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  • #1

Mein Partner hat erotische Bilder von mir - was tun?

Ich (w) habe mich vor einiger Zeit von meinem Partner getrennt und nun durch Zufall mitbekommen, dass er einen Ordner mit erotischen Bildern von mir angelegt hat. Es ist mir äußerst unangenehm da ich nicht weiß, wem er diese Bilder zeigt oder ob er sich damit vergnügt. Kann ich eine Herausgabe der Bilder verlangen und wenn ja, wie ?
 
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  • #2
Das Recht am eigenen Bild gilt nur für den Gebrauch und nicht für den Besitz. Und es ist die Frage wer hat sie fotografiert. Wenn er sie geschossen hat,liegen die "Rechte" bei ihm.
Wenn er die Bilder nicht ins Netzt stellt oder am Stammtisch rumzeigt, hast du, glaube ich, kein Recht sie einzufordern.
 
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  • #3
Liebe FS,
meinst du am Computer oder einen Papierordner? Ich würde ihn danach fragen, dass er sie dir gibt, du kannst ihm ja offen deine Bedenken mitteilen. Andererseits, woher weisst du dass er keine Kopie hat? Auf jeden Fall weisst du dann mehr über ihn.
m37
 
  • #4
Es ist zu unterscheiden zwischen Aufnahmen, die mit und solchen, die ohne Dein Wissen getätigt wurden. Ich vermute allerdings, Du wirst Dir dessen bewußt gewesen sein, daß er Dich photographierte und darin auch - zumindest stillschweigend - eingewilligt hast. Vermutlich wußtest Du bloß nicht, daß er sich mit diesen Photos einen Ordner angelegt hatte.

In diesem Fall kannst Du wenig machen. Er hat die Bilder nicht gegen Deinen Willen aufgenommen und ist deren Urheber und damit (untechnisch) Eigentümer des Lichtbildwerkes (§§ 7, 2 I Nr. 5 UrhG). Gleichzeitig ist er Eigentümer an möglichen gegenständlichen Bildern, die er ausgedruckt hat. Diese Rechtsposition, die Du ihm freiwillig eingeräumt hast, verliert er auch durch die Trennung nicht. Hier endet aber auch sein Recht an den Bildern. Er darf sie behalten und ansehen; letzteres allerdings auch gemeinsam mit anderen. Was er nicht darf, ist die Bilder zu verbreiten. Falls er Abzuge macht und die weiterreicht oder etwa per E-Mail versendet, macht er sich strafbar nach §§ 33, 22, 23 KunstUrhG. Falls die Bilder im Wohnung, Hotelzimmer etc. und nicht etwa im Freien gemacht wurden, käme bei einer Verbreitung eine Strafbarkeit nach § 201a III StGB hinzu.

Sollten die Bilder dagegen ohne Dein Wissen gefertigt worden sein, weil er Dich etwa im Schlaf oder sonst heimlich photographiert hätte, sähe die Situation anders aus. Dann hätte er sich bereits beim Anfertigen der Photographien strafbar nach § 201a StGB gemacht. Dann hättest Du nach §§ 823 II BGB iVm. 201a StGB einen Schadensersatzanspruch. Das heißt, er müßte Dich so stellen, als ob er die Bilder nicht gemacht hätte. Er müßte also die Bilder vernichten bzw. löschen. Das könntest Du gerichtlich durchsetzen.
 
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  • #5
Ordner im Sinne von 'analog'? Dann kannst du es ja wenigsten versuchen.

Im Digitalen kannst du nur drauf hoffen, dass du Ihn immer höflich behandelt hast. Das Netz ist voll von Sex-Tapes, "Geburtstagsvideos" und Selfshots. Ich würde also jede Provokation vermeiden.
 
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  • #6
M/54
Liebe FS,
Volljurist beschreibt die rechtliche Seite, die ist bestimmt richtig.

Daneben gibt es natürlich noch die moralische Seite,
1. bitte ihn dir die Bilder zu übermitteln.
2. Wenn du sie hast, bitte ihn seine Bilder zu vernichten.

