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  • #1

Hat ein Mann/Vater Recht auf sein Kind?

Hallo!

Ich fang einfach mal zu erzählen an:
Habe jetzt sein 6 Monaten einen kleinen Jungen. Mit dem Vater des Kindes war ich nie zusammen. es war so zu sagen ein "Unfall". Nach Bekanntgabe meiner Schwangerschaft hat er im 3. Schwangerschaftsmonat eine andere Frau kennen gelernt. Für mich war das von Anfang an ein Problem. Ich wollte zwar nie eine Beziehung mit ihm aber trotzdem seine Unterstützung. Und nicht als zweite Wahl. ich hätte ihn in dieser Zeit echt gerbraucht. aber als drittes rad neben seiner Freundin herlaufen wollte ich nicht. meine Probleme mit ihm und seiner neuen hab ich auch ihm gesagt nur wollte er nicht hören. somit hab ich ihm im 5. Schwangerschaftsmonat zur Entscheidung gezwungen: entweder sie oder ich. wenn er sich für seine neue entscheidet bekommt er nur noch das nötigste von mir. Auf diese Frage hab ich nie eine Antwort gehört, somit hab ich ihn auf Abstand gestellt. Es gab dann keinen Kontakt mehr bis kurz vor der Entbindung, da wollte er wieder auf super Vater machen. Aber ich ließ ihn kalt stehen und hab kaum ein Wort mit ihm gesprochen. Es ist in dieser Zeit so viel passiert, es sind so viele Worte und Taten geschehen die einfach nicht in Ordnung waren. Im letzten Jahr hab ich so einen Hass auf ihn aufgebaut, dass ich ihn nicht mehr sehen und hören kann. Ich habe Angst wenn die Klingel läutet, dass er da steht. Ich habe Angst wenn ich aufs Handy schaue, dass er wieder irre lange SMS schreibt. Wir sind vom gleichen Ort und ich kann deswegen nicht mehr außer Haus gehen weil ich ihn nicht sehen will!
somit meine Frage: habe ich das Recht das ich mein Kind dem Vater nicht "zeige" bzw. ich ihm das Kind verweigere?

Bitte helft mir, sonst wird mein Loch noch größer wo ich hineinfalle.
Meinem Kind geht’s sehr gut aber leider muss es immer wieder spüren dass die Mama Angst hat und das es mir nicht gut geht. Das soll ein Ende nehmen. Ich will nicht mehr mit Angst leben müssen! Naja und es heißt ja: geht’s der Mama gut, geht’s dem Kind gut! :)

lg
 
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  • #2
Nein, das Recht hast du absolut nicht! Erkundige dich mal, wenn du es nicht glaubst. Der Erzeuger deines Kindes kann sein Besuchs- und Umgangsrecht einklagen, dabei ist es völlig unerheblich, ob es dir dabei gut geht oder nicht, denn es geht um das Kindeswohl und es ist ein Rechtsgrundsatz, dass ein Kind das Recht auf seinen Vater hat. Du wirst dich also zusammenreißen und mit ihm einen freundlichen Umgang pflegen müssen. Steigere dich nicht so in deine Abneigung hinein, der Mann ist der Vater deines Kindes und nicht dein Partner, mit wem er zusammen ist, geht dich nichts an.

Wenn du dein Kind hättest allein aufziehen wollen, ohne dass der Vater Besuchsrecht hat, dann hättest du dem Mann nicht mitteilen dürfen, dass es sein Kind ist. Dann hättest du aber auch keinen Unterhalt für das Kind bekommen vom Vater und beim Amt hättest du behaupten müssen, dass du die Identität des Vaters nicht kennen würdest, denn die wollen den Vater immer ermitteln um sich den Unterhalt zurückzuholen.

Nun bleibt dir nur, die Situation zu normalisieren und deine eigenen Befindlichkeiten nicht so hoch zu hängen, sondern dich in Selbstdisziplin zu üben. Da mußten schon Millionen geschiedene bzw. getrennte Mütter durch und deine Lage ist in der Beziehung auch nicht anders, es ist dabei irrelevant, ob du mit dem Vater eine Beziehung hattest, er ist der Erzeuger und hat damit Umgangs- und Besuchsrecht.
 
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  • #3
Klare Antwort: ja! Und gleichzeitig unvollständige Frage!
Dein Kind hat auch ein Recht auf seinen Vater. Versucht einen einigermaßen souveraenen Umgang miteinander zu pflegen. Wenn nötig mit Hilfe des Jugendamts.
 
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  • #4
Es ist nicht DEIN Kind. Es ist EUER Kind. Und euer Kind hat ein Recht auf BEIDE Eltern. Somit hast du - zumindest moralisch gesehen - kein Recht, dem Vater das Kind zu verweigern.

