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  • #1

Lebenslanger Unterhalt nach 13-jähriger Ehe - Urteil vom 13.10.2009

Ich dachte, die Rechtssprechung sei zu Gunsten der Männer endlich reformiert worden! Wie kann es dann sein, dass solche Urteile gesprochen werden? http://www.123recht.net/article.asp?a=51737&ccheck=1 Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 14.10.2009 einer Gymnasiallehrerin nach 13-jähriger Ehe einen lebenslangen Unterhalt von EUR 500 monatlich zugesprochen. Das aktuelle Einkommen der Ehefrau beträgt EUR 3200 brutto, während der Ehemann rund EUR 5500 netto erzielt.Schon zu Beginn der Ehe 1993 hatte die Ehefrau nicht als Lehrerin, sondern als Texterin gearbeitet. Trotz der Betreuung des heute 15-jährigen Sohnes konnte Sie zuletzt als Texterin rund EUR 2500 netto erzielen. Im Jahre 2000 kündigte sie ihren Arbeitsvertrag, weil die Familie nach Brüssel umzog.n der Zeit von 2000 (Umzug nach Brüssel) bis 2005 hatte die Ehefrau weder als Lehrerin, noch als Texterin gearbeitet, sondern in geringem Umfang Bürotätigkeiten ausgeübt.
 
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  • #2
Ich denke 13 Jahre Ehe, die Verdienste die Du schreibst und dass sie scheinbar doch recht viel aufgegeben hat, während er scheinbar frei und unterstützt seine Karriere ausbauen konnte begründen den Urteil.
 
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  • #3
Ich gebe nicht viel auf das, was ein Anwalt postet, wenn das AZ fehlt. Ich würde erst mal die Entscheidung des Gerichts lesen.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2009&Sort=3&Seite=3&nr=49689&pos=90&anz=2619

BGB § 1578 b; ZPO § 559 Abs. 1

a) Der Maßstab des angemessenen Lebensbedarfs, der nach § 1578 b BGB regelmäßig die Grenze für die Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts bildet, bemisst sich nach dem Einkommen, das der unterhaltsberechtigte Ehegatte ohne die Ehe und Kindererziehung aus eigenen Einkünften zur Verfügung hätte. Aus dem Begriff der Angemessenheit folgt aber zugleich, dass es sich grundsätzlich um einen Bedarf handeln muss, der das Existenzmini-mum wenigstens erreicht.

b) Die Abwägung aller für die Billigkeitsentscheidung des § 1578 b BGB in Betracht kommen-den Gesichtspunkte ist Aufgabe des Tatrichters. Sie kann vom Revisionsgericht nur darauf-hin überprüft werden, ob dieser die im Rahmen der Billigkeitsprüfung maßgebenden Rechts-begriffe verkannt oder für die Einordnung unter diese Begriffe wesentliche Umstände unbe-rücksichtigt gelassen hat. Der revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegt insbesondere, ob der Tatrichter sich mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und wider-spruchsfrei auseinandergesetzt hat, seine Würdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt.

c) Nach § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO unterliegt der Beurteilung des Revisionsgerichts nur dasjeni-ge Parteivorbringen, das aus dem Berufungsurteil oder dem Sitzungsprotokoll ersichtlich ist. Die Urteilsgrundlage wird also regelmäßig durch das Ende der Berufungsverhandlung abge-schlossen. Die Vorschrift ist allerdings einschränkend dahin auszulegen, dass in bestimm-tem Umfang auch Tatsachen, die sich erst während der Revisionsinstanz ereignen, in die Ur-teilsfindung einfließen können, soweit sie unstreitig sind oder ihr Vorliegen in der Revisions-instanz ohnehin von Amts wegen zu beachten ist und schützenswerte Belange einer Partei nicht entgegenstehen.

BGH, Urteil vom 14. Oktober 2009 - XII ZR 146/08 -
KG Berlin
AG Berlin-Schöneberg

7E2176FE - m, 39 - und RA - der für die Urteilsgründe im Moment keine Zeit hat.
 
