Völliger Blödsinn! Meine Mutter hatte genau das Problem. Bitte keine Falschinformationen verbreiten. Heiratest du, heiratest du die Schulden mit. Ist für den Staat auch sehr clever gelöst.
Liebe Queequeg, das stimmt eben nicht! Schulden sind beim Verursacher, keine Sippenhaft, auch bei einer Pfändung nicht (Dinge des Nichtschuldners, Kindersachen, Dinge des täglichen Bedarfs sind nicht pfändbar); wenn man aber ein Helfersydrom hat; eingeschüchtert, wegen dem Gerichtsvollzieher gar nichts sagt, obschon er fragt oder keine Nachweise hat bzw. das Eigentum des Nicht-Schuldners nicht glaubhaft begründen kann, wem was gehört und meint wir sind als Familie verantwortlich, dann zahlt man mit oder man bürgt an falscher Stelle.
Grundsätzlich dürfen weder das Einkommen noch das Vermögen des Ehegatten gepfändet werden, da das Vermögen des Ehegatten unabhängig vom ehelichen Güterstand in der Vollstreckung getrennt betrachtet wird. Das Konto des Ehepartners und dessen Wertgegenstände sind somit prinzipiell vor Gläubigerzugriff geschützt. Der Gerichtsvollzieher darf grundsätzlich davon ausgehen, dass alle Gegenstände im Haus des Schuldners auch diesem gehören. Eigentum, welches dem Ehegatten zuzuordnen ist, muss im Zweifelsfall belegt werden. (Quelle: Schuldnerberatung Fehse)
Ausnahmen: Gemeinschaftskonto, da wird dann nachträglich zwischen den Ehegatten differenziert und Sparbücher und Vermögenswerte, welche kurzfristig vom Schuldner noch vor der Pfändung Familienangehörigen vermacht werden, deshalb auch Offenlegung des Nichtschulders/Familienangehörige, da geht der Staat auch dagegen vor, aber wird schwierig. Beispiele sind Firmengründer-Insolvenzen, wo Gläubiger meinten, die prominente Ehefrau solle für die Schulden ihres Mann aufkommen. Auch die UnternehmerFamilie, wo es Kritik gab, aber rechtlich keine Handhabe. Auch hier hat der Inhaber die Schulden durch Insolvenz allein abgewickelt. Privat gibt es keine automatische Gemeinschaftshaftung in einer Ehe. Allein nur wenn der Schuldner nichts hat und mit dem was er noch hat nicht auskommt, dass dann freiwillig Angehörige mit Geld unterstützen/aushelfen und bei einer geplanten Scheidung, dass Schulden das zugrundeliegende berechende Einkommen zum Trennungunterhalt den Ehegattenunterhalt minimieren (also Einkommen, abzüglich Schulden und Kreditverpflichtungen, das Ergebnis wird zum TrennungsUnterhalt rangezogen, so kann es passieren, das sogar der Schuldner Unterhalt bekommt).
Ebenso beim Kindesunterhalt, nur darf der Schuldenabzug nicht dazu führen, dass der Mindestunterhalt unterschritten würde, also der unterste Betrag der Düsseldorfer Tabelle. Anders ausgedrückt: Dieser Mindestunterhalt muss auf jeden Fall gezahlt werden, egal wie hoch die Schulden sind.