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  • #1

Kinds-Unterhaltszahlungen gehen direkt an das volljährige Kind!

So lange, bis die erste Ausbildung beendet ist, heißt es! In Bargeld zu zahlen haben ja "angeblich" beide Elternteile, nimmt man mal an, dass "Kind" studiert und wohnt alleine. Jedes normale (also noch zusammen wohnende) Elternpaar kann verlangen, dass das "Kind" dann beispielsweise selbst für seinen Lebensunterhalt durch Ferien/Nebenjobs sorgt und kann/will, je nach finanzieller Lage oder Lust, das "Kind" finanziell unterstützen. Muss es aber nicht - kein Rechtsanspruch! Hingegen jedes getrennt lebende Elternteil ist als Unterhaltspflichtiger auch dann noch verpflichtet, diesen Unterhalt zu zahlen, bis die erste Ausbildung beendet ist. Da muss doch ein Denkfehler vorliegen! Ist das gerecht? Ist das wirklich so?
 
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  • #2
Das stimmt so nicht. Auch wenn die Eltern nicht geschieden/getrennt sind, sind sie bis zum Ende der ersten Ausbildung unterhaltspflichtig. Das ist ja auch der Grund, warum viele Studenten kein BAFÖG bekommen...das Einkommen der Eltern wird für diese Leistung zugrunde gelegt. Zahlen müssen dann die Eltern.
 
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  • #3
@1: Aber die "normalen" Eltern können doch nicht gerichtlich verpflichtet werden zu zahlen, wenn sie nicht wollen. Sicher, der Student erhält kein Bafög. Doch viele Studenten arbeiten dann, um sich ihren Lebensunterhalt zu verdienen.
Beim Kindsunterhalt besteht jedoch ein Rechtsanspruch und Unterhaltspflicht - dann auch als Barzahler von Seiten der Mutter. Oder?
 
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  • #4
Doch, Eltern können gerichtlich verpflichet werden, bis zu ihrem Selbstbehalt Unterhalt an das studierende Kind zu zahlen, nämlich dann, wenn das Kind seinen Unterhalt einklagt.
Ein Student soll in erster Linie studieren, nebenbei jobben sollte nur die Notlösung sein, wenn die Eltern nicht ausreichen das "Kind" unterstützen können.
 
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  • #5
@3: Doch mal ehrlich - welches Kind macht das? Seine Eltern verklagen!

Bitte nicht falsch verstehen, bin selbst Mutter und mache mir so meine Gedanken bzw. wir haben dies im Bekanntenkreis mal andiskutiert. Auch dahingehend, dass wenn man als Mann nun Unterhalt zahlt - das Kind volljährig wird, die Mutter nicht genug verdient, jedoch aufgrund des Auszugs keinen Naturalunterhalt mehr leistet und dann aufgrund des (angeblich so geringen) Verdienstes somit auch keinen Barunterhalt zahlen müsste. Dann hätte die Mutter ja echt etwas gewonnen - mal davon abgesehen, dass der vom Ex zu zahlende Kinds-Unterhalt nicht mehr in ihre Haushaltskasse fliesst!

Zur Info, das wäre bei mir finanziell leider nicht so - ich müsste aufgrund meines Einkommens ebenfalls Barunterhalt an mein Kind zahlen!

Die Meinungen hierzu oder auch Rechtsgrundlagen interessieren mich einfach - und ich denke, viele andere auch. Denn viele unterhaltspflichtige Männer wissen noch nicht mal, dass der Kindsunterhalt ab dem 18. direkt ans Kind gezahlt wird.
 
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  • #6
Natürlich verklagt kein Kind seine Eltern gern, aber kommt vor. Nur die meisten Eltern zahlen freiwillig und müssen nicht auf Zahlung erst verklagt werden. Rechtlich gesehen gibt es keinerlei Unterschied zwischen verheirateten und geschiedenen Eltern, bloß bei geschiedenen Eltern wird automatisch schon mal der Unterhaltsanspruch ausgerechnet...
 
