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  • #1

Kinder zahlen für ihre Eltern (BGH Urteil)

Hallo,

das Fürsorgeprinzip wurde erweitert. Es ist rechtens
Kosten für die Heimunterbringung älterer Menschen bei den leiblichen
Kindern zumindest anteilig bis zu einer Grenze der Belastbarkeit einzufordern.

Wer hat diese Erfahrung schon vor dem Beschluss durch das BGH gemacht ?
 
  • #2
Das ist doch nicht neu. Elternunterhalt gab es doch schon immer.

In dem aktuellen Urteil wurde klargestellt, dass Kinder selbst dann unterhaltspflichtig sind, wenn sie mit ihren Eltern gebrochen haben bzw. von denen enterbt wurden.



Meine Position: die Entscheidung fühlt sich erst mal ungerecht an. Aber: Die Unterhaltspflicht ergibt sich nun mal aus der Bedürftigkeit der Eltern. Das persönliche Verhältnis darf sie daher nicht benachteiligen. Ex-Ehepartner müssen sich auch Unterhalt gewähren, egal ob es fair in der Ehe zuging oder nicht.



Hätte der klagende Mann gewonnen, bestünde auch die Gefahr, dass Familien vor den Sozialbehörden einen Bruch inszenieren würden, um den Elternunterhalt zu umgehen.
 
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  • #3
Hallo

Ich (aus Ö.) habe diese Erfahrung zwar noch nicht gemacht und hoffe sehr, dass es nicht dazu kommt. Bei uns ist das nämlich genau in dem Bundesland, in dem ich wohne, auch der Fall, aber meine Mutter ist jetzt in ein anderes gezogen.

Was ich mal tun musste, ist für meine Mutter Entscheidungen zu treffen. Sie war mit einer psychischen Krankheit und von mir wurde vom Amt verlangt, da ich als Tochter zusändig sei, ihre Wohnung in Ordnung zu bringen. Da ich selbst alleinerziehende Mutter bin und kurz vor einer großen Prüfung stand, weigerte ich mich und da musste ich das in Auftrag geben.

Naja ich hoffe, diese Regelung trifft mich nicht mehr. Ich weiß nicht, ob dir meine Antwort etwas hilft, aber warum fragst du? Aus persönlichen Gründen oder rein aus Interesse?

Herzliche Grüße
 
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  • #4
FS im Prinzip kann es auch in die andere Richtung gehen! Wenn ein Mensch mit 40 einen schlimmen Unfall hat, dadurch pflegebedürftig wird, dabei nicht verheiratet ist und keine volljährige Kinder hat, dann müssen die Eltern aufkommen, wenn sie genug Geld haben aber keinen Kontakt zu ihrem Kind haben.

Das Urteil ist nicht nur und eigentlich auch nicht erweitert.

Es ist halt die Frage, wer soll denn das Geld aufbringen? Es kann nicht für alles der Steuerzahler zur Kasse gebeten werden.

Ein Mensch kann auch nie zu 100% enterbt werden.

Die Kinder haben ja auch die Möglichkeit die Pflege selber zu übernehmen. Oder ein günstigeres Heim zu suchen.
 
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  • #5
Ich glaube nicht, dass das neu ist. Hier ging es nur um einen speziellen Fall, wo der Kontakt zum Sohn vom Vater abgebrochen wurde, und der Sohn trotzdem zahlen muss.

w, 49
 
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  • #6
.... ich weiß von einem Fall, da hat der Vater die Mutter mit 3 kleinen Kinder sitzen lassen, sich weder gekümmert noch gezahlt noch besucht, noch gearbeitet, so dass er selbst versorgt war. Die Mutter hat gearbeitet um ihre Kinder hochzuziehen, alles in die Kinder gesteckt, damit diese eine gute Ausbildung hatten. Als die dann erwachsen waren, musste der Vater ins Pflegeheim: Die 3 Kinder wurden zur Kasse gebeten und mussten für ihren Vater aufkommen.

w
 
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  • #7
...die Alternative ist, dass der Steuerzahler für alles aufkommen muss.
Ob das dann "gerechter" wäre ist die Frage.
 
