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  • #1

hallo ihr lieben, hätte eine frage zu unterhaltszahlungen

der Vater meines Kindes hat is vor einem Jahr regelmäßig Unterhalt gezahlt Ttitulierung vorhanden) als er in Kurzarbeit war konnte er dies nicht mehr auch durch die Tatsache noch ein weiteres Kind zu haben.er zahl quasi auch noch Unterhaltsschulden ab da er die Erhöhung ignoriert hat.nun habe ich erfahren das er mittlerweile nicht mehr in Kurzarbeit ist. Er meint aber nicht mehr Geld zu haben da er ja schließlich ein Kind und eine Familie zu ernähren hat. Wie soll ich mich im Sinne meines Kindes verhalten?
 
  • #2
Dich fragen warum andere Kinder auch ohne unterhalt groß und stark werden und ob der luxus einer person wichtiger ist als das wohlergehen einer ganzen familie, die der mann offensichtlich hat.
 
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  • #3
Liebe FS,

um überhaupt etwas sagen zu können, bräuchte man viel mehr Informationen über Deine und seine Verhältnisse.

Investier das Geld für eine Beratung bei einem qualifizierten Familienrechtler, dann bist Du schlauer. Nimm alle relevanten Informationen mit, so dass er oder sie sich ein umfassendes Bild machen kann, danach bist Du schlauer.
 
  • #4
@1
Warum ist ein Kind wichtiger als ein anderes? Hier geht es nicht um Ehegattenunterhalt, sondern um Kindesunterhalt.

@FS
Du kannst dir die Einkommensunterlagen Deines Exmannes zeigen lassen. Daraus ist dann auch leicht der Unterhaltsanspruch für Euer Kind ablesbar.
Wenn er nicht freiwillig zahlt und Du nicht auf das Geld verzichten kannst/willst, musst Du den Titel verwenden.
 
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  • #5
Liebe FS,

Jugendamt einschalten, die beraten meiner Erfahrung sehr gut und helfen beim Einklagen des euch zustehenden Kindesunterhalt.

w (47)
 
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  • #6
@1 Danke Thomas, endlich mal einer, der es ausspricht. Keiner von uns weiß, wie die hier jammernde Mutter gestellt ist - und die andere Familie soll am besten hungern, nur damit die Titulierung (warum hast du sie überhaupt?, normale Menschen brauchen das nicht, wenn die Mütter nicht geldgeil und Unterhaltsfixiert sind!) ihre Daseinsberechtigung hat. Tja, das schwarze unterm Fingernagel...
 
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  • #7
Liebe FS,
in der Tat, Dein Kind hat den selben Rang wie das zweite Kind Deines EX-Gatten - auch dieses muss ernährt werden. Du leistest Deinen Beitrag schließlich durch Naturalienunterhalt, indem Du die Erziehungsleistungen übernommen hast.

Lasse Dich bloss nicht einschüchtern von diesem Zahlungsunwilligen!

Meine Empfehlung die auf eigener Erfahrung beruht: schreibe ihm einen höflichen Brief und fordere ihn darin auf, sofort wieder den titulierten Unterhaltsbetrag zu bezahlen! Setze ihm dazu eine zeitliche Frist, ca. zwei Wochen, und kündige gleichzeitig an, bei Nichtbeachtung dieser Frist wirst Du den Unterhalt umgehend vollstrecken lassen! Dein Schreiben muss absolut sachlich bleiben und ihm gleichzeitig alle Konsequenzen aufzeigen. Er muss durch Deine Formulierung spüren, dass er Dich nicht austricksen kann. Für zahlungsunwillige Väter gibt es kein Pardon!! Weise ihn auch darauf hin, dass die Kosten der Vollstreckung (Gerichtsvollzieher oder Anwalt) natürlich auch von ihm zu tragen sind!

Da Du (glücklicherweise!) über einen Titel verfügst, kannst Du damit umgehend sein Gehalt pfänden lassen bis auf den Selbstbehalt. Teile ihm mit, dass Du eine Gehaltspfändung durchführen lassen wirst, falls er nicht zahlt! Arbeitgeber werden wohl so einen Mitarbeiter zum Gespräch bitten! Dies dürfte für Deinen EX zu einer unangenehmen Erfahrung werden!

