G

Gast

Gast
  • #1

Lebenspartnerschaft oder nicht ?

Hallo Gemeinde,

Wer hat Erfahrungen inwieweit Zusammenleben in der Wohnung des einen Partners
Nachteile mit sich bringt wie z.B. das Risiko für den anderen aufkommen zu müssen
wenn dessen Geschäfte sich Richtung Katastrophe entwickeln. Was ist zu tun ?
Wer hat Erfahrungen ?
 
G

Gast

Gast
  • #2
Da wäre ich wirklich vorsichtig. Wenn Du Deine Wohnung auflöst, bei ihm einziehst und er finanziell
ins Desaster kommt, musst Du ihm zwangsläufig helfen oder sofrot wieder eine neue Wohnung suchen. Wenn du da jetzt schon Befürchtungen hast, dann würde ich an Deiner Stelle nicht zusammenziehen. Jetzt hast du ein Zuhause, wenn alles schief geht stehst Du nachher auf der Strasse.
 
  • #3
Wie war das noch mit den schlechten Zeiten?

Wer die nicht aushält oder den Partner nicht für Wert befindet Ihn aufzufangen wenn er in Nöte gerät sollte es lassen.

Wenn Dich das umtreibt liebe(r) FS solltest Du Deine Liebe nochmals überdenken!

Im übrigen: Wenn Ihr eine Häusliche Gemeinschaft bildet musst Du im Bedarfsfall halt das tägliche Leben finanzieren, seine Schulden oder sonstige finanziellen Katastrophen jedoch nicht. An die Existenz sollte ja ein zweiter in der Wohnung der kein eigenes Einkommen hat nicht gehen. Praktisch geht's um einen zweiten Esser und etwas mehr Strom und Wasser. Soviel zum "auf der Strasse stehen".
 
G

Gast

Gast
  • #4
Drei Aspekte haben sich bisher als problematisch erwiesen:

1.) Miete. Wenn beide Partner im Mietvertrag stehen und einer hat gerade mal wieder keinen Cent auf dem Konto, muß der andere die volle Miete leisten.

2.) Krankenkasse. Selbständige mit geringem Einkommen erhalten Beitragsermäßigung, aber nicht wenn sie mit jemandem zusammenleben. Hier wird dann der vergleichsweise horrende Normalsatz fällig. Kann der geringfügig Verdienende so viel nicht zahlen, verliert er den Leistungsanspruch. Und muß zudem noch mehr zahlen (Säumniszuschlag 5% pro Monat!).

3.) Pfändung. Kommt der Gerichtsvollzieher, muß für jeden einzelnen Wertgegenstand nachweisbar sein, welcher Partner der Eigentümer ist. Schwierig z.B. bei einem geerbten Kunstwerk. Oder Klavier.
 
  • #5
Hier muss ich klarstellen

2.) Krankenkasse. Selbständige mit geringem Einkommen erhalten Beitragsermäßigung, aber nicht wenn sie mit jemandem zusammenleben. Hier wird dann der vergleichsweise horrende Normalsatz fällig.
Nur wenn privat Versichert, freiwillig gesetzlich nicht. Und bei Privat übernimmt diese Zahlung der Staat (hab ich selbst so erlebt, musste das nämlich mal tun)

Miete- klar, aber die zahlst Du ja bei getrennten Wohnungen sowieso

3.) Pfändung. Kommt der Gerichtsvollzieher, muß für jeden einzelnen Wertgegenstand nachweisbar sein, welcher Partner der Eigentümer ist. Schwierig z.B. bei einem geerbten Kunstwerk. Oder Klavier.

Das ist einfach zu regeln: Beim Zusammenziehen eine Liste machen und bei der Stadt beglaubigen lassen wem was gehört. Es ist keineswegs so dass man dann für alles einen Beleg braucht.

Heiraten dann übrigens am besten mit Ehevertrag und Gütertrennung, ebenfalls mit Liste wer was eingebracht hat.

Also alles Regelbar, kein Grund nicht zusammenzuziehen... es sei denn Du willst nicht und brauchst eine Ausrede.
 
G

Gast

Gast
  • #6
Hier muss ich klarstellen
Nur wenn privat Versichert, freiwillig gesetzlich nicht.

Nein, Kalle, freiwillig gesetzlich und Bedarfsgemeinschaft heißt aktuell: keine einkommensbedingte Ermäßigung. Und sei das Einkommen noch so gering. Hatte schon Zeiten, in denen das gesamte Einkommen für die Krankenkasse wegging, ich hätte mir nicht mal mehr was zu essen kaufen können. Dafür aber beim Hausarzt im Wartezimmer sitzen und mich aufwärmen.
 
G

Gast

Gast
  • #7
Wenn nur zusammenleben: dann gilt die Bedarfsgemeinschaft, d.h. ist Dein Einkommen zu hoch, bekommt der Partner z.B. kein Hartz4.
Seid ihr eingetragene Lebenspartner, wirst Du weitreichender in Verantwortung genommen für gemeinsam geschlossene Verträge, Unterhaltsverpflichtung.