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  • #4
- und hier der Rest der Meldung:

Nachdem man sich 2004 trennte, arbeitet die Ehefrau seit 2005 wieder in ihrem erlernten Beruf als Lehrerin und erzielt hieraus heute die EUR 3200 brutto.
Das Amtsgericht hatte der Ehefrau einen nachehelichen Unterhalt von rund EUR 1500 (unbefristet) zugesprochen. Auf die Berufung des Ehemannes setzte das Oberlandesgericht den Unterhalt für Zeit ab 01.01.2012 auf EUR 500 herab. Dieser Unterhaltsbetrag aber wurde auf unbestimmte Zeit, also ohne Befristung, zugesprochen.
Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil bestätigt, also insbesondere auch die EUR 500 unbefristet zugelassen. Bis zum 31.12.2011 sind demnach die rund EUR 1500 aus dem Urteil des Amtsgerichts weiter zu zahlen, danach ist dann ab 01.01.2012 und unbefristet der Betrag von EUR 500 als Ehegattenunterhalt geschuldet.
Begründet wird dies damit, dass die Ehefrau als Texterin heute geschätzte EUR 4500 brutto in ihrem ehemaligen Arbeitsverhältnis erzielen könnte, wenn sie nicht wegen des ehebedingten Umzugs nach Brüssel diese Tätigkeit aufgegeben hätte. Stattdessen aber erzielt sie als Lehrerin heute nur EUR 3200 brutto, was eine Differenz von EUR 900 brutto oder umgerechnet rund EUR 500 netto ausmacht. Genau dies ist ihr ehebedingter Nachteil, der ihr unbefristet von Ihrem geschiedenen Ehemann auszugleichen ist. von Rechtsanwalt Schendel
 
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  • #5
Und wieviel hätte der Mann verdienen können, wenn er Single geblieben wäre und nicht auf eine Ehefrau hätte Rücksicht nehmen müssen, und so seine Karriere wesentlich effektiver hätte aufbauen können?

Bei Damen, die nach Heirat zu Hause bleiben und sich um die Kinder kümmern, sehe ich das noch ein, aber nicht bei einer Lehrerin die selbst erwerbstätig ist. Das ist ein Skandal. Hier gehts nicht um Unterhaltssicherung, sondern um sichern des Lebensstils. Da brauchen sich die Frauen heutzutage nicht wundern, wenn sich Männer nicht binden wollen, oder vorsichtiger bei der Wahl ihrer lebensabschnittgefährten sind.

VLG Silvio
7E22280D
 
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  • #6
Ihre Verdienste berufen sich darauf, das Kind überwiegend erzogen und den Beruf zugunsten der Karriere des Ehemannes aufgegeben zu haben. Vielleicht spielen auch persönliche Umstände eine Rolle für die Urteilsfindung. 500 Euro wird der Ehemann verkraften können, da er wesentlich mehr verdient.
 
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  • #7
@Fragesteller: faires Urteil! - Die Gerechtigkeit sollte ja zum Glück nicht abgeschafft werden bei der neuen Regelung ;-) Kein Grund vor Empörung die Luft anzuhalten.
 
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  • #8
@6: Na das sehe ich aber ganz anders - die Frau verdient Geld und kann für sich selbst sorgen. Warum sollte er lebenslang !!! zahlen? Das ist empörend! sie kann schließlich arbeiten und selbst Geld verdienen und nach ihrem Standard leben - nicht auf ewig nach seinem! Schließe mich Meinung #4 an. Kein Wunder, dass die Männer vorsichtiger werden - völlig verständlich!

W/40
 
  • #9
Über dieses Urteil bin ich auch überrascht. Ich war bislang der Meinung, die Ex- Frau müsse nach der Scheidung für sich selbst sorgen, wenn sie dazu in der Lage ist.

Aber wenn es tatsächlich so ist: Vielleicht sollten sich Ehemänner dann rechtzeitig überlegen, was sie wollen und für sich abwägen:
Beteilige ich mich selbst zu gleichen Teilen an Haushalt und Kinderbetreuung , oder verzichte ich ganz auf Nachwuchs? Bin ich bereit, meine Karriere auch einmal zurück zu stellen, zugunsten meiner Frau? Einen Umzug ins Ausland ihr zu Liebe machen? Dabei auch mal den Job wechseln, falls meine Süße dann beruflich weiter kommt?
Wenn ja, ist Unterhalt in Zukunft kein Thema!

Oder genieße ich den Luxus, eine Frau an meiner Seite zu haben, die mir den Rücken frei hält für MEINE Karriere und dabei auf eine eigene verzichtet, die für MICH ihren Job wechselt, je nach MEINEM Bedarf - die sogar mit mir die Heimat verlässt, falls es für MICH wichtig ist.Dann aber kommen wahrscheinlich Unterhaltszahlungen auf mich zu.