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  • #7
@4: Was hätte die Mutter denn gewonnen...? Wenn sie eh kein Geld hat? Das Geld gehört doch dem Kind, nicht der Mutter!
Was wäre denn die Alternative? Sollte das Kind deswegen etwa nicht studieren? Nein. Da muß man die Hinternbacken ein bißchen zusammenkneifen und da durch. Die Studenten können unter bestimmten Bedingungen auch ein elternunabhängiges Bafög beantragen oder sich an gemeinnützige Stiftungen wenden. Dort gibt es Stipendien, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
 
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  • #8
@6: sie hätte gewonnen, dass sie den Naturalunterhalt/Betreuungsunterhalt nicht mehr zahlen bzw. leisten muss, aber auch keinen Barunterhalt zahlen muss!

In vielen Fällen wird sie natürlich jammern, selbst wenn allen Beteiligten klar ist, dass das Geld ja doch dem Kind zusteht (grins...) dass es ab diesem Zeitpunkt eben nicht mehr in ihre Haushaltskasse fließt, oder?

Und der einzige, der auf lange Zeit zahlen muss ist, wie so oft, der Vater!

Das Ganze hat nichts damit zu tun, ob das Kind studieren soll oder nicht! Mir geht es darum, dass bei getrennten Eltern von vornherein auf Jahre (manchmal Jahrzehnte!) festgelegt wird, dass der Vater zu zahlen hat! Punkt, Aus Basta -weil Gesetz.

Anders herum betrachtet: Also müsste jeder Vater seinem Kind doch raten, verlass die Schule nach der 10. Klasse und mach eine Ausbildung. Denn dann wäre er danach von den Zahlungen entbunden, selbst wenn das Kind danach noch studieren möchte.

Wenn das Kind oder die Mutter den Mann aber richtig schädigen wollen, vereinbaren beide, dass das Kind bis zum bitteren Ende studiert - ist ja heute keine Seltenheit mehr!

Ich weiß, meine Thesen provozieren auch. Hat sich denn da noch niemand Gedanken darüber gemacht? Oder nehmt ihr das alle einfach immer so hin?
 
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  • #9
Wo ist eigentlich dein Problem????

Kinder brauchen eine Ausbildung, je besser, um so besser, leider dauert es eben länger als bis 18 und beide Expartner müssen löhnen, jeder nach seinen Möglichkeiten. Und in der Regel leisten auch beide, so gut sie es können. Väter, die vorher nur ungerne gezahlt haben, zahlen jetzt wieder ungerne. Mütter leisten meistens trotz knapperer Kassen freiwillig bis an ihre Leistungsgrenzen.

Mich nervt dieses Frontenaufbauen dermaßen. Es geht doch nicht darum, der Mutter eins auszuwischen, indem man dem Jugendlichen eine mäßige bis schwache Ausbildung empfiehlt und hinterher das Portemonnaie dichtmacht. Wer das als Vater und Expartner nötig hat, sollte sich mal beraten lassen, der hat ernste Probleme.

Natürlich ist es für viele Mütter eine Riesenumstellung. Zunächst sind sie Unterhaltsempfänger z.B. für drei Kinder (meine persönliche Situation), haben ihren Wohnraum, Auto, alles auf einen Vierpersonenhaushalt ausgerichtet mit dementsprechenden laufenden Kosten. Nach und nach bricht dann ein Teil der Einnahmen weg, die ganz klar auch auf Wohnraum und Nebenkosten entfielen. Zieht ein Kind aus, kann ich aber nicht mal eben ein Zimmer aus dem Haus schneiden. Vermieten ist auf dem Land so einfach auch nicht. Da muss ich als Mutter schon früh drüber nachdenken und gut vorbereitet sein. Dafür gewinne ich mit dem Heranwachsen der Kinder doch Zeit, um auch mehr zu arbeiten und mehr zu verdienen. Wo ist also das Problem?

