G

Gast

Gast
  • #1

Muß ich als neue Ehefrau für Unterhalt seiner Kinder aufkommen?

Mein Partner 46 und ich 45 wollen bald heiraten.
Er hat 3 Kinder aus früheren Beziehungen. Die Kinder sind 6, 11 und 19.Vor 3 Jahren bekam er von seiner Firma die Kündigung und seitdem ist er arbeitlos. Die Mütter bekommen seitdem vom Jugendamt Unterhaltsvorschuß.
Ich bin selbstständig, verdiene schon gut und bewohne eine Loft. Er würde dann zu mir ziehen. Bisher hatte jeder seine Wohnung.
Ich weiß das dann sein Harz4 gestrichen wird und ich für seinen Unterhalt mit aufkommen muß.Er möchte wenigstens auf 400 Euro Basis arbeiten um wenigstens etwas zu unserem Lebensunterhalt bei zutragen, damit er nicht ganz auf mich angewiesen ist.
Aber was ist mit seinen Kindern?
Muß ich da auch mit aufkommen?
 
G

Gast

Gast
  • #2
Ob das gut geht? Liebe FS, Informiere dich doch vorher bei einem Rechtsanwalt, was da finanziell auf dich zukommt. Wenn du diesen Mann bis zum Ende seines Lebens durchfüttern willst, gerne. Ich bin echt froh, dass es solche Mutter-Theresa-Frauen wie dich gibt.

w 50
 
G

Gast

Gast
  • #3
Ich würde mir das mit einer Heirat nochmals überlegen!

Nein - du musst für den Unterhalt der Kinder nicht aufkommen.

Falls dein künftiger, arbeitsloser Mann dann zumutbarer Weise den Haushalt führt, ohne eigenes Einkommen dann allerdings auch Anspruch auf Taschengeld von dir hat, ist dieses Taschengeld für den Kindesunterhalt pfändbar! Ebenso ist das Einkommen aus einem 450,- € Job für den Kindesunterhalt pfändbar. Für einen Elternteil mit minderjährigen Kindern besteht eine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Wenn dein Partner dieser nicht nachkommt, ist es durchaus realistisch davon auszugehen, dass ein Gericht ihm ein fiktives Einkommen anrechnet und er trotz Arbeitslosigkeit Unterhalt bezahlen muss. Das bedeutet, in diesem Fall wirst du indirekt für den Unterhalt aufkommen müssen, falls du diesen Mann tatsächlich heiraten solltest. Ein Hausmann ohne Einkommen wird vor Gericht damit nicht durch kommen!

Somit solltest du wirklich nochmals darüber nachdenken, ob du diese Bürde mittragen möchtest. Sehe den Tatsachen ins Auge. Selbst ein Zusammenwohnen halte ich bereits für problematischIch. Ich würde von einer Ehe Abstand nehmen.
 
  • #4
Aber was ist mit seinen Kindern ? Muß ich da auch mit aufkommen?
JA !
Die Kinder haben ihr eigenes Einkommen: Ihr Kindergeld. Reicht das für ihren Lebensunterhalt nicht aus, dann sind deren leibl. Eltern dran. Können die nichts dafür zahlen, dann sind deren Mitbewohner oder Ehepartner dran.

Die FS muß bereits für ihn und seine Kinder aufkommen, wenn er und seine Kinder bei ihr einziehen.
Solange er noch "Hartz-4" bezieht. Sowie ggf. auch seine Kinder. Besonders nötig, wenn der Unterhaltsvorschuss weg fällt.
Auch wenn sie nicht miteinander verheiratet sind, und nicht die leiblichen Kinder der FS sind.

Da er bisher Unterhaltsvorschuss bekam, nehme ich an, daß die leibliche Mutter keinen Kindesunterhalt zahlen kann.

Wie und warum die FS als Ehefrau für dessen Kinder aufkommen muß, kann z.B. ein Fachanwalt für Familienrecht beantworten. Den man hier unbedingt vor der Hochzeit zu Rate ziehen sollte !!!

Wie ist die FS krankenversichert ? Gesetzlich oder privat ?
Wenn gesetzlich, dann kann ihr Ehemann beitragsfrei bei ihr mit versichert sein.
Wenn privat, dann muß der Ehemann bzw. Ehepaar für dessen Krankenversicherung aufkommen.
Die Kinder können beitragsfrei bei der gesetzl. Krankenversicherung eines Elternteiles mit versichert sein.