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  • #8
Das ist nicht ungerechter als Unterhalt an seine gesunde Exfrau zahlen zu müssen, denn die Eltern haben die Kinder in der Regel unterhalten, solange sie minderjährig waren. Trotzdem: Unterhalt an Volljährige zahlen zu müssen, egal in welcher Verbindung sie zum Zahlungspflichtigen stehen, ist tendenziell ungerecht. Wer erwachsen ist, hat Vorsorge zu treffen, ansonsten muss die Allgemeinheit im absolut unvermeidbaren Rahmen einspringen. Bestraft wird ja auch in diesen Fällen in der Regel der, der über die Steuer und andere Sozialabgaben schon reichlich abgibt und dessen Ausbildung sich für den Staat als gutes Geschäft erwiesen hat. Die Hausfrau und jeder andere, der es sich in der sozialen Hängematte bequem gemacht hat, wird ja nicht gezwungen, in gleichem Umfang zu zahlen und sei es durch Aufnahme eines Darlehens, was gerecht wäre.
 
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  • #9
Unterhalt an Volljährige zahlen zu müssen, egal in welcher Verbindung sie zum Zahlungspflichtigen stehen, ist tendenziell ungerecht. Wer erwachsen ist, hat Vorsorge zu treffen, ansonsten muss die Allgemeinheit im absolut unvermeidbaren Rahmen einspringen.

Nein, da bin ich ganz anderere Ansicht.
Warum soll denn bitte die Allgemeinheit einspringen? Was geht mich als Allgemeinheit der Vater eines anderen Menschen an?
Auch Väter werden gerechterweise verpflichtet für ihre Kinder zu zahlen, egal ob sie das wollen oder nicht und egal ob sie Kontakt zu dem Kind haben oder nicht. Auch hier übernimmt die Allgemeinheit nicht die Kosten für den Unterhalt. Das wäre ja noch schöner.
Es kann der Allgemeinheit völlig egal sein, wie das Verhältnis zwischen Eltern und Kinder ist oder war. Ich sehe nicht ein, warum WIR dann zahlen sollen, denn unser (der Allgemeinheit) Verhältnis zum Unterhaltsberechtigten existiert ja überhaupt nicht.
 
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  • #10
Das ist nicht ungerechter als Unterhalt an seine gesunde Exfrau zahlen zu müssen, denn die Eltern haben die Kinder in der Regel unterhalten, solange sie minderjährig waren.

Tja, aber die zu finanzierende(n) Exfrau/Kinder haben sich die Betroffenen aber ausgesucht. Die Kinder, die ihre abtrünnigen Eltern finanzieren müssen, allerdings nicht. So wie in meinem Fall. Mein Vater hat mein ganzes Leben nie auch nur einen Cent für mich aufgebracht, genausowenig wie Unterhalt im Sinne von Betreuung oder Zuwendung, da er der Meinung war Leine ziehen zu müssen als ich gerade auf der Welt war. Als es ums Thema Unterhalt ging, hat er sich seinen Lohn als Tierpfleger im Betrieb einer Freundin von ihm eben bar auszahlen lassen und war offiziell eben "nur gegen Kost und Logis" angestellt und sein Geld für seine junge LG ausgegeben. Mein ganzes Leben hat er mich abgelehnt ohne dass ich ihm je etwas getan hätte.
Nun - 25 Jahre später - ist er mit Demenz im Pflegeheim (natürlich pleite!) und ich darf mich wohl in einigen Jahren auf eine richtig dicke Rechnung seiner Pflegeversicherung freuen, da er körperlich noch kerngesund ist. :)
Danke lieber BGH. Solche Fälle wie meine sind garnicht sooo selten wie manche glauben möchten!
 
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  • #11
Dieser Vater hat den Kontakt abgebrochen, nachdem der Sohn schon volljährig war.
Das Gericht hat argumentiert, dass er deshalb seinen väterlichen Pflichten weitestgehend nachgekommen wäre.

Die Entscheidung hätte anders ausfallen können, wenn er diese väterlichen Pflichten (inkl. Unterhaltszahlung) schon vor der wirtschaftlichen Selbstständigkeit des Sohnes vernachlässigt hätte.

Zudem sollte man im Auge behalten, dass die Entscheidung nur für die 'Kinder' relevant ist, deren Verdienst deutlich über dem normalen Durchschnittseinkommen liegt.
Das wurde gestern ganz deutlich gesagt! Also darf man tief durchatmen.
 