Ich halte es übrigens für ein Gerücht, dass der Unterhalt für 18jährige automatisch direkt an sie gezahlt wird, wenn sie noch im Haushalt des anderen Elternteils leben. Mir hatte die Rechtsanwältin vor vielen Jahren das Unterhaltsrecht so erklärt, dass in unserem Fall der Vater den Barunterhalt zahlt und ich die Betreuungsarbeit leiste, die gleichwertig anzusehen ist.
 
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  • #10
@8: Ich habe garkein Problem - wie du ja richtig erkannt hast. Ich möchte dies nur mal zur Diskussion stellen, weil ich denke, das Prozedere ist vielen nicht bewusst! Und habe schon deshalb kein Problem damit, weil ich sowieso später mal zahlen muss - bin nämlich Vollzeit beschäftig und lebe nunmal nicht vom Geld des Ex und Vaters.

Wenn ich jedoch auf deinen Fall eingehe: Bei einem 18jährigen hast du nicht mehr den gleichen Aufwand an Betreuungsarbeit vgl. einem Klein- oder Grundschulkind - die Barzahlungen des Vaters bleiben bzw. werden u.U. jedoch noch erhöht! Wo liegt da die Gerechtigkeit bzw. wo soll das dann noch als gleichwertig anzusehen sein?!?
 
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  • #11
Wieso gehst Du überhaupt davon aus, daß die Mütter kein Geld haben? Ich sehe das nicht als Naturgesetz an. Sie wird ja wohl arbeiten gehen, dann kann sie ihren Sohn (auch) unterstützen. Aus welcher Welt kommst Du? Seit wann zahlen denn immer die Männer...? Sorry, kann ich nicht nachvollziehen.
Constanze
 
  • #12
@7: Worauf genau willst du eigentlich hinaus?

Es ist doch vollkommen egal ob die Eltern geschieden sind oder nicht, der Anspruch des Kindes ist in beiden Fällen der gleiche und auch bei geschiedenen Eltern müsste das Kind seinen Anspruch einklagen wenn ein Elternteil nicht zahlen will.
Da haben es geschiedene Eltern weder besser noch schlechter als andere Eltern.

Ein Vater müsste außerdem nicht seinem Kind anraten die Schule möglichst früh zu verlassen um dann eine Ausbildung zu machen, es soll auch Väter geben denen es wichtig ist das ein Kind eine gute Ausbildung bekommt. Hier spielt es erneut absolut keine Rolle ob die Eltern geschieden sind, ein Vater der das Geld für die Ausbildung seines Kindes sparen will wird ihm dann vll. anraten schnellst möglich eine Ausbildung zu machen und ein Vater dem die Ausbildung wichtig ist wird diesem eben was anderes raten.
 
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  • #13
siri
#8 du wirfst Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt durcheinander. Mütter bekommen Betreuungsunterhalt unter normalen Umständen maximal bis zum 12 Lebensjahr eines Kindes. Der Kindesunterhalt erhöht sich, weil ältere Kinder größere Ansprüche als kleinere haben. Wenn du versuchst, einen 16-jährigen mit einem Ausflug auf den Spielplatz zu erfreuen, verstehst du, was ich meine. Andererseits verdrückt ein 16-jähriger ganz locker ein Mittagessen, das normalerweise für eine 4-köpfige Familie ausreichen würde.

Aber davon abgesehen, wundre ich mich etwas. Welcher Mutter oder welchem Vater ist es nicht klar, daß der kleine süße Säugling größer werden wird und daß es eine der wichtigsten Aufgaben von Eltern ist, ihrem Kind einen guten Start ins Leben zu ermöglichen? Und dazu braucht es eine möglichst gute Ausbildung. Früher gab es dafür sogar Ausbildungsversicherungen, ob es die heute noch gibt, weiß ich nicht. Auf alle Fälle epfinde ich es als mehr als armseelig, wenn man bei der Ausbildung der Kinder auf einmal sparsam wird, egal, ob getrennt oder zusammen, jeder unterstützt so gut er kann!
Wenn beide Elternteile zu wenig verdienen, dann bekommt das Kind Bafög, wenn es kein Bafög bekommt, verdienen beide, oder ein Elternteil genug.
 