Zwei Erwachsene und drei Kinder. Wie wollen die in einer offenen Loft-Wohnung leben ?
Ohne ausreichend Rückzugsmöglichkeiten. Spannungen und Streit vorprogrammiert ?

Ein Mann und seine drei Kinder. Dazu das Kindergeld der Kinder.
Gemeinsam in der Wohnung der FS. Ich schätze einen Mehrbedarf von ca. 700,- bis 900,- Euro/Monat, den dann die FS zahlen müßte, für alle vier.

Alternative: Nicht heiraten und getrennte Wohnungen. So muß der Staat weiter unterstützen, und die FS wäre nicht verpflichtet.

Der deutsche Staat hat seine Gesetze recht raffiniert gestaltet, um selber so wenig als möglich soziale Leistungen zahlen zu müssen.
 
  • #5
Ehrlich gesagt, würde ich vorher zusehen, daß er in einen neuen Job kommt. Wie groß schätzt Du die Gefahr ein, daß er es sich auf Deinem Rücken gemütlich macht?
 
G

Gast

Gast
  • #6
Die Rechtslage in Deutschland kenne ich nicht. Nur die in der Schweiz. Indirekt müsstest Du für die Kinder aufkommen, indem Du ihn mehr unterstützen müsstest damit er seinen Verpflichtungen nachkommen kann. Heirat in einer solchen Konstellation ist ein finanzieller Wahnsinn.

Lass Dich vorher von einem Anwalt beraten.
 
G

Gast

Gast
  • #7
Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommt die Mutter längstens bis ein Kind 12 Jahre alt ist, und insgesamt nur 6 Jahre lang. Also, wenn Unterhaltsvorschuss von Geburt eines Kindes an durchgängig gezahlt wird, ist mit dem 6. Geburtstag schon Schluss damit!
Kurz gesagt: Da das älteste Kind (19J.) schon lange keinen Unterhaltsvorschuss mehr bekommt, das mittlere höchstens noch ein Jahr lang (bis es 12J. ist), bekommt höchstens das jüngste noch Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.
Wenn kein Unterhaltsvorschuss mehr gezahlt wird, kümmert sich das Jugendamt nicht mehr um den Unterhalt für das Kind, er muss von der Mutter dann, stellvertretend fürs Kind, vom Vater gerichtlich eingeklagt werden, falls man sich nicht "so" einigen kann. Genau genommen müsste das Kind seinen Vater dann auf Unterhalt verklagen - das machen wenige!
Das 19jährige Kind ist sowieso volljährig, hat also nur Unterhaltsanspruch vom Vater, falls es noch zur Schule geht oder eine Ausbildung macht und dort nicht genug Ausbildungsgeld/Bafög bekommt. Wenn es weder zur Schule geht, noch Ausbildung macht, hat es keinen Unterhaltsanspruch gegen irgend jemanden mehr. Falls es noch berechtigten Anspruch hat (Düsseldorfer Tabelle) müsste es seinen Vater auf Unterhalt verklagen - ich kenne keinen in dem Alter, der das macht.

Das Jugendamt versucht natürlich, seinen gezahlten Unterhaltsvorschuss vom Vater (Unterhaltspflichtigen) zurückzubekommen. Inwieweit da alle "materiellen Quellen" des Unterhaltspflichtigen herangezogen werden, d.h. auch indirekte, wie ein gut situierter neuer Lebenspartner (ähnlich wie bei Hartz4) weiß ich nicht genau.
Soviel ich jedoch weiß, ist ein nichtleiblicher Vater/Mutter bzw. neuer Ehepartner eines Elternteils, insofern er das Kind nicht adoptiert hat, grundsätzlich niemals unterhaltspflichtig für ein Kind, das er nicht gezeugt hat!

Grundsätzlich finde ich, hat ein Mann einen ganz miesen Charakter, wenn er Kinder in die Welt gesetzt hat, für deren Lebensunterhalt er nicht aufkommt! Das kann vielleicht bei 1 Kind passieren, aber nicht 3 Mal! Wenn ich Kinder nicht ernähren kann, dann muss ich als Mann verhüten!
Das würde mich an dem Mann sehr abstoßen!


w48
 
  • #8
@ 14
Groß - auch wenn du nicht mich gefragt hast.
Jemand, der weder für seine Kinder Verantwortung übernimmt, noch für sich selbst, wird es nicht plötzlich durch Wunderheilung tun.
DANN einen 400-€-Job? Wieso nicht schon jetzt? Riecht verdammt nach viel Blabla.
Der 19jährige bekommt übrigens keinen Unterhaltsvorschuss mehr, den gibt's nur bis 12. Und den Vorschuss muss der Kindesvater ans Jugendamt zurückzahlen, deshalb heißt er nämlich so.
 