Selbstverständlich muss er auch alle Unterhaltsrückstände begleichen!
Sein Argument zieht nicht. Sofern er jedoch meint, dass sein Einkommen für Familie und sein erstes Kind nicht ausreichen würde, dann kann er ja jederzeit eine Unterhaltsabänderungsklage einreichen. Für diesen Fall müssen von ihm exakte und aktuelle Einkommensnachweise bei Gericht vorgelegt werden. Ein Bumerangeffekt wäre dabei nicht ausgeschlossen, denn stelle Dir vor, momentan verdiente er gar mehr als zu jener Zeit, als der Kindesunterhalt tituliert wurde! Dann hätte Dein Kind Anspruch auf einen erhöhten Unterhalt.

Du siehst, im Interesse Deines Kindes darfst Du diesen Mann keineswegs mit Samthandschuhen anfassen! Mütter sind dich nicht blöd! Oder?

Gutes Gelingen
 
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  • #8
Wer hat Dir den Titel gegeben?
Dort sagst Du Bescheid und reichst den Titel ein.
Der Mann hat Dich und EUER gemeinsames Kind betrogen, also müssen nun die Gerichte den Mann zur Zahlung bewegen.
Es kann nicht sein, dass sein erstes Kind leer ausgeht und er sich nur noch um sein zweites Kind kümmert.
Alles Gute.
 
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  • #9
Wenn ich mir die Finanzierung EINES Kindes nicht leisten kann, kann ich halt kein zweites in die Welt setzen. Laß Dir den aktuellen Lohnschein / die Gehaltsabrechnung geben. Suche ggf. Rat beim Jugendamt. Vereinbare konkrete Rückzahlungstermine für die Unterhaltsschulden.
 
  • #10
#3 genau darum geht es ja, er muss ein gehalt jetzt für beide aufwenden somit ändern sich auch die alimente die er zahlen muss.
 
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  • #11
@8
Diese Aussage war klasse....
Weißt du eigentlich, wieviele Mütter in Deutschland sich im Grunde genommen überhaupt nicht mal EIN Kind leisten könnten?
 
  • #12
@9
Und wo ist das Problem? Er hat sich für zwei Kinder entschieden und sollte jetzt auch dazu stehen. Warum sollte das zweite Kind mehr bekommen, als das erste?
Weil er als Mann nicht mehr in der Lage ist vernünftig mit seiner Ex-Frau zu kommunizieren?

Wieso müssen solche Streitereien immer die Kinder ausbaden? Denen geht es durch die Trennung schon schlecht genug. Jetzt will sich so ein Vater auch noch aus der finanziellen Verantwortung stehlen....schäbig!
 
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  • #13
FS deine Pflicht ist es die Interessen des Kindes zu vertreten.
Das Kind hat ein Recht auf Versorgung durch beide Eltern!
Kommt der Vater dieser Pflicht nicht freiwillig nach, gibt es dafür zuständige Behörden.

@
#1 und #5
ein Kind ist das "Produkt" von Mann und Frau!
Für dieses Kind haben beide Eltern Verantwortung zu tragen!
Warum soll die Frau alleine den Unterhalt für das Kindes bestreiten?
Warum soll ein Kind, dass das Pech hat, das seine Eltern getrennt sind kein Anrecht auf Versorgung beider Elternteile haben, oder weniger Rechte als die später geborenen Kinder des Vaters?
 
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  • #14
@5
Dass die KM möglicherweise durchaus aureichende Mittel zur Verfügung haben könnte will hier niemand hören. Es geht den Schreiberinnen darum die FS dazu zu ermutigen, ihren Ex finanziell zu ruinieren.
Evtl. fangen sie mal an über ihre Einstellung nachzudenken, wenn sie sich selbst in der Rolle der "Zweitfrau" befinden.

@6
Ganz super Rat: Gehaltspfändung. Im schlechtesten FAll läuft das dann auf eine Kündigung des Mannes hinaus. Dann bekommt die FS erst mal gar nichts und die neue Familie lebt von H4. Hauptsache aber es wurde ein Exempel an einem der vielen "bösen" Männern statuiert.
 
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  • #15
Wenn ich das wieder lese - es ist die Pflicht, die Interessen des Kindes zu vertreten. Ein mittelloser Vater unter der Brücke oder ein toter Vater, der Selbstmord begeht, weil er die Erwartungen der Ex nicht mehr erfüllen kann, ist aber auch nicht gut für die Entwicklung des Kindes.