  • #12
Es gibt da noch die Ausnahme, wenn der Vater der Unterhaltspflicht über einen längeren Zeitraum nicht nachgekommen ist. Deshalb wundert mich @5, da muß der Vater zumindest sporadisch gezahlt haben, sonst wäre das nicht möglich. Für einen Vater , der garnicht zahlt, müssen auch die Kinder nicht zahlen. Das war der einzige Grund, warum ich den Erzeuger meiner Kinder auf Unterhalt verklagt habe. Ich wollte das seine Zahlungsmoral gerichtlich festgestellt wird. Nur so kann ich meine Kinder vor späteren Unterhaltszahlungen schützen.
Deshalb @ 9 ich glaube nicht, dass Du zahlen mußt. w52
 
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  • #13
Das war doch immer so. Ein schwer pflegebedürftiger Mensch kostet zwischen vier bis zehntausend Euro pro Monat. Wer soll das übernehmen? Der Staat kann auch nicht alles zahlen.
 
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  • #14
Zudem sollte man im Auge behalten, dass die Entscheidung nur für die 'Kinder' relevant ist, deren Verdienst deutlich über dem normalen Durchschnittseinkommen liegt.
Das wurde gestern ganz deutlich gesagt! Also darf man tief durchatmen.

Das sind aber zwei verschiedene Sachverhalte. Das eine ist die Frage der Gerechtigkeit: Ist es also "gerecht" dass das Kind zahlt. Das andere ist die finanzielle Leistungsfähigkeit und die Frage wie stark man "das Kind" belasten darf.

Für mich als jemand, der von beiden Elternteilen in der Kindheit und Jugend misshandelt wurde (psychisch und physisch), stellen sich zwei Fragen:

1. Die Frage nach der Gerechtigkeit und
2. Die Frage nach der Nachweisbarkeit.

Zu 1. Wenn die Eltern einem bis zum Schulabschluss ein Dach über dem Kopf und irgendwie 3 Mahlzeiten am Tag gegeben haben und sonst nichts außer Schlägen, Strafen, Missachtung und Ausbeutung der eigenen Arbeitskraft, muss man dann dankbar sein für das, was man bekommen hat bzw. die Eltern dann später versorgen, auch wenn man den Kontakt mit Anfang 20 abgebrochen hat?
Zu 2.: Wie will man nachweisen, dass es so war wie es war? Wie kann man das vor Gericht beweisen?

m
 
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  • #15
Es geht ja grundsätzlich auch um die Frage "wer zahlt" und ist es der Allgemeinheit zuzumuten, für die Pflegeheimunterbringung zu zahlen, obwohl (zahlungsfähige) Kinder vorhanden sind.

Den Fall, dass Kinder sich ihrer Verantwortung entziehen, obwohl sie immer bestmöglich gefördert wurden, lasse ich ´mal außen vor. Es geht ja eher um den entgegengesetzten Fall, dass vernachlässigte und misshandelte Kinder sich gegen die Inanspruchnahme durch den Staat wehren und wie die Allgemeinheit das einschätzt.

Dazu meine zugegeben etwas krasse These: Ich als "Kind" suche das Pflegeheim für meine Eltern nicht aus und gebe sie nicht dorthin. Sie haben sich nicht um mich gekümmert, ich kümmere mich nicht um sie. Meinetwegen können sie bleiben wo der Pfeffer wächst. Die "Allgemeinheit" steckt sie in ein Pflegeheim aus humanitären Beweggründen, weil wir eine soziale Gesellschaft sind und jeden versorgt wissen möchten.
Warum soll ich dafür bezahlen, dass die Allgemeinheit meint, meine Eltern versorgen zu müssen?
Als ich den Staat um BaFöG gebeten habe, hat er gesagt: wende dich an deine Eltern, die haben genug Einkommen. Die haben mir aber nichts gegeben. Da hat der Staat gesagt: Dann musst du deine Ansprüche zivilrechtlich gegen deine Eltern durchsetzen. Auf Deutsch: Lass uns als Staat in Ruhe, sie zu wie du zurechtkommst.
Heute, wo ich ohne Unterstützung des Staates und ohne Unterstützung der Eltern mir etwas aufgebaut habe, kommt absehbar der Staat auf mich zu und verlangt Unterstützung für die Eltern, weil er diese Leute versorgen möchte, mit denen ich seit über 20 Jahren nichts mehr am Hut habe.

Die Diskrepanz ist halt: Eltern konnten früher (70er, 80er Jahre) machen was sie wollten, hat keinen interessiert, und heute werden auf einmal familiäre, moralische Aspekte entdeckt, wenn es darum geht, Kosten zu sparen.

m
 
  • #16
Was mich bei diesem BGH-Urteil wundert: der Vater hat doch den Sohn auch enterbt. Wieso muss der Erbe nicht aus dem geerbten Vermögen zahlen? Dann ist die Solidargemeinschaft auch außen vor.
Für mich wäre es gerechter, wenn der/ die Erbe/Erbin zahlen müsste. Aber irgendwer erbt das Haus/Vermögen, und der Sohn soll zahlen. Finde ich ungerecht.
 
