25. 06. 09 Lisa
Seit 1999 gibt es grundsätzlich nur noch das gemeinsame Sorgerecht. Ich gehe davon aus, du beanspruchst das alleinige Sorgerecht, weil der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt.
Das Sorgerecht kann kaum entzogen, nur weil der Elternteil keinen Unterhalt bezahlt! So ist es leider. Das Sorgerecht kann entzogen werden, wenn das "Wohl" des Kindes in Gefahr ist. Zum Beispiel bei Gewalt gegen das Kind, Missbrauch, Vernachlässigung durch den Elternteil bei dem das Kind lebt, massive Aufhetzung des Kindes gegen den anderen Elternteil........aber dies ist eine schwierige Beweislage! Du benötigst einen guten Anwalt des Familienrechts, eine lückenlose Beweiskette, am besten auch Zeugen und ------ einen langen Atem.