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  • #1

Ist gezahlter Kindsunterhalt steuerpflichtig?

Aus Sicht der Mutter: Muss sie den Kindsunterhalt versteuern? Oder: Kann der Vater die Unterhaltskosten steuermindernd geltend machen? Gibt es Hintertürchen, Möglichkeiten, die ihr kennt?
 
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  • #2
Für Hintertürchen und andere "Möglichkeiten" fragen sie ihren Steuerberater oder Fachanwalt.
 
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  • #3
Hier gibt es doch einen Rechtsanwalt, der gerne Tips in rechtl. Fragen gibt.

Der Kindesunterhalt ist nicht steuerpflichtig. Und der Vater kann keinen Kindesunterhalt steuermindend geltend machen.

Hintertürchen werden jetzt für Vater oder Mutter gesucht?
 
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Persona grata

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  • #4
Für solche Fragen bzw. für die Antworten auf diese Fragen gibt es Steuerberater. Und nach "Hintertürchen" für evtl. Steuer-Hinterziehung/ -Unehrlichkeit zu fragen, ist schon ein Hammer!!!!
 
  • #5
Nein, Kindesunterhalt kann man natürlich nicht von der Steuer absetzen, denn normale Eltern setzen die Kosten ihrer Kinder ja auch nicht von der Steuer ab. Dann könnte man ja das ganze Leben von der Steuer absetzen. Umgekehrt erhält die Mutter den Kindesunterhalt steuerfrei, denn er wird ja von versteuertem Geld bezahlt.
 
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  • #6
Nur der Ehegattenunterhalt ist steuerpflichtig. Aber auch nur dann, wenn der Unterhaltspflichtige diesen Unterhalt steuerlich geltend machen möchte.
 
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  • #7
@4: Hintertürchen haben in diesem Fall nichts mit Steuerhinterziehung zu tun. Denn es gibt auch ganz reguläre Steuergesetze, die einem "Hintertürchen" entsprechen, nur wendet sie keiner bzw. nur wenige an. Deshalb die Frage!

@3: Und diese werden für Vater und Mutter gesucht. Für den, der sie einfach steuerlich besser nutzen kann! Hier lesen ja Männer wie Frauen mit!
 
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  • #8
http://de.wikipedia.org/wiki/Realsplitting
 
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  • #9
Der Vater und die Mutter haben jeweils ein habes Kind auf der Lohnsteuerkarte.
Wenn einer von beiden das ganze Kind auf der Lohnsteuerkarte hat, ist das steuermindernd.
Bin am Ende meiner Weisheit, für weitere Fragen kontaktiere bitte ein Steuerbüro.
 
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  • #10
Wer die meisten Steuern zahlt, der sollte auch die Kinder auf der Steuerkarte haben, so zahlen beide, falls beide arbeiten gehen, den geringsten Steuerbetrag, der möglich ist.
 
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