G

Gast

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  • #1

Habe mit Freundin eine Wohnung gesucht. . . (Schweiz)

Habe mit Freundin eine Wohnung gesucht. . . (Schweiz)

und wir haben beide den Mietvertrag unterschrieben.Die Freundin fand es toll,dass wir eine schöne und grosse Wohnung auch gefunden haben. Nun plötzlich hat sie mich und den Mietvertrag annulliert und gekündigt !! Ich habe die Wohnung behalten und ziehe nun auf 01.Juni 09 ein. Kann ich sie für die Hälfte des Mitzins belangen und für wieviele Monate ?? Danke für Deine Antwort und Grüsse von HUGO (schweiz)
 
B

Berliner30

Gast
  • #2
So eine Dummheit macht man doch nicht. Theoretisch haftet sie auch für die Miete (Kündigungsfrist), praktisch kann sich der Vermieter jedoch beliebig an einen von euch wenden, der dann auch zahlen muss (ob du die Kohle von ihr dann wiederholst durch Klage, mußt du selbst entscheiden).
Wie lange ward ihr eigentlich zusammen? Wer wollte eine gemeinsame (GRÖßERE) Wohnung ?
 
M

Marianne

Gast
  • #3
Sie hat D i c h und den Mietvertrag annulliert?! Tja, oft hat der Mensch ein Pech. Wenn Du in der Wohnung hingegen bleibst bzw. dort einziehst, dann wirst Du auch die Miete selbst bezahlen müssen. Oder Du ziehst nicht hin und die eventuellen Unkosten müßt Ihr beide begleichen. Aber ich denke, es gab sicherlich ein Gespräch zwischen Euch beiden. Warum willst Du sie jetzt zu etwas zwingen? Riecht nach Rache...
 
  • #4
Hast Du über die Wohnung und die finanzielle Belastung mal mit Deiner Ex gesprochen?
Also ich jedenfalls hätte mir wenn ich mich schon dazu entschließe, mich von meinem Freund zu trennen, mir auch Gedanken gemacht bzgl. der Wohnungskosten. Schließlich war die Wohnung ja für zwei gedacht.
Sofern sie sich vor jeglicher Verantwortung drücken sollte(/möchte, wäre das ein echter Hammer. Da würde ich mich sogar antwaltlich beraten lassen, den die Wohnungskosten in der Schweiz (wo genau?) und die Vertragsgestaltung kenne ich. Da kommst Du so schnell wahrscheinlich gar nicht aus dem Vertrag raus. Nur wenn der Vermieter ausnahmsweise Verständnis aufbringen sollte. Ganz zur Not bliebe Dir noch, eine Art WG (z.B. mit einem Kollegen) aufzumachen, bis Du aus dem Vertrag rauskommst.
Bitte schreibe hier nochmal, wozu Du Dich entschlossen hast und wie es weiter lief.

Mary - the real
 
  • #5
Also, nach deutschem Mietrecht kann sie gar nicht alleine kündigen. Wie das in der Schweiz ist, weiß ich allerdings nicht.
 
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