Der Fragesteller hat sich für die 2. Variante entschieden und dabei die Unterstützung seiner Frau gründlich in Anspruch genommen! Die Vorzüge beider Lebenspläne kann er deshalb nicht in Anspruch nehmen.
Ich sehe da überhaupt keinen Grund, sich zu empören!
 
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  • #10
@13

Was ist daran denn Bitteschön "fair"??

Ich würde mich ja vlt. überzeugen lassen, wenn es auch nur einen einzigen Fall geben würde, wo bei ähnlichen Vorzeichen, dem Mann etwas zugesprochen worden ist.
Wird es aber nicht geben.
Gerichte und JA sind schon per se "frauenfreundlich" egal wie die tatsächliche Lage aussieht. Von "Schuld" mal ganz zu schweigen.
 
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  • #11
Koffer packen, Geld mitnhemen und Auswandern, denn wer solche Urteile und Frauen unterstützt, macht es vielen anderen nur noch schwerer.
 
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  • #12
sry, hier die #9, ich meinte natürlich @6
 
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  • #13
@#14
Silvio, Du weißt nicht, ob der mann Rücksicht nehmen musste oder gewünscht hat, dass die Frau mit nach Brüssel geht, also hat sie es möglicherweise ihm zuliebe getan.

Ich glaube nicht dass Gerichte und Richter/innen generell frauenfreundlich sind, und
die Schuldfrage am Scheitern einer Ehe wird nicht mehr gestellt, den moralisch schuldig sind immer beide. Ich sehe jetzt von Körperverletzung, Missbrauch etc. ab.
 
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  • #14
siri

#9
wäre die Situation der Frauen in unserer Gesellschaft so super, wäre sie schon lange von den Männern für sich beansprucht worden, oder? Die mitteleuropäische Gesellschaft ist patriarchaisch geprägt, in den letzten Jahren wurden Gesetze und Regeln zum Schutz der Frauen und Kinder eingeführt, was soll das Gejammere? Es steht dir frei, den Hausfrauenpart zu übernehmen. Wenn du meinst, daß es so toll ist, sollte dich nichts daran hindern!
 
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  • #15
@5: Wieso Beruf aufgegeben? Sie hat doch wieder gearbeitet.

Und wieso Verdienste? Die Kinder haben beide bekomen, der Mann hat sich sicherlich während der Mutterschaft um alle gekümmert. Was selbstverständlich ist, und sicher auch für den Mann war. Warum soll er jetzt einer erwerbstätigen Frau mit einem Einkommen von 3.200 € brutto noch eine "Entlohnung" für die Zeit zahlen? Die Kinder werden sicher bei ihr leben, also hat sie nichts verloren, ausser ihre 2 - 3 Jahre Berufstätigkeit während der Mutterschaft.
Im Gegenzug muß (was völlig ok ist) er für die Kinder auch noch zahlen. Und da bleibt es dann nicht bei 500 €, die der Mann "schon verkraften kann", denn der Unterhalt für die Kinder rechnet sich nach dem Einkommen des Mannes, und in seinem Fall wird das richtig garstig. Reicht das Mitgefühl soweit auch? Oder ist er da selber Schuld? Und wer weiss, warum sie sich getrennt haben. Vielleicht hat sie es ja auch im Kopf bekommen. Und wer will festlegen, was "der Mann schon verkraften kann"? Für was denn? Unglaublich, wie selbstverständlich einige Damen denken, dass es normal ist, den Mann nackig zu machen, wenn es eine Trennung gibt. Und ich bete zu Gott, dass ich, oder jeder andere Mann, nie an so eine gerate.

VLG Silvio
7E22280D
 
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  • #16
Wo ist das Problem? Anstatt 1500 Euro bezahlt er bald nur noch 500 Euro. Die Frau wird sich doch viel mehr ärgern. Immerhin konnte sie einige Jahre kein Geld verdienen, hat sich um Mann und Kind gekümmert und ist nach Brüssel gezogen (damit Mann mehr Geld verdienen konnte?).
Welcher Mann hätte für die Frau Stadt und Beruf aufgegeben? Wohl nicht allzuviele.
Männer bleibt locker und genießt das Leben mit euren Zweit/Dritt-Familien, denn dafür ist doch das neue männerfreundliche Gesetz gemacht worden. Oder?
 
