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  • #1

Kind im Internat...Unterhaltsfrage?

Vielleicht kennt sich jemand aus. Meine Tochter möchte in einem Jahr ins Internat. Mein Anwalt meinte, daß die Internatskosten einkommensanteilig von beiden Elternteilen zu tragen ist. Hatte schon die Befürchtung, ich müsse das alleine zahlen und hätte es dann vom Kindesunterhalt getan. Gleichzeitig würde dann aber der Kindesunterhalt wegfallen....das konnte ich schier nicht glauben, ich dachte, der muß immer bezahlt werden. Und von welchem Geld zahle ich dann die ganzen Klamotten für eine Jugendliche. Die Hin- und Rückfahrten vom Internat, weitere Schulausgaben, Instrumentalunterricht,Sprachaufenthalte im Ausland und was alles sonst noch kommt ???? Wie soll ich das als Mutter ohne Unterhalt alles selbst bezahlen? Stimmt die Aussage meines Anwaltes. Mein Exmann zu unserer Tochter gesagt, daß er es "erlauben" würde, aber er nichts dazu bezahlen könne (ich weiß wieviel er verdient und das würde für 6 Kinder reichen...)
 
  • #2
MAnchmal muss man akzeptieren, dass man sich dinge einfach nicht leisten kann.
 
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  • #3
Da kann ich Thomas nur zustimmen. Dann muss du eben mehr arbeiten, oder deine Tochter kann eben nicht alles haben.

Sorry, aber ich finde deine Ansprüche echt völlig daneben. Woher nehmt ihr eigentlich immer diese riesigen Ansprüche? Oder , wie oben: arbeite du doch für die teuren Klamotten, Musikunterricht etc. Es ist auch DEIN Kind!!!

Und: Ich weiß, wovon ich rede. Ich bin selbst allein mit 2 Kindern, und habe - dank akademischer Ausbildung - ein recht gutes Einkommen und zusätzlich geerbt. Trotzdem bekommen meine Kinder nicht alles - Geld und teure Klamotten sind nämlich nicht alles. Vor allem sollte man seinen Kindern keinen Lebensstandard angewöhnen, den sie sich dann später auch nicht leisten können. Das wird dann die nächste Frauengeneration, die meint, die anderen (also die Männer)müssten ihnen das alles bieten. Die Ansprüche der Kids sind doch heute teilweise so was von überzogen: mit 18 dann schon das Auto, noch nicht mal Abitur in der Tasche, also quasi noch nichts "geleistet", usw., usw.

Wie gesagt, wenn du meinst, deine Tochter braucht das alles, dann schaff halt das Geld ran.
 
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Patrick38

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  • #4
Also, sicher sollte man den Kids nicht alles erlauben.. und wenn eine Internats-Finanzierung nicht möglich ist, dann geht es eben auch nicht.

Aber ich finde, ihr geht da ein wenig hart mit der Fragestellerin ins Gericht. Da ist nämlich nur von Klamotten, nicht aber teuren Klamotten die Rede. Gut, ob Sprachaufenthalte im Ausland und Musik-Unterreicht noch dazukommen müssen, kann ich nicht beurteilen, meine Tochter ist noch nicht so weit *schmunzel gerade die Sprachaufenthalte sind wohl eher ein Luxus, oder?

Ich finde auch nicht, dass die Fragestellerin zu hohe Ansprüche hat, die Fragen an sich sollten erlaubt sein und müssen auch nicht derart scharf beantwortet werden. Oder ließt du, #2, irgendwo zwischen den Zeilen, dass die Fragestellerin NICHT arbeiten geht, um ihrem Kind das eine oder andere zu ermöglichen?
 
  • #5
Man kann nur Dinge machen, die man sich auch leisten kann. Ein nicht zwangsläufig notwendiger Internatsaufenthalt ist bestenfalls Luxus, auf keinen Fall nötig. Also akzeptiere, dass Ihr das Geld dafür nicht habt oder nicht ausgegen wollt.