  • #17
Es geht ja eher um den entgegengesetzten Fall, dass vernachlässigte und misshandelte Kinder sich gegen die Inanspruchnahme durch den Staat wehren und wie die Allgemeinheit das einschätzt.

Ähem- nee. Es geht um einen Vater der bis zur Volljährigkeit seines Sohnes allen Verpflichtungen nachgekommen ist, erst danach den Bruch gemacht hat.

Im übrigen ist die ganze Problematik deshalb entstanden weil sich die Legislative bis Heute Drumherum drückt diesen Fall Gesetzlich zu Regeln. Man überlässt es den Gerichten die Familienbindung zu definieren.

Nach dem Urteil nun dürften Kinder für die nie Unterhalt bezahlt wurde wie #5 und #9 aus der Nummer rauskommen. Da zahlt nun der Staat (zur Erinnerung, das ist kein anonymer Big Brother sondern WIR alle zusammen) zweimal: den Kindesunterhalt plus die Pflege der Eltern.

Generell ist es schon richtig dass erstmal die Familie zu zahlen hat, deshalb habe ich so vorgesorgt dass im Pflegefall meine Kinder ungeschoren davonkommen. DAS finde ich sollte die Lehre aus diesem Urteil sein. Kann sein dass Sie dann nicht mehr allzuviel Erben können aber das ist auch unwichtig.

Jeder der erstmal nach den Staat schreit muss dann aber auch bereit sein das Ganze bei anderen mitzufinanzieren, ergo noch mehr Steuern zu zahlen.
 
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  • #18
.... ich weiß von einem Fall, da hat der Vater die Mutter mit 3 kleinen Kinder sitzen lassen, sich weder gekümmert noch gezahlt noch besucht, noch gearbeitet, so dass er selbst versorgt war. Die Mutter hat gearbeitet um ihre Kinder hochzuziehen, alles in die Kinder gesteckt, damit diese eine gute Ausbildung hatten. Als die dann erwachsen waren, musste der Vater ins Pflegeheim: Die 3 Kinder wurden zur Kasse gebeten und mussten für ihren Vater aufkommen. w

Und genau für diesen Fall bietet das BGH-Urteil eine Rechtsgrundlage, sich zu wehren. Man muss es natürlich tun, d.h. den Klageweg beschreiten, damit gerichtlich festgestellt wird, dass wegen der Verfehlungen kein Unetrhaltsanspruch besteht. Die Sozialbehörden versuchen erstmal, sich aus der Zahlungspflicht zu befreien - verständlich, denn das sind die Steuergelder und warum sollen diese aufgewendet werden, wenn es nicht erforderlich ist.
Im oben geschilderten Fall hat der Vater die Kinder verlassen, als sie noch bedürftig waren - damit KANN er seinen Unterhaltsanspruch verlieren. Im Falle des BGH-Urteils ist es erst nach der Volljährigkeit zu einem Bruch zwischen Vater und Sohn gekommen. Der Vater ist seinen Aufgaben als Elternteil in der Kindheit und Jugend vollumfänglich nachgekommen und daraus leitet sich sein Unterhaltsanspruch gegen den Sohn ab.

Mein Vater hat mich durch die gesamte Kindheit schwer misshandelt, aber er ist seinen Unterhaltspflichen nachgekommen und hat eine hochkarätige Ausbildung unterstützt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich trotzdem ihm gegenüber unterhaltspflichtig bin - es gibt entsprechende Urteile, egal ob man das gerecht findet oder nicht.

Ich denke, über das Erbe braucht man hier nicht spekulieren - es gibt kein Vermögen, sonst gäbe es keinen Unterhaltsbedarf für den Vater. Die Enterbung fand als symbolischer Akt statt oder als es noch was zu erben gab.
 
