Eigentlich doch ganz einfach:
Nach einem Treffen, bei dem man sich zwar nett unterhalten hat, aber keine Andeutungen oder gar klar ausgesprochene Zusagen für ein weiteres Date gemacht wurden, bedarf es natürlich keiner "Absage". Eine Absage ist bekanntermaßen dann erforderlich, wenn vorher irgendwas zugesagt wurde, das man nicht einhalten kann (oder möchte). Wieso soll ich etwas absagen, was ich nie zugesagt habe?
Ehrlich gesagt fände ich es in der Tat irritierend bis unverschämt, wenn mir jemand nach einem mittelmäßigen Treffen (unaufgefordert) schreiben würde, dass ich nicht ihr Typ sei oder gar mein Äußeres nicht ihr Fall sei.
Kein weiterer Kontakt heißt in vielen Fällen schlicht & ergreifend: Ich habe kein Interesse an Dir!
Es ist doch an demjenigen, der etwas möchte, dies auch zu formulieren. Dann schreibt man eben: "Ich fand unser Treffen am Wochenende richtig nett. Wiederholung? - gerne!" In dem Fall müsste sich derjenige, der kein Interesse hat, natürlich outen und eine der Textvorlagen wählen, die hier schon offeriert wurden.
Ich - m/48 - habe übrigens während des Treffens mit einer Frau, die mir gefiel, Andeutungen gemacht - z.B.: Herrliches Herbstwetter - mit Dir könnte ich mir in den nächsten Tagen einen Spaziergang an der Alster vorstellen." Dann merkt man - zumeist - schon WÄHREND des Treffens, ob sich was entwickeln könnte. Nun gibt es auch schüchterne Männer oder irgendeine Ihrer Äußerungen während des Dates könnte ihn verunsichert haben, so dass er sich nicht traut, die weitere Initiative zu übernehmen. In diesem Fall gilt eben, was ich oben schon schrieb: Dann fragt eben die Frau mal in einer Art und Weise nach, die beiden Seiten ohne Gesichtsverlust ermöglicht, Klarheit zu erlangen.
Wie ich schon sagte: Eigentlich ganz einfach - auch wenn machmal nicht mit dem Ergebnis, wie wir es uns wünschen.
By the way: Ich empfinde es letztlich als eine Verdrehung der Rollen, wenn derjenige, der keine "Absage" erteilt, als stillos oder feige dargestellt wird, während derjenige, der zu feige ist, nachzufragen, die Rolle des moralisch Überlegenen einnehmen darf.