• #1

Meine Ex erpresst mich wegen des Kindesunterhalts. Was tun?

Guten Tag,
ich habe folgendes Problem: Ich habe eine schwangere Exfreundin. Wir trennten uns vor kurzem. Der Grund war, dass sie unbedingt heiraten wollte und ich aber aufgrund meiner finanziellen Verhältnisse nicht das Risiko einer Heirat eingehen wollte. Zwar ist das Kind noch nicht auf der Welt, ich will die Angelegenheit jedoch frühzeitig klären. Obwohl ich ihr anbot 300% nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen, bestand sie dennoch auf eine Vermögensauskunft. Nach der erforderlichen Auskunft stellte ihre Anwältin nun folgende Forderung: Ich soll für mein Kind den zehnfachen Satz der Düsseldorfer Tabelle als Quotenunterhalt zahlen; dafür erklärt sich meine Exfreundin großzügig bereit, über die Unterhaltsvereinbarung eine Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen. Die Begründung ihrer Anwältin war: "Da der zehnfache Satz nach der Düsseldorfer Tabelle weniger als 15% meines monatlichen Nettoeinkommens ausmache, sei ich auch nicht durch den Kindesunterhalt stark belastet." Daneben möchte meine Exfreundin auch 30.000 € für die Ersteinrichtung. Meine Exfreundin weiß, dass ich große Angst davor habe, dass Dritte aus meinem Umfeld über meine tatsächlichen Vermögensverhältnisse informiert werden. Schließlich habe ich es wunderbar geschafft, ein normales Leben ohne sonderlich viel Luxus und Schnorrer zu führen. Ich kann mich mit Freunden treffen, ohne dass sie aufgrund meines Vermögens erwarten, dass ich sie einlade. Ich will aber andererseits nicht, dass meine Ex durch den Kindesunterhalt ein Leben in Saus und Braus führen kann. Wer bitteschön braucht für einen Säugling knapp 4000 € pro Monat? Sie erhält zusätzlich noch den Betreuungsunterhalt. Ich wäre ja bereit die 4000 € zu zahlen, aber nur, wenn die gesamten 4000 € ausschließlich nachweisbar für mein Kind verwendet wird.

Was soll ich machen?
 
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geloeschter Nutzer

Gast
  • #2
Nach der erforderlichen Auskunft stellte ihre Anwältin nun folgende Forderung: Ich soll für mein Kind den zehnfachen Satz der Düsseldorfer Tabelle als Quotenunterhalt zahlen; dafür erklärt sich meine Exfreundin großzügig bereit, über die Unterhaltsvereinbarung eine Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen.
Ich hab´s geahnt...
Die Begründung ihrer Anwältin war: "Da der zehnfache Satz nach der Düsseldorfer Tabelle weniger als 15% meines monatlichen Nettoeinkommens ausmache, sei ich auch nicht durch den Kindesunterhalt stark belastet."
Na ja, das kommt davon, wenn man versucht, andere über den Tisch zu ziehen.
Meine Exfreundin weiß, dass ich große Angst davor habe, dass Dritte aus meinem Umfeld über meine tatsächlichen Vermögensverhältnisse informiert werden.
Dann bleiben zwei Möglichkeiten: zahlen oder nicht und riskieren, dass doch etwas bekannt wird.
Ich kann mich mit Freunden treffen, ohne dass sie aufgrund meines Vermögens erwarten, dass ich sie einlade.
Da geht das Problem dann weiter. Von mir hat noch nie ein Freund erwartet, dass ich ihn zum Essen einlade. Ich machs aber trotzdem, wenn ich weiß, dass er gerade knapp dran ist. Vielleicht ist einfach Deine Erwartung einer Erwartung schon das Problem?
Wer bitteschön braucht für einen Säugling knapp 4000 € pro Monat? Sie erhält zusätzlich noch den Betreuungsunterhalt. Ich wäre ja bereit die 4000 € zu zahlen, aber nur, wenn die gesamten 4000 € ausschließlich nachweisbar für mein Kind verwendet wird.
Wenn man es bekommen kann, dann nimmt man es mit. Vermutlich alleine schon wegen der Umstände...
Da hilft alles nichts: ab zum Anwalt. Hier wird Dir keiner rechtsverbindlich Auskunft geben können. Und offenlegen wirst Du wohl müssen.
 