3. Wenn das alles nicht klappt, gib ihm einen Schuß vor den Burg.
Drohe ihm also unter 4 Augen was an oder sauberer, lasse ihm von einem Anwalt irgend etwas androhen.

Du kannst die Situation und den Bildeigentümer/Besitzer besser einordnen - man kann auch schlafende Hunde wecken, also alles wirklich schlimm machen.
4. Du schreibst es seien "erotische Fotos", wenn dem wirklich so ist, würde ich es mir 3 mal überlegen, das Feuer anzufachen. M/54
 
  • #7
Liebe Fragestellerin, nein, da sehe ich absolut keine Möglichkeiten. Selbst wenn er Dir irgendwelche Bilder übergäbe, kann man doch heutzutage nicht sicher sein, dass er keine analogen oder digitalen Kopien von ihnen behält. Im Gegenteil kann man sich nahezu sicher sein, dass er auf jeden Fall Kopien behalten wird. Rein pragmatisch und praktisch ist Dein Anliegen schlichtweg zum Scheitern verurteilt. Wenn ihm die Bilder gefallen, wird er sie weder endgültig vernichten noch ohne Rückbehaltung von Kopien an Dich aushändigen. Etwas anders anzunehmen ist naiv und unrealistisch. Hierfür muss man nicht juristischen Sachverstand, sondern gesunden Menschenverstand bemühen.

Du hast Dich von ihm erotisch photographieren lassen -- das war DEIN Fehler und nicht seiner. Die Fotos sind doch wohl einvernehmlich entstanden, damit hat jeder von Euch das Recht, diese Fotos zu besitzen und sich anzuschauen. Die Trennung ändert daran nichts und auch der erotische Charakter ändert an dieser Grundeinstellung gar nichts.

Wer sich zum Beispiel im Urlaub im Bikini ablichten lässt, der muss damit rechnen, dass diese Fotos dauerhaft erhalten bleiben, auch nach dem Ende der Partnerschaft. Man sollte generell nur Fotos machen lassen, mit deren dauerhafter Existenz man dann auch leben kann. Das Du es im nachhinein nun bereust, ist für dich ärgerlich, aber für den Mann völlig belanglos, der diese Fotos zu Recht besitzt.

Mein Rat:
+ Wenn die Chancen gut sind, dass er sich die Fotos nur selbst anschaut und Dir gegenüber weiterhin loyal ist, dann unternehme gar nichts.
+ Wenn Du befürchtest, er könnte die Fotos verbreiten, dann mache ihm klar, dass das eine Straftat wäre, die Du verfolgen würdest.

Du wirst aber so oder so nicht verhindern können, dass er sich die Fotos selbst anschaut oder ggf. Freunden zeigt.
 
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  • #8
Es gibt gute Gründe, dieses Verhalten unterirdisch zu finden - und es selbst mit Bestimmtheit anders zu halten.

Wenn Frauen nur wüssten, wie viele Männer (von denen man so was kaum glauben möchte...)

* bei ihren Kumpels damit prahlen, dass (und wie) sie sie flachgelegt haben,
* mit Bildern hausieren gehen,
* ggf. Tips weitergeben, wie "man" sie kriegen kann,

dann wären sie
1. ziemlich desillusioniert
und
2. mit Sicherheit vorsichtiger ...

Nein, ich finde das alles NICHT gut. Aber es kommt vor, öfter als man denkt.
Kann für den Ruf einer Frau absolut katastrophal sein.
 
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  • #9
m49:
Also ich habe erotische Fotos von zwei Ex_Freundinnen von mir. Diese Fotos habe ich noch nie einem Dritten gezeigt und ich werde es auch niemals tuen.
Dann gibt es noch Badefotos, sie oben ohne und auch ganz nackt (ich auch), diese Fotos zeige ich auch Dritten. Letztens habe ich mir die Badefotos zusammen mit meiner kleinen Nichte angeschaut.
 
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