G

Gast

Gast
  • #9
3 Jahre arbeiten und dann nur ein Ansporn auf einen 450 Euro Job? Für mich würde das nicht in Fragen kommen.

M,33
 
  • #10
Ehrlich gesagt, würde ich vorher zusehen, daß er in einen neuen Job kommt. Wie groß schätzt Du die Gefahr ein, daß er es sich auf Deinem Rücken gemütlich macht?

Sehe ich genauso. Wenn er davon ausgeht, einen 450-Eurojob zu finden, sobald er zu dir gezogen ist, wieso hat er den nicht jetzt schon und finanziert damit z.T. seinen Lebensunterhalt und seine Kinder? Hartz 4 bekäme er ja aufstockend weiterhin. Für mich würde das zumindest bedeuten, dass ein Mann Verantwortung für sich und seine Kinder übernimmt. Und das wäre für mich auch das Mindeste, um mich überhaupt mit ihm einlassen zu können.

Darüber hinaus: wer einen Minijob bekommt scheint generell in der Lage zu sein, zu arbeiten. Wieso dann nicht gleich eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit?

Und außerdem: Unterhaltsvorschuss bedeutet ja, soweit ich weiß, dass das Jugendamt eben nur in Vorleistung geht und ihm irgendwann die Gesamtrechnung zukommen lässt. Je früher er anfängt, für seine Kinder aufzukommen, umso besser.
 
G

Gast

Gast
  • #11
Liebe FS,
wenn Ihr keine gemeinsamen unterhaltspflichtigen Kinder habt, frü die er einen fmiliären Betreungsanteil beanspruchen könnte, ist er verpflichtet, zu arbeiten, um seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen. Wenn er das nicht macht, kannst Du damit rechnen, dass das Jugendamt direkt nach der Eheschließung auf Dich zukommt, weil Du dann ihm gegenüber unterhaltspflichtig bist. Ist bei Dir was zu holen, dann zahlst eben Du. Warum auch nicht - seine Kinder sind nicht Angelegenheit der Allgemeinheit, sondern seine.

Lass' Dich also vor der Eheschließung gut von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten, wenn Du in so eine Sache nicht reinschlittern möchtest.

Insgesamt ist mir unverständlich, wieso ein 46-jähriger Mann angesichts der aktuellen Wirtschaftslage seit 3 Jahren arbeitslos ist - da ist Nullbock-Mentalität anzunehmen, keine Bereitschaft, seinen Pflichten nachzukommen. Mit so einem Modell möchte ich nicht verheiratet sein, denn so wie er sich seinen Exen und Kindern gegenüber verhält, so wird er auch Dich abzocken.

Was ist los mit Dir, dass Du keinen verantwortungsbewussten Mann findest/haben willst. Brauchst Du einen in Abhängigkeit, damit er Dir nicht weglaufen kann? Das wird kein schönes Leben, Abhängigkeit ist immer eine schlechte Grundlage in Beziehungen.
 
G

Gast

Gast
  • #12
Ich wäre da eher vorsichtig und würde mich vorher bei einem Fachanwalt beraten lassen. Indirekt müsstest Du für den Unterhalt seiner Kinder aufkommen, kannst Du Dir das vorstellen, für "fremde" Kinder arbeiten zu gehen? Was mich wundert ist, dass Dein Partner in seinem Alter seit drei Jahren arbeitslos ist, weshalb? Ist er gesundheitlich eingeschränkt oder hat er einen exotischen Beruf?

Ausserdem bekommt ein Kind von mittlerweile 19 Jahren keinen Unterhaltsvorschuss mehr vom Jugendamt, er müsste den Unterhalt auch selbst einklagen beim Vater.