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  • #14
@11: Ich möchte darauf hinaus, dass es aus meiner Sicht nicht gerecht ist, ein geschiedenes Elternteil gesetzlich dazu zu verdonnern, seinem Kind mit Rechtsanspruch Unterhalt nach dem 18. leisten zu müssen. Wohingegen "normale" Eltern es auch sein lassen können. Denn wohlgemerkt, die wenigstens Kinder würden wohl ihre Eltern verklagen, sondern eher arbeiten gehen, wie sie es hoffentlich von den Eltern gelernt haben. Nicht jede Familie ist mit finanzieller Rund-Um-Paket-Unterstützung in der Lage, den Junior mit Wohnung, Auto und Essen zum Studieren zu schicken

Es geht nicht darum, ob man die Ausbildung finanzieren will. Mir geht es darum, dass man garnicht gefragt wird.

@10: Wie sieht es aus, wenn die Mutter beispielsweise genau 900 EUR, also bis zur "Selbstbehaltsgrenze" verdient, weil nicht Vollzeit beschäftigt (ja, auch diese Mütter gibt es noch zuhauf) aber in eheähnlicher Gemeinschaft lebt, in der der Lebensgefährte natürlich auch mind. 900 EUR, im Normalfall jedoch mehr verdient. Muss sie dann Kindsunterhalt an den Junior zahlen oder nicht? Welche Bemessungsgrenze bei der Berechnung gilt dann? Das Einkommen von beiden oder nur das von ihr?
 
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  • #15
@12: Mit geht es darum, dass es dann erst Recht nur an einem Elternteil hängen bleibt, nämlich finanziell am Vater und die Mutter sich dann perfekt herausziehen kann, wenn sie "angeblich" nur das Notwendigste verdient und deshalb nicht Barunterhaltspflichtig ist. Sie aber auch keine Betreuung mehr leistet. Also hängt die Qualität der Ausbildung allein am Vater. Ist das dann gerecht? Denn wie 8 schreibt, werden vorher Bargeld des Vaters und Betreuung der Mutter als gleichwertig angesehen. Genau ab 18, bzw. wenn der Junior auszieht, hat die alleinige Last der Vater und Mutter zieht sich raus. Denn sie muss in diesem Fall dann weder Zeit noch Geld investieren! (bitte jetzt nicht sagen, sie wäscht mal die Wäsche oder kocht mal ein Mittagessen - um das geht es nicht!)
 
  • #16
@13: Wie schon zuvor geschrieben kann auch ein geschiedener Vater seinem Kind die Zahlung verweigern und in diesem Fall müsste das Kind ebenfalls rechtliche Schritte ergreifen um das Geld zu bekommen. Es gibt in dieser Beziehung absolut keinen Unterschied ob der Vater geschieden ist oder nicht.
Das der Vater da nicht gefragt wird (genauso wenig wie die Mutter) versteht sich wohl von selbst. Welchen Ausbildungsweg ein Kind einschlagen will sollte ganz allein die Entscheidung des Kindes sein und auch in dieser Beziehung gibt es wiederum absolut keinen Unterschied zwischen einem geschiedenen und einem nicht geschiedenen Vater.
 
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  • #17
@9 und @12 Ich schrieb vom Kindesunterhalt, nicht vom Betreuungsunterhalt.
Ich kenne den Unterschied sehr genau, da ich bei meiner Scheidung auf Betreuungsunterhalt/Ehegattenunterhalt verzichtet habe und lediglich für die Kinder den Kindesunterhalt bekomme.
Der Kindesunterhalt ist m.E. für einen 17jährigen berechtigt höher als für einen 5jährigen, da dieser Mensch deutlich mehr isst und auch sonst deutlich höhere Kosten verursacht. Bei einem 18jährigen wird mittlerweile nicht mehr das halbe, sondern das gesamte Kindergeld vom Unterhalt abgezogen, so dass de facto für den 18jährigen weniger Bargeld zur Verfügung steht als für den 17jährigen.