Ich kann nur den Kopf schütteln über die Geldgeilheit der Exxen - immer bitte schön unter dem Mäntelchen "Zum Wohl des Kindes". Unglaublich. Vielleicht hat die FS den Vater auch mit dem Kind hereingelegt, er wollte dieses Kind garnicht - und nun soll er blechen. Vielleicht enthält sie ihm ja auch das Kind vor usw. Wir wissen es nicht!
 
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  • #16
Ich würde gerne hier mal den Thread sehen: "Meine Exfrau und Mutter zahlt keinen Unterhalt für die gemeinsamen Kinder - wie gegen sie vorgehen!" Ob dann diese Mutterhyänen auch so schreien und diesem armen Vater, der ja nichts dazu kann, ebenso vehement und fordernd raten, diese schreckliche Rabenmutter zu verklagen, ggf. Gehaltspfändungen durchzuführen und sie als Mitarbeiterin bloss zu stellen. Oder ob sie ihm nicht eher raten, er solle sich um Arbeit kümmern und selbst schauen, wo er bleibt ?!? Wenn zwei das Gleiche tun...

Nur mal so übrigens, wenn der so gepfändete Mitarbeiter/in dann beim nächsten Step der Massenentlassungen gekündigt wird (oh, warum nur musst er daran glauben) und die Einnahmen insgesamt noch weniger sind, dann hat keiner mehr etwas davon!
 
  • #17
1. Wende Dich an das Jugendamt.

2. Du hast einen Titel. Aus diesem Titel kannst Du die Zwangsvollstreckung betreiben. Hierfür wendest Du Dich an den zuständigen Gerichtsvollzieher. Die Adresse und Telefonnummer des zuständigen Gerichtsvollziehers erhälst Du beim örtlichen Amtsgericht.

3. Gehe zur Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatte Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht (§ 170 StGB). Es stellt eine Straftat dar, wenn sich der Unterhaltspflichtige der Unterhaltspflicht entzieht. Im Strafrecht kommt es allerdings nicht nur darauf an, welcher Unterhalt tituliert ist. Eine Straftat liegt nur dann vor, wenn der Unterhaltspflichtige auch tatsächlich zahlungsfähig ist.

Es ist nicht Dein Problem, ob er den Unterhalt in voller Höhe zahlen kann. Du besitzt einen Titel der den Unterhalt festsetzt. Ob er ausreichend Geld hat, braucht Dich nicht zu interessieren; Du kannst es ohnehin nicht nachprüfen. Wenn er der Meinung ist, den titulierten Unterhalt nicht mehr zahlen zu können, ist es an ihm, den Unterhaltstitel im Wege einer Abänderungsklage an die jetzigen Verhältnisse anpassen zu lassen. Diese Möglichkeit ist vorgesehen. Solange er dies nicht tut, kannst Du vollstrecken. Das ist nicht nur legal, sondern auch legitim. Du mußt Dir nicht seinen Kopf zerbrechen.

P. S.: Kommata erleichtern das Leseverständnis ungemein ;-)
 
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  • #18
An alle die Männer, die auf Mütter einschlagen und auch den Verdacht äußern, dass Kind könnte untergeschoben sein. Schon mal was von Verhütung gehört oder generell das Wort Verantwortung.
Und selbstverständlich ist bei Frauen, die Unterhaltszahlungen zu leisten haben und ihnen nicht nachkommen dasselbe Recht anzuwenden.
Ich sehe jedoch generell Schwierigkeiten bei einen juristischen Vorgehen. Darunter könnte die Beziehung Vater/Kind leiden. Deswegen sind ja viele Mütter durchaus zögerlich - ich kenne dies aus meinem Bekanntenkreis. Obwohl ich auch da sage: Es ist verantwortungslos von demjenigen der Unterhalt zu zahlen hat, wenn er sich nicht ordentlich darum kümmert und zwar dem Kind gegenüber. Das Kind erhält durchaus die unterschwellige Botschaft: Du bist es mir nicht wert mich ordentlich um Dich zu kümmern - er könnte ja juristisch die Sache klären und seiner finanziellen aktuellen Lage anpassen lassen. Stattdessen unnötige Auseindersetzung mit der Mutter. Für das Kind kann dies auch ein negatives Männerbild bedeuten. Ich finde verantworltiche Eltern sollte sich auch mal darüber Gedanken machen.
 
