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  • #1

Haus nach der Trennung in die Trennungsversteigerung geben?

Ich habe das Problem, dass wir ein Haus haben und es nicht halten können. Gespräche werden geblockt. Briefe meines Anwaltes ignoriert. Ich möchte als letztendliche Möglichkeit das Haus in die Trennungsversteigerung geben.

Sie arbeitet nur auf 1000,- und geht ansonsten ihren Hobbys nach. Raus will sie nicht. Wohnung ist unter ihrem Niveau. Unsere 2 Kids (6+12) schriebt sie vor.
Unterhalt hat sie noch nicht für sich geltend gemacht, läuft aber grad an. Ich zahle Kindesunterhalt, die Raten fürs Haus, meine Miete ect. Die Scheidung kann im Januar beantragt werden.

Nun meine Frage; kann ich sofort über den Anwalt beim Gericht eine Trennungsversteigerung beantragen oder muss ich warten bis zum Januar und kann ich Nutzungsausfall geltend machen. Sie hat gleich nach meinem Auszug ihren Neuen inoffiziell einquartiert. Beide leben vom Kindesunterhalt.

Muss sie eigentlich auch nachweisen ob Sie auf Wohnungssuche und Vollzeitjobsuche geht?
Vielen Dank schonmal vorab. Ich bitte um Rat und Hilfe für meine Situation.
 
  • #2
Du hast doch einen Rechtsanwalt. Frag den, denn er kennt Deinen Fall besser als wir.
 
  • #3
www.elitepartner.de/forum/das-gemeinsame-haus-als-finanzielle-bombe-im-budget-44298.html
www.elitepartner.de/forum/soll-ich-das-haus-behalten-will-der-neue-einziehen-44247.html

Da kannst Du Dir einen ersten kleinen Einblick holen. Genaueres kann Dir aber nur ein Rechtsanwalt sagen.
 
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  • #4
Frage bitte einen Fachanwalt, denn meine Infos sind unverbindlich, und ich bin mir nicht hundert prozentig sicher.

Meiner Meinung nach kannst Du die Teilungsversteigerung (eine Trennungsversteigerung gibt es nicht) unabhängig von der Scheidung beantragen, denn es geht - glaube ich - hier nur um die Trennung der Gesellschaft.

Du musst die pauschalierten Gebühren für das Gericht und den Gutachter verauslagen, das werden mehrere Tausend Euro sein. Sie kann dann einen Antrag auf Aussetzung stellen, z.B. weil besondere Gründe im Kindeswohl liegen, muss aber sicherlich stichhaltig begründet werden. Du musst davon ausgehen, dass ebenfalls ein Dritter mitbietet, gerade in besonders nachgefragten Gebieten. Solltest Du nicht der Höchstbietende sein, heisst das im Umkehrschluss nicht, dass Du aus der Schuldhaft entlassen wirst, denn die Grundschuld geht nicht automatisch aus dem Grundbuch, der Zuschlagsberechtigte übernimmt diese. Die persönliche Haftung verbleibt aber weiterhin bei den Darlehensnehmern.

Ich kann Dir nur raten, versuche im Rahmen der Scheidung den Vermögensausgleich anders zu regeln. Ihr seit noch nicht so lange getrennt, wenn Du die Scheidung erst im Januar beantragen kannst. Eine Teilungsversteigerung sollte nur in Frage kommen, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft wurden.

Ich habe das selber gerade fast durch, mit Glück kann ich nach fast zwei Jahren noch diesen Monat zum Notar, um meinem Exmann die Immobilienhälfte abzukaufen, aber auch nur, weil ich akzeptiere mehr zu zahlen, als das Gutachten hergibt um endlich für mich und das Kind Ruhe zu bekommen. Letztendlich ist es nur Geld, das tut nicht wirklich weh, gemessen an der mit Streit und Hass gefüllten vergeudeten Lebenszeit.

Alles Gute
 
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  • #5
Frag deinen Anwalt.
Aber es ist ja bald Januar und so schnell geht eine Versteigerung sowieso nicht. Warum auch versteigern, das schadet euch beiden.
Bei der Scheidung würde ja sowieso euer Vermögen geteilt werden, dann bekommst du die Hälfte des Hauses und wenn sie nicht ausziehen möchte, dann zahlt sie dich eben aus. Wo ist das Problem.

