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  • #1

Muss mein Sohn bald für seinen Vater Unterhalt bezahlen ?

Mein Partner und ich haben uns getrennt, als mein Sohn noch ein Baby war.

Der Mann hat nie gearbeitet, war auch immer wieder in psychischer Behandlung und hat abwechselnd von seinen Eltern, mir, Sozialhilfe und später Hartz vier gelebt.

Ich habe die ersten 6 Jahre für mein Kind Unterhaltsvorschuß bekommen.
Diese Schulden hat mein Ex nie zurückgezahlt und hat noch weitere Schulden. Noch vom BaFög her ( Studium abgebrochen ) und aus verschiedenen Versuchen, selbständig zu sein.

Er lebt derzeit und seit Jahren von Hartz4.

Ich habe keinen weiteren Unterhalt außer indirekt vom Jugendamt in den ersten sechs Jahren von ihm bekommen.

Nun wird mein Sohn bald sein Studium beenden und dann vermutlich ausreichend ( oder auch ganz gut, vor allem später ) Geld verdienen.

Ich fürchte, er wird dann unterhaltspflichtig für den Vater.

Grundsätzlich finde ich es gut, die Angehörigen zu unterstützen und das nicht der Solidargemeinschaft zu überlassen, aber in diesem speziellen Fall doch ungerecht.

Was meint ihr ?

Nich Infos: Wir waren nicht verheiratet, haben praktisch nie während des Lebens meines Sohns zusammen gewohnt ( nur die ersten sechs Monate oder so ) und sie hatten nur sporadischen Umgang ( immer wenn mein Ex Lust hatte ).
Der Mann hat sich auch nicht an der Arbeit beteiligt, sich also auch nicht praktisch eingebracht.
Aber sie hatten schon Umgang und der Mann liebt seinen Sohn, daran bestand nie ein Zweifel.
Mein Sohn liebt ihn auch irgendwie, deswegen kann es sein, dass er freiwillig bezahlen würde aber mir platzt bei dem Gedanken der Kragen.

w 51
 
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  • #2
Dein Sohn liebt nicht irgendwie, sondern er liebt seinen Vater, wie ein Kind das selbstverständlich tut. Selbstverständlich zahlt jedes Kind für seine Eltern.
 
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  • #3
Das einzig richtige jetzt:

hole Dir eine Rechtsberatung - für Dich ist sie kostenlos. Da wird Dir genau gesagt, womit zu rechnen ist.

In einem ähnlichen Fall, es hatte zwischen dem Vater - weil der es nie wollte und dem Sohn, kein Kontakt bestanden, musste dieser Sohn -keinen- Unterhalt zahlen.

Genau kann Dir das eine Rechtsberatung sagen.
 
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  • #4
[Mod]

Und wenn dein Sohn ein gutes Verhältnis zu seinem Vater hat, dann wird er auch gern für ihn im Ernstfall da sein.
So ist das eben im Leben....
 
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  • #5
...
Er lebt derzeit und seit Jahren von Hartz4.
...
Nun wird mein Sohn bald sein Studium beenden und dann vermutlich ausreichend ( oder auch ganz gut, vor allem später ) Geld verdienen.

Ich fürchte, er wird dann unterhaltspflichtig für den Vater.

w 51

Verstehe jetzt nicht den Grund deiner Frage. Ändert sich irgendwas am Hartz 4 Bezug des Vaters. Wurden ihm die Leistungen verweigert?

Nur weil dein Sohn bald erwerbstätig sein wird, wird er nicht automatisch unterhaltspflichtig für seinen Erzeuger oder für dich.

Für sein Auskommen ist der Vater schon selbst zuständig. Und wenn er keinen Job hat, bekommt er Hartz 4, Rente oder Aufstockungsleistungen.
 
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  • #6
Nein, da muss du dir keine Sorgen machen! Solange der Vater einen eigenen Haushalt hat, wird dein Sohn für den Unterhalt des Vaters nicht herangezogen. Hartz4 und Grundsicherung bekommen erwachsene Menschen (über 25 J.) mit eigenem Haushalt, ohne dass Eltern oder Kinder dafür zahlen müssen. Das gibt es ja oft, dass Kinder (oder auch Eltern) gut verdienen, ihre Eltern (oder auch erwachsenen Kinder) jedoch Grundsicherung oder Hartz4 bekommen.
Es mag sein, (das weiß ich nicht genau), dass Eltern oder Kinder herangezogen werden, wenn sie über 100.000 Euro im Jahr verdienen, aber soviel wird dein Sohn demnächst wohl noch nicht verdienen.