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  • #17
Mich wundert es angesichts solcher Urteile absolut nicht mehr, warum Männer nicht heiraten wollen. Unterhaltszahlungen für Kinder - kein Thema, aber für ein voll berufstätige Frau mit so einem Einkommen lebenslang zahlen zu müssen, ist ein ganz schlechter Witz.
w/45
 
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  • #18
@ 15 : Ja Kinder erziehen stelle ich mir furchtbar vor. Und Familien treffen manchmal gemeinsam Entscheidungen, auch wenn es für einen von beiden schlechtere Voraussetzungen ergibt.
Das nennt man dann Mittelweg. Man kommt sich entgegen. Man will ja gemeinsam weiterkommen.
Gut, nun ist dem, aus welchen Gründen auch immer (und ich betone hier nochmal, dass nicht gesagt ist, wer von beiden der Ursprung der Trennung ist). Und auf einmal stellt sich die Frau hin, und will von diesem ganzen "Gemeinsam - Ding" nichts mehr wissen. Und war ja auch schliesslich mit der Erziehung gehandicapt und mußte auf so viel verzichten. Hat vielleicht dieses Gegebene billigend in Kauf genommen, denn mit Erziehung hatte auch mehr die Schule, als sie selbst, zu tun gehabt, denn das Kind war da theoretisch acht Jahre alt. Man konnte n bissl Fitness machen, sich mit Freundinnen treffen, und damit es nicht ganz so langweilig wurde, hat man halt doch mal n bissl Teilzeit gearbeitet. Um sich dann am Ende vor Gericht
als Opfer darzustellen. Na danke...

Und zum Thema:" Mal dahinziehen, wo die Süsse will...", oder Vaterzeit nehmen, sehe ich kein Problem, wenn die Frauen ein höheres Einkommen haben, als die Männer. Alles andere wäre meiner Meinung nach äusserst hirnrissig und unvernünftig. Ich bin sehr für Gleichberechtigung. Aber dann bitte auch richtig, und nicht, wie es für Frau am bequemsten ist. Warum sollte man seinen Lebensstandard verschlechtern? Nur um der Frau ihr Ego zu streicheln? Oder irgendwas zu beweisen? Und selbst wenn man es tut, sieht das Urteil nach der Trennung nicht anders aus.

VLG Silvio
7E22280D
 
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  • #19
# 8 bringt es auf den Punkt. Genau so ist es! Meine Frau und ich entschieden uns am Anfang unserer Ehe für die 1.Möglichkeit. Eine Scheidung ist nicht in Sicht, aber wenn es so kommen sollte, wird das keinen von uns beiden in finanzielle Schwierigkeiten bringen.

Sven, 41
 
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  • #20
@ 15 Zitat von Ihnen:"...Immerhin konnte sie einige Jahre kein Geld verdienen, hat sich um Mann und Kind gekümmert und ist nach Brüssel gezogen (damit Mann mehr Geld verdienen konnte?). ..."

Achso, und Mama und Kind haben wahrscheinlich im Gartenhäusschen gelebt, während er sich eine riesen Villa hingestellt hat. Ist klar soweit. Sicherlich hatten alle was davon das "Mann mehr Geld verdienen konnte". Auf der einen Seite Druck machen "...hey bring genug Geld nach Hause. Du hast schliesslich Familie und Verantwortung..." und auf der andern Seite "...wir sind nur wegen ihm nach Brüssel gezogen..."

Und mal ganz davon abgesehen findet jede Texterin, die es halbwegs drauf hat, sofort 'nen Job.
Komisch das sie in der selben Branche nie wieder gearbeitet hat, auch nicht als teilzeit.... Wollte sich da vielleicht jemand verändern? Ui und jetzt hat sie noch den Vorteil, dass sie alle Zeit der Welt hat, weil ja man genug verdient..... Um ihn nachher noch abzuziehen. Sowas nennt man Doppelmoral.

So und jetzt habe ich Feierabend und bin zum ersten mal seit Langem froh, dass zu Hause niemand auf mich wartet.

VLG Silvio
7E22280D
 
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  • #21
@15: Das Problem ist, dass die 1500 EUR schon eine Frechheit waren. Und jetzt das "abgemilderte" Urteil lebenslänglich für ihn bedeutet - dreh den Spieß um, wolltest du, nur weil du gut verdienst, noch ca. 30 - 40 Jahre für deinen nicht mehr geliebten Ex jeden Monat 500 EUR zahlen = 500 x 12 x 30 Jahre = 180.000 EUR - nettes Sümmchen, so ganz nebenbei ohne etwas dafür zu tun, da lässt sich doch schön etwas draus machen - bsp. Eigentumswohnung ...
 