  • #19
Warum soll ich dafür bezahlen, dass die Allgemeinheit meint, meine Eltern versorgen zu müssen?
Als ich den Staat um BaFöG gebeten habe, hat er gesagt: wende dich an deine Eltern, die haben genug Einkommen. Die haben mir aber nichts gegeben. Da hat der Staat gesagt: Dann musst du deine Ansprüche zivilrechtlich gegen deine Eltern durchsetzen. Auf Deutsch: Lass uns als Staat in Ruhe, sie zu wie du zurechtkommst.

m


Im Grunde entscheidet der "Staat" ganz genau so, wie damals, es ist exakt die selbe Situation:

Wenn du vom "Staat" die Versorgung deines Vaters verlangst, sagt dieser, ganz genau so, wie damals:

Jetzt bist du verantwortlich für deinen Vater, denn du hast genug Einkommen! Auch dein Vater könnte "zivilrechtlich" seine Ansprüche einklagen, ebenfalls so, wie du damals.
Auf Deutsch: Lass uns als Staat in Ruhe, du hast einen gut situierten Sohn, sieh zu, wie du zurecht kommst...

Die Diskrepanz ist halt: Eltern konnten früher (70er, 80er Jahre) machen was sie wollten, hat keinen interessiert, und heute werden auf einmal familiäre, moralische Aspekte entdeckt, wenn es darum geht, Kosten zu sparen.

Das ist nicht so!
Auch damals konnten Studenten gegen ihre Eltern klagen, wenn ihnen ein Unterhalt zu stand - und haben Recht bekommen!
 
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  • #20
Was mich bei diesem BGH-Urteil wundert: der Vater hat doch den Sohn auch enterbt. Wieso muss der Erbe nicht aus dem geerbten Vermögen zahlen? Dann ist die Solidargemeinschaft auch außen vor.
Für mich wäre es gerechter, wenn der/ die Erbe/Erbin zahlen müsste. Aber irgendwer erbt das Haus/Vermögen, und der Sohn soll zahlen. Finde ich ungerecht.

Erben tut man erst, wenn jemand verstorben ist! Wenn jemand nur Schulden zu vererben hat, dann kann man das Erbe auch ablehnen.

Der Vater konnte nichts mehr vererben, denn er musste von seinem Vermögen sein Heim bezahlen, als das Geld alle wahr, musste der Sohn einspringen und natürlich auch die möglichen anderen Kinder, die der Vater noch hat.

Im Prinzip können die Kinder ja entscheiden, wo und wie der unerwünschte Elternteil versorgt wird, ob sie das selber machen oder ein Heim.

Hier hat ja ein Mann etwas von seiner Lebensgeschichte erzählt. Die Eltern haben das Notdürftigste für ihn gemacht, bis er Volljährig war. Dass er privat, das BaFöG Geld bei seinen Eltern einklagen müsste und nicht der Staat das für ihn bei seinen Eltern gemacht hat, ist nicht verwerflich. Genau das erwartet jetzt der Staat von ihm, er muss dafür sorgen, dass seine Eltern eine Mindestversorgung haben. Er kann sie gerne selber übernehmen und wenn er dann seine Eltern auch psychisch und physisch misshandelt, dann ist das so. Diese Tatsache wird erst ein Problem, wenn ihm jemand das nachweisen kann.

Man kann nur aus dieser Pflicht herauskommen, wenn die Eltern wirklich massiv ihre Pflicht vernachlässigt haben! Wenn sie das Kind z.B. zur Adoption freigegeben haben. Bewiesene Misshandlungen u.s.w.

Jetzt mit dem Zeigefinger zukommen und zusagen; aber aber der hat und ich nicht... warum soll ich bla bla bla... das geht nicht.

Ich kann es schon verstehen, wenn die betroffenen Menschen, diese Tatsache wieder als einen neuen Schlag in Gesicht empfinden! Aber wie soll man bitte es anders regeln, wenn Eltern und Kinder sich zerstreiten. Die Eltern von den betroffenen Kindern haben vielleicht ihre Pflicht nicht optimal erfüllt aber wenn sie das Kind nicht umgebracht haben, es bis zur Volljährigkeit durchgebracht haben, dann haben sie ihre Pflicht theoretisch erfüllt. Genau das selbe erwartet dann der Staat von den Kindern: Sie sollen ihre Eltern versorgen, wenn sie es selber nicht mehr können, bis sie an Altersschwäche sterben (ein Mord ob aus versehen oder mit absucht, wird auch hier sicher nicht toleriert).
 
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  • #21
Was mich bei diesem BGH-Urteil wundert: der Vater hat doch den Sohn auch enterbt. Wieso muss der Erbe nicht aus dem geerbten Vermögen zahlen? Dann ist die Solidargemeinschaft auch außen vor.
Für mich wäre es gerechter, wenn der/ die Erbe/Erbin zahlen müsste. Aber irgendwer erbt das Haus/Vermögen, und der Sohn soll zahlen. Finde ich ungerecht.