Etwas anderes ist es, wenn ein Elternteil im Pflegeheim lebt. Denn der Platz kostet weit mehr, als Grundsicherung/Rente und Pflegegeld zusammen ergeben. Für diese Mehrkosten werden dann Kinder zur Kasse gebeten, aber auch da gibt es natürlich einen Selbstbehalt, der allerdings nicht so wahnsinnig hoch ist (ca. 1600 € Nettoeinkommen/mtl.).


w49
 
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  • #7
Mein Sohn liebt ihn auch irgendwie, deswegen kann es sein, dass er freiwillig bezahlen würde aber mir platzt bei dem Gedanken der Kragen.

Überlass doch deinem Sohn die Entscheidung, hm? Wenn man sich mit Händen und Füssen dagegen wehren möchte, dann gibt es immer noch die Rechtsberatung und dich im Hinterhalt als helfende Mutter. [Mod] Und wer sagt, dass der Mann überhaupt so alt und pflegebedürftig wird und er nicht durch schicksalhafte Umstände früher aus dem Leben gezogen wird, bevor er erst pflegebedürftig wird?
Kann ja alles passieren.

Euer Fall ist gar nicht speziell, sondern das, was in heutiger Gesellschaft bei 80% der alleinerziehenden Frauen nun mal passiert. [Mod]
 
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  • #8
Hallo

da dein Sohn nicht mit deinem Ex-Lebensgefährten eine Wirtschafts- und Bedarfsgemeinschaft bildet (keine Wohnung zusammen unterhalten, also Mietvertrag oder Eigentum des Sohnes) ist es nahezu ausgeschlossen dass man ihn verpflichten kann all das auszubaden mit den aufgelaufenen Schulden, die er von H4 niemals wird abbezahlen können. Normalerweise schauen in solchen Härtefällen die Gläubiger einfach in die Röhre. Es gibt ja nichts zu holen bei dem Mann. Der Sohn darf m.E. nicht von Amts wegen belangt werden. Etwas anderes ist es wenn der Vater in ein Pflegeheim kommt. Auch im Fall plötzlicher schwerer Krankheiten wie MS oder ALS kann sein, dass der Staat Geschwister zur Kasse bittet einen Beitrag zur Heimunterbringung zu zahlen.
 
  • #9
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Wenn der Vater derzeit von Hartz 4 lebt dann wird das auch so bleiben.
Oder kommt er jetzt ins Altersheim?
Erst dann entsteht eine mögliche Unterhaltspflicht des Sohnes.
 
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  • #10
[Mod]

Ich sehe es auch so....nur für den Pflegefall wird ein Kind zu den Kosten eventuell hinzugezogen. Ich würde mich da durch einen Anwalt dann beraten lassen, denn es gibt sowas wie Unzumutbarkeit.

[Mod]

W50
 
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  • #11
Hallo FSin,

momentan musst du dir keine Sorgen bereiten. Du hast Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt für die ersten 6 Lj. deines Sohnes bekommen. Hat der Vater dann wieder Unterhalt für deinen Sohn bezahlt? Hat sich der Vater an den Ausbildungskosten deines Sohnes beteiligt? Wieviel Unterhaltsrückstände sind bis zum Abschluss des Studiums deines Sohnes aufgelaufen?

Das sind alles wichtige Fragen für den Fall, dass der Vater einmal pflegebedürftig wird und das Kind, dein erwachsener Sohn, vom Sozialamt herangezogen wird, sich an den Pflegekosten zu beteiligen.
Momentan kommt der Staat, d.h. alle Steuerzahler, für den Unterhalt des Vaters auf. Das wird auch so bleiben bis zum Eintritt der Pflegebedürftigkeit.
Es kommt jedoch auch entscheidend darauf an, wieviel Unterhaltsschulden der Vater gegenüber deinem Sohn aktuell noch hat. Es gibt dazu einschlägige Gerichtsurteile, dass ein erwachsenes Kind nicht für Pflegekosten mit heran gezogen werden kann, wenn sich der Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung überwiegend entzogen hat. Du als Mutter musst dazu den Nachweis erbringen.
Also z.B. den Unterhaltsvorschuss des Jugenamts. Alle Unterlagen die die Nichtzahlung des Unterhalts durch den Vater belegen aufbewahren, bzw. sie nachträglich noch vervollständigen.

Ich habe einen ähnlichen Fall. Der Vater meiner Tochter hat nie Unterhalt bezahlt. Habe die Angelegenheit damals dem Jugendamt übergeben, die nur gelegentlich per Gerichtsvollzieher den Unterhalt eintreiben konnten.
Alles Gute und keine Bange.
 
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  • #12
Ich könnte ja noch ansatzweise verstehen, wenn Dein Sohn diese Frage stellen würde und er noch niemals Kontakt zu seinem Vater hatte.

Aber entschuldige mal:
Dein Sohn hat Kontakt zum Vater, beide lieben sich und Dein Sohn wäre bereit (das weiß keiner - weder Du noch wir) für seinen Vater finanziell auf zu kommen.

