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  • #31
Ich (m) verstehe, was der Gesetzgeber mit dieser "Aktion" bewirken will.
Bis vor ein paar Jahren waren Gentests für die Allgemeinheit unerreichbar und unbezahlbar.
Mittlerweile könnte fast jeder jeden auf fast alles testen lassen - das tangiert die Persönlichkeitsrechte natürlich sehr stark, der Staat muss diese schützen.
Das er sich selber gleichzeitig davor schützt, Unterhaltszahlungen an die Mütter leisten zu müssen - honi soit qui mal y pense...
;-)
Man hätte sicher eine Ausnahme machen können, für diesen bestimmten Zweck.

Früher gab es keine Möglichkeit die Vaterschaft zweifelsfrei zu bestimmen - man hat sich halt damit abgefunden.
Z.T. wurde das so "gelöst", dass die Frauen relativ bald wieder geschwängert wurden (auch wegen nicht-existenter Verhütung).
 
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  • #32
Wenn man sich in einer Beziehung befindet, als Mann einen begründeten Verdacht hat und Frau einen Vaterschaftstest ablehnt, stimmt was nicht. Wenn ich als Mann jemanden groß ziehe, will ich wissen, wen und woher. Was mich davon abhalten würde, Alimente zu zahlen ist eher die Einstellung der Frau als die Tatsache, dass das Kind nicht von mir ist. In einer solchen Situation wäre überhaupt nicht gut Kirschen essen mit mir.
Betroffen sind bei so einem Test nicht nur das Kind und die Mutter, sondern auch der Vater. Dementsprechend sollte jeder einzeln einen solchen Test einfordern dürfen, egal ob die anderen zustimmen oder nicht!
 
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  • #33
Kurz sagt ich finde das Gesetz wenig akzeptabel ebenso wenig wie die Frau die dahinter steht.
 
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  • #34
Typisch Deutsch sage ich da nur. Für alles muss ein Gesetz her. Nun werden die Preise seit Jahren weiter gesenkt bzgl. eines Vaterschaftstest, siehe z.B. http://papatest24.de, aber dennoch wird den zweifelnden Vätern das Leben schwer gemacht. Ein Vaterschaftstest in nun erschwinglich, aber strafbar, wenn man diesen heimlich ausführt.
 
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  • #35
Habt Ihr schon einmal einen Vaterschaftstest machen lassen? Privat oder übers Gericht? Seit Ihr euch wirklich sicher, dass das Gutachten stimmt? Keiner kann sicher sein!
Wir haben schon mit einigen betroffenen Papas Kontakt. Es sind auch andere Bundesländer betroffen.
Immer wieder laufen die Fäden im gleichen Institut zusammen.
Wenn man sich mit dem Vorleben dieses Unternehmens beschäftigt, dann braucht man sich nicht mehr darüber zu wundern.
Ich wurde zu einem Blutgruppengutachten von einem öffentlich bestellten und beeidigten Blutgruppengutachter eingeladen. Habe aber ein DNS-Gutachten bekommen mit DNS-Markern. Nicht einmal die Blutgruppe wurde mitbestimmt, zumindest nicht in “meiner Ausführung” des Gutachtens, welches ich als Kopie von meinem Rechtsanwalt bekommen habe.
Bei einem Blutgruppengutachten werden Blutgruppensysteme bestimmt wie z.B. AB0, Rhesus usw. In meinem Gutachten stehen aber DNS-Marker wie z.B. CSF1PO, FGA, TPOX, Penta D, Penta E usw. Die Identitätsnachweise habe ich zu dem Gutachten nicht bekommen. Auf Anfrage habe ich diese über meinen Rechtsanwalt nachgereicht bekommen. In den Identitätsnachweisen verschwinden dann einige Dinge. Fingerabdruck vom Kind, Stempel vom Arzt, unterschrieben hat kein Arzt, sondern jemand nur im Auftrag, Untersuchungsgut kein Kreuz. Man müsste glauben, ein Gutachten übers Gericht ist perfekt. Weit gefehlt! Das war nur ein kurzer Auszug. Männer wacht auf! Meldet Euch bei mir oder werft Ihr euer Geld gerne zum Fenster raus und das 18 Jahre lang und dann kann es noch weitergehen: Studium, Erbfolge usw.

[Mod: Unzulässige Signatur- und Kontaktdaten entfernt.]
 
  • #36
Soweit ich weiss kann jeder folgendes tun:

Quelle Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Vaterschaftsanfechtung)
Die Vaterschaft kann nur binnen zwei Jahren angefochten werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Anfechtungsberechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen (§ 1600b BGB mit weiteren Sonderregelungen zum Fristlauf), dies gilt auch bei bewusst wahrheitswidriger Vaterschaftsanerkennung.

Nicht besonders Bindungsfördernd, aber eine legale Möglichkeit.
 
  • #37
Nach meinem Kenntnisstand sind lediglich HEIMLICHE Vaterschaftstests verboten. Es ist zulässig, als Putativvater einen offiziellen Antrag auf Vaterschaftsfeststellung zu machen, ohne daß die eigenen Rechte als Vater beeinträchtigt werden. Die Mutter muß dem zustimmen.

Ein Vaterschaftsgutachten kostet ungefähr 300-350 Euro (Stand 2004). Wenn der Vater nicht gleich einen eineiigen Zwillingsbruder hat, ist die Feststellungsrate bei 99,9 %.

Wo ist das Problem?
 
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  • #38
Herrscht noch Mittelalter in Deutschland?! Ich wuerde den Test sowieso machen, und wenn das Kind nicht mein waere wuerde die Frau verlassen. Man soll keinen Betrug akzeptieren.
 
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