G
Gast
Gast
- #31
Ich (m) verstehe, was der Gesetzgeber mit dieser "Aktion" bewirken will.
Bis vor ein paar Jahren waren Gentests für die Allgemeinheit unerreichbar und unbezahlbar.
Mittlerweile könnte fast jeder jeden auf fast alles testen lassen - das tangiert die Persönlichkeitsrechte natürlich sehr stark, der Staat muss diese schützen.
Das er sich selber gleichzeitig davor schützt, Unterhaltszahlungen an die Mütter leisten zu müssen - honi soit qui mal y pense...
;-)
Man hätte sicher eine Ausnahme machen können, für diesen bestimmten Zweck.
Früher gab es keine Möglichkeit die Vaterschaft zweifelsfrei zu bestimmen - man hat sich halt damit abgefunden.
Z.T. wurde das so "gelöst", dass die Frauen relativ bald wieder geschwängert wurden (auch wegen nicht-existenter Verhütung).
Bis vor ein paar Jahren waren Gentests für die Allgemeinheit unerreichbar und unbezahlbar.
Mittlerweile könnte fast jeder jeden auf fast alles testen lassen - das tangiert die Persönlichkeitsrechte natürlich sehr stark, der Staat muss diese schützen.
Das er sich selber gleichzeitig davor schützt, Unterhaltszahlungen an die Mütter leisten zu müssen - honi soit qui mal y pense...
;-)
Man hätte sicher eine Ausnahme machen können, für diesen bestimmten Zweck.
Früher gab es keine Möglichkeit die Vaterschaft zweifelsfrei zu bestimmen - man hat sich halt damit abgefunden.
Z.T. wurde das so "gelöst", dass die Frauen relativ bald wieder geschwängert wurden (auch wegen nicht-existenter Verhütung).