Du solltest im Gegenteil eine ordentliche Vater-Kind Beziehung unterstützen. Es scheint aber, dass du dafür zunächst mal die Paar/Beziehungs- Ebene verlassen müsstest
 
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  • #5
Wieso geht es dir denn schlecht?

Ich lese heraus, dass du eure Probleme schon vor der Geburt aufs Kind projiziert hast und dem Vater den Kontakt mit dem Kind untersagen möchtest.
Rein rechtlich hat der biologische Vater erst dann Mitspracherecht, wenn er die Vaterschaft anerkannt hat - sofern ich das weiß. Wenn dieser Mann keine Vaterschaftserklärung unterzeichnet hat, hast du das alleinige Bestimmungsrecht, mit wem das Kind Kontakt hat.
Rein menschlich finde ich es äußerst wichtig, wenn ein Mensch weiß, wer Vater und Mutter sind. Demnach finde ich es nicht in Ordnung, dass du ihm den Umgang verweigern möchtest, nur weil du ein Problem mit ihm hast.
Außerdem finde ich deine Beschreibung schon heftig. Ich habe das Gefühl, dass du lediglich davor Angst hast dich mit ihm auseinander zu setzen, weil du ihn so sehr verabscheust. Was um Himmels Willen hat dir dieser Mann den angetan?
Du hast dich gegen ihn entschieden, hattest aber trotzdem den Besitzanspruch, dass er nur für dich und dem Kind da ist. Da hat er nicht mitgespielt und du hast dich in einen maßlosen Hass hineingesteigert, und zwar so sehr, dass du nun Angst vor einer bloßen Begegnung hast. Verstehe ich das so richtig?
Mein ernsthafter Rat an dich: suche dir professionelle, psychologische Hilfe, denn seelisch gesund liest sich dein Text nicht.
 
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  • #6
Er hat sich für eine andere Frau entschieden, dass tut weh aber erklärt nicht, warum du Angst vor ihm hast. Du klingst eher gekränkt und versuchst ihn durch den Entzug zu bestrafen. Was ist gut für das Kind?
Er hat vielleicht nicht das Recht auf sein Kind, aber dein Sohn hat das Recht auf einen Vater. Willst du ihm dass nehmen?

W44
 
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  • #7
Nun, irgendjemand wird doch wohl die Vaterschaft für deinen Sohn anerkannt haben, richtig?
Oder hast im Krankenhaus als Vater ''Unbekannt'' angegeben?
Gut, sowas soll's ja auch geben, wider besseren Wissens...

Falls dein Junge einen in der Geburtsurkunde eingetragenen Vater hat, dann hat dieser Mann eine Unterhaltspflicht, ein Umgangsrecht und unter Umständen sogar das Recht, auf gemeinsame Sorge.

Falls dein Junge bisher keinen Vater hat, kann derjenige welcher meint es zu sein, seine Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen. Auch gegen deinen Willen.

Wie du gewiss aus dem Biologieunterricht noch weißt, entsteht ein Kind aus Spermien des Mannes und einer Eizelle der Frau. Genau das ist bei dir also passiert, somit ist es vom Grundsatz nicht nur DEIN Kind, sondern es ist das Kind der zeugenden Eltern. Ob du mit dem Mann nie zusammen warst, das sei mal dahingestellt...Offensichtlich ja doch, wenngleich auch nur für wenige Minuten. Sonst hättest ja deinen Sohn nicht bekommen.

Das ihr euch nicht als werdende Eltern einigen konnten, gut, das passiert ja heut zu Tage öfters.
Trotzdem solltest du versuchen, notfalls mit Hilfe des Jugendamtes etc., mit dem Vater deines Jungen eine tragfähige Lösung zu erarbeiten.

Falls du das nicht möchtest, gibt's natürlich auch noch ein paar andere Wege und Mittel, den Vater deines Kindes vom Kind fernzuhalten. Diese sind zwar nicht sehr nett, aber durchaus wirkungsvoll. In diversen Mütterforen bekommst bestimmt große Hilfestellung.

Aber vergiss niemals Eines - es gibt nur einen biologischen Vater. Juristische, soziale, heilige, und, und, und Väter kommen und gehen....
Ich wünsche dir ganz viel Glück!
 