Was in aller Welt treibt eine Tochter dazu, freiwillig in ein Internat zu gehen? Mach Dir mal Gedanken um das Seelenleben und Wohlergehen Deiner Tochter! Es ist absolut nicht normal, dass ein Kind bevorzugt ins Internat geht.

Die Tochter muss lernen, dass Geld nicht beliebig kommt, sondern verdient werden muss. Wenn die Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, dann solltet Ihr Euch einfach einigen, z.B. darauf, dass das Internet nicht in Frage kommt.
 
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  • #6
@#3:
na wenn sie arbeiten würde, könnte sie doch wohl für ein Kind "normale" Klamotten und z.B. Musikschule bezahlen. Mit einem Kind im Internat ist ein Vollzeitjob ja wohl möglich.

Alles andere ist eben Luxus, den man nur haben kann, wenn man es bezahlen kann.
Wenn der Vater das für seine Tochter möchte und es sich leisten kann, wird er sicher freiwillig was zuschießen. Aber es als selbstverständlich anzusehen, finde ich nicht OK.

Außerdem, mit der Tochter im Internat, hat sie schließlich zu Hause weniger Ausgaben, warum soll der Mann da weiter, also praktisch doppelt zahlen?
 
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  • #7
ich stelle fest, dass hier sehr oft die "moralische Keule " geschwungen wird.
ich würde mir etwas mehr Tolernaz wünschen
Jeder hat seinen eigenen Masstab und das ist völlig ok.
Ich war auch einmal im Internat und ich war gerne dort, freiwillig , es hat mir zu mehr Weitsicht verholfen und mir wahrscheinlich manche Therapiestunde erspart,Und, es war soagr noch ein Schweizer Internat von der Sorte superteuer.

Mein Elternhaus war liebevoll , ich hatte ein glückliche Kindheit und nie das Gefühl abgeschoben zu werden .Ganz im Gegenteil.

Und Auslandsaufenthalte, mein Gott das gehört heute im moderen Bildungsbürgertum doch standardmäßig dazu..

Deshalb kann die Fragstellerin sich diese Fragen durchaus stellen...Vielleicht gibt es eine Möglickeit sich nochmals ,mit dem Kindesvater zu verständigen, damit dieses Kind eine gute Ausbildung bekommt, die sich sicherlich nicht nur an teuren Klamotten,( was versteht ihr denn darunter) orientiert
Wenn er gut verdient , weiß er doch wie wichtig eine gute Ausbildung ist.
 
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Marianne

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  • #8
Welch interessanter Beitrag. Also ich stand vor einer ähnlichen Situation. Bei mir wäre es kostenmäßig besser gewesen, wenn er weiterhin die Alimente bezahlt und ich eben dann das Internat wie eine Ausgabe wie jede andere habe. Denn die Wohnung (das Zuhause des Kindes) mit dem Zimmer des Kindes kann man ja nicht auf einmal aufgeben, nur weil es für einige Zeit in einem Internat wohnt. Wie Du richtig anmerkst, muss das Kind ja eingekleidet werden etc.

Hier herrscht (meistens komischerweise von Leuten ohne Kindern und somit null Erfahrung!) die Meinung, dass Kinder bloß morgens ein Brötchen essen und abends ein Süppchen. Eingekleidet sollten sie billigst werden, denn wo kommen wir denn sonst hin! Wenn sie beim Papa am Wochenende sind, dann wird das Morgenbrötchen und das Süppchen an diesen Tagen natürlich abgezogen vom Unterhalt. Dass aber ein Kind ein finanziertes Zuhause hat, genauso gekleidet sein darf und soll wie im verheirateten Zustand der Eltern, dass der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, enorm zeiteingeschränkt ist, ganz zu schweigen von der Verantwortung, fällt vielen nicht ein... ;) <gekürzt>

Der Kindesunterhalt (Alimente) kann nicht wegfallen, aber dann kannst Du auch nicht auf Beteiligung "hoffen". Höchstens bitten und hoffen, dass der Herr Gnade walten lässt.