  • #3
Ich kann mich mit Freunden treffen, ohne dass sie aufgrund meines Vermögens erwarten, dass ich sie einlade.
Man hat es schon schwer als Gollum, wenn alles darauf ausgerichtet ist, den Ring - äh, sein Vermögen zu beschützen und geheimzuhalten. Meine Güte.
Nach deinem ersten Thema war ja abzusehen, dass es genauso kommt. Du wirst wohl zahlen müssen, das hast du dir selbst eingebrockt und mir tust du ganz ehrlich auch gar nicht leid. Die einzigen Emotionen, die du scheinbar hast, sind extremer Geiz und Misstrauen gegenüber allen anderen Menschen.
Wenn ich mehr Geld hab als ein Freund, dann lade ich den gern mal ein. Wenn ich Geld habe, dann können das die anderen auch gern wissen; verpflichtet bin ich trotzdem nicht, für sie alles auszugeben, und dann würde ich eben die Freunde aussortieren, die scheinbar nur daran interessiert sind, fertig. Das grenzt bei dir schon an Paranoia.
Was mich besonders interessiert: Was machst du denn mit dem ganzen Geld?? Du scheinst es gar nicht zu genießen; du lebst wie ein armer Schlucker, gibst für niemand anderen Geld aus, aber für dich ja scheinbar auch nicht. Was hat man von viel Geld, wenn man damit keine Freude hat, sondern ständig nur Sorge, dass einen jemand übers Ohr hauen will?
Ansonsten
Da hilft alles nichts: ab zum Anwalt. Hier wird Dir keiner rechtsverbindlich Auskunft geben können. Und offenlegen wirst Du wohl müssen.
Ja.
Und irgendwie denke ich, deine Ex macht das gerade deshalb, weil du sie drei Jahre über dein Vermögen im Unklaren gelassen hast und sie während der Schwangerschaft so komisch behandelt hast, aus Rache. Nicht, weil sie das Geld dringend braucht und auch nicht, weil sie ein Golddigger ist. Mag kindisch sein, aber ich wär auch ziemlich verletzt an ihrer Stelle, wenn mir jemand die ganze Beziehung vorspielt, er habe recht wenig Geld und dann bei einer Schwangerschaft schon mit der Düsseldorfer Tabelle anrückt, statt irgendwelche Emotionen gegenüber dem Kind oder mir zu äußern.
w, 37
 
  • #4
?!
Bist du wirklich ein realer Mensch? Mir geht es nicht in den Kopf, dass diese deine Fragen wirklich reale Menschen betreffen sollen..
Abgesehen davon kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Ungeborenes schon so von Anwälten ( nein Moment, eine Anwältin.. ein Schelm, wer Böses dabei denkt)

Ist ja lieb, dass du das Forum beschäftigen willst. Nur glaube ich nicht mehr daran, dass wir dir hier einen Rat geben könnten.
Bisher hast du dich nur von einer Seite gezeigt und warst sehr beratungsresistent.
Sollte es dich wirklich geben.

Suche dir einen Anwalt. Vielleicht sogar eine Anwältin ;)
Da werden deine Belange fachgerecht diskutiert.
 
  • #6
Du musst ein sehr hohes Einkommen bzw. Vermögen haben.

Ich würde an Deiner Stelle zum Anwalt gehen, sonst weist Du nicht, in wie weit die Forderungen der Gegenseite berechtigt sind.

Meines Wissens nach hat das Kind, nicht Deine Ex, Anspruch auf Kindesunterhalt. Die unverheiratete Kindesmutter kann nur drei Jahre Betreuungsunterhalt fordern.
Rein feministische Rosinenpickerei.

Das Zehnfache des Satzes nach Düsseldorfer Tabelle kommt mir schon exorbitant vor. Aber vielleicht bist Du ja Milliardär. Ein Anwalt für Familienrecht setzt Dir das im Detail auseinander.

Mach Dich nicht erpressbar, indem Du Angst hast, andere könnten etwas über Deine Verhältnisse erfahren. Ersteres ist schlimmer als Letzteres.

Ansonsten gilt, bei der nächsten gold digger halte Dein Pulver trocken!
 
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  • #7
Ansonsten gilt, bei der nächsten gold digger halte Dein Pulver trocken!
Interessante Golddiggerin, die die ganze Beziehung nichts davon wusste, dass er so ein hohes Vermögen hat. Ist das so eine Art "auf-gut-Glück"-Golddiggerin...?
Wenn man nicht mal seine Freunde einladen will und Angst hat, irgendwer könnte rausbekommen, dass man vermögend ist, dann steckt da meines Erachtens schon eher eine psychische Auffälligkeit dahinter...
 