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  • #8
Komm zur Vernunft, FS! Und zwar Deinem Kind und Dir zuliebe. Dein Kind hat ein Recht auf seinen Vater. Stell Dir einmal vor, Dir würde Dein Kind vorenthalten. Du weißt dass Du im Unrecht bist und daher hast Du Angst vor seinen sms. Steh hin und sag ihm dass Du so enttäuscht warst aber Deine Fehler einsiehst und mit ihm eine für Euch beide tragbare Lösung finden möchtest. Damit steigen die Chancen sehr dass er Dir auch entgegenkommt. Aber erwarte nichts, er braucht jetzt auch Zeit. Du wirst sehen wie durch Deine neue Souveränität Dein Selbstbild und Deine Stabilität verbessert werden. Und damit wird auch Dein Kind in einer schöneren Atmosphäre aufwachsen. Du wirst noch froh sein wenn Dein Kind mal ein WE bei seinem Vater ist und Du mal wieder mit einer Freundin losziehen kannst.
Lass jetzt alle Zicken und wachse und genieße Deine Entwicklung. Frau, 48
 
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  • #9
Du musst deinen Ärger runterschlucken. Ein Kind dem Vater zu entziehen, schadet Kindern viel mehr. Was ich daran so schlimm, wenn er vor der Türe steht oder sich meldet? Kriege deine Angst auf die Reihe! Es geht doch nicht alles um dich, sondern dass der Vater vielleicht mal sein Kind sehen möchte. Und wenn ich du wäre, dann würde ich versuchen das ohne Anwalt und Gericht zu regeln, denn wenn sich das Gericht einschaltet (wird es vermutlich eines Tages, wenn das Kind älter wird und nach seinem Vater verlangt), könnte es noch viel ungemütlicher für dich ausfallen und dann gibt es feste Regelungszeiten für dich und den Vater.
 
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  • #10
Er hat sogar viel mehr Recht als du denkst. Du darfst dich mit dem Kind weder von Standpunkt und Land bewegen, ohne nicht seine Einwilligung zu haben, denn es ist zur Hälfte sein Kind.
 
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  • #11
FS Du bist goldig! Dein Kind, er darf keine Freundin haben. Ich lese nur Ich Ich Ich...

Du bekommst doch sicherlich Unterhalt von ihm! Weil ich möchte für Dein Kind nicht aufkommen.

In den letzten Jahren da haben sich die Rechte für Väter verändert, theoretisch kann er Dir sogar das Kind wegnehmen, wenn er beweisen kann, er kann für das Kind besser sorgen und es bei ihm besser geht.

Jedes Elternteil hat das Recht zum Kind eine Beziehung aufzubauen und das Kind hat das Recht auch. Da kann sich auch noch so eine hyperaktiv Mama, wie Du, nicht dagegen stellen, mit ihren Füßen tum stampfen und dem Vater was verweigern. Bei Deinem zweiten Kind passt Du besser auf mit wem Du den Unfall hast.
 
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  • #12
Du willst Mitleid haben, ernsthaft?

Reiß dich mal zusammen, dein Selbstmitleid und dein Hass sind ja unerträglich. Du sagst selber, dass du zum Vater deines Kindes noch nicht mal selber eine Beziehung wolltest. Aber ihm willst du vorschreiben, wie er sein Leben zu gestalten hat, willst ihm gar eine Partnerschaft verbieten. Geht's noch? Er wollte nicht hören, seine Partnerin in den Wind zu schießen? Da kann man wirklich nur den Kopf schütteln - über dich.

Der Vater hat ein Recht auf sein Kind und das Kind ein Recht auf seinen Vater. Daran denkst du aber nicht, sondern nur an dich selbst. Reiner Egoismus. Dieses Kind ist nicht dein Eigentum, wie du wohl glaubst. Ja, du hast es zur Welt gebracht, aber es gehört dir nicht. An seiner Entstehung waren zwei Menschen beteiligt. Und du kannst ihm nicht nach Gutdünken den Vater vorenthalten. Das Recht hast du keinesfalls, weder moralisch, noch juristisch.

Du hast dich da ganz übel verrannt. Ich würde dir wirklich dringend ans Herz legen, professionelle Hilfe zu suchen.
 
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  • #13
Liebe FS,

das Problem ist in Deinem Kopf. Wie kannst Du zu einem Menschen sagen, Du willst ihn nicht, aber seine Unterstützung und eine Freundin darf er auch nicht haben. ???? Die Leibeigenschaft ist längst abgeschafft.

Du hast Dich da in etwas reinmanövriert, das für niemanden gut ist, weder für Dich, noch für den Vater und schon gleich gar nicht für das Kind.

Du musst aus diesem Loch wieder raus. Du brauchst dringend Hilfe, gehe zu einer Lebensberatungsstelle, in Psychotherapie und übernimm endlich die Verantwortung. Du argumentierst wie eine Prinzessin, der der Hofstaat abhanden gekommen ist und deshalb Depressionen kriegt. Ein Kind ist kein Unfall, sondern das Beste, das Dir im Leben passieren kann. Finde den Anstand und ermögliche dem Kind eine freudige Beziehung zu seinem Vater - das Kind ist auch nicht Dein Leibeigentum. Der Vater hat ein Recht darauf und das Kind auch und Du hast kein Recht, die Beziehung der beiden zu ruinieren, schon gleich gar nicht, weil Deine unsinnige Anforderung an den Mann der Auslöser war....

