G
Gast
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- #1
Muß ich als neue Ehefrau für Unterhalt seiner Kinder aufkommen?
Mein Partner 46 und ich 45 wollen bald heiraten.
Er hat 3 Kinder aus früheren Beziehungen. Die Kinder sind 6, 11 und 19.Vor 3 Jahren bekam er von seiner Firma die Kündigung und seitdem ist er arbeitlos. Die Mütter bekommen seitdem vom Jugendamt Unterhaltsvorschuß.
Ich bin selbstständig, verdiene schon gut und bewohne eine Loft. Er würde dann zu mir ziehen. Bisher hatte jeder seine Wohnung.
Ich weiß das dann sein Harz4 gestrichen wird und ich für seinen Unterhalt mit aufkommen muß.Er möchte wenigstens auf 400 Euro Basis arbeiten um wenigstens etwas zu unserem Lebensunterhalt bei zutragen, damit er nicht ganz auf mich angewiesen ist.
Aber was ist mit seinen Kindern?
Muß ich da auch mit aufkommen?
Er hat 3 Kinder aus früheren Beziehungen. Die Kinder sind 6, 11 und 19.Vor 3 Jahren bekam er von seiner Firma die Kündigung und seitdem ist er arbeitlos. Die Mütter bekommen seitdem vom Jugendamt Unterhaltsvorschuß.
Ich bin selbstständig, verdiene schon gut und bewohne eine Loft. Er würde dann zu mir ziehen. Bisher hatte jeder seine Wohnung.
Ich weiß das dann sein Harz4 gestrichen wird und ich für seinen Unterhalt mit aufkommen muß.Er möchte wenigstens auf 400 Euro Basis arbeiten um wenigstens etwas zu unserem Lebensunterhalt bei zutragen, damit er nicht ganz auf mich angewiesen ist.
Aber was ist mit seinen Kindern?
Muß ich da auch mit aufkommen?