Von welchem Erbe denn? Ein Erbe entsteht doch erst beim Tod des Erblassers, der Vater lebt aber doch noch. Es gibt also noch keinen Erbe und wird es wohl auch nicht geben, denn bevor der Sohn für seinen Vater zahlen muss, muss erstmal der Vater selbst für seine Unterbringung sorgen. Erst wenn das Vermögen aufgebraucht ist, muss doch der Sohn einspringen.

Übrigens kann der Vater auch den Sohn nicht komplett enterben. Er würde immer noch seinen Pflichtteil bekommen. Also hätte der Sohn ja auch vom Vater profitiert, wenn dieser kein Pflegefall geworden wäre. Somit muss er eben auch für ihn sorgen.
 
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  • #22
Sie haben sich nicht um mich gekümmert, ich kümmere mich nicht um sie. Meinetwegen können sie bleiben wo der Pfeffer wächst.
Das heißt, sie haben dich als 5jähriges Kind ins Kinderheim gesteckt? Sie haben dich geprügelt und halb verhungern lassen? Sie haben gesoffen, während du die Hausarbeit gemacht hast?
Ja, dann hast du recht, dann kann es dir egal sein, was mit ihnen geschieht. Dann wirst du auch nicht zur Zahlung herangezogen werden.
Wenn du aber eine einigermaßen normale Kindheit hattest (du wurdest satt und hattest etwas zum Anziehen, du bist auf eine Schule gegangen und hast nicht auf der Straße gelebt), dann haben deine Eltern für DICH gesorgt und nun musst du für SIE sorgen.
Wenn du mit 18 ausgezogen bist und dich mit ihnen zerstritten hast, dann ist das egal, denn sie haben dich 18 Jahre lang versorgt.
Die "Allgemeinheit" steckt sie in ein Pflegeheim aus humanitären Beweggründen, weil wir eine soziale Gesellschaft sind und jeden versorgt wissen möchten.
Warum soll ich dafür bezahlen, dass die Allgemeinheit meint, meine Eltern versorgen zu müssen?
Weil wir in einem Staat leben, in dem man Menschen nicht auf die Straße jagt, wenn sie nicht mehr für sich sorgen können. Wenn du das möchtest, dann zieh doch bitte mit deinen Eltern in ein anderes Land, wo man alte Menschen in den Wald bringt, damit sie dort sterben können.
Ich kenne allerdings kein Land, vielleicht findest du es.
Warum soll sich aber die Allgemeinheit um DEINE Eltern kümmern? Wenn du nicht möchtest, dass sie in einem Pflegeheim Geld kosten, dann kannst du sie auch selbst versorgen. Das war früher die Pflicht der Kinder.
Als ich den Staat um BaFöG gebeten habe, hat er gesagt: wende dich an deine Eltern, die haben genug Einkommen. Die haben mir aber nichts gegeben. Da hat der Staat gesagt: Dann musst du deine Ansprüche zivilrechtlich gegen deine Eltern durchsetzen. Auf Deutsch: Lass uns als Staat in Ruhe, sie zu wie du zurechtkommst.
Eben. Da war es auch die Sache deiner Eltern. Wenn du dich nicht darum gekümmert hast und das Geld nicht eingeklagt hast, dann ist das nur DEIN Problem und nicht das Problem des Staates.
Und nun ist es eben das Recht deiner Eltern, den Unterhalt von DIR einzuklagen. Wenn sie es machen, dann sind sie eben nicht so blöd wie du. Aber den Staat geht das nichts an.
Heute, wo ich ohne Unterstützung des Staates und ohne Unterstützung der Eltern mir etwas aufgebaut habe, kommt absehbar der Staat auf mich zu und verlangt Unterstützung für die Eltern, weil er diese Leute versorgen möchte, mit denen ich seit über 20 Jahren nichts mehr am Hut habe.
Ja, mit Recht. Er "möchte" diese Leute nicht versorgen, er "muss" sie versorgen, wenn sie es selbst nicht mehr machen können. Du hattest ja auch das Recht auf Unterhalt. Wenn du ihn nicht eingeklagt hast, ist das nicht das Problem des Staates.
 
  • #23
Von welchem Erbe denn? Ein Erbe entsteht doch erst beim Tod des Erblassers, der Vater lebt aber doch noch. ...
Nein, der Vater ist gestorben.
Und es war durchaus ein Erbe vorhanden! Die Freundin des Vaters hat geerbt, als Freundin ist sie rechtlich wohl nicht unterhaltspflichtig. Und der Sohn wurde bis auf den "strengsten Pflichtteil enterbt.
Außerdem hat der Sohn mehrere Versuche gestartet, Kontakt zum Vater aufzunehmen.
Komisches Gesetz, merkwürdiges Urteil.
 