Im Übrigen geht die Threaderstellerin von archaischen Strukturen aus. Ich kenne mittlerweile diverse Mütter, erstens sich selbst ernähren und die zweitens, sobald ihre Kinder studieren, auch Unterhalt zahlen, genau wie ihre Exmänner. Wieso hängt da irgendwas alleine an den Männern? Das wäre ja etwa gleich gerecht, als wenn man die "Aufzucht und Hege" trotz engagierter Väter alleine den Müttern anhängen würde.....

Und du hast es leider immer noch nicht begriffen. Verheiratete Eltern sind genau so zum Unterhalt eines Studierenden verpflichtet wie geschiedene. Wenn ein junger Mensch seine zahlungsfähigen aber nicht zahlungswilligen Eltern (was für Proleten mal ganz nebenbei müssen das wohl sein!!!!!, die ihrem Kind keine gute Ausbildung fördern) nicht verklagt, dann ist das seine Entscheidung. Ebenso kann ein junger Mensch seinen nicht zahlungswilligen Vater nicht verklagen, also kein Unterschied in der Rechtssituation.
 
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  • #18
@16: Hola, mal langsam! Na wenn du in diesem Tonfall mit dem Vater der Kinder den Kindsunterhalt verhandelst, viel Spaß!

Frage: Und wer erhält dann das Kindergeld? Solange das "Kind" bestimmte Einkommensgrenzen noch nicht überschreitet, wird auch nach dem 18. Geb. Kindergeld gezahlt! ?!?

Ich denke nicht, dass hier von archaischen Strukturen ausgegangen wird - sondern von der Realität. Denn so wie einige Mütter viel und Vollzeit arbeiten, gibt es auch Mütter, die nicht oder wenig arbeiten. Selbst mit fast erwachsenen Kindern. Zum Einen, weil es aus der Vergangenheit noch Exfrauen-Unterhaltsregelungen gibt, diese Männer müssen noch Unterhalt zahlen. Einige Frauen würden am liebsten nicht arbeiten und Vollzeit schon garnicht, weil der neue Lebensgefährte auch gleichzeitig Versorger spielt (schön blöd).

Damit ist wohl das Bsp. unter 13 gemeint. Nur keine Sorge, ich kenne auch Mütter, die sich selbst ernähren! Gehöre auch dazu. Würde mich mal interessieren, wie zahlende Männer dies sehen oder welche Erfahrungen sie gemacht haben. Oder gibt es hier nur Männer, die Kinder unter 18 ihr eigen nennen?
 
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  • #19
Nur mal so angmerkt: ich liebe meinen Sohn und dass ich ihn finanziell unterstütze ist doch selbstverständlich. Seine Mutter liebt ihn auch und sie gibt auch ihre Unterstützung - ob nun in Naturalien oder anders.
In was für einer Welt leben wir eigentlich? Hat jeder immer nur Angst zu kurz zu kommen?
Wenn ich Angst habe "zu kurz zu kommen" dann sollte ich das von vorne herein lassen mit den Kindern, weil man da auf jeden Fall zu kurz kommt - zumindest finanziell.
Ansonsten:
Es gibt meines Erachtens im Universum keine grössere Energierquelle als die menschliche Wärme!
Je verfallener die Moral, desto dicker die Gesetzbücher....
 
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  • #20
@18 genau so ist es. Die meisten Eltern zahlen doch wirklich gerne, was immer sie können, um ihren Kindern den bestmöglichen Start ins Leben zu ermöglichen. Ich für meinen Teil werde mir die Beine ausreißen, um meinen Kindern zur Seite zu stehen.


@17 wir verhandeln überhaupt nicht, wir haben uns damals bei der Trennung geeinigt, und zwar einmalig und gütlich. Dass ich Klartext spreche, scheint dich zu irritieren. Ich habe lediglich versucht, dir die Sachlage zu verdeutlichen.


