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Gast
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- #31
"Kinder müssen auch für Rabeneltern Unterhalt zahlen".
Ja, genauso wie Eltern auch ihre Kinder bis zum 18 Lebensjahr bzw. bis zum Ende der Ausbildung versorgen müssen. Selbst dann, wenn sie ungehorsam, frech, respektlos oder lieblos sind ihren Eltern gegenüber, wenn sie kriminell werden, wenn sie als Jugendliche von zuhause abhauen, weil sie auf die Alten "keinen Bock" mehr haben, usw.
Trotzdem bleiben die Eltern verantwortlich für den Unterhalt ihrer Kinder, und das ist auch richtig so.
Was kann die Allgemeinheit dafür, dass Eltern und Kinder sich streiten, warum sollen andere Menschen (Steuerzahler) dann die Pflicht und Verantwortung der Eltern übernehmen?
Und genauso ist es korrekt, dass irgendwann die erwachsenen Kinder ihren Eltern, wenn diese alt und pflegebedürftig werden sollten, diesen Unterhalt nun in die andere Richtung wieder zurück geben müssen. Auch da können doch nicht andere (Steuerzahler) dafür verantwortlich gemacht werden, nur weil diejenigen die eigentlich füreinander verantwortlich wären sich zerstritten haben.
Natürlich ist man innerhalb der Familie verantwortlich füreinander, erst wenn es keine Familie mehr gibt kann man Unterstützung von Personen außerhalb der eigenen Familie (also Steuerzahler) erwarten.
Als der Sohn noch Kind war ist der Vater u.a. dafür arbeiten gegangen, damit der Sohn Essen, Kleidung, ein Dach über dem Kopf hat. Nun ist es eben andersrum und der Vater im Alter das bedürftige Familienmitglied.