  • #8
Der Titel ist schonmal falsch- deine Ex erpresst dich nicht, ihre Anwältin hat dir einen Vorschlag präsentiert, darauf kann nun dein Anwalt eingehen oder einen Gegenvorschlag einbringen!

Nach deinem ersten Thread, der die Abgründe deines Charakters offenbart hat, hab ich grade ganz wenig Mitleid
 
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geloeschter Nutzer

Gast
  • #9
Und irgendwie denke ich, deine Ex macht das gerade deshalb, weil du sie drei Jahre über dein Vermögen im Unklaren gelassen hast und sie während der Schwangerschaft so komisch behandelt hast, aus Rache.
Nicht mal Rache. So wie er sich verhält, wäre mir das zu blöd. Sie wird sich über die ganze Zeit verschaukelt vorkommen.
Mag kindisch sein, aber ich wär auch ziemlich verletzt an ihrer Stelle, wenn mir jemand die ganze Beziehung vorspielt, er habe recht wenig Geld und dann bei einer Schwangerschaft schon mit der Düsseldorfer Tabelle anrückt, statt irgendwelche Emotionen gegenüber dem Kind oder mir zu äußern.
Jetzt macht sie das nach Rechtslage und gut ist es. Er verdient 26.000 Euro, also soll sein Kind entsprechend aufwachsen. Wir wissen jetzt auch, warum er 300% angeboten hat...

So emotionslos wie er in den Wald hineinruft, schallt es jetzt eben heraus. Ich kann da die ganze Zeit schon nur den Kopf schütteln.
 
  • #10
Ich will aber andererseits nicht, dass meine Ex durch den Kindesunterhalt ein Leben in Saus und Braus führen kann. .....Ich wäre ja bereit die 4000 € zu zahlen, aber nur, wenn die gesamten 4000 € ausschließlich nachweisbar für mein Kind verwendet wird.... Was soll ich machen?

Lieber FS,
der Verlauf (Trennung) war nach Deinem ersten Thread zu erahnen.
Gewöhn Dir mal eines an: Du hast zwar Geld, aber keine Macht über andere Menschen. Daher ist es komplett egal was Du willst, was Du einsiehst etc.

Was Du machen sollst? Geh zu einem Anwalt und lasss Dich beraten wie groß die Aussichten sind Dein "nicht einsehen wollen" auch umsetzen zu können. Entweder sind die Forderungen ihrer Anwältin rechtlich absolut in Ordnung und dann bleibt Dir nichts anderes übrig als zu zahlen und zu hoffen, dass auch die Verschwiegenheitserklärung umsetzbar ist.
Oder ihre Forderungen sind überdimensioniert. Dann soll sie doch ihre Unterhaltsforderungen einklagen. Das Gericht wird entscheiden, wieviel ihr zusteht und Du wirst das zahlen - so läufts, ohne dass du nur darüber nachdenken musst. Das führt eh zu nichts außer sehr viel Ärger auf Deiner Seite.

Was heißt schon, dass die Ex "in Saus und Braus vom Kindsunterhalt lebt". Wenn sie sich für besseres Wohnen aufgrund Deiner Unterhaltszahlungen entscheidet oder ihre Eigentumswohnung mit einem Teil des Kindsunterhalts schneller entschuldet, dann ist das rechtlich absolut in Ordnung, weil das nämlich auch eurem Kind direkt zufließt: es wohnt besser und sie hat mehr von ihrem Einkommen frei, um mit dem Kind komfortabler leben zu können.
Das Kind lebt bei Deiner Ex und sie entscheidet, wie sie die Unterhaltszahlungen für das Kind verwendet, nicht Du. Als Ehepartner mit Zussammenwohnen hättest Du Mitspracherecht gehabt - so nicht.

Lass dich sterilisieren, damit Dir das nicht nochmal passiert.

Meine Exfreundin weiß, dass ich große Angst davor habe, dass Dritte aus meinem Umfeld über meine tatsächlichen Vermögensverhältnisse informiert werden. Schließlich habe ich es wunderbar geschafft, ein normales Leben ohne sonderlich viel Luxus und Schnorrer zu führen.
Das ist das ganz normale Lebensrisiko, was Du trägst. Wer keinen Mumm in den Knochen hat, um sich zu klar zu positionieren und Schnorrer abzuweisen, sondern im Umgang mit anderen von Ängsten getrieben wird, der darf halt Menschen nicht so nah an sich heranlassen, dass sie etwas wissen und verwenden können.