Nochmal: Lass Dir helfen.
w
 
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  • #14
Hallo FS

Deine Antworten sind im Familienrecht- Sorgerecht- Umgangsrecht klar geregelt..

Er hat dieselben Rechte wie du..Dir steht es nicht zu ihm das Kind vorzuenthalten oder den Kontakt zu verbieten...

Hast Du keine Freunde, Bekannte, Kollegen die auch alleinerziehend sind?

Ich dachte solche Antworten gehören heute schon zur Allgemeinbildung von getrennten Eltern..

Mit deinem jetzigen Verhalten wirst Du nur dir selbst und dem Kind schaden...

Lass dich mal vom Jugendamt oder Familienberatungsstellen in Sachen Umgangspflegschaft und Mediation beraten.. Viele machen das kostenlos.

M47
 
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  • #15
Es ist anders herum: Dein Kind hat ein Recht auf seinen Vater.
 
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  • #16
Ich wollte zwar nie eine Beziehung mit ihm aber trotzdem seine Unterstützung. Und nicht als zweite Wahl...somit hab ich ihm im 5. Schwangerschaftsmonat zur Entscheidung gezwungen: entweder sie oder ich. wenn er sich für seine neue entscheidet bekommt er nur noch das nötigste von mir.

Der arme Mann. Du hängst ihm ein Kind an, willst keine Beziehung aber er soll die nächsten 25 Jahre zahlen und immer für dich bereit sein und sein eigenes Glück begraben. Ich denke das Kind wäre weit besser bei ihm aufgehoben.
 
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  • #17
Hallo FS,

lass Dich nicht fertig machen. Ich verstehe Dich gut. Der Vater hat nicht "einfach so" Umgangsrecht, sondern es hängt von der Vaterschaftsanerkennung ab, und natürlich auch davon, wie es Dir geht! Wenn es zu zu großen Konflikten führt, kann der Umgang auch ausgesetzt werden. Wir wissen hier ja nicht, was der Mann getan hat.

Am besten ist, Du suchst Dir dazu zunächst einmal rechtliche Hilfe und schilderst dort Deine Geschichte ausführlich. Lasse Dir nicht von anderen irgendwelche rudimentären Rechtskenntnisse einreden.

Grundsätzlich ist es richtig, dass der Vater ein Umgangsrecht hat. Wie das im Einzelfall ausgestaltet wird, hängt aber von Einzelfall ab. Wenn möglich, solltest Du Dir dazu wirklich fachkundige Beratung einholen.

Und was den Konflikt angeht: Das ist bewältigbar. Sieh das Positive. Du hast ein geliebtes Kind, auch wenn es hin und wieder den Vater sieht. Es ist total verständlich, dass Du wegen der Vorgeschichte belastet bist, und die zynischen Antworten hier, verärgern mich. Sieh es dennoch nicht so schwarz. Ihr könnt eine Umgangsregelung treffen, die konfliktfrei abläuft. Und wenn Du das alleinige Sorgerecht hast, hast Du ohnehin mehr Rechte. Vielleicht wird ihm irgendwann auch Leid tun, Dich schlecht behandelt zu haben, wenn er sieht, was für eine tolle Mutter Du bist, und wie toll das Kind ist. Du musst Dich nicht als hilfloses Opfer fühlen. Die Dinge können sich wandeln.
 
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  • #18
Wenn er die Vaterschaft anerkannt hat, dann darf er das Kind auch sehen. Anerkannt heißt aber auch, das er Rechte und Pflichten hat.Sprich, er muß Unterhalt für sein Kind bezahlen.
 
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  • #19
Rechte (Umgangsrecht, u.U. Sorgerecht) hat der biologische Vater nur, wenn er rechtlich als Vater anerkannt ist.

Und dein Kind hat auf jeden Fall ein Recht auf seinen Vater!

Du musst unbedingt zum Jugendamt gehen und dich beraten lassen.
 
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  • #20
Liebe FS,
hier ist einiges durcheinander. Der Vater sprich Erzeuger in deinem Fall hat ein Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind. Er muss das Kind anerkennen und Unterhalt - eventuell auch für dich für eine sehr begrenzte Zeit - zahlen. Er hat einen Anspruch auf Sorgerecht, hat das Recht sein Kind zu sehen, bei sich zu haben.

