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  • #1

Gegen rechtskräftige Scheidung klagen möglich?

Und wenn ja, in welchen Fällen? Bitte keine Google-Ergebnisse, die kann ich selbst recherchieren, sondern echte Erfahrungswerte oder Argumentationshilfen! DANKE
 
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  • #2
Warum willst du denn gegen die Scheidung klagen? Wenn ich mal außer acht lasse, dass ich nicht glaube, dass man gegen ein rechtskräftiges Urteil angehen kann (aber ich lasse mich gerne belehren), solltest du schon etwas mehr über den Hintergrund deiner Frage verraten. Argumentationshilfen kann dir wohl kaum einer geben, wenn er nicht weiß, worum es geht.
 
  • #3
Wenn Du "echte Hilfe" willst, dann musst Du Dich in solchen Fällen einfach an einen Anwalt wenden. Nur da bekommst Du wirklich fundierte Auskünfte, auf die Du Dich verlassen kannst.
 
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  • #4
Hallo Frederika - das ist mir klar. Mir geht es wirklich um Erfahrungsberichte. Aber danke für deinen Tipp. Denn leider ist in D Recht haben und Recht bekommen nicht gleichzeitig das Selbe!
 
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Marianne

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  • #5
Ich bin geschieden und habe noch nie davon gehört. Wenn nach dem rechtskräftigen Akt mein Exmann geklagt hätte, dann hätte der Anwalt gutes Geld verdient. Aber unmöglich ist es sicherlich nicht.
Hat es bei der Scheidung etwa einen Irrtum gegeben?
Ich denke, es verfällt sich so wie bei anderen Richtersprüchen. Gegen ein Urteil sozusagen berufen.
 
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  • #6
Das Urteil wird doch erst rechtskräftig, wenn (unter anderem) die Frist zur Einlegung von Rechtsmitteln verstrichen ist. Hast du die verpasst, kannst du nichts mehr machen. Frag aber mal lieber einen Rechtskundigen.
 
  • #7
@#3: Was nützen Dir Erfahrungsberichte in völlig anders gelagerten Fällen? Wenn es so etwas überhaupt gibt, dann doch nur aufgrund seltener Einzelfallkonstellationen. Du musst einfach einen Anwalt fragen, alles andere wird nichts nützen.

Aber wozu sollte das auch gut sein? Wenn die Ehe zerrüttet ist, ist die Scheidung doch sinnvoll. Man könnte vielleicht allenfalls um den Zugewinn- und Versorgungsausgleich streiten. Aber doch nicht um die Scheidung selbst, oder?
 
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  • #8
Es geht nicht um die Scheidung selbst - es geht darum, ob es überhaupt möglich ist, innerhalb einer rechtskräftigen Scheidung mit allen geklärten Punkten, gegen einzelne Punkte nochmals zu klagen und ob einer bereits Erfahrungswerte hat - positive wie negative.
 
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Marianne

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  • #9
@6: Was Erfahrungsberichte nützen?! Die Frage beantwortet sich ja wohl selbst....
Immer ist im Leben alles einmalig, dann bräuchten wir ja gar kein Forum hier. Aber die Summer der Erfahrungen der anderen kann wirklich wertvoll sein. Genau genommen interessieren mich hier auch nur "Erfahrungen" oder Meinungen. Keine Verweise auf irgendwelche Links. Die find ich selbst.. ;)
 
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  • #10
Nein!
(w/36)
 
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  • #11
@all
Sagt doch einfach, dass ihr nicht helfen könnt. Meine Güte. Die Fragestellerin hat es probiert, einen Versuch ist es doch Wert. Diskutiert doch nicht, ob es zielführend ist, oder nicht.
 
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Marianne

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  • #12
@10: Naja, helfen kann nur ein Anwalt und der Richter. Die wird man aber hier nicht finden. Aha, es ist eine Fragestellerin? Ich dachte, es handelt sich um einen Mann...
 
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  • #13
@Nr. 10
Wie soll denn hier jemand helfen, wenn die Fragestellerin um den heißen Brei herumredet und nicht sagt, worum es genau in dem Scheidungsverfahren geht - um welchen Punkt? Selbst wenn ein Scheidunganwalt hier mitlesen würde, könnte er nicht helfen, da nur herumgeeiert wird.

Ich finde es recht ...sagen wir mal...."optimistisch denkend", eine fundierte Auskunft zu erwarten ohne Details zu verraten.
 
  • #14
Ich schließe mich prinzipiell #9 an, wobei es Möglichkeiten zur Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Endurteil geschlossenen Verfahrens gibt (§ 578 ZPO). Wie das in Familiensachen ist, weiß ich allerdings nicht. Es würde aber sicherlich der absolute Ausnahmefall bleiben. Insofern wirst Du hier kaum Erfahrungsberichte bekommen.
 
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  • #15
@13: Schön, wenn es so wäre!
 
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  • #17
Schön, wenn es so wäre, dass es hier kaum Erfahrungsberichte geben wird, da es, wenn überhaupt, nur einen Ausnahmefall gäbe.

Denn dann würde unser Rechtssystem für mich doch in einem neuen Licht leuchten! Normalerweise ist doch alles - trotz Verträgen etc. auch über Jahre hinweg einklagbar.
 
  • #18
@#16
Ich verstehe Dich immer noch nicht. Ich würde tippen, dass sich zu der Frage schon mal jemand Gedanken gemacht hat. Aber die Wahrscheinlichkeit auf so jemanden hier zu treffen, ist doch verschwindend gering. Was soll daran schön sein?
 
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  • #19
Es ist nicht die Frage selbst, die schön ist - es ist auch nicht der Umstand, dass es vielleicht möglich wäre.

Schön ist, dass es wohl eher nicht möglich ist, d.h. dass nach einer rechtskräftigen Scheidung keine Möglichkeit besteht, den ein oder anderen Punkt nochmals anzufechten. Es gibt immer eine positive Seite und eine negative. Und in diesem Fall sehe ich dies als positiv an - der, der nicht klagen kann, weil er sich mehr erhofft, hat, sieht es jedoch sicherlich als negativ an.
 
  • #20
Aha. Na dann hoffe ich mal, Du freust Dich nicht zu früh...
 
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  • #21
25. 06. 09 Lisa

Gegen eine rechtskräftige Scheidung kannst du nicht klagen. Beim Ausspruch der Scheidung verbleibt eine Frist von 4 Wochen, um gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Diese Frist ist wohl vorbei. Weshalb solltest du es auch tun? Möglich wäre der Umstand, dass zum Zeitpunkt der Scheidung noch kein nachehelicher Unterhalt mit verhandelt und ausgeurteilt wurde. Weil der nacheheliche Unterhalt aus dem Scheidungsverbundverfahren herausgenommen wurde. Dagegen könntest du klagen - jedoch nur innerhalb der Fristen.
Jedoch solltest du dir nichts vormachen - nach 3 Jahren Trennungszeit wird gnadenlos geschieden, weil es für den anderen Partner der die Scheidung begehrt, unzumutbar wird noch länger den Getrenntlebendzustand zu erdulden.
 
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