Also Finger weg von Beziehungen und engen Freundschaften. Sex gibt es auch als bezahlte Dienstleistung - natürlich mit Verhüterli, denn auch Prosituierte können schwanger werden und auf Deine Kosten leben wollen.
 
  • #11
Sie war einfach nur beim Anwalt...
Wollte sich nicht unnötig aufregen und hat das Thema "abgegeben".
Auf die Goldmine sind die wohl eher drauf gestoßen worden.

Aber das sie Flugblätter mit dem Reichtum an seine Freunde verteilen möchte
...lese ich nicht.
Glaub auch die würden sich eher am Bissen verschlucken über die etliche Haut des FS

Wahrscheinlich begegnen ihm noch die 3 Weihnachtsgeister in Entenhausen
 
  • #12
Lach .... die Story passt immer weniger.

Zuerst erklärst du, wunderbar juristisch beraten zu werden - und dann dieses Fiasko. Entweder hast du nicht auf deine Berater gehört - oder sie sind nicht halb so gut wie du glaubst.

Was die Anwältin will - irrelevant. Genau wie deine Vorstellungen. Recht spricht das Gericht.

Das Kind ist noch gar nicht da. Und was sagt dir das ?

Mir sagt das Ganze nur, dass diese Story so nicht stimmen kann!
 
D

Dianthus

Gast
  • #13
Entweder du stehst ein Wechselmodell an (50/50 Betreuung) oder du wirst vor Gericht verhandeln müssen.
Mit Blick auf die Vater-Kind-Bindung solltest du sehr früh mit der Betreuung des Kindes beginnen. Ansonsten wirst du Zahlen dürfen, aber ohne Kontakt zum Kind.

Nimm dir halt auch einen Rechtsbeistand (du wirst dir sicher einen guten leisten können), dann wird das ganze anders laufen.
Wie gesagt: wieso sollst du zahlen und sie betreuen, geht doch auch andersrum
 
  • #14
Jetzt bin ich überzeugt: du bist ein Troll.

Mit dem Geld, das du angeblich hast, schreibt man nicht in einem Forum sondern geht zum Anwalt und zum Steuerberater. Du kennst ja die Rechtslage nicht einmal im Ansatz. Jeder Mensch mit halbwegs Bildung kann Google bedienen und da findest du mehr als genug Ratschläge.
Keine Anwältin fordert 10fachen Unterhalt. Höchstens eine Bedarfsberechnung. Glaub mir, deine Rolle als Troll spielst du grottenschlecht.
 
  • #15
Zwei Dinge fallen mir bei dir auf, es war abzusehen, dass es so kommen wird, in deiner emotionalen Angsthaut wollte ich nicht stecken und wenn ich ein paar Milliarden auf dem Konto hätte, in welcher Angst musst du dein Leben leben? Und ich frage mich, warum du nicht zum Anwalt gehst und deine Frage hier rausposaunierst!!
 
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  • #16
Nicht mal Rache. So wie er sich verhält, wäre mir das zu blöd. Sie wird sich über die ganze Zeit verschaukelt vorkommen.

Jetzt macht sie das nach Rechtslage und gut ist es. Er verdient 26.000 Euro, also soll sein Kind entsprechend aufwachsen. Wir wissen jetzt auch, warum er 300% angeboten hat...

So emotionslos wie er in den Wald hineinruft, schallt es jetzt eben heraus. Ich kann da die ganze Zeit schon nur den Kopf schütteln.
Ich war bereits bei einem Anwalt. Durch eine Änderung der Rechtsprechung ist wohl davon auszugehen, dass man bis 11.000 Euro netto so zwischen 300 % und 320 % des Satzes nach der Düsseldorfer Tabelle zahlt. Alles darüber muss der Unterhaltsberechtigte nachweisen. Der Vorschlag enthält jedoch die Verpflichtung, dass ich 1000 % des Regelsatzes als Quotenunterhalt zahlen soll. Das ist dasjenige, was mich verärgert. Mehr und Sonderbedarf werden da noch nichtmal mit berücksichtigt. Ich finde so ein Vorschlag einfach nur unverschämt.

Es geht mir aber eigentlich eher darum, dass ich um jeden Preis vermeiden will, dass sie über die Höhe des Unterhalts mit Dritten spricht. Immerhin lässt sich anhand der Höhe des Kindesunterhalts das Einkommen nachvollziehen. Nur darum geht es mir eigentlich. Schließlich wohne ich in einer Umgebung so gut wie jeder jeden kennt. Das Bild was ich in der Öffentlichkeit abgebe, passt aber nicht zu meinem Verhältnissen.
 