Du darfst ihm Ansprachen an dich verweigern, darfst auch - wenn sich das beruflich ergibt umziehen.

Im Interesse eures Kindes - es ist nicht dein Kind - kann ich dir nur raten, mach einen gemeinsamen Erwachsenentermin beim Jugendamt, hol die mit ins Boot. Bei der verfahrenen Situation wie eurer ist das im Interesse des gemeinsamen Kindes dringend Notwendig. Dort sind die FAchleute, die euch aufklären und beraten.

P.S. - hör auf von einem "Unfall" zu sprechen - das ist eine massive Abwertung deines Kindes.
Du wustest, was du machst, als du ungeschützt Verkehr mit einem Mann hattest. W/55
 
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  • #21
Ich wollte zwar nie eine Beziehung mit ihm aber trotzdem seine Unterstützung. Und nicht als zweite Wahl. ich hätte ihn in dieser Zeit echt gerbraucht.

Lieb FS,

Du hast ja nun bereits durch den feed-back verstanden, daß Du eine tragfähige Lösung finden mußt in der der Vater - falls er das möchte - regelmäßigen Umgang mit dem Sohn hat. Ausblenden und verstecken macht es nur schlimmer. Du bist Mutter und mußt daher als erwachsene Frau handeln. Stelle Dich Deiner Verantwortung. Du hast bei dem Thema Verhütung den Ball fallen gelassen. Mach bitte nicht gleich den nächsten kapitalen Fehler.

Bedenke , daß aus dem was Du schreibst klar rauskommt, daß Du den Vater nie als Partner sondern nur als "Unterstützer" wolltest. Du hast ihn nicht geliebt. Das wußte er und ist gegangen. Das macht ihn beileibe nicht zum Verbrecher. Er hat nur konsequent gehandelt. In Euer beider Sinne. Eine Familie in der keine Liebe ist hat keinen Bestand.

Seine Unterstützung kannst Du allerdings weiter haben. Und seine Liebe für Euren Sohn. Ein Kind kann nie genug Liebe haben. Schon aus purem Eigeninteresse solltest Du Dein kindisches Verhalten ablegen. Nur wenn der Vater sich um das Kind mit kümmert wirst Du den Freiraum gewinnen auszugehen, Dich zu erholen und neue Männer kennenzulernen.
 
  • #22
Dein Loch, in das Du fallen wirst, wird noch viel, viel tiefer werden, wenn Du nun versuchst, den Vater zu erpressen, von wegen 'ich entziehe dir das Kind'. Verlass Dich drauf. Warum? Weil Dein Sohn eines Tages Fragen stellen wird. Wer ist mein Vater? Wo ist mein Vater? Warum will er mich nicht? Genau diese Fragen werden kommen. Was willst Du dann tun? Ihn anlügen? Er wird es sowieso herausfinden, kann spätestens mit Volljährigkeit offiziell nach ihm suchen und den Kontakt herstellen. Dann wird sein Vater ihm erzählen, wie es aus seiner Sicht gelaufen ist. Es wird herauskommen, dass Du offenbar psychische Probleme hast. Anders kann ich mir Dein Verhalten nicht erklären. Es ist doch nicht normal, dass Du den Mann nie als Partner haben wolltest, seine Freundin Dir jedoch ein Dorn im Auge ist weil Du dann 2. Wahl bist. So ein Unsinn! Seine Partnerin hat doch mit Dir und Eurem Sohn überhaupt nichts zu tun.

Auch ich hoffe, Du lässt Dir umgehend professionell helfen.

Alles Gute für Dich! Ganz besonders aber für Deinen Lütten! (Was Du hier gerade versuchst, hat wirklich niemand verdient.)
 
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  • #23
Meine Freundin hat sich auch während der Schwangerschaft von ihrem Freund (es war auch ein Unfall) getrennt und nach 2 Jahren hat er sich per Anwalt gemeldet. Er will wieder für sein Sohn da sein etc.
Leider hat sie während der Schwangerschaft mit ihm zusammen eine Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht unterschrieben und kämpft seit der Geburt an um ein alleiniges Sorgerecht und um ausstehenden Unterhaltszahlungen. Diese Sorgerechtserklärung kann sie nicht mehr rückgängig machen (nur Sonderfällen bei Straftaten etc.)

Das Jugendamt ist seither immer mit ihr in Kontakt und sie muss auch zum Familienpsychologen (Einzelsitzungen und Paarsitzungen mit dem Ex (!)) gehen und es wird alles getan, damit beide einen gepflegten Umgangston erlernen und dass sie das nur zum Wohle ihres Kindes tun müssen.
Sie muss ihrem Ex seinen Umgangs- und Besuchsrecht gewähren. Falls sie absagt etc. oder er nicht kommt, melden beide das ihren RAs oder Jugendamt und es wird alles vermerkt. Keine Chance für Dich, solange er sich nicht sträflich verhält, kann er seine Recht sich einklagen.