Wie großzügig, dass Dein Exmann das Internat "erlauben" würde... ;) Ach, die lieben Exmänner mit ihrer Angst, die Ex zu überfinanzieren... ,)

Viel Glück!
 
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  • #9
#4 Es ist vielleicht nicht absolut normal, aber Ausnahmen bestätigen die Regel. Mein Sohn wollte auch von sich aus in ein Internat einer Privatschule, da er sich dort ein strukturiertes Lernen und Disziplin erhofft hat, die er auf einer vorherigen öffentlichen Schule und einer Privatschule nicht vermittelt bekommen hatte. Für ihn war es die absolut richtige Entscheidung, ein ausgefüllter Tag mit Unterricht, Sport, Hausaufgabenüberwachung, Lernhilfe und ein soziales Netz unter Gleichaltrigen. Für ihn die richtige Entscheidung, für die Ermöglichung ist er uns heute dankbar.
Heute studiert er erfolgreich im Ausland und wie er immer mal wieder zwischendurch betont, gehörte der Internataufenthalt zu seinen schönsten Schuljahren. Das hat also nichts mit einem arme Seelenleben oder schlechtem Wohlergehen zuhause zu tun, sondern mit persönlicher Reife in jungen Jahren. Welch egoistischer Gedanke, Kinder zurückhalten zu wollen, damit man in der Öffentlichkeit nicht als Rabeneltern dasteht. Wenn der Wunsch da ist und die Finanzierung vorhanden ist, lasst den Kindern Flügel wachsen.

(w)
 
  • #10
@#7: Erstaunlicherweise bin ich Deiner Meinung. Wenn die Frau Unterhalt erhält, dann muss sie davon eben auch alles zahlen -- Internat oder nicht, ganz wie sie will.

Bezüglich Deines bissigen Kommentars zum "großzügig, dass der Ex es erlauben würde": Da solltest Du nicht gehässig werden, denn bei gemeinsamen Sorgerecht ist gerade der Schulwechsel oder der Wechsel in ein Internat konkret vom Gesetzgeber als zustimmungspflichtig vorgesehen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht erstreckt sich nur auf alltägliche Situationen, nicht aber auf diejenigen Aspekte, die grundlegend dem Sorgerecht zugeordnet werden. http://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltsbestimmungsrecht

@#6: Klar, wenn der Vater den Sinn im Internat sieht und die Ausgabe tätigen möchte, dann soll er das machen. Wenn nicht, nicht. Das scheint doch aber schon geklärt zu sein: Er möchte kein zusätzliches Geld ausgeben. Soll man diese Entscheidung jetzt nicht respektieren?
 
  • #11
@#9: OK, das ist eine völlig neue Perspektive für mich. Wenn es sowas gibt... die Welt ist bunt, sag ich ja immer.

Aber auch hier gilt: Die beiden Sorgeberechtigten müssen sich einigen und ein Sonderbedarf entsteht dadurch nicht. Wenn überhaupt, ist es eine freiwillige Entscheidung der beiden Elternteile.

Die Kostenfixierung der Fragestellerin finde ich dennoch traurig -- es scheint gar nicht um Vor- oder Nachteile des Internats zu gehen, oder wie man sich mit dem Vater einigt, sondern mal wieder nur ums nackte Geld -- also genaugenommen, um den Empfang von noch mehr Geld.
 
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  • #12
@#6: was zum "modernen Bildungsbürgetum" dazugehört, können sich die Mitgleider desselben auch leisten. Und wer es sich nicht leisten kann, der kann es eben nicht haben.
Oder muss eben das Geld dazu verdienen.

Und natürlich hat man zu Hause weniger Kosten, wenn das Kind im Internat ist. Natürlich nicht bei der Miete, das ist klar, aber Verpflegung schon, das Kind ist ja nicht nur ein Brötchen am Tag, Fahrtkosten zur Schule und zurück usw. Und die Mutter wird ja wohl am Wochenende und in den Ferien von ihrem Geld EIN Kind ernähren können.

Ich finde schon, dass die Frage danach klingt, wie man möglichst viel und noch mehr rausholt.