  • #17
Ich musste sehr lachen,
als ich diesen neuen Thread gelesen habe.

Eigentlich ist das Ganze mit 4000 €/monat ja unfair, weil seine Beteiligungen ja keine konstanten Gewinne liefern, sondern unter Umständen (z.B. wenn diese Unternhmen in Schwierigkeiten kommen, was bei der kommenden Wirtschaftkrise ja vielleicht gar nicht so unwahrscheinlich ist) auch mal gar nichts.

Wie viele andere Neureiche auch, ist sein Reichtum als mehrfacher Millionär eben trotzdem immer sehr relativ im Hinblick auf die Zukunftserwartung. Solche Werte sind nicht sicher.
Würde er die Millionen aus den Beteiligungen anders (also risikoarm) anlegen müssen, würde es ruckzuck schwer sein, aus der Analage dann noch diesen Unterhalt zu erwirtschaften bzw. er hätte sein Vermögen quasi nur dafür.

Seine Ex will aber einen konstat enormen Unterhalt ohne Rücksicht auf Wirtschaftskrisen und sonstiges.
Das muss immer gezahlt werden, ohne Rücksicht auf seine Verluste, die er irgendwann haben wird.


Insofern hätte ich an seiner Stelle von Anfang an einfach nur (und zwar freundlich und lieb) klargestellt, ohne großen Aufwand ganz normal nach Düsseldorfer Tabelle zu zahlen und sich zusätzlich viel um das Kind zu kümmern, ganz ohne irgenwelche hochtrabenden "Angebote".
Hätte selbst noch den Notar ausgesucht und die Vereinbarung unterschreiben

Aber er wollte unbedingt Dagobert Duck spielen (siehe sein herumjonglieren mit dem "Mehrfachen der Düsseldorfer Tabelle" aus dem letzten Thread, alleine damit und den ungeschickten "Angeboten", hatte er doch sofort das Mißtrauen seiner Ex geweckt, zurecht),

Das alles, weil er leider doch schon jede Bodenhaftung verloren hatte, abgesehen von sein ganzen anderen offensichtlichen Defiziten im sozialen Bereich.

Fazit :
Jeder bekommt, was er verdient. Und der FS hat sich diese Situation im wahrsten Sinne dieses Wortes wirklich "verdient".
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #18
Es geht mir aber eigentlich eher darum, dass ich um jeden Preis vermeiden will, dass sie über die Höhe des Unterhalts mit Dritten spricht. Immerhin lässt sich anhand der Höhe des Kindesunterhalts das Einkommen nachvollziehen. Nur darum geht es mir eigentlich. Schließlich wohne ich in einer Umgebung so gut wie jeder jeden kennt. Das Bild was ich in der Öffentlichkeit abgebe, passt aber nicht zu meinem Verhältnissen.
Wenn du wirklich echt bist und kein Troll, dann kann ich dir nur raten, vielleicht mal einen Termin beim Therapeuten zu machen. Du klingst so angstgetrieben. Dieses "was die Leute denken", jetzt also nicht nur die Freunde, sondern alle in der Umgebung - das kann dir doch total egal sein? Wenn ich erfahren würde, ein Bekannter ist total reich, lebt aber sehr bescheiden, würde ich mich kurz wundern und gut ist. Es sei denn, er hat mit seinem Geiz auch geglänzt bei gemeinsamen Unternehmungen - aber nee, mit so jemandem wäre ich ja auch nicht befreundet.
Viel mehr werden die Leute wohl darüber klatschen, wenn du und deine Freundin sich getrennt habt während der Schwangerschaft und du dann danach das Kind nicht betreust bzw. wohl kein Interesse daran hast - so klingt es hier jedenfalls. Darüber würde ich an deiner Stelle viel mehr nachdenken.
Wobei ich mir immer nicht vorstellen kann, dass jemand, der so denkt, Freunde hat...
 
G

geloeschter Nutzer

Gast
  • #19
Der Vorschlag enthält jedoch die Verpflichtung, dass ich 1000 % des Regelsatzes als Quotenunterhalt zahlen soll.
Ein Vorschlag ist ein Vorschlag. Mach halt einen Gegenvorschlag.
Es geht mir aber eigentlich eher darum, dass ich um jeden Preis vermeiden will, dass sie über die Höhe des Unterhalts mit Dritten spricht.
Wenn Du das um jeden Preis vermeiden möchtest, dann geh doch auf ihren Vorschlag ein...
 