Meine Freundin ist psychisch am Ende und hat selber eine professionelle Unterstützung, um ihren Hass und Abneigung gegenüber dem Kindsvater vor ihrem Sohn in Griff zu bekommen. Kinder bekommen einiges mit..
 
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  • #24
Hallo FS,
ich habe zurzeit ständig meine völlig verzweifelte Schwester am Telefon, die gerade versucht, mit Hilfe eines Anwaltes gegen den Vater ihres Sohnes vorzugehen, der nun - 6 Jahre nach Geburt des Kindes - das Sorgerecht für nicht verheiratete Väter einklagt. Die Schwangerschaft war ein "Unfall", die beiden hatten nie eine richtige Beziehung, während der Schwangerschaft und in dem ersten Jahr danach gab es einige hässliche Vorfälle zwischen ihr und ihm, er hat sie bedroht ... In dem anstehenden Verfahren fällt dies aber nicht unter "Körperverletzung" - eine der wenigen Begründungen, mit denen die Sorgerechtsklage des Vaters abgewiesen werden könnte. Das Ausmaß an Wut und Bitterkeit, die meine Schwester seit der Schwangerschaft für den Vater des Kindes empfunden hat, habe ich nie rational nachvollziehen können. Meiner Meinung hat meine Schwester lange versäumt, sich mit der Tatsache auszusöhnen, dass er nun einmal der Vater ihres Sohnes ist und für eine ganze Weile Teil ihres Lebens bleiben wird - vor allem dem Sohn zuliebe, der ein Anrecht darauf hat, mit seinem Vater eine möglichst "normale" Beziehung aufzubauen. Nun wird sie per Gerichtsentscheid eben dazu gezwungen.

Was kannst du konkret in deiner Situation tun?
1. In jeder größeren Stadt gibt es Frauenberatungsstellen, die professionelle Unterstützung für die emotionale Ausnahmesituation von alleinerziehenden Müttern anbieten. Dort könntest du unter Anleitung einer Psychologin deine Gefühle sortieren und Gründe für Ängste klären.
2. Lasse dir von dieser Beratungsstelle eine Mediatorin empfehlen, deren Job es ist, deine Wünsche und die des Vaters als gleichwertig zu würdigen und euch dabei zu helfen, in dem sehr schwierigen Prozess einer Annährung aneinander - zum Wohle des Kindes - nicht immer wieder in sinnlose "Kämpfe" reinzuschliddern. Das Honorar für diese Mediation ist eine Investition in eine sorgenfreiere und glücklichere Zukunft für jeden der Beteiligten!
3. Pro Familia bietet eine Rechtsberatung an, ebenso der Verband "Alleinerziehender Mütter und Väter". Dann weißt du präzise, mit welchen Ansprüchen des Vaters du in den kommenden Jahren konfrontiert werden kannst.

Wenn du jetzt aktiv gegen deine Ängste vorgehst, ersparst du dir und deinem Sohn mit Sicherheit einige Jahre voller Stress. Ich wünsche dir Mut und Kraft.
w
 
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  • #25
Schon die Frage ist falsch - es ist nicht (nur) DEIN, sondern EUER Kind. Je eher du das verstehst, umso besser für euch alle. Und hör mit den Gehässigkeiten gegenüber dem Vater des Kindes und v.a. seiner Partnerin auf, das ist ja schrecklich.

Wenn der Vater gut zu dem Kind wäre, hätte er der FS schon in der Schwangerschaft beigestanden und danach keinen Stress gemacht, sondern sich feinfühlig eingebracht. Denn die Mutter ist in erster Zeit sehr wichtig für das Kind. Ein Mann, der vor allem WILL, und der Mutter Druck macht, handelt nicht im Sinne des Kindes.

FS, Du kannst darüber stehen. Er kann Dich nicht schlecht behandeln, und zugleich Umgang einfordern, er muss natürlich auch an sich arbeiten. Aber grundsätzlich kannst Du Dich der Sache nicht entziehen, und ihr werdet schon eine Lösung finden. Sonst hättest Du ihm von der Schwangerschaft nicht erzählen dürfen.

Er hat im Rahmen des Umgangs auch Regeln und Pflichten einzuhalten. Er fühlt sich dem Kind nunmal auch verbunden. Sicher kannst Du das auch verstehen.
 