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  • #19
Warum soll eine Frau Geldgeil sein, wenn der Vater den Kindesunterhalt nicht leistet?

Bei aller Solidarität für geschiedene Männer und auch in Kenntnis der Tatsache, dass sicherlich auch Männer von ihren Ex - Frauen abgezockt werden - was kann das Kind dafür? Es ist das Kind von Beiden, beide sind unterhaltspflichtig und wenn der Vater diesen Unterhalt nicht leistet, sondern ihn für die neue Familie aufwendet, kann und darf das nicht zu Lasten des Kindes gehen. Die finanziellen Verhältnisse der Kindsmutter sind da echt irrelevant.

Der Kindesunterhalt wird tituliert gerade für den Fall des Nichtbezahlens durch den Unterhaltspflichtigen, egal ob Männlein oder Weiblein. Dann sollte die FS ihn nun auch verwenden und sich kein schlechtes Gewissen einreden lassen durch das "alle Ex - Frauen sind ja so geldgeil und verprassen den Kindesunterhalt allein für sich zu Lasten des gebeutelten Mannes". Das stimmt so pauschal einfach nicht.
 
  • #20
Ja, so ein Volljurist (#16), kann sich blind voll auf eine Seite schlagen, weil es das Gesetz erlaubt. Ob das langfristig sinnvoll ist, ist scheißegal. Das die RÜCKSICHTSLOSE Ausnutzung eines "Rechts" eine "restliche" Beziehung zum Vater, bei der zumindest noch Kommunikation existiert, völlig ruiniert, kann man ja einfach mal ignorieren. [mod] Er denkt nicht daran, dass sich das Leben auch mütterlichseits mal verändern könnte, genauso wie beim Vater. Das eine gute Beziehung zum Vater sehr, sehr elementar wichtig werden kann, zum Wohle des Kindes!, wenn er mal in die Pflicht genommen werden muss zum Naturalunterhalt. Wenn aber die Elternbeziehung RÜCKSICHTLOS zerstört wird, wird es mit dem Kind wohl auch kaum noch klappen.[mod] Sie nageln den letzten Stand einfach für den Rest des Lebens fest, egal, was zwischendurch passiert und ob dies GERECHT ist. Dann haben die Richter weniger Arbeit und brauchen nicht mehr so viele eigene Gedanken machen, was wirklich gerecht ist und möglichst nur noch ablesen. Was ist denn, wenn dann mal die Mutter ein Problem kriegt, z.B. mal sehr krank wird und der Vater nicht mehr zur Verfügung steht, weil er zuvor so krass mit Geldforderungen konfrontiert wurde, dass er zwar noch irgendwie zahlen konnte, aber das Kind nicht mehr ordentlich beherbergen/versorgen/zu Besuch lassen kann und die Vaterbeziehung zum Kind kaputt ist und der Vater das Kind nun auch nicht mehr nehmen will/kann? Liebe FS, prüfe einfach, wie berechtigt seine Forderungen sind, und verhandele fair und handel zum Wohle Deines Kindes, denn das schreibt das Gesetz ebenfalls vor!
 
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  • #21
Die 8 war von mir. Hatte mich nicht eingeloggt.
Den Äußerungen von Volljurist ist nichts mehr zu anzufügen. (jetzt weiß ich wieder, warum ich so gut mit RAe auskomme :eek:) )
Die Kommentare 1 und 5 finde ich ungerechtfertigt und bar jeder Substanz. Kinder kosten nun mal Geld, egal ob ehelich oder nicht, egal ob gewünscht oder nicht. Daran haben sich beide Elternteile zu beteiligen. Der tatsächlich Erziehende hat sowieso ein Vielfaches der Arbeit verglichen mit dem lediglich Zahlenden.

@14: Genau, wir kennen die Umstände nicht. Müssen wir auch nicht. Aber genau deswegen muß man dann halt auch einfach mal die Klappe halten und nicht seinen persönlichen Frust auf andere projizieren, gelle?
 