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  • #22
Wahrscheinlich wurde die Rechtssprechung nur geändet, damit Mann NOCH schneller und -ganz wichtig- mit NOCH weniger Verantwortung, sich noch schneller, eine neue Familie zulegen kann..und die nächste..nächste..was seinem sowieso schon ausgeprägten Fluchtreflex natürlich entgegen kommt.
 
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  • #23
die Diskussion geht querfeld ein ohne daß man sich Gedanken macht.

1. Das Gericht würdigt § 1578 BGB. Der lautet:

§ 1578b Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhalts wegen Unbilligkeit

(1) Der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten ist auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orientierte Bemessung des Unterhaltsanspruchs auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes unbillig wäre. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen. Solche Nachteile können sich vor allem aus der Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes, aus der Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe sowie aus der Dauer der Ehe ergeben.

(2) Der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten ist zeitlich zu begrenzen, wenn ein zeitlich unbegrenzter Unterhaltsanspruch auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes unbillig wäre. Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.

(3) Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruchs können miteinander verbunden werden.

2. Zum Sachverhalt schreibt das Gericht:

Die 1963 geborene Antragstellerin ist ausgebildete Gymnasiallehrerin, war aber seit 1991 als Texterin in der Werbebranche tätig. Nach ihrem Aufstieg zur Cheftexterin erzielte sie zuletzt im Jahre 2000 ein Nettoeinkommen, das sich ohne Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen auf 4.974,38 DM (= 2.543,36 €) belief. Diese Tätigkeit gab die Antragstellerin Mitte 2000 auf, weil

die Parteien wegen der Erwerbstätigkeit des Antragsgegners nach Brüssel um-zogen. Dort erzielte sie lediglich Einkünfte aus untergeordneter Bürotätigkeit. Nach der Trennung war die Antragstellerin seit Oktober 2005 zunächst mit 80 % als Lehrerin in einem Internat erwerbstätig und erzielte daraus Monatseinkünfte in Höhe von 3.200 € brutto. Zum 23. August 2007 wechselte sei an ein privates Gymnasium, wo sie in Teilzeit (73 %) Nettomonatseinkünfte erzielt, die ur-sprünglich 1.489,85 € betrugen und sich seit Februar 2008 auf 1.591,92 € be-laufen. Im Falle einer Vollzeitbeschäftigung würde sie aus dieser Erwerbstätig-keit Nettomonatseinkünfte in Höhe von 1.848,19 € erzielen.

Der 1957 geborene Antragsgegner arbeitete seit 1987 als freiberuflicher Konferenzdolmetscher für das Europäische Parlament in Straßburg und Brüs-sel. Während der Ehe studierte er daneben Rechtswissenschaften und schloss das Studium 1997 ab. Im Frühjahr 2000 erhielt er beim Europäischen Parla-ment eine Stelle als Beamter im Sprachendienst. Deswegen zogen die Parteien mit dem gemeinsamen Kind Mitte 2000 nach Brüssel um. Zum 15. September 2007 wurde der Antragsgegner in eine leitende Position versetzt. Daraus erzielt er Einkünfte, die sich nach Abzug berufsbedingter Kosten und des Kindesun-terhalts jedenfalls auf 5.427,80 € netto belaufen.

Das Amtsgericht hat die Ehe der Parteien geschieden und den Antrags-gegner verurteilt, an die Antragstellerin Kindesunterhalt für den gemeinsamen Sohn in Höhe von monatlich 563,20 € sowie nachehelichen Ehegattenunterhalt in Höhe von monatlich 1.545,70 € zu zahlen. Auf die gegen den Ausspruch zum nachehelichen Unterhalt gerichtete Berufung des Antragsgegners hat das Ober-landesgericht das Urteil für die Zeit ab Januar 2012 abgeändert und den nach-ehelichen Unterhalt auf 500 € herabgesetzt.

