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  • #1

müssen Kinder bei Insolvenz der Eltern zahlen?

Die Lage ist Folgende: Die Eltern eines 20-Jährigen sind in Privatinsolvenz. Er hat nun das Abi gemacht und geht arbeiten, um sich ein "Auslandsjahr" leisten zu können (travel & work, reisen & arbeiten). Nun hat das Amt die Zahlungen an die Familie (die als Bedarfsgemeinschaft zählt) eingestellt und der Vater meint, der Sohn müsste sein Geld der Familie zur Verfügung stehen. Damit wäre das Auslandsjahr erledigt (Reise mit Organisation kostet rd 2000 Euro). Kennt sich vielleicht jemand mit der Frage aus, ob der Sohn wirklich zur Kasse gebeten werden darf? Das würde ja bedeuten, Kinder, deren Eltern Mist gebaut haben, müssen das ausbaden...???
 
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  • #2
Ich bin kein RA - aber Eltern, deren Kinder Mist gebaut haben, müssen das auch ausbaden... Hoffe zwar für euch, dass das Geld unantastbar ist und bin deshalb genau so interessiert an den Antworten wie du.
 
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  • #3
Geh mit der Frage zum Anwalt, solche Sachen sind von verschiedenen Kriterien abhängig.
 
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  • #4
Ja, so ist es. Das Sozialamt nimmt die Kinder in die Pflicht, wenn die Eltern pleite sind.
Sie haben Geld in deine Aufzucht und Ausbildung gesteckt, also mußt du im umgekehrten Fall auch für sie haften. Bitter, wenn man so jung ist, wie du und noch so wenig verdient. Nimm dir einen Anwalt, vielleicht hast du die Möglichkeit, das zu umgehen.
 
  • #5
Das sind doch zwei verschiedene Paar Schuhe. Die Privatinsolvenz ist die der Eltern und dabei geht es um deren Schulden. Was das Amt angeht, hat das mit der Privatinsolvenz erst mal gar nichts zu tun. Das ist eine sozialrechtliche Frage, nämlich ob hier eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt und wie in dieser das Geld "verteilt" werden muss.

Also, ab zum Anwalt mit der ganzen Sache.

7E1D15D7
 
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  • #6
Die Anwaltskosten könnten in dieser Sache jedoch weit die 2000€ sprengen, die ja eig. für den Work und Travel Besuch im Ausland gespart wurden.
 
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  • #7
Lies mal die §§ 1601 ff. BGB, vor allem § 1601.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html
 
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  • #8
@ 1 & 3:
ich finde, der Unterschied besteht darin, dass die Eltern die Kinder gewollt und gemacht haben.
die Kinder haben nicht darum gebeten. Wenn Erwachsene Mist bauen (Schulden anhäufen), können die Kinder nichts dafür.
Anders sieht es mit der Altersversorge aus, da finde ich natürlich, dass man in der Familie füreinander da sein sollte, das ist meiner Meinung nach der Sinn einer Familie. Aber wer Schulden macht, sollte sie auch selbst begleichen.
Bin aber weder Antwalt noch anderweitig ein Profi auf dem Gebiet.

Vielleicht kann der Sohn einfach ausziehen aus dieser "Bedarfsgemeinschaft"?
 
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  • #9
Bin Nr. 6.

Nachtrag: Für die Schulden aus der Insolvenz sehe ich keine Haftung, es sei denn, daß die Kinder sich für die Eltern irgendwie verbürgt haben.

Es ist aber Unterhalt zu leisten, da Verwandte in gerader Linie einander unterhaltspflichtig sind.
 
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  • #10
@ 6&8: du scheinst Ahnung davon zu haben.
Unterhaltspflichtig, meinst du das generell oder nur, wenn man im selben Haushalt lebt?

Zur Erinnerung: Es geht um einen Abiturienten, der studieren will - er verdient zZ lediglich mit Jobs etwas Geld, was unter der Grenze des Hinzuverdienens von Hartz-IV-Empfängern liegt.
Im Prinzip wohnt er auch nicht mehr zuhause, ist dort allerdings noch gemeldet bzw. war es bis vor kurzem.
 

hanjo58

Gesperrt
  • #11
Ich würde dem 20-jährigen umgehend eine Flasche Wein im Wert von 2 Euro für 2000 Euro verkaufen. Anschließend würde ich ihm die Auslands-Aktion sponsern . . .
Hanjo58
ep7E0E2974
 
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  • #12
Hier #6 und 8 :

Ich meine das generell ... wenn die Leistungsfähigkeit = Geld da ist mußt zahlen, bin aber nicht sicher.