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  • #24
Als ich den Staat um BaFöG gebeten habe, hat er gesagt: wende dich an deine Eltern, die haben genug Einkommen. Die haben mir aber nichts gegeben. Da hat der Staat gesagt: Dann musst du deine Ansprüche zivilrechtlich gegen deine Eltern durchsetzen. Auf Deutsch: Lass uns als Staat in Ruhe, sie zu wie du zurechtkommst. m

Das stimmt so nicht. Wenn Du den Klageweg beschritten hättest, hätte es ein Urteil zulasten Deiner Eltern gegeben. Sie hätten Unterhalt für Dich während des Studiums zahlen müssen. Das habe ich im Bekanntenkreis einige Male mitbekommen.
Du hast darauf verzichtet den unbequemen Weg zu gehen. Daraus kannst Du nicht das Recht ableiten, dass das Sozialamt sich nun genauso verhalten. Das würde die Rechtsmittel nutzen und den Unterhalt für die Eltern bei Dir einklagen. Dass Du es nicht getan hast, geht den Steuerzahler rein garnichts an. Der muss dafür nicht zahlen.

Kinder, die zur Adoption freigegeben wurden, müssen für ihre leiblichen Eltern keinen Unterhalt zahlen, weil kein Verwandtschaftsverhältnis mehr besteht, sie sind aber ihren Adoptiveltern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet.
 
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  • #25
Nein, der Vater ist gestorben.
Und es war durchaus ein Erbe vorhanden! Die Freundin des Vaters hat geerbt, als Freundin ist sie rechtlich wohl nicht unterhaltspflichtig. Und der Sohn wurde bis auf den "strengsten Pflichtteil enterbt.
Außerdem hat der Sohn mehrere Versuche gestartet, Kontakt zum Vater aufzunehmen.
Komisches Gesetz, merkwürdiges Urteil.

Steh ich am Schlauch? Es ging doch um Unterhalt. Ein Toder braucht doch keinen Unterhalt mehr.
Ich hab das Urteil in der Presse auch gelesen, aber habe das anders in Erinnerung.
Außerdem: Er hat geerbt, egal ob Pflichtteil oder nicht. Sollte er Unterhalt nachzahlen, dann doch sicher aus dem Geld des Pflichtteiles.
Kein merkwürdiges Gesetz
 
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  • #26
Mein Vater hat mich durch die gesamte Kindheit schwer misshandelt, aber er ist seinen Unterhaltspflichen nachgekommen und hat eine hochkarätige Ausbildung unterstützt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich trotzdem ihm gegenüber unterhaltspflichtig bin - es gibt entsprechende Urteile, egal ob man das gerecht findet oder nicht.

Ich bewundere diese Einsicht!

Ich denke, das Urteil was das gefällt wurde ist vom Grundsatz gerecht und richtig, Menschlich ist es nicht schön und vielleicht auch grausam. Aber das ist vieles im Leben. Darum sollten sich viele Menschen diesbezüglich rechtzeitig absichern und sich auch darüber informieren.
 
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  • #27
Bzgl. Ausbildungsunterhalt einklagen oder nicht schrieb

Eben. Da war es auch die Sache deiner Eltern. Wenn du dich nicht darum gekümmert hast und das Geld nicht eingeklagt hast, dann ist das nur DEIN Problem und nicht das Problem des Staates.
Und nun ist es eben das Recht deiner Eltern, den Unterhalt von DIR einzuklagen. Wenn sie es machen, dann sind sie eben nicht so blöd wie du. Aber den Staat geht das nichts an.

Das stimmt so nicht. Nicht die Eltern müssen den Unterhalt einklagen, sondern das Sozialamt (der Staat) macht das. Ein kleiner aber feiner Unterschied: während der junge Mensch auf sich allein gestellt seinen Anspruch auf Unterhalt während der Ausbildung durchsetzen muss, springt im umgekehrten Fall der Staat den Eltern zur Seite und setzt den Anspruch für die Eltern durch.

Gleichbehandlung bestünde erst, wenn das BaFöG-Amt Unterhaltsvorschuss gewähren und die Eltern in Regress nehmen würde, wie es ja beim Pflegeheim der Fall ist.

