die Möbel aus der Wohnung kann er als Lehrgeld aus buchen oder als Entsorgungskosten von Erinnerungen in der Bilanz anführen.
 
  • #23
Wenn sie Ihr Wort bricht und Dir das Geld nicht überweisst, dann kannst Du doch dein Wort auch brechen und die Zahlung rückabwickeln.
Bis zur 6 Wochen kannst Du deine Zahlung bei der Bank zurückfordern.
Also sofort zur Bank!

Den Weg kann er sich vollkommen sparen. Bei einer erfolgten Überweisung geht das nicht mehr, auch bei einer selbstverschuldeten Falsch-Überweisung. Dies noch rückgängig zu machen, wäre nur möglich, wenn die Überweisung noch nicht durch die Hausbank ausgeführt wurde.

Die 6 Wochen gelten für Einzugsermächtigungen und Lastschriften, dass ist keine Überweisung, die ich veranlasse, sondern ich gebe jemanden das Recht, solange auf mein Konto einen Betrag abzubuchen, solange ich damit einverstanden bin.
 
  • #24
Ich hab einem Exfreund von mir früher ziemlich viel Kohle geliehen und er hat sie nicht zurückgezahlt, weil er sie nicht hatte. Natürlich hat er andere Rechnungen beglichen. Meine Mahnungen hat er überhört. Wahrscheinlich hat er gehofft das Problem geht weg. Als dann Verjährung drohte, habe ich ihm ein Anwaltsschreiben schicken lassen. Er konnte den Betrag natürlich trotzdem nicht gleich zahlen, aber wir haben eine Art Umschuldungsvereinbarung getroffen, so dass er mehr Zeit hat. Seither zahlt er ab und zu mal eine "Rate". Gut, dass Du das Geld überwiesen hast. Sie muss mal darlegen, dass das geschenkt war und nicht geborgt.
 
  • #25
Ich würde ihr schriftlich eine Frist unter Androhung des Rechtsweges setzen. Ganz nüchtern und sachlich.
Nach Ablauf der adäquaten Frist von 2 Wochen wie bereits geschrieben einen MB beantragen, ist aber vorschusspflichtig. Formulare kann man auch runterladen. Die Justiz ist auch online ;-) Legt sie Widerspruch gegen den MB oder später Einspruch gegen den Vollsgreckungsbescheid ein, wird die dreifache Gebühr nach dem Streitwert als Vorschuss fällig für Dich als Kläger - wer die Musik bestellt...
Ein Anwalt ist nicht nötig, kostet nur weiteres Geld.
Sollte der Richter dann die Ex zur Zahlung verurteilen, zahlt sie auch die Gerichtskosten. Das heisst, Du kannst Dir den im Voraus bezahlten Vorschuss durch Kostenfestsetzungsbeschluss, der wie das Urteil einen vollstreckbaren Titel darstellt, festsetzen lassen und dann das Geld zurück fordern. Du sagtest ja, ihre Familie sei flüssig.
In Anbetracht der Umstände würde ich ggfls auch eine Strafanzeige in Betracht ziehen.
Nach erfolgter Rückzahlung blockieren und aus dem Leben kicken.
Sei froh, dass sie weg ist. Viel Glück und Erfolg.
 
  • #26
Inkasso hat kurze EinspruchsFristen und horrende Gebühren, wenn sie Widerspruch einlegt, geht es dann doch vor Gericht mit deinem Anwalt und Du hast neben dem Anwalt, zusätzliche Kosten.

Mit einem möglichen Gerichtsurteil, Vergleich oder Vollstreckungsbescheid hast Du nicht viel, wenn sie jetzt glaubhaft versichert nicht den Betrag zahlen zu können. Auch wenn dieser über 30 J gültig bleibt, müsstest Du über ihren weiteren Lebensweg informiert bleiben, bis sie eigenes Geld verdient und auch dann wissen, wo sie wohnt, um dann wieder tätig zu werden, um dann mitunter sukzessive vollstrecken zu können.

Vielleicht reicht schon bei ihr aus, dass Du ihr drohst, den Rechtsweg zu beschreiten, dass sie einknickt.

Ich würde mich an deiner Stelle an ihre Eltern wenden, auch wenn sie nicht rechtlich für die Schulden ihrer Tochter haften, moralisch verpflichtet wären sie schon, ihr das Studium zu finanzieren und sie hätte sich an sie wenden müssen online-Überweisung sei Dank.