Ansonsten gilt wie oben: Internat kann sehr gut sein, aber wer es sich nicht leisten kann, da "überleben" die Kinder es auch ohne. Gilt genauso wie staatliche Schule vs. Privatschule. Man kann auch an einer staatlichen Schule ein sehr gutes Abitur machen und hat dann die gleichen Chancen...

Bildung kann man letztendlich nicht kaufen, da gehört noch mehr dazu.

(Ich habe selbst Kinder)
 
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  • #13
Oh, soviele Antworten auf Fragen, die ich gar nicht gestellt habe.
Ich finde der Vater ist genauso dazu verpflichtet, fianziell eine bestmöglichste Ausbildung für unser Kind zu ermöglichen, warum bin da alleine ich für zuständig, das verstehe ich nicht. Er hat doch viel weniger Pflichten bezüglich unserem Kind als ich und wieso sollte er finanziell weniger dazu beisteuern als die Mutter ????
ER wollte doch das Kind genauso, dann hat er doch auch finanzielle Prlichten, es geht doch um die Ausbildung des Kindes und nicht um irgendwelche Zuwendungen für mich. Und es ist eben nur realisierbar, wenn finanziell nicht alles an mir hängen belibt.

Der Grund des von meiner Tochter gewünschten Internats-Aufenthaltes ist, daß sie eine spezielle Schule besuchen möchte. Ein Hochbegabten-Gymnasium. Davon gibt es nur eins in Deutschland, ergo geht nur mit Internats-Aufenthalt. In ihrem jetzigen Gymnasium langweilt sie sich ganz schrecklich trotz dem Überspringen von zwei Klassen.
 
  • #14
@#12: Danke dass Du Dich noch einmal gemeldet hast. Ich finde es angenehm, wenn die Fragesteller dabei bleiben!

Mal ganz ehrlich, Fragestellerin: Warum hast Du #12.2 nicht gleich geschrieben? Das ist doch eine ganz entscheidende Information: Hochbegabtenförderung auf einem einzigartigen Internat. Jetzt weiß man sofort, warum die Tochter das begehrt!

Dennoch bleibe ich dabei: Ihr habt gemeinsames Sorgerecht und müsst Euch gemeinsam dafür oder dagegen entscheiden. Wenn Ihr Euch für das Internat entscheidet, dann müssen selbstverständlich auch weiterhin alle Kosten geteilt werden. Dass in Deinem Haushalt dann geringere Kosten anfallen und die Internatskosten zusätzlich anfallen, entspricht doch aber den Tatsachen. Da solltest sowohl Du als auch Dein Mann eine anständige und faire Lösung finden.
 
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  • #15
Der Unterhalt soll doch nur die Hälfte der Kosten decken. Oft klingt es so als ob der Mann soviel Unterhalt zahlen muss dass davon alles bezahlt werden kann. Dass du die gleiche Summe für das Kind ausbringst sollte klar sein. Die meisten Frauen haben vom Kindesunterhalt viel Geld für andere Dinge übrig. Das ist das unfaire.

M41
 
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Marianne

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  • #16
Es gibt einen bestimmten Prozentsatz, nachdem der Unterhalt berechnet werden kann. Nahezu jeder Exmann denkt, mit den Alimenten auch die Exfrau zu finanzieren. Diese Angst lähmt sie förmlich und lässt sie zu Höchstleistungen auflaufen. Wäre in der Ehe mitunter wünschenswert gewesen. Eine Frau muss in keinster Weise "rechtfertigen", wofür sie das Geld (prozentuell berechnet) ausgeben möchte oder wird. Bitte die Kirche im Dorf lassen!

Auch wenn ich mich wiederhole, hier ist es schwierig, ständig kinderlosen Menschen erklären zu müssen, dass Theorie und Praxis weit auseinander liegen. Entweder jene akzeptieren es oder werden leider selbst ihr blaues Wunder erleben.

