#6 hat einen guten Ansatz. Steuerlich wäre es wirklich interessant, das Haus anteilig an dich zu vermieten. Dann könnten die Hälfte der Renovierungskosten zeitanteilig abgeschrieben werden. Darlehenszinsen wären ebenfalls anteilig absetzbar. Funktioniert meines Wissens nur, wenn die Eltern das Haus an die Tochter zum Eigentum übergeben/verkaufen.
Ansonsten könnten die Eltern die Rolle der Vermieter übernehmen. Die Renovierung müsste dann aber auch von den Eltern als offizielle Bauherren übernommen werden.
Ich rate dringend davon ab, die Immobilie in beiderseitigem Eigentum zu nehmen. Ich arbeite in einer Steuerkanzlei, und bei Trennungen ist es sehr sehr schwierig, einen fairen Verkehrswert für die Immobilie zu ermitteln. Das artet so gut wie immer in Streit aus, selbst wenn bis dahin die Trennung vernünftig geregelt wurde. Die Lösung, einen der beiden Partner auszuzahlen, ist aus meiner Sicht die schlechteste. Entweder behalten beide Parteien ihre Hälfte und vermieten an Dritte, oder sie versuchen zu verkaufen. Beides ist auch keine glückliche Lösung, und erfordert viel Kontakt auch nach der Trennung. Außerdem sprichst Du ja von Nutzungsüberlassung, da ist beiderseitiges Eigentum sowieso schwierig zu erlangen. Da müssten ihre Eltern schon verkaufen/als Erbe übergeben.
Darlehen an die Partnerin/deren Eltern lassen sich vielfältig gestalten und können auf faire Weise für beide Parteien gehandelt werden. Auf diese Weise beteiligst Du Dich ebenfalls an Eurem neuen Heim und bist nicht nur "Nutznießer".
Ein oft unterschätzter Aspekt sind die Arbeitsleistungen. Ein Haus zu renovieren kostet enorm viel Zeit, auch organisatorisch. Wenn Du auch noch handwerklich begabt bist, und deine Freizeit/Urlaub in Bodenlegen, Malern usw. investieren möchtest, solltest Du Dir im klaren sein, dass die Leistung "Arbeitszeit" im Falle der Trennung meist verloren ist. Im Zweifel auch mit Partnerin/Anwalt vorher darüber reden.
Bei Nutzungsüberlassung stellt sich mir auch die Frage, inwieweit die Eltern bei der Umgestaltung des Hauses mitreden wollen. Auch die Themen Wegerecht, Begehungsrecht, Straßenanliegerbeiträge... haben in der Praxis schon Probleme verursacht.
Auf alle Fälle: Lasst euch vom Anwalt/Notar beraten!