Zudem bestünde zu sehr die Gefahr, dass es sich Dein Partner dann irgendwann bequem macht bei Dir.

w
 
G

Gast

Gast
  • #13
@6 - und ich kenne einen 18jährigen, der zwei Wochen nach der Volljährigkeit sofort seinen Vater auf Unterhalt verklagt hat, obwohl der Vater zahlt - aus manipulierter Sicht des Jungen (oh sorry, aus Sicht der Mutter) aber nicht genug. Und ja FS, du musst für ihn aufkommen, er muss daraus KU bezahlen. Ich würde ihn weder einziehen lassen noch heiraten.
 
G

Gast

Gast
  • #14
Du mußt für den Mann nach der Heirat dann mit aufkommen. Aber seine Kinder können von dir keinen Unterhalt beanspruchen. Das geht dich nichts an.
Auch ohne Heirat( nur zusammen wohnen), müsstst du für ihn aufkommen.
Ich finde es auch nicht gerade schön, wenn ein Mann sich in´s gemachte Nest setzt.
 
G

Gast

Gast
  • #15
Grundsätzlich finde ich, hat ein Mann einen ganz miesen Charakter, wenn er Kinder in die Welt gesetzt hat, für deren Lebensunterhalt er nicht aufkommt! Das kann vielleicht bei 1 Kind passieren, aber nicht 3 Mal! Wenn ich Kinder nicht ernähren kann, dann muss ich als Mann verhüten!
Das würde mich an dem Mann sehr abstoßen!


w48

Bitte nochmal nachlesen, der Mann ist arbeitslos geworden. Sowas kann immer passieren.
 
G

Gast

Gast
  • #16
@13 - klar, die Kinder können nicht direkt von ihr Unterhalt verlangen. Aber, der Vater muss aus dem Taschengeld, das ihm von seiner Ehefrau zusteht sowie den Ersparnissen wegen gemeinsamer Haushaltsführung den Kindsunterhalt bezahlen und ist verpflichtet, - bis er mind. den Mindestunterhalt zahlen kann - arbeiten zu gehen. Egal was. Sollte er dies nicht tun, wird bei Vätern gerne ein fiktives Einkommen angenommen - so muss er zahlen, obwohl der keine Einnahmen hat - es häufen sich also Schulden an. Doch das ist egal. Dann wird wohl wieder die Ehefrau einspringen. Über Umwege kommen Kinder und Ex an das Geld der Zweitfrau - ganz legal.
 
G

Gast

Gast
  • #17
Eigentlich ist es eine Schweinerei. Da arbeitet eine Frau viele Stunden an Tag um sich selbst etwas gönnen.Und dann soll sie für fremde Kinder indirekt mit aufkommen. Belasse es lieber dabei so wie es ist. Kein zusammen ziehen- keine Heirat.
Du müsstest immer draufzahlen, und das macht auf Dauer sehr unzufrieden.
 
G

Gast

Gast
  • #18
Soll die Solidargemeinschaft für die Kinder deines Mannes aufkommen? Warum arbeitet er nicht? 3 Jahre arbeitslos in seinem Alter bei der momentanen Beschäftigungssituation? Arbeitet er absichtlich nicht, um nicht für seine Kinder zahlen zu müssen?
 
G

Gast

Gast
  • #19
Liebe FS,

natürlich musst du für ihn und seine Vergangenheit aufkommen. Wenn nicht direkt dann zumindest für ihn. Das finde ich auch nur gerecht. Warum soll denn ewig die Allgemeinheit bluten!?

Für mich klingt es nach durchschnurren ... so einen Typen hatte ich auch mal und ja seine Liebe drehte sich nach dem Geld. Er hat eine gefunden die noch besser verdient und ging. Da waren auch 3 Kinder und er suchte sich Gesetzeslücken um möglichst keinen Unterhalt zahlen zu müssen.
Heute mit Abstand sehe ich klar und weiß das einige Männer alles dafür tun möglichst bequem durchs Leben zu kommen.
Seitdem gibt es für mich nur noch kinderlose Männer die beruflich im festen Sattel sitzen - wozu soll man sich solch Müll aufladen - so toll kann der Sex nicht sein.