  • #20
Naja, alles ist relativ. Wie hoch ist denn dein Verdienst im Monat? Angenommen du bist ein Arzt in der plastischen Chirurgie oder ein Anwalt mit einem Einkommen von ,keine Ahnung,100k im Monat und die Anwältin sagt du sollst der Ex 4000 Euro zahlen, dann ist es so.
Ich verstehe dich so, dass du nur Angst davor hast, dass andere mitbekommen wie reich du bist. Dafür kannst Du mit Ihr eine Vereinbarung treffen. Es gibt bestimmt Vertragliche Schweigepflicht und Ähnliches.
 
  • #21
Der Vorschlag enthält jedoch die Verpflichtung, dass ich 1000 % des Regelsatzes als Quotenunterhalt zahlen soll. Das ist dasjenige, was mich verärgert. Mehr und Sonderbedarf werden da noch nichtmal mit berücksichtigt. Ich finde so ein Vorschlag einfach nur unverschämt.
Es ist ein Vorschlag, keine Erpressung. Den Vorschlag kannst Du ablehnen und einen eigenen machen.

Die einzige Erpressung die ich sehe kommmt von Dir: Verschwiegenheitserklärung. Wenn Du was forderst und keine andere Chance hast das durchzussetzen, dann musst Du für Deine Forderung halt soviel zahlen, wie sie verlangt und es dir wert ist.
Wo ist das Problem? So geht Geschäftsleben nunmal.

Es geht mir aber eigentlich eher darum, dass ich um jeden Preis vermeiden will, dass sie über die Höhe des Unterhalts mit Dritten spricht.
Dann nöl nicht rum, sondern zahl mit einer entsprechenden vertraglichen Verpflichtung und Sanktionierung (Vertrag wird hinfällig, wenn sie plappert).
Und isolier sie aus Deinem sozialen Umfeld, sodass sie dahin keinerlei Kontakte hat.
Du hast verschrobene Vorstellungen, aber von vornherein alles falsch gemacht, um diese Vorstellungen umsetzen zu können.

Doch, wegen der Verschwiegenheitserklärung. Sie testet, ob diese dem FS so viel wert ist.
 
B

Blume94

Gast
  • #22
Zuerst erklärst du, wunderbar juristisch beraten zu werden - und dann dieses Fiasko. Entweder hast du nicht auf deine Berater gehört - oder sie sind nicht halb so gut wie du glaubst.
Vielleicht ist er zu geizig für einen Anwalt der sich auskennt.

Wenn du doch sagst die 4000€ seien nur 15% deines monatl. Einkommens hast du doch noch über 22 Tsd. € über für dich.

Fachfrage:

Wenn man zb. den Job wechselt und dann weniger verdient, müsste man dann nicht neue Berechnungen anstellen und müsste weniger Unterhalt bezahlen?

Andersrum müsste man doch dann auch im Rahmen einer Auskunftspflicht über den Mehrverdienst Bescheid geben und ebenfalls neu berechnen, oder?
Macht natürlich keiner.

Windeln und Co. sind schon teuer aber man wird im Leben nicht auf 4000€ kommen.

Wenn du was gutes für dein Kind tun willst rede mit ihr sag du zahlst das aber du legst einen großen Teil von den 4000€ fest auf den Namen des Kindes bei der Bank an, in einer Sparanlage. Da hat dein Kind später was von und dann hoffe, dass deine Ex das Geld nicht für irgendeinen Sch... aus der Anlage nimmt.

Oder mach einen Gegenvorschlag und wenn es dann 2000€ werden oder mehr, kannst du ja trotzdem mit ihr reden und sagen ein Teil wird fest angelegt und bekommt das Kind dann wenn es das Geld braucht.

W 26
 
  • #23
Ich finde so ein Vorschlag einfach nur unverschämt.
Du mit deinem Geldkopf hättest doch so klug sein müssen, vor der Schwangerschaft und nicht danach dich zu informieren!! Die Frau hat dich ganz schön reingelegt!
Es geht mir aber eigentlich eher darum, dass ich um jeden Preis vermeiden will, dass sie über die Höhe des Unterhalts mit Dritten spricht. Immerhin lässt sich anhand der Höhe des Kindesunterhalts das Einkommen nachvollziehen. Nur darum geht es mir eigentlich. Schließlich wohne ich in einer Umgebung so gut wie jeder jeden kennt. Das Bild was ich in der Öffentlichkeit abgebe, passt aber nicht zu meinem Verhältnissen.
Du lebst in einer falschen Person, bist nicht authentisch, bist nicht identisch, bist nicht aufrichtig zu dir selbst, ich finde das ganz furchtbar schlimm, da nützen dir die ganzen Kohlen nichts!
 
