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Gast
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Müssen seit Jahren geschiedene Ex-Männer ihren Ex-Frauen bei wirtschaftlicher Notsituation
dann doch wieder Unterhalt zahlen? Geht natürlich auch umgekehrt - Ex-Frau zahlt an Ex-Mann, so er evtl. durch Wirtschaftskrise oder Krankheit (Selbständig) in Not gerät. Kann das Amt dies verlangen und beim geschiedenen Expartner dann wieder Geld holen? Selbst wenn vorher keine Unterhaltszahlungen geleistet wurden. Oder muss die Allgemeinheit / der Staat / H4 für diese wirtschaftliche Notsituation aufkommen und zahlen?