Viel Glück.
LG
W/40
 
G

Gast

Gast
  • #20
<mod.>

Liebe FS.
Du bist alt genug, um die Situation und deinen Partner einschätzen zu können. Wenn du ihn liebst und respektierst und dies auf Gegenseitigkeit beruht, dann heirate ihn. Echte Liebe ist wichtiger als alles Geld dieser Welt.
Ich möchte mir kein Urteil bilden über deinen Freund und die Gründe für seine Arbeitslosigkeit. Sowas kann heutzutage jedem von uns passieren, auch der sog. Elite, nur dass diese augrund von Rücklagen nicht beim Jobcenter vorstellig werden muss.
Was ich aber weiß, ist, dass Langzeitarbeitslosigkeit immens belastet, sowohl den Betroffenen selbst als auch den Partner. Ich weiß nicht, wie lange ihr schon ein Paar seid und wie dein Freund mit der Situation umgeht, aber ich kann mir gut vorstellen, dass er unter enormen Druck steht, vor allem da du anscheinend eine beruflich erfolgreiche, gut situierte Frau bist(?) Was ich meine ist, hält eure Beziehung die problembelastete Situation aus? Spricht ihr beide darüber oder ist es ein Tabu-Thema, weil er sich schämt? Ist er motiviert, bemüht er sich aktiv um Arbeit (nein, nicht um einen Minijob)?
Es spricht für dich und für deinen Charakter, wenn du dich trotz allere Widerstände (auch der äußeren) für eine gemeinsame Zukunft entscheidest. Aber sei dir im Klaren, dass dein Freund unter Druck steht - vielleicht nicht mal von dir ausgehend, vielmehr vom sozialen Umfeld. Die anonymen Beiträge zu deinem Thread werden zu 90% eine klare Aussage haben: Du hast dir einen Schmarotzer ins Bett geholt. In unserer Gesellschaft muss man Leistung (gerne auch in Materialien) zeigen, sonst ist man wenig bis gar nichts wert.
Ich wünsche euch beiden viel Glück - privat und beruflich.
w, 38J. alt und im sozial-therapeutischen Bereich tätig.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
G

Gast

Gast
  • #21
Also das Problem sind ja wohl nicht seine Kinder/Ex Frauen und deren Unterhaltsforderungen sondern Dein Zukünftiger. Wenn ich arbeitslos werde (was jedem passieren kann/mir auch schon passiert), ich aber 3 Jahre danach immer noch arbeitslos und nutzlos bin, dann ist er das Problem. Und das bei einer Verantwortung für 3 Kinder. Das geht gar nicht. Und mir soll keiner erzählen das man in Deutschland nicht wenigsten 2-3 Minijobs auf jeweils 400 Euro Basis finden kann, wenn man nur will. Zeitungen austragen, Nachtdienst an einer Tankstelle, Kurierfahrer, Videothek, Tele Sales Center etc. Das wäre Verantwortungsvoll. Aber dafür ist sich der gnädige Herr wohl zu Schade, geht Ihm mit Dir ja auch gut genug. Traurig
 
G

Gast

Gast
  • #22
... so einen Typen hatte ich auch mal und ja seine Liebe drehte sich nach dem Geld. Er hat eine gefunden die noch besser verdient und ging. Da waren auch 3 Kinder und er suchte sich Gesetzeslücken um möglichst keinen Unterhalt zahlen zu müssen.
Heute mit Abstand sehe ich klar
W/40

Ja, so einen Fall hatte ich vor einigen Jahren auch mal.

FS: Indirekt musst Du schon für den Unterhalt seiner Kinder aufkommen, irgendwann wird es Dich massiv nerven. Weshalb arbeitet er seit drei Jahren nicht, absichtlich, um keinen Unterhalt zahlen zu müssen?