3. Wenn es um die "Billigkeit" geht entscheiden Richter gerne nach dem, was sie für gerecht halten.

Unter Berücksichtigung des Alters der Parteien, der Dauer der Ehe und des besonderen Einsatzes der Antragstellerin für ihre Vollzeittätigkeit, die Kin-derbetreuung und die Haushaltsführung in den ersten Jahren der Ehe sowie der ehebedingten Nachteile komme eine Befristung des nachehelichen Unterhalts nicht in Betracht. Allerdings entspreche auch ein unbegrenzter Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen nicht der Bil-ligkeit. Unter Abwägung aller Umstände sei eine Übergangszeit bis Ende 2012 angemessen, in der es der Antragstellerin zumutbar sei, sich persönlich und wirtschaftlich von den günstigeren ehelichen Lebensverhältnissen auf den Le-bensstandard einzurichten, den sie erreicht hätte, wenn sie die vor dem Umzug nach Brüssel ausgeübte Beschäftigung fortgesetzt hätte. Weil es bei diesem Nachteil aller Voraussicht nach auf Dauer bleiben werde, sei der Unterhaltsan-spruch hier nicht zeitlich zu befristen, sondern nach der Übergangszeit auf den Betrag zu begrenzen, der netto als Einkommenseinbuße verbleibe. Diesen Be-trag schätzte das Berufungsgericht auf jedenfalls 500 €. Mit einem solchen Un-terhalt und den Einkünften aus einer Vollzeittätigkeit aus dem ausgeübten Beruf stehe der Antragstellerin ein Betrag zur Verfügung, der ihren angemessenen Lebensbedarf i.S. von § 1578 b BGB erreiche. Eine unbefristete Unterhalts-pflicht in Höhe von monatlich 500 € belaste auch den Antragsgegner nicht unbil-lig, zumal dieser nach Abzug des Kindesunterhalts über ein bereinigtes Netto-monatseinkommen in Höhe von 5.427,80 € verfüge.

4. Was ist nun "billig" ?

Danach ist bei der Billigkeitsabwägung für eine Herabsetzung oder ei-ne zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts vorrangig zu berücksich-tigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit einge-treten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen.

Erzielt der Unterhaltsberechtigte eigene Einkünfte, die diesen angemes-senen Unterhaltsbedarf erreichen oder könnte er solche Einkünfte erzielen, kann dies im Rahmen der Billigkeitsabwägung nach einer Übergangszeit, in der er sich nach gescheiterter Ehe von den ehelichen Lebensverhältnissen auf den Lebensbedarf nach den eigenen Einkünften umstellen kann, zum vollständigen Wegfall des nachehelichen Unterhalts in Form einer Befristung führen

5. Die Überlegungen

Man schaut sich an, wie sich das Leben mit und ohne Ehe entwickelt hätte. Mit Ehe hat die Frau dauerhafte Einbußen hingenommen durch die Erziehung des Kindes und durch das Mit-Umziehen nach Brüssel. Das macht es zumutbar, daß der Ehemann im Ergebnis 1/10 seiner Einkünfte an die Frau abtritt.

6. Und im übrigen

Der BGH sagt: Das Berufungsgericht hat so entschieden, wir prüfen nur Rechtsfragen.

Die Abwägung aller für die Billigkeitsentscheidung in Betracht kom-menden Gesichtspunkte ist Aufgabe des Tatrichters. Sie kann vom Revisions-gericht nur daraufhin überprüft werden, ob dieser die im Rahmen der Billigkeits-prüfung maßgebenden Rechtsbegriffe verkannt oder für die Einordnung unter diese Begriffe wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat.

7. So gesehen wundert die Entscheidung nicht, stellt man sich vor, daß das Berliner Gerichte entschieden haben.

7E2176FE
 
  • #24
Soso gerecht ist das? In meinen Augen ein krasses Fehlurteil. Ich nenne mehrere Argumente, die mir schon jeweils für sich allein ausreichend erscheinen und zusammen noch vielmehr gelten.

1. Und wenn das Potential der Gehaltsentwicklung der Frau jetzt nicht 500 Euro und auch nicht 1500 Euro netto wäre, sondern 5000 Euro? Dürfte er das auch zahlen? Was für ein Unsinn, das Potential der Frau allein zu nehmen.

2. Nicht das Potential des Mannes, sondern sein reales Einkommen wurde um volle 500 Euro reduziert und das Potential der Frau wurde mal einfach voll aufgefüllt! Jetzt ist die Ungerechtigkeit nur von einer Seite auf die andere Seite geschoben worden! Sie haben zusammen ein Leben geführt. Die Einkommenssumme der Gemeinschaft war nun potentiell um 500 Euro erniedrigt und diese Last sollten sie am Ende auch teilen. Wenn es also tatsächlich ungerecht war, hätte sie nur 250 Euro bekommen sollen und er nur 250 Euro zahlen müssen, damit wären sie beide 250 Euro unter ihrem "Potential".

