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  • #1

Obligatorischer Vaterschaftstest nach jeder Geburt? Pro oder Contra?

Mir scheint eine obligatorische Abklärung der Vaterschaft gleich nach der Geburt durch einen Gentest die einzige sinnvolle Möglichkeit:

1. gewisse Krankheiten sind vererbbar, die Kenntnis allenfalls aus der Abstammung herrührender Risiken kann Leben retten.
2. jeder Mensch muss ein Anrecht darauf haben, zu wissen, wer seine leiblichen Eltern sind – dies verhindert auch Traumatisierungen durch eine spätere Aufdeckung der Wahrheit.
3. nach der Geburt kann unvoreingenommen geprüft werden, welcher Elternteil besser geeignet ist, für das Kind zu sorgen; auch uneheliche Kinder hätten damit optimale Startchancen.
4. ungelöste Paarprobleme verschärfen sich mit zunehmender Zeitdauer immer; im Wissen darum, dass ausserhalb der Beziehung gezeugte Kinder durch den Test aufgedeckt werden, muss der Mann oder die Frau die Situation frühzeitig mit der/der Partner/in klären.
5. bei einer Scheidung steht ein Drecks-Thema weniger an.
6. wo ist die Gleichberechtigung stehengeblieben, wenn nur die Mutter sicher ist, der Vater aber von dieser verheimlicht bzw. belogen die Aufdeckung der Wahrheit von ihr verweigert werden kann sowie eine heimliche Klärung bestraft wird.

Was ist eure Meinung zum Thema? Seid ihr dafür oder dagegen oder dazwischen? Wie begründet ihr eure Meinung?
 
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  • #2
Schwierig. Einerseits hat es natürlich Vorteile, die Herkunft wäre damit eindeutig geklärt und bewiesen, was sowohl dem Kind, als auch dem Vater Gewissheit gibt. Andererseits wird die Frau damit unter Generalverdacht gestellt und es wird ganz empfindlich in das Vertrauensverhältnis zwischen den Partnern eingegriffen, ob diese wollen oder nicht. Ich würde es zumindest auf die Fälle beschränken, bei denen der Vater überhaupt den Wunsch nach einem Test äußert, und es nicht einfach als bevormundende Zwangsmaßnahme verordnen.

26, w
 
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  • #3
Ich bin strikt dagegen.
Ich habe zwei Kinder, die ich liebe. Dabei habe ich keine Gewissheit der Vaterschaft. Was spielt es für eine Rolle?
Ein negativer Vaterschaftstest hätte doch nur Nachteile für alle Beteiligten.
 
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  • #4
Als ich die Frage gelesen habe, dachte ich, dass ist wieder eine Frage von einem Mann, der kein gutes Haar an den Frauen lasst.
Aber vielleicht wäre es tatsächlich gut, ich als Frau kann mir sicher sein, dass meine Tochter von mir ist, diese Sicherheit sollte der Mann auch haben können. Außerdem finde ich es immer gut, wenn ein Betrug aufgedeckt wird, egal von welcher Seite.
Eine Freundin von mit hat ihren Partner ohe Verhütung betrogen, während sie am üben für`s Kind waren und rein theoretisch käme dieser Mann auch als Vater ihrer Tochter in Frage. Ein solches Verhalten finde ich so mies, dass es eigentlich gut wäre, es würde augedeckt.

w, 31
 
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  • #5
Andererseits wird die Frau damit unter Generalverdacht gestellt

Das sehe ich nicht so. Da es ja ein obligatorischer Test wäre, bekäme es in etwa den Charakter der Feststellung der Blutgruppe, wenn man zum Blutspenden geht. Da denkt sich ja auch keiner was dabei. Es ist halt etwas, das zur Geburt dazugehört, vergleichbar mit dem Wiegen, Messen, etc. Die einzelne Frau könnte das also ganz entspannt sehen.

Es hätte aber ganz gravierende rechtliche Folgen. Momentan lautet unsere rechtliche Grundlage für Elternschaft abgeleitet aus dem römischen Recht, dass die Mutterschaft grundsätzlich gewiss ist (logisch, sie gebiert ja das Kind), die Vaterschaft aber nicht, und deshalb im Zweifelsfall derjenige als Vater anzusehen ist, der mit der Mutter verheiratet ist (mater semper certa est, pater est, quem nuptiae demonstrant). Das bedeutet, dass die Vaterschaft nach unserem Rechtsverständnis etwas ist, das nicht losgelöst von der Mutterschaft gesehen werden kann, umgekehrt aber schon, oder m.a.W. die Vaterschaft ist lediglich ein aus der Mutterschaft abgeleitetes Recht. Will man also tatsächlich für eine Gleichwertigkeit von Vaterschaft und Mutterschaft sorgen, so führt kein Weg umhin, einen obligatorischen Vaterschaftstest einzuführen, um so die Vaterschaft aus der Mutterschaft herauszulösen.
 
