Da ich mir etwas unsicher über den Gesprächseinstieg und -verlauf bin, die Frage an die diesbezüglich Erfahrenen:
Mit Erfahrungen kann ich mangels eigenen Kindern nicht dienen.
Allerdings war ich als IT-Haus- und Hoflieferant in der Familie auch für die PC der Nichten und Neffen zuständig und auch für deren kind-/jugendgerechte Limitierung.
Die Kinder wurden bei Übergabe des IT-Systems in ihre Hände über die eingesetzten Limits informiert (welche, warum). Dadurch hatten sie alle Themen um Internet und Software recht früh in ihrem Leben.
Spätestens alle 6 Monate fand ein Gespräch statt, ob/welche Erweiterungen warum gewünscht waren.
Dabei ergaben sich dann automatisch Gespräche über Jugendschutz generell und auch über Spielsucht, Pornos/Pornosucht, falsche/realitätsferne Bilder die vermittelt werden.
Kontrolliert was sie sich anzusehen versucht haben wurde nie weil das m.E. die Persönlichkeitsrechte verletzt, nur ob Systemhacks versucht wurden und ob diese erfolgrreich waren.
Mangels Industrieprodukten war das damals noch alles manuell konfiguriert, aber halt mit professionellen Tools, sodass mir die dilettantischen Hackversuche nur ein müdes Lächeln entlockten und teilweise wurde ihr System automatisch neu aufgesetzt, wenn Verdacht bestand, dass die Sicherheitsrichtlinien verletzt sein könnten- so wie gut IT-betreute Schulen und Unternehmen es auch machen.
Mit 17 wurden ihnen nach einem längeren Gespräch auch über Datenschutz, sich im Internet präsentieren etc die Adminrechte für ihr System übertragen und sämliche Limits aufgehoben.
Was sie bis dahin nicht an sinnvollem Umgang und Eigenverantwortung gelernt haben lernen sie eh ganz lange nicht mehr.
Fazit: keiner hatte Probleme mit Onlinemobbing, keiner macht sich im Internet zum Volldepp (haben nur berufsbezogene Profile im Internet, präsentieren ihre Kinder nicht) und sie haben allesamt überdurchschnittliche IT-Kenntnisse sowie allgemein hohe Medienkompetenz.
Also würde ich das Surfverhalten nicht ansprechen, wenn den Kindern nicht vorher klar war, dass die Eltern kontrollieren.
Ich würde das Surfverhalten nicht kontrollieren, wenn mit professionellen Jugendschutzprogrammen gearbeitet wird, d.h. man nicht wie früher die Limitierungen selber setzen muss.
Die Jugendschutzprogramme aktualisieren sich regelmäßig aus dem Internet, sodass die Surfanfragen/Suchbegriffe des Kindes einem für das Einrichten der Filter keinen Erkenntnisgewinn liefern und daher m.E. zu dessen schützenswerten Persönlichkeitsrechten gehören.
Wenn man es nicht wissen will, lassen sich die Gespräche zum Thema Medienkompetenz viel unbefangener führen, weil alle aktuell relevanten Themen auf den Tisch kommen, nicht nur "rote Ohren"-Themen.