  • #24
Du tust mit schon Leid. Ich lese bei dir nur, das es ums Geld geht. Deine Freunde sollen nicht wissen, das Du Vermögen hast? Du hältst dich selbst für sehr wichtig.
Es geht hier um ein Kind!!! Das Kind braucht einen Vater!
Und nur mal fürs Protokoll: Mit dem Unterhalt macht deine Ex, was sie für richtig hält! Mein Ex-Mann war auch so drauf und meinte, das ich ihm über jeden Cent Rechenschaft ablege. Damit ist er nicht durchgekommen. Warum auch.
Du solltest in Zukunft keine Kinder mehr zeugen. Lass' dich anwaltlich beraten und zahle das, für das Du verpflichtet bist. Du warst an der Zeugung ja maßgeblich beteiligt. Dann übernehme auch Verantwortung dafür.
 
D

Dianthus

Gast
  • #25
Wenn man zb. den Job wechselt und dann weniger verdient, müsste man dann nicht neue Berechnungen anstellen und müsste weniger Unterhalt bezahlen?
Nein. Wenn jemand den Job wechselt um den Unterhalt zu drücken, dann wird i.d.R. der Unterhalt nach dem vorigen Einkommen berechnet. Ebenso wenn die Stunden reduziert werden.
Der Mann kann im Übrigen nicht über den Unterhalt verfügen.
D.h. dein Vorschlag von wegen Geld anlegen ist vollkommen realitätsfern.

Abgesehen davon: das Kind ist das Kind eines sehr wohlhabenden Vaters, demnach darf es entsprechend wohlhabend aufwachsen.

Der FS scheint auch noch gar kein Bewusstsein dafür zu haben, dass es sein Kind ist.
Letztlich sollten Menschen die ihr Einkommen (nicht einmal ihr Vermögen) nicht mit ihrem Nachwuchs teilen wollen einfach entsprechend verhüten..
 
  • #26
Du wirst einmal der reichste Tote auf dem Friedhof sein, weil du ein Leben lang voller Angst getrieben auf deinem Geld sitzt und dir und anderen nichts damit gönnst.
Das Kind bekommt von Dir guten Kindesunterhalt, aber deine Ex soll keinen einzigen Cent von dir bekommen?

Das ist genau was du immer gesagt hast.
Sie soll also euer Kind ohne deine finanzielle Unterstützung betreuen und großziehen. Denn am liebsten hättest du dass der ganze Kindesunterhalt ausschließlich für dein Kind ist.
Wovon soll also deine Ex ihre Wohnung, ihr Essen bezahlen wenn du nur und ausschließlich das Kind alimentieren möchtest?

Soll sie drei Jahre hungern während das Kind in Saus und Braus leben darf?
So hättest du es gerne.

Erbärmlich.
 
  • #27
Also jetzt mal ernsthaft, durch 4000 Euro Unterhalt pro Monat wärst du (lt. Eingangsposting) nicht stark belastet - aber in deiner Frage vor ein paar Tagen wolltest du deiner Freundin keine 400.- (halbe Rate) für die gemeinsame Wohnung geben?
Ich würd mal sagen, du hast dich verkalkuliert. Beziehung hin, Freundin weg, Kind wächst ohne echte Familie auf... und bei dir geht es immer noch ums Geld. Wach mal auf, ein Kind ist keine "Angelegenheit", so wie du das im Eingangsposting schreibst. Das ist ein kleiner Mensch der Eltern braucht die ihn unterstützen, damit er gut aufwächst. Und zwar nicht nur in materieller Hinsicht ;-)
 
  • #28
Soll sie drei Jahre hungern während das Kind in Saus und Braus leben darf?
So hättest du es gerne.