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  • #26
Einen Schwangerschafts''unfall'' gibt es niemals.
Grundsätzlich hat ja jede Frau das Recht und die Möglichkeit, eine Schwangerschaft zu unterbrechen.
Der Threadstarterin war doch von Anfang an klar, dass sie mit dem Kindesvater nicht zusammenbleiben wird.
Aber nein, es war ja immer ''IHR'' Kind. Unterstützung ja, Beziehung nein. Was meint die FS eigentlich mit Unterstützung? Bestimmt nur in monetärer Form, oder?
Übersetzt heißt das für einen Mann ''Mund halten und zahlen''.
So, nun möchte dieser Kindesvater das gern anders machen, sich kümmern, vielleicht sogar das gemeinsame Sorgerecht.
Auweia, nun wird aber das Bein dick. Jetzt auf einmal ist die Mama nicht mehr die ''Alleinherrscherin''.
Das Geschrei ist groß, der böse, böse Kindesvater...!
Möchte doch glatt etwas zu sagen haben und nicht nur zahlen müssen.
Mach' es doch ganz einfach...
Du gibst dein Sohn deinem Kindesvater und seiner neuen Lebenspartnerin. Vielleicht adoptiert sie deinen Jungen ja auch.
Anschließend suchst du dir einen neuen Mann, einen den liebst, und nicht einen, der dir nur ein Kind machen soll, und gründest eine intakte Familie.
Wäre doch auch mal eine Idee, oder?
Dann bist auf jeden Fall deinen bisher ''störenden'' Kindesvater los.

Weißt du, ohne dir etwas zu unterstellen...mir drängt sich der Eindruck auf, du bist genau so eine Frau, welche unbedingt ein Kind wollte.
Alle Mittel sind dabei recht...
Denk mal über meine Worte nach!
 
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  • #27
Wenn der Vater gut zu dem Kind wäre, hätte er der FS schon in der Schwangerschaft beigestanden und danach keinen Stress gemacht, sondern sich feinfühlig eingebracht. Denn die Mutter ist in erster Zeit sehr wichtig für das Kind. Ein Mann, der vor allem WILL, und der Mutter Druck macht, handelt nicht im Sinne des Kindes.

Wo hat der Mann sich in der Schwangerschaft um die FS nicht gekümmert! Er hatte eine neue Freundin und der FS hat das nicht in den Kram gepasst und sie hat den Kontakt abgebrochen.

Als das Kind auf der Welt war und der Mann als Vater eingetragen wurde, hat er theoretisch die selben Rechte wie die Mutter. Der Mann kann als rechtlicher Vater der Mutter auch das Kind wegnehmen, also auch entziehen, wenn er dem Gericht beweist, die Mutter ist ungeeignet und er kann für das Kind besser sorgen.

Eine Frau kann keinen Terz mehr machen und das Kind wie ihr Eigentum behandeln, der Mann, der vor Gericht als Vater gilt, der hat die selben Rechte, wie sie (und auch Pflichten). Das sollte sich jede Frau sehr gut durch den Kopf gehen lassen bevor sie einen Unfall mit einem Mann produziert, wenn sie den Mann in ihrem Leben nicht haben will. Die Zeiten sind vorbei, wo der Mann nur zahlen durfte und der Rest war Ermessenssache der Mutter.

Ich glaube, wenn mehr Frauen diese Tatsache bewusst wäre, dann gebe es nicht so viele Unfälle.
 
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  • #28
@26

Absolut richtig.
Der Gesetzgeber hat dies erkannt.
So kann z.B. die gemeinsame Sorge grundsätzlich auch ein nicht verheirateter Kindesvater beantragen, und er bekommt sie i.d.R. auch.
''Machtmissbrauch'' wird in Zukunft garantiert weniger auftreten, ein Frau, welche durch einen ''Unfall'' ein Kind bekommen möchte, sollte sich dessen bewusst sein.
Viele FrauenrechtlerInnen prognostizierten ja eine dramatische Zunahme von Schwangerschaftsabbrüchen (insbesondere ein weiter o.g. Verein war da sehr lautstark dabei).
Das ist aber bisher nicht eingetreten.
Scheinbar überdenken nun ''unfallgefährdete'' potentielle Mütter bereits im Vorfeld ihre Ideen...
 
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  • #29
Das sehe ich anders - die Mutter hat der Kind ausgetragen, geboren und nährt es - der Vater hat sein Späßchen gehabt. Wenn sich jemand so verhält wie der Vater und die Mutter schon körperlich mit Zittern und Angst reagiert, wäre es besser, den Erzeuger außen vorzulassen.