Die Fragestellerin ist weder unverschämt noch naiv, sie hat berechtigte Sorgen und ist zurecht "erstaunt". Denn der Unterhalt kann und soll sich nicht ständig ändern. Schließlich sind das Fixkosten, die hat ja wohl jeder. Immer wieder den geschiedenen Müttern zu unterstellen, sie würde zu wenig arbeiten, ihre Kinder verwöhnen wollen, geldgierig, faul und sonst was zu sein ist sowas von anstrengend. <Polemik gekürzt>
 
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  • #17
'#14
Vermutlich hast du noch nie ein Kind alleine aufgezogen, denn dann könntest du nie im Leben auf diese absurde Idee kommen, daß Frauen vom Kindesunterhalt viel Geld für andere Dinge übrig haben........da geht einem echt die Hutschnur hoch.
Ich kaufe alleine mindestens 3 Paar neue Schuhe für meine Tochter, jedes Jahr Winterkleidung, gebrauchte Skikleidung, neue Sommerkleidung (sie wächst jedes Jahr soviel, daß die Kleidung noch nie vom Jahr davor gepaßt hat, ist mittlerweile größer als ich), neues Fahrrad etc., sie ißt für zwei (ist aber dünn), jedes Jahr neue Brille mit Spezialgläsern, die selbst zu zahlen sind(Sehschärfe ändert sich ständig), Kieferorthopäde (sehr teuer!), ständig zusätzliche Kosten in der Schule, Instrumentalunterricht, Sportunterricht, handy (oft fallen Stunden aus, sie muß mich dann erreichen können, da nur selten ein Bus fährt), ....usw....das ist nur ein kleiner Alltags-Ausschnitt der Kosten für ein Kind.
Wenn ich selbst kein schlechtes Einkommen hätte, wäre es eben ein teils unversorgtes Kind (keine Zahnkorrektur, kein Instrument, kein Sport, nicht immer passende Brille). Wenn es nach dem Vater ginge, würde sie eben auf einen guten Start ins Leben verzichten müssen.
Toll. Auch gesellschaftlich gesehen, toll!
Und dann noch Mütter als bereichernde Monster abzuurteilen....klar !!! Die Hauptsache man bestätigt seine inneren Vorurteile, die nur dazu dienen, sein negatives Frauenbild weiterhin zu pflegen....
Noch schlimmer, wenn sowas von Frauen kommt!

Mein Exmann kommuniziert über diese Dinge mit mir nur per Anwalt. er schickt mir ständig neue Anwaltsschreiben, auf die dann mein Anwalt wieder antworten muß.
Wenn er das Geld, welches er ständig in seinen teuren Anwalt (der teuerste vorort) dirket in seine Tochter stecken würde, hätten alle Beteiligten mehr davon. Habe versucht, es mit ihm direkt zu klären, er spricht nicht mit mir, da sonst seine neue Lebensgefährtin eifersüchtig wird...
Ein Teil des Kindesunterhaltes geht ja schon alleine für meine Anwaltskosten drauf.

Das Beste wird wohl sein, ich bekomme weiterhin den Kindesunterhalt und ich trage die Internatskosten und alle sonstigen Kosten alleine. Natürlich liegt dann die finanzielle Hauptlast eindeutig bei mir, obwohl er um einiges mehr verdient.


Gerecht ist wohl was anderes ....!!!!!!
 
  • #18
@#16: Der Kindesunterhalt berücksichtigt die von Dir aufgeführten Kosten außer die ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen, die unter Sonderbedarf fallen. Das hat Dir bestimmt Dein Anwalt erläutert!

@#14: Mir persönlich erscheint der Kindesunterhalt zwar auch reichlich bemessen, aber die betreuende Person muss nur Naturalunterhalt leisten, also kein Geld drauflegen -- unabhängig von den Einkommensverhältnissen.
 
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  • #19
@17: Woher weißt denn Du nun wieder, was Kinder kosten?! <persönliche Angriffe gekürzt>

Schade, wirklich schade. Bleib bei den Themen Sexualität und Profilerstellen. Darin kannst Du was vorweisen, da kann Deine Erfahrung Berge versetzen. Hier hingegen bist Du aussen vor.