w
 
G

Gast

Gast
  • #23
Bist du dir sicher, dass du deinen Partner heiraten willst? Abgesehen davon, dass ich es für sehr wahrscheinlich hallte, dass du spätestens dann - vielleicht auch schon dadurch, dass du mit ihm durch Zusammenziehen eine Bedarfsgemeinschaft gründest - indirekt zumindest einen Teil der Unterhaltskosten tragen musst, bist du bei einer Scheidung dann erst recht blöd dran. Da kannst du dann Unterhalt zahlen und alles während der Ehe von dir gekaufte mit deinem Mann aufteilen. Er scheint ja auch nicht besonders willig zum Arbeiten zu sein, wenn seine Ambition gerade mal so weit reicht, dass er nach drei Jahren Arbeitslosigkeit, wenn er mit dir zusammen zieht, einen 400-€-Job annehmen will. Bei mir würden da alle Alarmglocken schrillen und ich würde sehen, dass ich mein Geld zusammen halte und auf keinen Fall heirate. Warum muss es überhaupt der Trauscheinsein. Ihr seid beide Mitte 40, Familiengründung steht wohl nicht mehr an, da gibt es doch keinen Grund, möglichst schnell zu heiraten. Das könnt ihr 10 Jahre nach dem Zusammenziehen, wenn eure Beziehung funktioniert und ihr die jetzigen Probleme nicht mehr habt, immer noch. Lass' dich doch von einem Anwalt beraten, ob du schon beim Zusammenziehen mit deinem Partner für seine Unterhaltspflichten zahlen musst, und wenn dieser das verneint, dann zieh' mit ihm zusammen und sag' ihm, dass du nicht vorhast, zu heiraten, so lange er keinen halbwegs vernünftigen Job hat und dadurch seinen Unterhaltspflichten nachkommen und etwas zu eurem gemeinsamen Leben beisteuern kann. Fall der Anwalt eine Zahlpflicht schon bei Zusammenziehen bejaht, würde ich auch auf getrennte Wohnungen bestehen. Sonst stehst du am Ende ausgenutzt, für dumm verkauft und als gemolkene Kuh da und leckst dir deine Wunden.

w
 
  • #24
Oha... dringender Rat: Frage einen Rechtsanwalt.

Wenn man hier einige Antworten liest, wird einem schlecht :) Grundsätzlich bist Du Deinem (zukünftigen) Ehegatten gegenüber unterhaltspflichtig. Das ganze wird jedoch davon abhängig sein, ob und wenn ja wieviel er selbst verdient. Deshalb nochmals: Rechtsanwalt.

Fakt ist: Verdient er weniger, als er an Unterhaltsleistungen verpflichtet ist zu zahlen, leistet zunächst in den meisten Fällen das Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss. Diesen wiederum macht das Amt dem Verpflichteten gegenüber geltend, es entsteht eine pfändbare Forderung. Und wenn Dein künftiger Göttergatte nicht zahlen kann, darfste gerne mal raten, an wen die Herrschaften sich wenden.

In einer Ehe seid Ihr sogenannte Gesamtschuldner. Das bedeutet, dass festgestellte Forderungen nach Begründung der Ehe gemeinsame Forderungen sind, die auch von Dir eingefordert werden können. Aber auch hier gibt es rechtliche Möglichkeiten, die ich jedoch im Rahmen dieses Forums nicht weiter ausführen möchte.

Deshalb zum Abschluss: Rechtsanwalt!
 
G

Gast

Gast
  • #25
Und mir soll keiner erzählen das man in Deutschland nicht wenigsten 2-3 Minijobs auf jeweils 400 Euro Basis finden kann

Die Einkommen aus mehreren Minijobs werden zusammengerechnet, und wenn die Einkommen zusammen im Monat die 450 € Grenze überschreiten werden aus den Minijobs sozialversicherungspflichtige Beschäftigungverhältnisse.
Darum lassen sich Arbeitgeber, welche Arbeitnehmer auf 450 € Basis beschäftigen, von diesen auch unterschreiben, dass sie keine weitere geringfügige Beschäftigung ausführen, durch die in beiden Jobs zusammen die 450 € Grenze überschritten werden würde.
Man kann also nicht einfach mal eben mehrere Minijobs machen und dadurch über tausend Euro verdienen.

@FS

Du schreibst du verdienst selber sehr gut.
Wenn er nicht oder nur auf 400 € Basis arbeitet und deshalb kein eigenes Einkommen hat entsteht ihm dir gegenüber ein Unterhaltsanspruch. Er wäre dann quasi der Hausmann, du sorgst für das Familieneinkommen.
Genauso wie eine nicht arbeitende Hausfrau ein Recht hat auf ihren Anteil am Einkommen des arbeiteneden Ehemanns, genauso hätte er es hier natürlich auch.
Sein Unterhaltsanspruch richtet sich dabei nach der Höhe deines Einkommens.
Ab einer bestimmten Einkommenshöhe wäre sein Anspruch dann so hoch, dass er davon auch den Unterhalt für seine Kinder leisten kann und muß.
Somit würdest du indirekt selbstverständlich den Unterhalt für seine Kinder zahlen.