Und wo liegt jetzt DEIN Problem? Es ist das Problem Deines SOHNES.

Ebenso finde ich es schon schrecklich, wenn man sich vor der Verantwortung drücken will (im Nachbarthread: Ich will für meinen Vater nicht zahlen) genauso. Gründe um nicht zahlen zu wollen/müssen findet man immer. Aber da dann auch wieder an Dich: Wer sollte denn für Deinen Ex-Freund bezahlen? Wieder die Allgemeinheit? Also zum teil auch DU? Solche Beträge werden nämlich aus den Steuergeldern gezahlt, die jeder über die LST, EST, UST etc. in die Haushaltskasse spült.

Es gibt schon zu viele Menschen, die immer nur die Hand aufhalten aber nicht zahlen wollen.

Lass also Deinen Sohn später das Pflegeheim bezahlen, wenn er will.

w
 
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  • #13
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Und nur wenn der Vater ins Pflegeheim kommt ist man auch nicht automatisch zuständig. Der schwierige Punkt ist immer das Geld. So lange der Vater als "erwerbsfähig" gilt und auf Hartz 4 Anspruch hat, kannst Du ruhig schlafen. Probleme entstehen, wenn er nicht mehr "erwerbsfähig" wird. Dann ist das Sozialamt für ihm zuständig. Weil Ihr nie zusammen gelebt habt, keine Ehe, eingetragene Partnergemeinschaft... etc. entsteht für dich keine Gefahr. Pech jedoch für Deinen Sohn. Der wird zahlen müssen. Das Sozialamt zahlt aber wirklich wenig, Miete, Krankenversicherung.. usw., mit dem schönem Leben als Hartz 4 ist aber vorbei. Dann funktioniert es wie Unterhaltsvorschuss, weißt du, das Amt zahlt, dein Sohn muss zurück zahlen. Wie bei den Kindern. Medikamente, Pflege, Heimunterbringung alles als Vorschuss. Die Leute sind dann sehr klug, statt Rechtstreit mit eigenen Kindern zum Amt gehen, das Amt holt sich schon alles zurück. Ein Tipp: Dein Sohn soll wenig oder gar nichts verdienen, am besten auch Hartz 4, seine Frau/Freundin auch nichts, dann ist nichts mehr zu holen. Und die Ämter holen sich alles zurück. Mit denen hat noch keiner gewonnen, weil sie wissen was sie machen. Wir, einfache Bürger müssen erstmal zum Anwalt. Wenn der Vater nicht zu Sozialamt geht, dann habt ihr Glück. Jedoch hat er Anspruch auf Unterhalt und kann durchaus deinen Sohn verklagen. Auch mit 70 Jahren. Er wird Recht bekommen. Empfehlenswert, du gehst zum Sozialamt und hollst dir paar Informationen, Broschüren, vielleicht Info von Sachbearbeitern. Das geht. Es gibt auch Beratungsstellen, allerdings sind viele davon fern von Realität. Vieles gibt es im Netz - SGB usw.. es ist maßgebend. In welcher Höhe, wie lange und was dein Sohn zahlen muss, wird nach persönlichen Verhältnissen in angemessener Höhe gerchnet. Was glaubt ihr, warum so viel Armut im Alter gibt? Die Leute verpulvern das Leben und dann mit 70 können nicht mal die Brille oder OP bezahlen. Zuletzt: seine Rente - bei niedrigeren Renten bekommt man Grundsicherung, das Einkommen anders als bei Sozialhilfe bleibt unberührt. Hütte sich man aber vor Krankheit oder Heimunterbringung - kann man es nicht selbst (der Vater) bezahlen ist das Einkommen deines Sohnes in Gefahr. Mein Rat, mach dir jetzt nicht soviele Gedanken, was kümmert dich fremdes Elend. Lass bitte deinen Sohn entscheiden. Es geht doch um ihm.
 
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  • #14
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Abgesehen davon scheinen im geschilderten Fall Vater und Sohn durchaus eine Beziehung zu haben, sodass keine zahlungsbefreiende Grundlage zu erkennen ist, z.B. beweisbare massive Misshandlung.
Dass Frau meint ihr Goldstueckkind muss nicht zahlen, weil es ihr nicht gefällt, ist naiv und interessiert die Solidargemeinschaft nicht ansatzweise.
 
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  • #15
Ich denke nicht, dass dein Sohn zahlen muß. Entscheidend hierfür ist, dass der Vater seiner Unterhaltspflicht bis zur Volljährigkeit nie nachgekommen ist. Hierzu gibt es schon einige Urteile. Keinen Kontakt zu haben reicht nicht aus, aber wer seiner Unterhaltspflicht nie nachgekommen ist, hat auch selber nichts zu erwarten. w53
 
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