Das Kindergeld bekommt immer der, dem es zusteht. Das wurde bei der Geburt des Kindes festgelegt. In unserem Falle ich, dafür zieht der Kindsvater sich bei den minderjährigen Kindern die Hälfte des Kindergeldes vom Unterhalt ab, beim volljährigen Kind das gesamte Kindergeld.
Stimmt, auch wenn Kinder schon eigenes Einkommen haben, kann es noch zu Kindergeldzahlungen kommen.
 
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  • #21
@19: Sorry, aber zwischen Klartext und "Der Ton macht die Musik" besteht noch immer ein Unterschied! Wenigstens für mich, auch wenn dir das nicht mehr aufzufallen scheint.

Und: Zwischen gerne zahlen und gezwungen werden zu zahlen besteht aus meiner Sicht auch nochmal ein Unterschied. Und dann gilt das aus meiner Sicht eben für beide Elternteile - nicht nur für Einen! Keiner geht auf das Beispiel der nicht vollarbeitenden Mutter ein. Komisch? Arbeiten hier alle Mütter Vollzeit?! Ha, darf ich mal lachen?

Klar lieben wir alle unsere Kinder und wünschen Ihnen einen guten Start ins Leben. Das das Eltern unterstützen, auch klar. Aber muss ich das tun bis zur Selbstaufgabe? Erinnert mich stark an einen anderen Thread, in dem beschrieben wurde, dass Eltern ein Leben lang (! - Horrorvorstellung) für ihre Kinder da sein MÜSSEN. Ich bin doch nicht der ewige Sklave meiner Kinder!? Ich bin auch nicht der lebenslange Erfüllungsgehilfe für das Glück meiner Kinder. Genau so wenig wie ich meine Kinder bekommen habe, damit sie mich glücklich machen!
Jeder muss irgendwann selbst für sich, für sein Tun und für seine finanzielle Situation verantwortlich sein und sich auch verantwortlich fühlen. Und wenn vom Staat her dieses "Nicht-Erwachsen werden müssen" gerade in finanzieller Sicht auch noch unterstützt wird, scheint mir in unserer Rechtssprechung Einiges fehl gelaufen zu sein. Ja, ich provoziere ganz bewusst...
 
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  • #22
siri
zum Thema, welches der Elternteile rechtlich gesehen wieviel Unterhalt bezahlen muß, gibt es sicherlich irgendwo im Internet Tabellen, man kann sich auch einfach bei einem Anwalt erkundigen.

Daß sich seine getrennten Eltern deshalb angeifern und schlecht machen, muß für einen jungen Menschen der ein Studium oder eine andere Ausbildung machen will, demütigend und entsetzlich sein.
 
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  • #23
Mir würde kein Grund einfallen, warum die Mutter eines 18-jährigen nicht voll arbeiten sollte. Wenn sie das nicht WILL (kein Verständnis meinerseits), muß sie das ihrem Sohn darlegen. Der wird dann von der Mutterliebe ganz hingerissen sein. Und ein gutes Vorbild für´s Leben gibt es auch ab...
Constanze (kopfschüttel)
 
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  • #24
Lisa
Ich bin schockiert über nicht wenige Antworten hier!!

Wenn ihr, Eltern, Euren Kindern keine Ausbildung über das 18 Lj. hinaus finanzieren wollt, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht, dann hättet ihr besser auf Kinder verzichten sollen!!
Denn dies ist eure verdammte, gesetzlich fixierte Elternpflicht und es spielt dabei keine Rolle, ob ihr geschieden seid oder nicht!!

Du irrst dich somit, Fragestellerin! Du stehst in der Pflicht, deinem Kind eine angemessene Ausbildung zu finanzieren, wobei eigenes Einkommen des Kindes angerechnet werden kann. Und sollte dein Einkommen unterhalb des Selbstbehaltes liegen, dann hat dein Sprößling auf jeden Fall einen Baföganspruch für den Fall, dass es studieren sollte!
Kinder können erst dann Verantwortung für ihr eigenes Leben übernehmen, wenn im Elternhaus dafür die Weichen gestellt wurden. Eltern die sich dieser Verantwortung um eine qualifizierte Ausbildung finanziell entziehen möchten, sind schlechte Vorbilder und Ratgeber!