An deiner Stelle würde ich es mir nochmal überlegen, ob du ihn wirklich heiraten willst.
Welche Vorteile bringt es dir?
Du hast ihn dadurch nicht "sicherer", im Gegenteil, wenn er Trennungsabsichten hat fällt es ihm leichter diese mit Trauschein durchzuziehen als ohne - denn mit Trauschein hat er für mindestens 1 Jahr dann noch Anspruch auf Trennungsunterhalt, außerdem Anteile an deinen in der Zeit erworbenen Rentenansprüchen und an allem, was du während der Ehe gekauft hast.

Lasse dich unbedingt von einem Anwalt beraten und heirate (wenn überhaupt) nur mit Gütertrennung (was ich übrigens auch jedem gut situierten Mann raten würde bei einer Hartz4 Frau, nur um entsprechenden Kommentaren schon einmal vorzubeugen).

w, 44
 
G

Gast

Gast
  • #26
@FS:

Wieso willst Du so einen Looser überhaupt heiraten ?
In Eurem Alter heiratet man, wenn überhaupt, nur um versorgt zu sein oder um den anderen an einen zu binden.
Der erste Grund fällt bei Dir ja offensichtlich weg und der zweite: Glaubst Du wirklich eine andere Frau spannt Dir dieses Prachtexemplar aus ?
 
G

Gast

Gast
  • #27
Hallo liebe FS,

Wenn ich nicht komplett falsch liege, fühlt sich das schon jetzt sehr kompliziert an, in partnerschaftlicher Hinsicht meine ich. Wie und warum auch immer werden die Behörden auf Euch zukommen, der Unterhalt steht den Kindern ja nun mal de facto auch zu. Er sollte sich daher auch besser um einen Job bemühen der mehr einbringt als nur 450 Euro, schon allein mit Rücksicht auf Dich. Es wird in jedem Fall eine ziemliche Belastungsprobe für Euer gemeinsames Glück.

Mit Sicherheit wird Euch ein Anwalt für Familienrecht hier kompetent beraten können. Aber das ist nur eine Dimension der Situation. Dieses Gefälle... Mann verdient wesentlich weniger als seine Ehefrau ist mir aus dem Bekanntenkreis schon öfter in unschöner Erinnerung, eine Zeit lang ging das meistens gut aber auf lange Sicht machten sich immer wieder Frust und Abhängikgkeitsgefühle breit
Er muss vor allem die Verantwortung für seine Kinder anerkennen und übernehmen. Wenn er das hinbekommt und sich entsprechend um mehr Verdienst bemüht, dürfte Eure Ehe keinen Schaden nehmen und Dein Einkommen auch nicht.

Auf den ersten Blick würde ich die Hochzeitspläne noch eine Zeit aufschieben. Gib ihm Zeit sich da rum zu kümmern, heiraten könnt Ihr dann immer noch.

Alles Gute für Dich, für Euch

w48
 
G

Gast

Gast
  • #28
Wer Arbeit sucht, findet auch welche. Wer was will, findet Wege - wer nicht, der findet eben Gründe! Man kann ja erst mal auch in einen Job einsteigen, der vll. nicht so der Brüller ist - CallCenter Branche, und sich dann von dort aus etwas anderes suchen - Hauptsache Arbeit und Geld, um mit Würde den Lebensunterhalt zu bestreiten, ohne Ämter-Gängelung - das ist schon die halbe Miete!
 
G

Gast

Gast
  • #29
Wer Arbeit sucht, findet auch welche. Wer was will, findet Wege - wer nicht, der findet eben Gründe! Man kann ja erst mal auch in einen Job einsteigen, der vll. nicht so der Brüller ist - CallCenter Branche, und sich dann von dort aus etwas anderes suchen - Hauptsache Arbeit und Geld, um mit Würde den Lebensunterhalt zu bestreiten, ohne Ämter-Gängelung - das ist schon die halbe Miete!

Ich hatte mal einen der arbeitete auch in einem CallCenter. Der hatte auch 3 Kinder. Er verdiente gerade so viel, das man ihm nichts weg nehmen konnte.Die Mütter bekamen Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt.
Er hingegen konnte davon seine Miete von 600 Euro zahlen, sein IPHONE, und sonst ging es ihm auch nicht schlecht.
Das ist eben unser Gesetz.
 
  • #30
Soweit ich weiß, wird zwar nicht das Einkommen der FS direkt angerechnet, aber wenn er Hausmann ist, geht man davon aus, dass er eine Art Taschengeld erhält von der FS, davon muß er dann auch Unterhalt bestreiten. w52
 
Top