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Gast
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- #1
Neuer Partner muss für "Stiefkinder" aufkommen- was sagt Ihr dazu
Was haltet Ihr davon, dass das BVG die diesbzgl. Klage einer Mutter zurückgewiesen hat: Sie zog als alleinerziehende Mutter (und Hartz4-Empängerin) mit ihrem neuen verdienenden Partner zusammen mit dem Effekt, dass ihr der Hartz-Satz für die Kinder gestrichen wurde. Mit der Begründung, der neue Partner müsse für diese nun aufkommen.
Also ich finde das hochgradig ungerecht.
Ungerecht gegenüber der Mutter: sie wird so nie einen berufstätigen Mann finden, der mit ihr zusammenzieht. Neue Beziehungsperspektive gleich Null.
Ungerecht gegenüber dem neuen Partner: Es sind nicht seine Kinder. Der Staat kann doch seine Verpflichtung nicht einfach auf einen mehr oder weniger zufällig Dazugekommenen abwälzen....
Ungerecht gegenüber den Kindern: Sie werden in eine Abhängigkeit mit einem (im Prinzip) für sie Fremden gestossen
Die Klage wurde aus formalen Gründen abgewiesen, steht zu hoffen, dass das BVG sich die Sache nochmals genauer ansieht.
Also ich finde das hochgradig ungerecht.
Ungerecht gegenüber der Mutter: sie wird so nie einen berufstätigen Mann finden, der mit ihr zusammenzieht. Neue Beziehungsperspektive gleich Null.
Ungerecht gegenüber dem neuen Partner: Es sind nicht seine Kinder. Der Staat kann doch seine Verpflichtung nicht einfach auf einen mehr oder weniger zufällig Dazugekommenen abwälzen....
Ungerecht gegenüber den Kindern: Sie werden in eine Abhängigkeit mit einem (im Prinzip) für sie Fremden gestossen
Die Klage wurde aus formalen Gründen abgewiesen, steht zu hoffen, dass das BVG sich die Sache nochmals genauer ansieht.