Zur Aufklärung hilft nur eine genaue Erklärung, wie die Lebenssituation ist, was die Probleme sind und was Du willst. Sowas klärt man am besten mit einem kometenten Fachanwalt für Familienrecht, nicht mit Laien in einem öffentlichen Forum.

Und ja es ist klug, sich selber abzusichern und sich durch einen Partner nicht ins wirtschaftliche Verderben reißen zu lassen.
 
  • #8
keine einkommensbedingte Ermäßigung. Und sei das Einkommen noch so gering. Hatte schon Zeiten, in denen das gesamte Einkommen für die Krankenkasse wegging

Muss eine andere Situation gewesen sein... wie lange ist das her? Da gabs in der letzten Legislaturperiode einige Änderungen.

Also liebe FS: diesen Punkt also von einem Fachmann klären lassen. Und klären lassen wie man da die Unterstützung ausschalten kann. Wenns zum finanziellen Ruin führen kann muss man sich natürlich absichern.

Schliesse mich daher #6 an: Fragt nen Anwalt.
 
G

Gast

Gast
  • #9
Nur negative. Wer einen nicht heiraten will, will sich doch nur eine Hintertür offen lassen - und solche
Menschen ziehen einen täglich fast unbemerkt über den Tisch. Sei es das Du die Verköstigung nicht nur teilweise oder ganz zahlst, sondern sie zubereitest, die Wäsche machst, den Haushalt regelst,
Unterstützung gibst wenn ihn was ärgert oder er krank ist, Dein Verstand schweigend jede seiner Macken ertragen muss, weil er stolz auf seine Dummheit ist und und und. Wenn man dann wieder ausziehen soll, weil er eine andere haben will, wirst Du nicht mit Hilfe, Handkuss und Komplimenten verabschiedet, sondern musst Dich still schleichen nachdem Du das was Du in die Einrichtung investiert hast, aus Kulanz und ohne Dankeschön zu erhalten, dalässt. So war es bei mir.
Für solche Männer ist die sie liebende Frau der Glücksfall schlechthin. Kostet nichts, hält den Mund, engagiert sich, unterstützt, kocht, wäscht , macht den Haushalt, Sex inbegriffen.
Damit sie bei Laune bleibt wird zeitweise von Familienplanung gelogen, damit sie hofft er will wirklich.
 
G

Gast

Gast
  • #10
Lebenspartnerschaft kann man auch in getrennte Wohnungen führen! Ich würde niemals mit einem zusammenziehen, der Schulden hat durch berufliche Verschätzungen oder Verschusselungen (die lassen sich nämlich leicht vermeiden oder Ärger mit dem Finanzamt hat. Ich will die Katastrophe nicht ausbaden müssen und weiss, in welchen Ruin einen die Ämter bei so etwas treiben können. Da hat man hinterher für nichts gearbeitet und DU bist letztendlich der Schuldige! Und keiner hat dann Mitleid mit dir!

Was anderes ist, wenn man schon zusammenlebt oder verheiratet ist und in finanzielle und berufliche Krisen gerät, aber das ist ein gänzlich anderer Fall.

Dir ist der Mann von vornerein nicht geheuer und du weisst, dass du dich da womöglich in einen schlimmen Schlamassel reitest, den du nicht überblicken und managen kannst. Da gilt es in erster Linie an sich selber zu denken und sich mit allen Mitteln selbst zu schützen und abzusichern, ansonsten ist man schlichtweg nur eins: doof!

Du hilft dem Mann nicht, indem du mit ihm zusammenlebst und dann seinen Ärger übernimmst. Unterlasse das tunlichst! Er muss seine Finanzen erstmal selber auf die Reihe bekommen. Jeder andere schafft das auch. Und wenn er das nicht kann, muss er es eben alleine lernen zu regeln. Erst danach kann man über ein gemeinsames Leben nachdenken.

Ansonsten haftest du für ihn! Dein Geld und dein Besitz. Natürlich kann man sich jeden Pups an Eigentum bei der Stadt beglaubigen lassen, aber das macht wohl keiner und daran denkt auch keiner im Eifer einer neuen Liebe und es wäre auch alles viel zu aufwendig, bei jeder neuen Anschaffung auf Dauer so etwas zu machen.
 
  • #11
Also ehrlich

Ansonsten haftest du für ihn! Dein Geld und dein Besitz. Natürlich kann man sich jeden Pups an Eigentum bei der Stadt beglaubigen lassen, aber das macht wohl keiner und daran denkt auch keiner im Eifer einer neuen Liebe und es wäre auch alles viel zu aufwendig, bei jeder neuen Anschaffung auf Dauer so etwas zu machen.

Das stimmt einfach nicht. Du haftest eben NICHT mit Deinem Geld und Besitz- Du wirst lediglich Unterhaltspflichtig, das auch nur so lange wie Ihr zusammen lebt.
Bei neuen Anschaffungen ist es doch soooo einfach zu klären wer was gekauft hat. Da brauchst Du keine Stadt, nur den Beleg mit dem Konto von dems abgebucht wurde (getrennte Konten sind ja wohl Selbstverständlich).

Aber klar, wer nicht will findet Gründe. Wer will Wege.

Daher: Anwalt. Das Geld ist gut angelegt.
 
Top