Auch wenn Du das Geld für sie direkt an die Uni überwiesen hättest, ist die Uni nicht verpflichtet zu prüfen von wem und warum das Geld kommt und muss schon gar nichts erstatten, nur bei einer Doppelzahlung (also wenn ihre Eltern schon diese Semestergebühr gezahlt hätten), aber dann an sie, weil sie in deinem Fall die Überweisung gemacht hat/hätte.

Du könntest ihr nur evtl. etwas auswischen, wenn Du nur über das Gericht und später Gerichtsvollzieher eine Anfrage zu ihren Vermögenswerten stellst (hier ist sie auskunftspflichtig, nicht Dir ggü., noch anderen), und nur die Anfrage allein kommt als Eintrag in die Schufa und könnte sich für sie nachteilig auswirken. Aber dafür müsstest Du den Rechtsweg beschreiten.

Ob sie ein Schuldanerkenntnis unterschreibt oder sich auf Ratenzahlung einlässt, kannst Du versuchen. Hier sollte man mit dem Schuldner reden und nicht unbedingt drohen, weil dieser sich stur stellen könnte.

Du brauchst dafür einen langen Atem und viel Geduld, wenn sie sich stur stellt oder wirklich zahlungsunfähig ist (also nur von ihren Eltern alimentiert wird). Die Frage ist, ob Du das willst, denn Dir ggü. muss sie nichts zu ihren Vermögenswerten sagen.

Lass Dich anwaltlich beraten, doch auch eine unverbindliche Rechtsberatung ist nicht immer umsonst, sondern kostet, je nach Gebührensatz. Der Anwalt kann Dir für seine Beratung durchaus eine Rechnung in die Hand drücken, es sei denn, Du kennst einen Freund, der Anwalt ist oder hast einen in der Familie.

Bei einer Strafanzeige, wegen Diebstahl der Möbel, wird ermittelt und geht in jedem Fall vor Gericht. Das kannst Du dann auch nicht mehr rückgängig machen, es sei denn das Gericht entscheidet anhand eurer Aussagen bei der Polizei, dass Verfahren einzustellen. Auch hier die Frage, ob es das Ganze für Dich wert ist. Es würde eine wahrscheinl. Bewährungsstrafe verhängt.
Wegen dem Schadensersatz müsstet Du nach der Verurteilung dann den zivilrechtlichen Weg gehen, um vollstrecken zu können.
 
  • #27
Einfacher wäre - Wende dich an ihre Eltern, sag ihr das aber vorher, es sei denn du bist ein Fremdgeher und sie hat sich dort ausgeweint.
 
  • #28
Sehe die Sache absolut sachlich ohne Emotionen. Diese bringen bei einem Entscheid nichs. Also so wie sich dies anhört - sorry so ist es - das Geld abschreiben. Man wirft gutes Geld nicht schlechtem Geld nach.

Du müsstest bei einem Verfahren alles vorschiessen (inkl. Gerichtsvorschuss, Rechtsanwalt) und am Ende ist sie zahlungsunfähig. Vergiss es und sei vorsichtig mit wem du dich in Zukunft bindest.
 
  • #29
Also! Ab zum Anwalt - kostenloses Erstberatungsgespräch führen. Mandat erteilen und nach erfolgter Forderung (juristisch in Verzug setzen) den Betrag auch noch mit 5% über Bankzinsen verzinsen.

Nur mal so am Rande: warum glauben viele, die Erstberatung wäre kostenlos? Kein Anwalt arbeitet für lau.

Nur im Fall weiterer Tätigkeit wird die Erstberatung auf die weitere Tätigkeit angerechnet.
Auch wenn der Schuldner letztlich die Kosten tragen muss, geht der Gläubiger erstmal in Vorleistung für Anwalt, Gerichtskosten, Gerichtsvollzieher. Das sind mal locker über 1000 € hier bis zum Urteil.
 
  • #30
Ich hatte auch mal einem Freund Geld geliehen, übrigens das allerletzte Mal, dass jemand von mir nur einen Heller gesehen hat, der das dann sehr, sagen wir, eigenverantwortlich zurück zahlen wollte. Mein befreundeter Anwalt meinte: Einschreiben mit Rückschein, Drohung weiterer juristischer Schritte, Vorschlag zum Abstottern. Hat funktioniert, kein Ding.
 
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