Aber vorsicht: Das Amt wird mit Kontenabfrage rauskriegen, welche Konten du bei dt. Banken hast und dort nachfragen, wie sich die Salden entwickelten. Wenn Du es also grundlos verpulverst, hast sie wieder auf der Matte.


Denk mal an das was #10 sagt ...
 
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  • #13
Das mit der Flasche ist ja ne süße Idee, aber er braucht leider ein Konto auf seinen Namen, sonst lassen sie ihn in das gelobte Land nicht einreisen (Nachweis braucht man als Sicherheit). Wir hatten erst gedacht, gemeinsame Summe auf Konto der Freundin. Das wird aber nicht akzeptiert.

Außerdem befürchte ich, dass es das Amt nicht die Bohne interessiert, ob er das Geld ausgegeben hat. Das zieht erfahrungsgemäß einfach eine (zZ auch nur geschätzte) Summe ab und dann soll man zusehen, wie man klar kommt.

Aber ich will nicht den Teufel nicht größer an die Wand malen als er ist. Vielleicht gibt es ja noch eine Lösung nach deutschem Recht
 
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  • #14
Wenn die Eltern ALG2 (Hartz4) bekommen wollen und der 20jährige mit den Eltern in einem Haushalt lebt, wird natürlich das Einkommen oder auch die Ersparnisse eines jeden Haushaltsmitgliedes, also auch des Sohnes, herangezogen. Das ist definitiv so!

Eine Möglichkeit wäre, dass der Sohn aus dem Haushalt auszieht (also auch polizeilich dort abmeldet), was aber natürlich nur geht, wenn er selbst kein Geld vom Amt haben will.

Auch wenn er in einem eigenen Haushalt lebt, kann das Amt sich das ALG2 für die Eltern, vom Sohn (von seinem Einkommen) zurückholen (Eltern und Kinder sind sich wechselseitig im Sozialfall unterhaltspflichtig - aber andere Verwandte z.B. Geschwister, Großeltern nicht). Allerdings gelten dann andere (höhere) Freigrenzen für den Sohn - und soviel wird er nicht verdienen! Ersparnisse des Sohnes werden dann, soviel ich weiß, nicht herangezogen.
Ich weiß allerdings nicht, wie das Amt mit Geld "umgeht", was verdient wurde, als noch Bedarfsgemeinschaft bestand (also mit den 2000 gesparten Euro)...

Oder man gibt die 2000 Euro eben aus! dann hat man sie nicht mehr! (das Prinzip, das hanjo58 #10 vorschlug) ... wobei auch das das Amt nicht einfach so schlucken dürfte, wenn es nun schon von den 2000 Euro weiß ... man muss auf jeden Fall nachweisen, wofür man den hohen Betrag so plötzlich ausgegeben hat.

Für die Privatinsolvenz, also Schulden der Eltern, dürfte der Sohn generell nicht aufkommen müssen, außer nach deren Tod ... aber da kenne ich mich nicht so aus.

Also für die Zukunft ist es für den Sohn sicher günstiger, nicht mehr bei seinen Eltern zu wohnen (und selbst keine Sozialleistungen zu wollen) - dann muss er auch nicht so schnell für die Eltern aufkommen.
Wegen der konkreten Ersparnisse für die geplante Reise (weil sie ja in der Zeit der Bedarfsgemeinschaft verdient wurden) würde ich mich an deiner Stelle noch mal erkundigen. Dafür musst du vielleicht gar keinen Anwalt nehmen, das kann bei offiziellen Stellen erfragt werden. Sowas ist ja alles offiziell geregelt. Es gibt von den Bundesministerien diverse ServiceTel.-Nummern zu verschiedenen Themenkomplexen (google), oder vielleicht weiß der Arbeitslosenverband Rat etc., oder Internetforen, die entsprechende Themen zum Schwerpunkt haben. ;-)

Würde mich aber auch mal interessieren, wie dann die Sache ausgegangen ist ...
 
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