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  • #22
#1, #10, #13, #14, #15: Offensichtlich seid Ihr Männer? Habt Ihr eigentlich selber Kinder, für die Ihr Unterhalt zahlen müsst, oder kennt Ihr v.a. solche "Horrorgeschichten" über arme Männer, die von ihren Ex-Frauen bis aufs Hemd ausgezogen werden? Solche Fälle gibt es sicher auch, keine Frage. Aber habt Ihr Euch mal die Statistik angeschaut über die Haushalte mit sehr niedrigem Einkommen? Das sind überwiegend alleinerziehende Mütter. Und habt Ihr Euch mal überlegt, dass mit dem Kindesunterhalt zwar ein Teil der Lebenshaltungskosten für das Kind bezahlt werden, aber ansonsten all das, was die alleinerziehenden Mütter im praktischen tagtäglichen Leben für ihre Kinder leisten, völlig unberücksichtigt bleibt? Habt Ihr Euch mal überlegt, dass es ein bedeutender (!) Unterschied ist, sich einmal in der Woche oder alle zwei mit seinem Kind zu treffen und etwas nettes zu unternehmen - aber die übrigen sechs Tage und meistens 7 Nächte ist die Mutter rund um die Uhr für alles zuständig und verantwortlich? Und das komplette Leben muss darauf abgestellt werden? Ich finde Eure Kommentare deshalb gelinde gesagt etwas einseitig, aber vor allem ab vom Leben.
w
 
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  • #23
Reden bringt nicht viel. Es gibt doch Verfahren, mit denen genau ausgerechnet wird, was er in welcher Situation konkret zahlen muß. Dieses Verfahren kann auch er anstrengen und solange er nicht zahlen kann und nichts gegen die Titel unternimmt - wo ist das Problem ? Laß sie vollstrecken. Er ist Rechenschaft schuldig über sein Vermögen wo er arbeitet und evtl hat er ja noch Guthaben beim Finanzamt oder so
 
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  • #24
Warum könnt ihr Männer (#1 und weitere) nicht einfach mal euren persönlichen Frust beiseite lassen und sachlich antworten?
Die FS hat eine Frage gestellt. Ihr habt absolut keine Ahnung, wie die finanziellen und persönlichen Umstände sind.
Was ist, wenn die FS eben nicht vermögend ist, sondern sich und ihr Kind mit einem schlecht bezahlten Job durchbringen muss, weil der Ex nicht zahlt, dessen neue Frau sich aber mit dem neuen Kind zu Hause ein gemütliches Leben macht?
Warum unterstellt ihr den geschiedenen Frauen immer, dass sie an allem Schuld sind? WARUM? Könnt ihr das mal erklären?
Schon mal etwas davon gehört, dass es Frauen gibt, die mit Kleinkindern verlassen wurden, die von H4 leben müssen, weil sie mit Kleinkind keinen Job bekommen?

Und nochmal zum Verständnis für einige unter euch Männern: Es geht hier nicht um einen Luxus, den sich die Frau gönnt, sondern um das Kind des Mannes! Um Kinderunterhalt!
 
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  • #25
@21 von #13

Ja ich bin ein Mann (45) und ich habe zwei Kinder. Meine Ex hat mich bis aufs Hemd ausgezogen obwohl sie und der Trennungsgrund ein sehr (!!) gutes Einkommen hat.
Meine finanzielle Situation hat sich deutlich verbessert seit mein Sohn zu mir gezogen ist, da er es nicht mehr ertragen konte, dass sich in der tollen neuen Familienidylle alles nur um Geld dreht.

Ich kenne also durchaus beide Seiten der Medaillie und weiß daher auch, dass Unterhalt und Kindergeld bei Weitem ausreichen um mit Kind über die Runden zu kommen. Allerdings verzichten wir auch auf den Drittwagen und und die vierte Fernreise im Jahr.
Für eine neue Familie, d.h. mit der besten Frau der Welt noch einmal ein Kind zu bekommen, reicht es aber trotzdem nicht.

Daher wünsche ich Allen, die ohne nachzudenken sofort nach Pfändung schreien, einmal in die Rolle der *Zweitfrau* zu kommen und dann zu erleben, dass unsere Rechtsprechung so gar nichts mit Gerechtigkeit zu tun hat.
 