____________________________________________________________________
MODERATOR: Bitte mehr Respekt und Achtung voreinander!
Keine ungebetenen Analysen anderer Personen!
 
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  • #20
Das ist falsch was du schreibt '#Frederika

Der Unterhalt ist ein materieller Ausgleich meiner nicht materiellen Leistungen für mein Kind. Und wenn ich meine Lebensgestaltung darauf abzielen muß, daß mein Kind ausreichend betreut, versorgt, gesund ernährt und gefördert wird, kann ich eben nicht ganztags arbeiten gehen, sondern maximal halbtags.
Für meine Einkommensausfall aufgrund von Kinderbetreuung steht mir ein Ausgleich zu.
Stattdessen brauche ich von meinem Einkommen prozentual wesentlich mehr als mein Exmannin für unser Kind....da stimmt was nicht!
Und die Fürsorge einer Mutter (die, diejenige ist, die Nachts am Bett des z.B. kranken Kindes wacht) ist liebevoll investierte Lebenskraft, die sowieso nie mit Geld aufgewogen werden könnte, mal davon ganz ab.

<persönliche Angriffe entfernt>
 
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  • #21
Unabhängig von allen vorangegangenen Antworten, denen ich mich eingeschränkt anschliessen möchte, stellt sich mir doch eine eklatante Frage:
Wenn dein Kind trotz 2 übersprungener Klassen unterfordert ist, fällt dein Kind in die Kategorie der staatl. geförderten Hochbegabten. Dann musst du die erweiterte Schulbildung doch nicht selbst finanzieren, sondern erhältst Unterstützung, stipendiatisch angelehnte Fördermittel angeboten, die grösstenteils nicht mal zurückgezahlt werden müssen.
Mir scheint es, als wenn du Gründe suchst, um deinem Ex auf Kosten deines Kindes die Taschen umzudrehen.
Mein Kind ist auch hochbegabt, habe deine Probleme nicht, die Frage hat sich nie gestellt.
 
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  • #22
also bei Wikipedia ist nachzulesen (und so sagt es auch immer mein Anwalt) , daß der betreuende Elternteil zu keinem geldlichen Unterhalt verpflichtet ist, denn er leistet durch seine Betreuung seinen Anteil in Naturalien.
Somit hat der Kindesunterhalt des Vaters eben nicht nur die Hälfte der Kosten abzudecken, sondern theoretisch GANZ!
Das ist aber nackte Theorie und hat eben nichts mit der Praxis zu tun.
 
  • #23
@#21: Bitte wechselt jetzt zu dem neuen Thread, damit dort das Thema Kindesunterhalt unabhängig von diesem konkreten Fall diskutiert werden kann. Dort habe ich die Fakten noch einmal zusammengefasst.

Dieser Thread sollte nur für den konkreten Fall der Fragestellerin weiterverwendet werden.
 
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  • #24
'#20

von dieser staatlichen Förderung weiß ich nichts.
Vielleicht kannst du mir einen Tip geben, wie ich das googeln kann.
Hatte mit der Landes-Schulberatung gesprochen, dort wurde nichts diesbezüglich erwähnt. es war schon schwierig diese Schule ausfindig zu machen. Man kommt sehr schwer an geeignete Informationen bezüglich diesem Thema, wie ich finde.
Wäre dir dankbar!

Ach, ich wäre froh, wenn ich mit meinem Exmann GAR NICHTS mehr verhandeln müßte, das siehst du falsch!
 
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  • #25
@#19: im konkreten Fall kann die Mutter sehr wohl (wenn das Kind im Internat ist) voll arbeiten. Und um den Fall der Fragestellerin geht es hier. Und wenn das Kind im Internat ist, kann sie sich nicht nur mit "ihrem Betreuungsanteil" herausreden. Der fällt dann wohl auch kleiner aus.

Davon abgesehen kann jede Frau mit Schulkindern auch voll arbeiten, wenn sie denn will. Die Sache ist bloß, die meisten wollen eben nicht. Die Kinder sollen aber trotzdem in Verhältnissen leben, die eigentlich über denen der Mutter liegen. Warum?
 
