@Lebens_Lust es kann der Fall eintreten, dass Kinder zu dem sog. Verwandtenunterhalt verpflichtet werden gegenüber ihren Eltern. Und genau dieser kann bis zu einer gewissen Höhe gepfändet werden, falls Schulden bestehen.
Liebe
@Nikita09, es stimmt alles, Du hast es selbst geschrieben, es geht um Unterhaltspflicht der Kinder bzw. Angehörigen, gegenüber den pflegebedürftigen Eltern, wenn Eltern aus eigenen Einnahmen der Pflegeversicherung, Rente und Vermögen das Pflegeheim nicht zahlen können.
Der Elternunterhalt liegt erst ab 100.000 € Jahresbrutto für Angehörige und wird der Unterhalt wird vom Gericht für den Angehörigen so festgelegt, dass dieser sich nicht selbst verschuldet. So gibt es unantastbares Schonvermögen und ein Mindestbehalt (2019: mtl 1.800 € netto). Dieser liegt damit auch höher als der Selbstbehalt und ausserdem wird vom Restbetrag nur die Hälfte für Unterhaltsleistungen herangezogen.
Und nur der Unterhalt (für das Pflegeheim) ist pfändbar. Es sind sogesehen keine Schulden, sondern der Unterhaltspflichtige ist und war in der gesetzlichen Pflicht zu zahlen, wie auch beim Trennungsunterhalt, Kinderunterhalt, etc. also bevor die Solidargemeinschaft für die Kosten aufkommt, geht man an die zum Unterhalt verpflichteten. Mit Konsumschulden, Insolvenzen, Schulden aus Krediten/Hauskrediten, Bürgschaften der Eltern hat das nichts zu tun.
Einzig beim Erbe, da erbt man die Schulden, solange man das Erbe nicht im Vorfeld ausschlägt und gar nicht erst als Erbe antritt. Hast Du liebe
@Nikita09 auch richtig geschrieben.
Bei der FSin, wenn überhaupt, dann muss er zur Schuldnerberatung, denn auf welche Erkenntnisse hin soll der Sachbearbeiter Dich denn beraten, ohne Übersicht seiner aktuellen finanziellen Lage, die Höhe der Schulden, Verpflichtungen und Laufzeiten? Dieser kann dir allenfalls nur allgemeine Spartipps geben.
Und einzig da du um seine Verschuldung weißt, liegt es an Dir, ihm zu verzeihen, damit heißt es dann auch, ihm weiter zu vertrauen und es so weiter laufen zu lassen; oder mit klaren Worten Aufklärung zu verlangen und ggf. die Konsequenzen zu ziehen; die Entscheidung nimmt Dir keiner ab.