  • #26
#@19 Eisenherz: Der Tonfall Deiner Antwort sollte mich zwar veranlassen, nicht zu antworten, vor allem wenn ich mir hinzudenke, was `mod` noch herausgestrichen hat. Nachdem Du meinen Beitrag aber völlig verzerrst, möchte ich das nicht stehen lassen. Weder habe ich mich `blind voll auf eine Seite geschlagen` noch würde unser Gesetz `das erlauben`. Manchmal dürfte es sinnvoll sein, erst zu lesen, was jemand schreibt, dann zu versuchen, es zu verstehen und erst dann zu beschimpfen. Die von Dir geforderte Ausgewogenheit, kann ich jedenfalls Deinem Beitrag nicht entnehmen. Entnehmen kann ich Deinem Beitrag lediglich, daß Du Frustration und nicht verabeitete Trennungskonflikte an anderen ausläßt, ob es nun paßt oder nicht. Aber wenn es Dir Spaß macht, sei es Dir gegönnt.

Zur Sache:

Ein Gläubiger (egal ob Mann oder Frau, Unterhaltsgläubiger oder Gläubiger einer sonstigen Forderung) muß, um vollstrecken zu können einen Titel (Urteil o. ä.) erwirken. Dafür muß der Gläubiger alles darlegen und beweisen, was zur Begründung des Anspruchs erforderlich ist. Hat er das getan, wird der (Unterhalts-)Schuldner verurteilt und der Gläubiger erhält einen vollstreckungsfähigen Titel.

Bei Unterhaltstiteln besteht die Besonderheit, daß eine zukünftige Leistung zuerkannt wird. Ein Problem entsteht, wenn sich später die Verhältnisse ändern. Dies kann beispielsweise durch Krankheit des Unterhaltsschuldners oder auch des Unterhaltsgläubigers oder durch veränderte Einkommensverhältnisse eines der beiden begründet sein. Wie ich bereits in #16 ausgeführt habe, besteht dann die Möglichkeit, daß der Titel aufgrund der veränderten Umstände angepaßt wird. Dafür gibt es die sogenannte Abänderungsklage. Die muß aber derjenige erheben, der sich auf die veränderten Umstände beruft und diese darlegen und beweisen. (Wer auch sonst?) Will der Gläubiger mehr Unterhalt, muß er klagen, meint der Schuldner, er müsse nunmehr weniger Unterhalt leisten, ist es seine Aufgabe.

Wenn sich Schuldner und Gläubiger gut verstehen und harminieren gibt es ohnehin kein Problem. In den Fällen, die hier aufgeworfen werden, ist dem aber gerade nicht so. Soll die Fragestellerin auf den Unterhalt ´auf Zuruf` verzichten, nur weil der Vater behauptet, er sei derzeit nicht leistungsfähig? Soll der Vater `auf Zuruf´mehr zahlen, wenn die Fragestellerin ihm gegenüber behauptet, sie sei nun bedürftiger? Das kann keiner von beiden wechselseitig nachvollziehen und überprüfen. Niemand kann bestreiten, daß bei Unterhaltsforderungen von beiden Seiten viel gelogen wird. Daher bietet das Gesetz die Möglichkeit, den Unterhaltstitel gerichtlich, nach entsprechender Prüfung anpassen zu lassen. Das erscheint ausgewogen und gerecht. Diese Möglichkeit hat im Ausgangsfall der Kindesvater. Wenn er diese Möglichkeit nicht nutzt, sehe ich tatsächlich keinen Grund, weshalb die Fragestellerin gutgläubig auf Unterhalt für ihr Kind verzichten sollte. Wenn der Kindesvater im Recht ist und sich die Verhältnisse geändert haben, braucht er den Gang zu Gericht nicht zu scheuen.
 
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  • #27
@25
Lieber Volljurist!
Aber dir ist gewiss auch nicht entgangen, wie lange zu heutigen Zeiten eine Abänderungsklage dauert? Was ist in der Zwischenzeit? Wenn nicht genügend Geld vorhanden ist? Da kann trotzdem hemmungslos vollstreckt und gepfändet werden!
Aber das weißt du ja auch selbst alles...
Im übrigen habe ich auch absolut kein Verständnis dafür, solche Fragen hier in ein Internetforum zu stellen!
Emotionale Antworten sind da doch vorprogrammiert!
 