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  • #28
Steh ich am Schlauch? Es ging doch um Unterhalt. Ein Toder braucht doch keinen Unterhalt mehr.
Ich hab das Urteil in der Presse auch gelesen, aber habe das anders in Erinnerung.
Außerdem: Er hat geerbt, egal ob Pflichtteil oder nicht. Sollte er Unterhalt nachzahlen, dann doch sicher aus dem Geld des Pflichtteiles.
Kein merkwürdiges Gesetz

Der Vater war gestorben und war vorher im Pflegeheim. Die Kosten des Pflegeheims werden beim Sohn eingetrieben, selbstverständlich auch nachdem der Vater schon tot war.
Geerbt hat der Sohn natürlich gar nichts, weil kein Vermögen da war und wenn, dann wäre es für die Kosten des Pflegeheims aufgebraucht worden. Das mit dem Enterben war eine symbolische Sache und zeigte, wie zerrüttet das Verhältnis war.

In der Presse war das Urteil unter dem Titel "Kinder müssen auch für Rabeneltern Unterhalt zahlen".
Der Richter argumentierte, der Kontaktabbruch von Seiten des Vaters sei zwar eine "Verfehlung" aber keine "schwere Verfehlung", wenn er seinen Elternpflichten bis zur Volljährigkeit nachgekommen sei. Das halte ich für ein Fehlurteil, weil Kinder Anspruch auf Unterhalt bis zur Beendigung ihrer Ausbildung haben, d.h. die Elternpflichten beinhalten auch die Finanzierung der Ausbildung. Und wirtschaftlich betrachtet ist die Ausbildung des Kindes ja genau die Voraussetzung dafür, dass das Kind später den Elternunterhalt aufbringen kann.

m, 41
 
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  • #29
@27 - komisch, Scharen von jungen Erwachsenen konnten sich früher ihr Studium oder ihre Ausbildung selbst finanzieren, ohne von den Eltern noch planmäßig von Gesetz wegen bis zum 27. Lebensjahr subventioniert zu werden. Ich habe mit 16 eine Ausbildung begonnen und ab da Kostgeld zuhause bezahlt. Mein Auto, Führerschein, meine spätere Wohnung, Möbel - alle habe ich von meinem Lehrlingsgehalt zusammen gespart (und das war sicherlich nicht üppig) und gezahlt. Mit 20 bin ich ausgezogen und seitdem stehe ich auf eigenen, finanziellen Füssen. Diese "das steht mit zu"-Mentalität ist einfach zum Kotzen. Dieser Vater hat bis zum 18. bezahlt, also hat er seine Pflichten doch erfüllt. Junge Erwachsene müssen lernen, ihren Hintern hoch zu bekommen und nicht nur auf den Geldbeutel der Eltern zu schielen.
 
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  • #30
Gleichbehandlung bestünde erst, wenn das BaFöG-Amt Unterhaltsvorschuss gewähren und die Eltern in Regress nehmen würde, wie es ja beim Pflegeheim der Fall ist.

Also hier schwingt so viel persönliche Enttäuschung und Verletzung mit!

Wenn ein Mensch ins Pflegeheim kommt, dann ist da nicht mehr viel mit Zurechnungsfähigeit da (sonst würde man ja auch nicht in einem Heim leben müssen).

Du kannst gerne hier Deine Ungerechtigkeit betonen und versuchen Dich zu weigern aber was haben andere Menschen mit Deinen Eltern zu tun, warum müssen andere dafür bezahlen. Deine Eltern haben Dich groß bekommen, vielleicht nicht optimal aber sie haben Dich nicht mit drei Jahren ausgesetzt, sie haben Dich nicht totgeschlagen UND genau da ist der Unterschied.

Man kann seinen Eltern keine schlechte oder lieblose Erziehung vorwerfen. Deine Eltern können Dir auch nicht vorwerfen, wenn Du sie in das billigste und schlimmste Heim steckst.

Du musst für Dich den Unterschied begreifen. Das Urteil was die Tage gefallen ist, ist schon so okay.

Wenn Du diese Zahlungen an Deine Eltern später vermeiden möchtest, dann darfst Du nicht so viel verdienen.

Wenn Du aber genug Geld hast, dann hast Du diesen Zustand auch indirekt Deinen Eltern zu verdanken. Du bist nur wegen ihnen auf dieser Welt und sie haben Dich in den ersten Lebensjahren versorgt. Und genau das wird von Dir auch erwartet. Du sollst die letzten Lebensjahren für Deine Eltern sorgen, es wird Dir aber nicht vorgeschrieben, dass es eine gute besonders liebevolle Versorgung sein muss.
 
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