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  • #1

Kann das Sorgerecht entzogen werden, wenn...

der unterhaltspflichtige Elternteil während des Trennungsjahres keinen Kindesunterhalt gezahlt hat? Aus welchen Gründen wird heutzutage das Sorgerecht entzogen?
 
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  • #2
Ich würde vermuten, wenn das Kind geschlagen bzw. sexuell missbraucht wird. Das Stichwort seelische Grausamkeit - wie immer das definiert wird, dürfte auch ausreichen. Aber weil kein Geld gezahlt wurde - ich bin kein RA - aber das ist doch wohl kein Grund. Wer mehr weiß, bitte her damit, ist eine interessante Frage.
 
  • #3
Ganz ehrlich, dazu gibt es online derart viel Informationen, dass man auch selbst googlen kann, oder?

Google: Entzug des Sorgerechts
 
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  • #4
@Frederika, ja online gibt es viel zum Nachlesen. Mich interessieren hier mehr die persönlichen Erfahrungen. Es kommt ja letzendes immer auf den Richter an, wie so ein Fall bewertet wird.
 
  • #5
@#3: Ja, und da bringen die persönlichen Erfahrungen anderer rein gar nichts, sondern einzig die Rechtslage und die Rechtsprechung -- beides wird online vielfach diskutiert.
 
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  • #6
wenn Mann mutwillig den Kindesunterhalt entzieht und es dadurch zu einer Situation kommt, dass die Kinder und die Mutter sozusagen "unter der Brücke" schlafen müssen, dann denke ich wird der Umgang zu recht entzogen. Sonst kommt es eher nicht vor, dass die elterl. Sorge enzogen wird in so einem 'Fall. Ich finde allerdings verweigerter Kindesunterhalt ist eine unverschämtheit.

mola
 
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  • #7
Leider reicht das nicht, ich habe es leider nicht geschafft. Den Schaden hat mein Kind heute. Würde ich die Zeit zurück drehen können, würde ich so weit weg ziehen wie es geht, damit er keine Chance hat, das Kind zu sehen. Das hätte uns viel erspart vor allem Dem Kind. Und wenn er nicht zahlen,will und lieber auf Harz 4 geht ( und die Schwarzarbeit nebenher mußt du erstmal beweisen) , hast du keine Chance.
Dann hat er das Recht, regelmäßig in Euer Leben zu pfuschen ohne was zu tun. Selbst wenn er dem Jugendlichen 200 Euro im Monat Taschengeld gibt- heimlich- kannst du nichts machen. Verdien Dein Geld und schmeiß ihn aus euerem Leben. Ich kann dir das nur ans Herz legen aus Erfahrung.
 
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  • #8
25. 06. 09 Lisa

Seit 1999 gibt es grundsätzlich nur noch das gemeinsame Sorgerecht. Ich gehe davon aus, du beanspruchst das alleinige Sorgerecht, weil der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt.
Das Sorgerecht kann kaum entzogen, nur weil der Elternteil keinen Unterhalt bezahlt! So ist es leider. Das Sorgerecht kann entzogen werden, wenn das "Wohl" des Kindes in Gefahr ist. Zum Beispiel bei Gewalt gegen das Kind, Missbrauch, Vernachlässigung durch den Elternteil bei dem das Kind lebt, massive Aufhetzung des Kindes gegen den anderen Elternteil........aber dies ist eine schwierige Beweislage! Du benötigst einen guten Anwalt des Familienrechts, eine lückenlose Beweiskette, am besten auch Zeugen und ------ einen langen Atem.
 
  • #9
@#7: Leider? Was hat Sorgerecht mit Geld zu tun? Jemand, der nicht genug hat, darf auch sein Kind nicht mehr sehen? Du hast eine merkwürdige Auffassung von Gerechtigkeit und Kindeswohl.
 
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  • #10
25. 06. 09 Lisa

# 8 Ein Vater (auch Mutter) der seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt, scheint mir ungeeignet dafür zu sein ein Kind mitzuerziehen. Ich spreche hier nicht von Vätern die nichts haben - also Hartz IV - Empfängern, sondern von denjenigen die die Selbsbehaltgrenze von rund 950,- € bei minderjährigen Kindern übersteigen und nicht zahlen! Da hilft nur noch der Gerichtsvollzieher!
 
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