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  • #28
#24: Ich hätte Bedauern für die zweite Frau, wenn der Mann sich diese zweite Familie nicht leisten könnten wegen Unterhaltszahlungen an die erste, geschiedene Ehefrau und diese in der Lage wäre, für sich selbst zu sorgen. Dann ja.

Es geht hier aber um Kindesunterhalt, das Kind aus der ersten Familie soll nicht besser, aber auch nicht schlechter stehen als nachfolgende Kinder, wieso auch. Die zweite Frau weiß, auf was sie sich mit der Beziehung zu einem geschiedenen Mann einläßt, das Kind aus erster Ehe kann weder etwas für die Trennung der Eltern noch für die zweite Beziehung des Vaters.

Darum ist es vollkommen in Ordnung, wenn von einem Titel auf Kindesunterhalt bei Zahlungsverweigerung Gebrauch gemacht und vollstreckt wird. Der Titel wurde rechtmäßig erwirkt und wenn sich die Umstände geändert haben, so kann er abgeändert werden. So ungerecht ist also das System gar nicht...
 
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  • #29
@25 und @16 Hallo Volljurist,

wie gut dass du hier eindeutig hervorgehoben hast, dass Unterhaltsverweigerung ein Straftatbestand ist!!!

Meiner Ansicht nach geht die judikative Gewalt mit Kindesunterhaltschuldnern recht nachsichtig um! Ebenso mahlen die Mühlen des Jugendamtes gaaanz langsam oder gar nicht.

Letztendlich musste ich selbst aktiv werden und habe dem Vater meiner Tochter in regelmäßigen Abständen den Gerichtsvollzieher vorbeigeschickt - sogar mit Nachtbeschluss! Als gar nichts mehr ging habe ich ihn wegen Unterhaltspflichtverletzung angezeigt. Einen Tag vor dem Antritt der verhängten Gefängnisstrafe hat er bei meinem Anwalt den noch ausstehenden Kindesunterhalt in bar bezahlt! !

Zwar sind diese Massnahmen mit reichlich Ärger verbunden, jedoch, seis drum, bei mir kommt ein verantwortungsloser Vater nicht ungeschoren davon!
 
  • #30
Volljurist:

Juristerei ist das LETZTE Mittel, nicht das ERSTE.

Die Gesetze sind keinesfalls in allen Fällen gerecht. Kindesunterhalt wird schwarz/ weiß gerechnet, sobald die Kinder nicht absolut paritätisch aufgeteilt sind (BverfG-Urteil). Dann werden die Kinder "festgekrallt", weil das Gesetz eben keine vernünftige Regelung bietet. Flexibilität nach den Bedürfnissen und zum Wohl des Kindes sind bei Unterhaltsgesetzen/Richtersprüchen nicht vorgesehen. Richter, Politiker und ihre "Berater" sind in der Regel immer von der älteren Generation und leben in ihrer "alten" Welt ihrer eigenen Generation und haben kaum Verständnis für Veränderungen in neuen Generationen (menschlich, es verändert sich so viel so schnell). So hinken auch Gesetz und Richtersprüche hinterher.

Keine Ahnung, was bei mir genau gemoddet wurde. Keinesfalls Beleidigungen oder dergleichen, was Du vermuten könntest, ist nicht meine Art. Meine Schärfe kommt ziemlich genau so rüber, wie original. Irgendein Kleinkram, vielleicht Absätze?

Natürlich erlaubt das Gesetz einseitige Parteinahme, wie Du es genau beschreibst. Und daher kommt der "Frust" und die Emotion! Von so wunderbar unreflektierten, Kurzfristgedanken. Wer mit Klagen über den Partner herzieht, wird doch kaum wieder eine vernünftige Basis haben.

Titel, Polizei, Staatsanwalt, Klage etc. hör Dich doch mal selbst an, Du kannst doch offenbar gar nicht mehr anders, als den Staatsapparat zu Hilfe holen, scheint mir ziemlich infantil. Das kostet tierisch viel, bringt eine Entscheidung, aber keinen Frieden, sondern mehr Krieg. Willst Du Dich selbst bereichern?

Hast Du überhaupt eigene Kinder und Erahrungen? Hast Du eine Ahnung, wie es dann abgeht bei Kindsübergabe? Wie es dem Kind dabei geht, etc.?
 
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