Erbärmlich.
Ich verlange in der Tat, dass der Kindesunterhalt nur für das Kind verwendet wird. Deshalb heißt es auch "KINDESUNTERHALT". Ich zahle natürlich auch für meine Exfreundin den Betreuungsunterhalt. Dieser ist jedoch vom Kindesunterhalt strickt zu trennen. Es geht nicht um den gesetzlichen Unterhaltsanspruch meiner Exfreundin. Das was mich stört ist folgendes:

Die ersten drei Jahre erhält sie -nach ihrer Rechnung - circa 3000 € Betreuungsunterhalt und zusätzlich noch 4000 € Kindesunterhalt. Mit dem vollendeten sechsten Lebensjahr würde sich der Unterhalt nochmals erhöhen. Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr stünden dem Kind sogar dann 5280 € (wenn sich die Zahlen nicht verändern) zu. Diesen Betrag muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Das sind mehr als 60.000 € im Jahr! Von dem Geld kann man problemlos 4 Personen satt bekommen. Woher soll ich wissen, ob das Geld nicht später auch noch für seine Stiefgeschwister für meine Exfreundin mitverwendet werden wird. Diese Gefahr besteht deshalb, weil der Betreuungsunterhalt regelmäßig nach drei Jahren endet.
Vielleicht ist er zu geizig für einen Anwalt der sich auskennt.

Andersrum müsste man doch dann auch im Rahmen einer Auskunftspflicht über den Mehrverdienst Bescheid geben und ebenfalls neu berechnen, oder?
Macht natürlich keiner.
Ich habe mich bereits beraten lassen.

Das Problem ist, dass ab einem gewissen Betrag (wohl 11.000 € netto Einkommen pro Monat) der Unterhaltsberechtigte (als mein Kind) nachweisen müsste, dass es zusätzlichen Unterhalt braucht. Bis zu dieser Summe bekommt das Kind Unterhalt ohne den Mehrbedarf nachzuweisen. Da ich aber mehr als 11.000 € im Monat netto verdiene, wirkt sich eine etwaige Erhöhung meines Einkommens nicht aus. Der Kindesunterhalt würde sich nur vermindern, wenn ich unter 11.000 € im Monat netto verdienen würde.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
  • #29
Es geht hier um ein Kind!!! Das Kind braucht einen Vater!
Und nur mal fürs Protokoll: Mit dem Unterhalt macht deine Ex, was sie für richtig hält! Mein Ex-Mann war auch so drauf und meinte, das ich ihm über jeden Cent Rechenschaft ablege. Damit ist er nicht durchgekommen. Warum auch.
Das ist genau das Problem. Wenn ich ihr den zehnfachen Satz zahle, dann kann sie damit machen, was sie will. Normalerweise ist der Kindesunterhalt auch nicht so hoch. Aber bei 4000 € ist es einfach eine ganz andere Hausnummer. Ich will schließlich um jeden Preis vermeiden, dass das Geld irgendjemand anderen zugutekommt als meinem Kind.

Du tust mit schon Leid. Ich lese bei dir nur, das es ums Geld geht. Deine Freunde sollen nicht wissen, das Du Vermögen hast? Du hältst dich selbst für sehr wichtig.
Ich bin einmal äußerst böse ausgenommen worden (kurz nach meinem Erbe). Seitdem schwor ich mir, dass ich mich grundlegend verändere und nie wieder zeige was ich habe. Ich bin sodann weit weg von meiner früheren Heimat weggezogen und habe quasi ein neues Leben begonnen. Meine Freunde wissen nur, dass ich einen ganz guten Job habe. Mehr nicht. Sie kennen mich als sparsamen Menschen.
 
L

Lionne69

Gast
  • #30
Der Titel ist schonmal falsch- deine Ex erpresst dich nicht, ihre Anwältin hat dir einen Vorschlag präsentiert, darauf kann nun dein Anwalt eingehen ode

Exakt.

Du hattest ein Angebot gemacht, da wäre ich auch hellhörig und misstrauisch geworden.
Wer so versessen darauf ist, auf keinen Fall etwas offen zu legen, muss viel zu verbergen haben.
Nun, jetzt hat sie genauso gekontert. Ein unverschämtes, emotional fragwürdiges Angebot, insgesamt ein schräges Verhalten Deinerseits - sie ist ganz sicher enttäuscht und verletzt.
So kontert sie jetzt auf die einzige Art, wie man Dich auch verletzen kann - und sorgt so gut für das
Kind und für sich.

Du hast die Wahl - zahlen, oder offenlegen.
Spätestens wenn sie vor Gericht geht oder sie das Jugendamt um Beustandschaft bittet, wirst Du offenlegen müssen.
Du musst wissen, was Dir Dein Geheimnis wert ist.

Eine Randbemerkung, wie armselig muss ein Leben sein, wenn man Angst davor hat, dass man Freunde (!!!) einladen müsste.
Ich lade ein, wenn ich möchte, lasse mich auch einladen - erwartet habe ich es nie.

Gollum - MEIN Schaaaatz... Sorry, das Bild passt.

W, 51
 
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