Ich begreife es nicht - ich würde sogar einen Putzjob annehmen, um meinen Kindern ein Studium finanzieren zu können!!

Nebenbei bemerkt - ich zahle gerne Barunterhalt - direkt auf das Konto meiner erwachsenen Kinder!
 
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  • #25
@22: Weil sie nicht will! Weil sie sich zu schade dafür ist!

Klar, ich verstehe dich, ich kann es auch nicht nachvollziehen, aber es gibt unglaublich faule oder clevere (je nach Sichtweise) Frauen, auch wenn wir uns das nicht vorstellen können! Die finden immer Einen, der ihnen das Leben finanziert, damit sie ja die Finger nicht krumm machen müssen.
 
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  • #26
@23: lobenswert Lisa, du würdest vielleicht putzen gehen - andere sind sich für die Supermarktkasse schon zu schade!

Es geht hauptsächlich darum, dass es Mütter gibt, die sich aus der Barunterhaltszahlung hervorragend herausziehen. Stört euch das nicht!

Keiner hat behauptet, man will dem Kind garkeine Ausbildung finanzieren. Es geht nur darum, dass es eben beide Elternteile tun sollen. Schlechte Vorbilder findest du wohl eher bei langjährigen H4-Empfängern - sie züchten Kinder, die dann ebenfalls von H4 leben, weil sie es genau so gewohnt sind. Doch das ist nicht das Thema.
 
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  • #27
@22 und du glaubst nicht, wie kreativ manche Männer werden, wenn es darum geht, das Einkommen herunterzurechnen, um so wenig Unterhalt wie möglich zahlen zu müssen. Schwarze Schafe gibt es immer.

@25 verglichen mit dem Prozentsatz an zahlungsfähigen, aber nicht zahlungswilligen Vätern dürfte diese Anzahl jedoch verschwindend gering sein. Ich kann also nach wie vor die Beweggründe der Threaderstellerin (oder vielleicht doch eher des Threaderstellers???) nicht nachvollziehen, hier so auf den Müttern herumzuhacken.

Mich stört tatsächlich jede und jeder, die und der seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Da spielt das Geschlecht keine Rolle.
 
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  • #28
Lisa
@25 .....doch, der Fragesteller(Fragestellerin) hat behauptet, dem eigenen Kind gesetzlich nicht dazu verpflichtet zu sein eine Berufsausbildung zu finanzieren!
Und du solltest bedenken, dass es in der Regel Väter sind, die sich der Barunterhaltszahlung entziehen und nicht Mütter, weil diese eben Naturalienunterhalt leisten, selbst bei volljährigen Kindern!
Die Übeltäter sind Männer - und nicht Frauen!!!!!!
Ich bitte darum, diese Unterschiede zu beachten!
 
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  • #29
@26: wuesste gerne mal, wie man sich aus der Zahlungsverpflichtung herunter rechnet... Das geht doch nicht wirklich, auch bei Selbständigen nicht wirklich und nicht wirklich lange - kann mir doch keine erzählen - ist bei unseren Gesetzen nicht möglich! Wenn ja, bitte konkrete Beispiele und nicht nur wischiwaschi - ja, mein Ex drückt sich...
 
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  • #30
Lisa
@28 Das geht einfacher als du denkst....................das Einkommen herunterzurechnen!!!!
Der Richter nennt dies dann beispielsweise: "Einkommen aus überobligatorischer Tätigkeit"........
das dann selbstverständlich aussen vor bleibt, bei der Unterhaltsbemessung für dich oder die Kinder!

Bleibe also wachsam gegenüber deinem Ex und nicht weniger gegenüber deinem Anwalt!
 
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