3. Also erstmal hat das ja gar nicht so viel mit der Länge der Ehe zu tun, oder? Bei 12, 8 oder 5 Jahren wäre es wohl ähnlich, oder? Wenn er jetzt eine zweite Frau in derselben Situation heiratet und wieder verlässt, z.B. nach 5 Jahren, zahlt er wieder 500 Euro oder 1500 Euro, je nach dem? Und wenn der Mann jetzt 3 bis 5 Mal heiratet und jedesmal eine gleichartige Ehekarriere hinlegt hat er nix und seinen Frauen geht es verteilt ganz gut?

Super Urteil! Voll GERECHT! *Ironie aus*
 
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  • #25
@14
Als Alleinerziehende hat die Frau es schwerer, wenn es um die Jobsuche geht. Mit Betreuung eines Kindes kann man auch nicht einfach jede Stelle annehmen wie z.B. Arbeiten, die einen Schichtdienst vorsehen.
Damen, die nach der Heirat zu Hause bleiben und nicht arbeiten gehen haben also Anspruch auf Unterhalt gegenüber den Frauen, die Berufstätigkeit und Kindererziehung unter einen Hut bekommen haben? Was ist das denn für eine Logik?
Ich verstehe auch nicht das Gejammer um den Kindesunterhalt, den der Mann "auch noch zahlen" muss. Für ihn müsste es selbstverständlich sein, für den Lebensunterhalt des Kindes, das er nicht täglich betreut, beizutragen. Hier handelt es sich nicht um einen armen Mann, sondern um einen, der ca. netto 3.500 Euro mehr als die Frau verdient.
#5
 
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  • #26
Bitte genau lesen: ich frage mich, wann und wie die Frau das Kind wirklich betreut hat?? Hat 2000 den Job aufgegeben, als sie mit Kind umgezogen sind. Von 1991 bis 2000 hat sie gearbeitet - was war da mit dem Kind? Wer hat es betreut - sie anscheinend nicht. Außerdem - wenn ich so gut bin, dass ich schon mal Cheftexterin war, dann übe ich das wieder aus. Sich dann plötzlich auf den deutlich schlechter bezahlen Lehrerinnenjob zurückzubesinnen, erscheint mir schon seltsam.
Aber wahrscheinlich bin ich nur neidig, weil ich noch nicht auf die Idee gekommen bin, einen Mann so abzuzocken - ist ja ganz leicht verdientes Geld, und das noch lebenslänglich!
 
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  • #27
Hallo zusammen,

ich muß hier kurz mein Beitrag dazu leisten.
Grundsätzliches: Frauen sollten schon geschützt werden die sich in der Ehe auf die Kinder konzentriert haben. Doch in meinem fall sieht es anders aus. Wie sollte es nach eure meinung sein, bitte um eure meinung:

Ich m ende 30, meine Frau auch ende 30. Wir sind seit 15 jahren verheiratet und haben zwei Kinder, 11 und 6. Meine Frau hat nie gearbeitet, also immer zu hause gewesen.
Aber, außer "gekocht" und geputzt hat sie nichts gemacht. und damit habe ich jetzt nicht übertrieben.
Sei es die Kinder bei den Hausaufgaben, sei es zum Sport bringen, Elternsprechtage, Fahrrad Ausflüge mit den Kindern (kann keine Fahrrad fahren).
So, bin Angestellter (techniker) und hatte noch etwas mit Fortbildung vor. Doch dafür fehlte mit die Zeit........gegen 15.30 kam ich nach hause, essen dann sofort Hausaufgaben, dann zweimal die Woche zum Sporttraining bringen und abholen, dann noch einmal zusammen mit den Kinder Schwimmen gehen. Also, vieles blieb an mir hängen. Für die Berufliche Fortbildung blieb keine Zeit.
So, nun trennen wir uns: Nach Adam und Riese könnte ich jetzt Unterhaltszahlung verlangen da bei unserer Ehe vieles an dem Man hängen geblieben ist. Was jetzt!

