• #1

Gerichtsentscheidung zu künstlicher Befruchtung - Top oder Flop?

Ein Kinderwunschzentrum in Dortmund hat aus den Zellen eines Spenders drei Kinder gezeugt - angeblich ohne dessen Einverständnis. Nun soll dieser Mann Unterhalt bezahlen. Seine Klage wird abgewiesen.

Was halten Sie von der Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm? Sollte es Kinderwunschzentren erlaubt sein Spermien ohne eidesstattliche Versicherung beider Elternteile einzufrieren?
 
  • #2
Ich habe auch von dem Fall gehört und muss feststellen, dass die Gemengelage zu kompliziert ist , um eindeutig Stellung zu beziehen. Es geht um gefälschte Unterschriften, graphologische Gutachten und sehr viele Widersprüche, die ein Außenstehender kaum entwirren kann.

Wenn die Frage allerdings allgemeinen Charakter hat:
Natürlich ist es nicht rechtens sorglos mit genetischem Material umzugehen. Selbstverständlich sollte eine Klinik für die Unterhaltskosten nachkommen, wenn sie keine Einverständniserklärung beider Parteien vorweisen kann. Vielleicht sollte die Unterschrift in Anwesenheit bei einem Notar geleistet werden? Aber das wäre warscheinlich übertrieben wegen eines solchen Einzelfalls!
 
G

Gast

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  • #3
Die Entscheidung der ersten Instanz war in Bezug die Unterhaltsfrage für die Kinder wesentlich gerechter. Da wurde nämlich das Kinderwunschzentrum dazu verdonnert, den Unterhalt zu übernehmen, da es sich in Bezug auf das Einverständnis des Spenders fahrlässig verhalten hat und nicht näher nachgeforscht hat, als die Frau wichtige Entscheidungen alleine getroffen hat.

In Bezug auf die Kinder wäre es m.E. wünschenswert, hier eine strafrechtliche Komponente in Bezug auf das Verhalten der Frau einzuführen und möglicherweise Schmerzensgeldansprüche des betroffenen Mannes. Auch in Bezug auf das Kindeswohl hat sich die Frau katastrophal verhalten. Ob dies möglicherweise Folgen haben sollte, wäre überlegenswert.
 
  • #4
Der beschriebene Fall ist doch wesentlich komplizierter, als in der Frage ausgeführt. Das Sperma des Mannes wurde über die vereinbarte Jahresfrist hinweg aufbewahrt, es ist nicht klar, wie viele der Unterschriften des Mannes gefälscht sind und ob er bei einer oder mehren Gelegenheiten nicht wie vorgeschrieben beim Termin dabei war oder ein anderer Mann. - Bzw. ob er nicht Himmel und Hölle in Bewegung setzt, um der Pflicht zu entgehen und die Frau des großangelegte Betruges bezichtigt.
Das ist hier auch ganz gut nachzulesen.
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/streit-um-unterhalt-brauchst-du-erst-den-test-und-zahlst-spaeter-12040826.html
Fakt ist, daß ein Mann mit seinem Sperma nicht sorglos umgehen sollte. Ob er es nun in einer Befruchtungsklinik "vergißt"und im Fall einer Trennung nicht vernichten lässt oder keinen Bock auf ein Kondom hat.
Alles andere ist Streit um Betrug bzw. Betrugsunterstellung.
 
G

Gast

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  • #5
Nachtrag zu #2: Ich gehe davon, dass in Bezug auf das Urteil auch noch nicht das letzte Wort gesprochen ist, und spätestens Straßburg die Situation klären wird.

Fakt ist, daß ein Mann mit seinem Sperma nicht sorglos umgehen sollte.

Das mag stimmen, hier geht es aber um die Frage von Recht und Gerechtigkeit. Da ist das wenig hilfreich. Es hat sowas von "selber schuld". Das kann ja wohl nicht die Antwort unserer Gesellschaft auf diesen Fall sein.

m,31
 
  • #6
Welcher Mann spendet Sperma, für den Fall aller Fälle? Vor allem mit der Begrenzung für ein Jahr?

Also einfrieren können sie soviel sie wollen, denn das tut keinen weh, es geht un die Verwendung, die hier ein Problem verursacht.

Als ich denke mir, jeder Mann der etwas bei Verstand ist, der hätte nach dem erstem ungewolltem Kind, sein Sperma vernichten lassen. Die Frau soll schon da ja Urkundenfälschung begangen haben, er hätte sie auch da anzeigen müssen.

Wenn die Klinik wirklich so fahrlässig gehandelt hat und hier und da sich mit Ausreden der Frau (nicht Ehefrau) abspeisen lies, dann sollte sie auch dafür haften.

Wie wäre die Rechtslage gewesen, wenn die Frau sich eingefrorene Embryonen einpflanzen lies? Wenn bei der ersten Künstlichen Befruchtung mehr Embryonen entstanden wären, als eingepflanzt wurden.

Der Fall ist sehr skurril und man kann das so nicht beantworten.
 
  • #7
@4 nein, so habe ich das nicht gemeint. War wohl etwas überzogen formuliert.

Aber Fakt ist. wenn eine Beziehung nicht mehr existiert (und damit auch kein Kinderwunsch), sollte keiner außer dem Mann mehr Zugriff auf das Sperma haben und daß das System Lücken hat, ist offensichtlich.
 
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