Du scheinst auch nicht so ganz harmlos zu sein, schon die Äußerung, dass sie angeblich Beide vom Kindsunterhalt leben, spricht für sich bzw. für deinen Hass. Wie kommst du darauf? Sie arbeitet auf 1000,- das ist doch auch etwas und woher hast du Einblick in die Finanzen des Freundes?
Vom Kinderunterhalt können garantiert keine 4 Personen leben.
Immerhin hat sie noch keinen Trennungsunterhalt gefordert, der ihr doch wahrscheinlich zustehen würde. Dafür wohnt sie dann eben im Haus, das kann ja aufgerechnet werden.

Dir geht es nicht ums Haus sondern darum, ihr zu schaden - oder?
 
  • #6
Der Fs hat dieselbe Frage hier schon mal eingestellt: www.elitepartner.de/forum/das-gemeinsame-haus-als-finanzielle-bombe-im-budget-44298.html (http://www.elitepartner.de/forum/das-gemeinsame-haus-als-finanzielle-bombe-im-budget-44298.html)

Ich habe ihn dort auf seine komischen Berechnungen angesprochen- Ich denke auch, dass er von Hass regiert wird und sich erst mal Hilfe bei einer Lebensberatung suchen sollte. Parallel dazu einen Fachanwalt zu befragen, kann nicht schaden. Aber den ganzen Unsinn, den er hier in mehreren Threads verbreitet (alle leben angeblich von seinem Kindesunterhalt!) ist eben emotionsgeleitet. Es würde dem Fs mittel- bis langfristig besser gehen, er würde sich mit seinen Gefühlen beschäftigen als hier über die pseudo-rechtliche Schiene zu kommen. Leider scheinen ihn solche Hinweise (noch) nicht zu erreichen!

[mod: Das ist ein anderer FS; das Thema scheint bei vielen Menschen aktuell zu sein]
 
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  • #7
Sehe das genauso wie 4. Bin aus der "Branche". Eine Teilungsversteigerung kannst Du natürlich machen. Falls die Scheidung noch nicht durch ist, läuft das im Zugewinnausgleichsverfahren. Wie eine Vorredner hat das nichts mit Versorgungsausgleich zu tun.
Aus Deiner Fragestellung heraus kann ich sehen, dass es auf einen "Rosenkrieg" hinauslaufen wird. Sei froh, dass Du nicht noch Ehegattenunterhalt zahlen musst. Ansonsten kann ich nur allen raten, berappelt Euch und geht zum Notar, wo alles friedlich geregelt werden kann. Das ist immer besser und kostengünstiger als viele viele andere am Rosenkrieg verdienen zu lassen. Schnell sind 20000 Euro auf "Mitverdienende" verteilt.
 
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  • #8
FS du bist nicht verpflichtet deinen Hälfteanteil am Haus egal in welcher Form herzuschenken, ob ihr oder unter Wert, bei Verkauf. Könnt ihr euch im Trennungsjahr nicht einigen und einer fordert zur Scheidung seinen Hälfteanteil, wird meist automatisch eine Teilungsversteigerung angeordnet.
Ich habe meiner Ex die "Pistole" auf die Brust gesetzt, Unterhaltsverzicht(auch in NOT) gefordert, wenn nicht Teilungsversteigerung, wobei dann für das Haus keine Partei mit einem Teil, sprich Plus, raus geht. Viele sehen, obwohl sie fremdgegangen sind und die Scheidung eingereicht haben, in einem Haus einen Geldbetrag der ihnen zusteht, um mit einer dicken Geldbörse neu anzufangen. Die meisten wollen zwar neu anfangen, aber nicht bei NULL, obwohl sie es verursacht haben!
Wer auf eigenen Beinen durchs Leben gehen will, sollte auch auf diesen stehen können, ohne Belohnung!
Da meine EX durch eine Versteigerung nicht noch mit einer Darlehnsschuld aus der Scheidung gehen wollte, stimmte sie dem Unterhaltsverzicht zu und ihr Hälfteanteil wurde verkauft,...an mich;-).
FS am besten mit einem Anwalt und deiner Bank reden und auch da eigene Überlegungen und Forderungen darlegen, sonst hat es schnell den Anschein, daß der Anwalt eher die gegnerische Partei(Frau) vertritt.

50m
 
  • #9
FS wenn Deine Ex sich stur stellt kann sie die Teilungsversteigerung bis zu drei Jahre hinauszögern, da noch so kleine Kinder davon betroffen sind. w52
 
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