Bitte um eure Meinung:

danke
 
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  • #28
@ Nr. 5 und 24:

Wir Männer sind euch Frauen nichts schuldig, wenn ihr für euch selbst sorgen könnt. Denn (und jetzt rein vom moralischen Aspekt her) leistet die Frau keine Dienstleistung am Mann, sondern an der Familie, was sie und ihre Kinder mit einschliesst. Genauso wie der Mann es auch tut. Indem er arbeitet. Auch Rollenverteilung genannt. Wie die aussieht, muss jeder selbst entscheiden. Und das tun dann meistens auch beide gemeinsam. Also was soll dieses Getue, dass die Männer die Frauen zu irgendeinem Lebenswandel zwingen würden? Und das sich dir nicht erschliesst, dass eine Frau, die sich wirklich ausschliesslich um die Erziehung und den Haushalt kümmert, gerne Unterhalt bekommen soll, da sie nach einer Trennung ohne Ernährer riesige Probleme bekommt, sagt schon alles. Nochmal: Unterhaltssicherung. Nicht Gier befriedigen. Und wenn du meinen Post genauer lesen würdest, würde dir auch auffallen, dass ich überhaupt nichts gegen Alimente habe, aber wer so argumentiert "das er die 500 € wohl übrig haben wird" darf nicht vergessen, dass der Mann auch noch Unterhalt für das Kind zahlt. Und beides zusammen ist dann eben wesentlich mehr als nur 500 Euro. Und da geht das Kind absolut vor, da die Wichtigkeit in keinster Weise mit der Geldgeilheit der Frau zu vergleichen ist, die schon 3.200 € brutto verdient. Und deshalb sind nicht die 500 €, die er abzwacken kann, entscheidend bei der Rechnung, sondern die 500 € nach Kindesunterhalt. Und in dem Fall ist da jeder Cent zuviel und absolut nicht akzeptabel.

VLG Silvio
 
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  • #29
@#26: Erstmal tut es mir leid, dass Ihr Euch trennt. Das ist sicher eine bescheidene Situation.
Aber in Deinem Beitrag kommt eben nur Deine Meinung zum Ausdruck. Deine Frau hat sicher eine ganz andere Wahrnehmung von dem, was sie geleistet hat. Insofern sind solche Aussagen wie "sie hat nie..." oder "immer macht er..." ein bißchen kritisch zu sehen.
Ich weiß nicht, warum Du "Kochen" in Anführungszeichen schreibst, aber ich weiß, dass für die Tätigkeit des Kochens auch mal 2 Stunden draufgehen können, inklusive Einkaufen und Küche wieder in Ordnung bringen locker. Und vielleicht fühlte sie sich mit der Hausaufgabenbetreuung einfach überfordert?
Es gibt hier einen Thread "was tun, was nicht tun" (oder so ähnlich), der ist vielleicht ganz interessant für Dich.

Viele Grüße.
 
V

VirginiaWoolf

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  • #30
Der Rechtsstreit begann vor dem "neuen"Recht, also wird auch das Urteil und alles was dazu geführt hat, nach altem Recht gesprochen, oder Herr #22 ?

Es dürfte auch eine Illusion sein, als Cheftexterin nach Jahren wieder Fuß zu fassen, da waren/sind junge, die alle Finessen der Computergrafik, neuen Technik, etc. beherrschen gefragt.
Wer sagt denn, dass sie das nicht versucht hat, steht dann aber auch nicht zur Diskussion.
Den Job als Lehrerin hatte sie offenbar sicher.
Ich denke auch wie #22, hier wird wild darauf los geschimpft, ohne gründlich nachzudenken. Die Frau ist immer die Böse, und das nach jahrhundertelangen Patriarchat in Deutschland und Befürwortung der "Frau an Herd- und Mutter-Politik".

@#26 Damit wirst Du leider nicht durchkommen, denn das Gericht wird das als einvernehmliche Reglung in der Ehe betrachten und Deine sehr gute Vorsorge als Vater würdigen, wofür Du Dir zwar nichts kaufen kannst, doc vielleicht danken es Dir Deine Kinder.
Und war Deine Frau freiwillig zu Hause, hast Du sie darum gebeten?
Konnte / kann sie nicht Autofahren, um die Kinder zu bringen und abzuholen, dann hättest Du ja Zeit gehabt?
Ich verstehe, dass Du darüber sehr verärgerst bist, hättest das nicht so lange mitmachen dürfen - ist leichter gesagt als getan.
Kinder fahren und abholen haben wir, mein Ex. und ich "geteilt", (zwei Autos)
der Rest blieb auch an mir hängen (einschl. Hausufgaben für die meisten Fächer und ich habe gearbeitet - 40 h die Woche.
 
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