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  • #26
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=818

http://www.bmbf.de/pub/begabte_kinder_finden_und_foerdern.pdf
herausgegeben vom Bundesministerium für begabte Kinder. Habe ich als Broschüre von der Schule meiner Tochter bekommen mit Verweis auf relevante Adressen.

Schulen unterstützen in jedem Fall hochbegabte Kinder, geben hilfreiche Unterstützung.

Aktiv musst du natürlich selbst werden und Verantwortung übernehmen und nicht auf derer anderer hoffen.

Davon abgesehen bekommst du ohnehin mehr Kindesunterhalt vom Vater des Kindes, weil die "Pflegestufe" eures Kindes durch die veränderte Situation gestiegen ist.
Viel Glück und Erfolg für dein Kind!
 
  • #27
@#21: Ja, sorry, ich habe das jetzt weiter oben korrigiert. Der betreuende Elternteil leistet in der Tat nur Naturalunterhalt und muss kein Geld drauflegen, unabhängig vom Einkommen.
 
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  • #28
Danke für den Link, aber ich bekomme NICHT mehr Kindesunterhalt.
Die HB ist seit 6 Jahren bekannt und es hatte keine Auswirkungen auf den Kindesunterhalt. Und ich habe mich sehr wohl intensiv um die HB gekümmert, sonst hätte sie gar keine Klassen übersprungen.
Mußte mit diesem Anliegen sogar bis zum Schulrat und bekam dort Ablehnung für das Überspringen der Klassen und habe sehr dafür kämpfen müssen, daß es dann doch ging.
Mein Ex hat mich da nie unterstützt, für ihn gibt es sowas wie HB eben einfach nicht.

Diese Aburteilen ist unschön.
 
  • #29
@#27: Was #26 meinte war, dass wenn aufgrund der Hochbegabung besondere Ausgaben nötig werden (das wäre nachzuweisen), dass dann Dein Ex selbstverständlich im Bereich des Sonderbedarfs anteilig dazu beitragen müsste. Hochbegabung und die daraus folgenden Kosten sind nicht pauschal durch den Kindesunterhalt gedeckt.

Natürlich bedeutet das nicht, dass Du automatisch mehr Geld bekommst. Warum auch? Hattest Du dadurch bisher zusätzliche Kosten? Wohl kaum! Aber wenn konkrete, nachweisbare Kosten auftreten, die es ohne Hochbegabung nicht gäbe, dann würde ein guter Anwalt bestimmt leicht passend argumentieren können.

In Deinem speziellen Falle (den Du besser gleich in der Titelfrage erwähnt hättest), bin ich sogar Deiner Meinung, dass ein Internat vielleicht gut sein könnte. Inwiefern ein Internat höhere Aufwendungen verursacht als die klassische Betreuung müsste dann natürlich geklärt werden. Zusätzliche staatliche Förderungen würden natürlich auf den Mehrbedarf angerechnet.

Mein Rat wäre: Kümmere Dich erst einmal um die Möglichkeiten einer staatlichen Förderung, erkundige Dich dann ganz genau danach, welche Hochbegabtenförderungen es gibt ("es gibt nur ein Internat" ist kaum vorstellbar, bestimmt gibt es auch andere Alternativen der Förderung von Hochbegabten).
 
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  • #30
Entschuldige
Mehr Kindesunterhalt bekommst du auch erst dann, wenn sich die Sit deines Kindes geändert hat.

Schade, dass man hier keine Möglichkeit des privaten Austausches hat. Ansonsten würde ich dich persönlich kontaktieren und tel. relevante Fragen und Hilfefenster durchgehen. Leider reagiert die Schule deines Kindes anders als im Fall meiner Tochter. Lehrer und Rektor kamen auf mich zu...jedoch hatte auch ich einen langen und atmungsaktiven Weg hinter mir. Die Adressen hast du jetzt, oder? Du kannst auch direkt beim BM anrufen und nachfragen.
Viel Glück und Kraft
 
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