Er kann ja gerne klagen, wenn es ihm Spaß macht - ich würde sogar noch einen Schritt weitergehen und wegziehen, Hauptsache, dieser Stressfaktor ist weit weg und stört nicht die geregelte Erziehung. Dass das Kind ein Recht auf den Vater hat, mag so sein - trotzdem würde ich alles daran setzen, dass dieser Mensch aus meinem Leben draußen bleibt, auch wenn es jetzt Proteste hagelt. Was für Väter ganz gut gedacht war, darf nicht in Leibeigenschaft gegenüber der Mutter ausarten, nämlich, dass diese einen so derart belastenden Kontakt dulden muss!

Der Kindsvater (schwerer Narzisst) meines Kindes hat sich während meiner Schwangerschaft so unglaublich mies verhalten und uns (das Baby und mich) durch sein permanentes und verheimlichtes Fremdgehen mit einer Erkrankung infiziert - später hat er das Baby (als es einmal schrie) geschlagen und auf die Matratze geworfen - das war für mich der Punkt, diese Person aus unserem Leben zu werfen und umzuziehen, in ein anderes Land - und damit habe ich auch kein schlechtes Gewissen, es ist mir egal, wer hier "Rechte" hat - Kinder haben auch das Recht, in geordneten und liebevollen Verhältnissen aufzuwachsen; wenn es für die Mutter unzumutbar ist, Kontakt zum Kindesvater zu halten, dann soll der sich doch die Platze klagen!

Liebe FS; frag hier nicht nach, was andere denken - hör auf Dich und Dein Gefühl. Ich glaube nicht, dass Du hier aus "Rache" das Kind entziehst - wie Dir albernerweise vorgeworfen wird - um solche Gefühle zu entwickeln bedarf es einer langen Vorgeschichte. Wenn das Kind später alt genug ist und seinen Vater kennenlernen möchte, ist vll. genug Gras über die Sache gewachsen und alle sind zur Ruhe gekommen. Solange Du aber so fühlst wie Du Dich jetzt fühlst, nämlich regelrecht bedroht, solltest Du zusehen, dass diese Person Dir fernbleibt. Es ist mir egal, wie die nachplappernde Mehrheit darüber denkt.

Alles Gute für Dich und DEINEN kleinen Jungen!
 
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  • #30
Wo hat der Mann sich in der Schwangerschaft um die FS nicht gekümmert! Er hatte eine neue Freundin und der FS hat das nicht in den Kram gepasst und sie hat den Kontakt abgebrochen.

Klar, er sucht sich einfach schnell ne neue Freundin, während eine andere Frau von ihm schwanger ist. Bei solchen Männern wundert einen gar nichts mehr. Einfühlungsvermögen gleich Null. Aber von anderen immer volles Mitgefühl für die männlichen Wehwehchen verlangen und über die bösen Frauen klagen.

Der Mann kann als rechtlicher Vater der Mutter auch das Kind wegnehmen, also auch entziehen, wenn er dem Gericht beweist, die Mutter ist ungeeignet und er kann für das Kind besser sorgen.

Es gibt überhaupt keinen Anhaltspunkt, dass die Mutter ungeeignet ist, und um der Mutter ein Kind zu entziehen, muss schon einiges vorfallen. Ein Mann, der derart angriffslustig auf die Sache zugeht, wie das, was Sie gerade schildern, nimmt sich seine eigenen Mögichkeiten. Es gibt genug getrennte Männer, die ihre Kinder nicht so oft sehen, wie sie gerne würden. Ein Kommentar wie der von Ihnen zeigt warum!

Eine Frau kann keinen Terz mehr machen und das Kind wie ihr Eigentum behandeln, der Mann, der vor Gericht als Vater gilt, der hat die selben Rechte, wie sie (und auch Pflichten). Die Zeiten sind vorbei, wo der Mann nur zahlen durfte und der Rest war Ermessenssache der Mutter.

Hier oist wohl eher der Wunsch "Vater" des Gedanken. Natürlich hat er nicht einfach "genau die selben Rechte. Wenn er als Vater eingetragen ist, at er nicht automatisch gemeinsames Sorgerecht. Er hat Besuchs- und Umgangsrecht. Das sind aber nicht die selben Rechte.

Und das ist auch gut so. Wenn man sieht, mit welcher Aggressivität manche Männer auftreten, wird klar, dass es rein destruktiv wäre, ihm die gleichen Rechte zu geben. Zudem hat die Mutter zumindest in der ersten Zeit eine engere Bindung zum Kind. Ein Mann, der das bestreitet, outet sich als schlechter Vater, als rein egoistisch motivierter Vater.

Aber wir Frauen wissen uns schon zu helfen, um mit solchen umzugehen. Hol Dir Hilfe, FS. Es heißt ja nicht, dass der Vater gar kein Recht hätte, sein Kind zu sehen. Aber er kann sich auchnicht auffähren wie Rumpelstielzchen.
 
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