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  • #6
Obligatorisch besser nicht. Das Kind, das der einzige, absolut der einzige, Grund für meine Eheschließung war, ist nicht von mir, was sich erst durch einen Zufall herausgestellt hat, als das Kind fast erwachsen war. Ich habe die Vaterschaft nicht angefochten, ich sorge weiter für "meinen" Sohn, aber es gibt bittere Momente für uns beide, auf die wir hätten verzichten wollen.
 
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  • #7
Ich weiß, dass meine Kinder beide von meinem Ex-Mann sind. Warum dann ein Gentest?
Nein, ich möchte das nicht, denn wie schon geschrieben wurde, das würde jede Mutter unter Generalverdacht stellen. Ich weiß es doch 100 % und das reicht mir. Warum soll es meinem Mann nicht genügen?

1. gewisse Krankheiten sind vererbbar, die Kenntnis allenfalls aus der Abstammung herrührender Risiken kann Leben retten.
2. jeder Mensch muss ein Anrecht darauf haben, zu wissen, wer seine leiblichen Eltern sind – dies verhindert auch Traumatisierungen durch eine spätere Aufdeckung der Wahrheit.
Klar, aber ich weiß es ja. Zu 100 % und unsere Kinder wissen es auch .
3. nach der Geburt kann unvoreingenommen geprüft werden, welcher Elternteil besser geeignet ist, für das Kind zu sorgen; auch uneheliche Kinder hätten damit optimale Startchancen.

Das verstehe ich nun nicht. Bitte um Erklärung. Warum wird man nach einem Gentest der bessere Vater/die bessere Mutter? Wieso hätten uneheliche Kinder andere Startchancen?
4. ungelöste Paarprobleme verschärfen sich mit zunehmender Zeitdauer immer; im Wissen darum, dass ausserhalb der Beziehung gezeugte Kinder durch den Test aufgedeckt werden, muss der Mann oder die Frau die Situation frühzeitig mit der/der Partner/in klären.
5. bei einer Scheidung steht ein Drecks-Thema weniger an.
Dann gibt es andere Themen. Mein Ex wäre nie auf die Idee gekommen, nun plötzlich die Vaterschaft zu bezweifeln. Warum auch?
6. wo ist die Gleichberechtigung stehengeblieben, wenn nur die Mutter sicher ist, der Vater aber von dieser verheimlicht bzw. belogen die Aufdeckung der Wahrheit von ihr verweigert werden kann sowie eine heimliche Klärung bestraft wird.

Weil das Leben dir nie eine Aufklärung aller Zweifel bieten wird. Es wird immer Dinge geben, die du nicht erfahren wirst. Eine Frau kann auch nicht zu 100 % wissen, ob der Mann immer treu war oder ob er irgendwo noch ein uneheliches Kind hat. Wo bleibt da dann die Gleichberechtigung?
 
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  • #8
Es ist ein grundlegendes Menschenrecht des Kindes zu wissen wer sein leiblicher Vater und seine Mutter ist. Mit einem Generalverdacht gegen die Mutter hat das nichs zu tun. m
 
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  • #9
Ich bin strikt dagegen.
Ich habe zwei Kinder, die ich liebe. Dabei habe ich keine Gewissheit der Vaterschaft. Was spielt es für eine Rolle?
Ein negativer Vaterschaftstest hätte doch nur Nachteile für alle Beteiligten.

Bitte was? In dem von dir beschriebenen Fall hätte der obligatorische Vaterschaftstest erhebliche Vorteile, zwar nicht für die Mutter, jedoch definitiv für Mann und Kind:

- Das Kind würde von Anfang an wissen wer sein biologischer Vater ist und eine Beziehung aufbauen
- Der biologische Vater müsste dann auch finanziell für das Kind gerade stehen
- Ein evtl. betrogener Mann wüsste gleich woran er bei der Dame ist und könnte sich trennen
 
  • #10
Also die Ideen mancher Männer werden wirklich immer doller. Ich glaube, dass wir als Gesellschaft bald ein großes Problem bekommen. Misogynie wird immer gesellschaftsfähiger und dummerweise beteiligen sich auch leider wieder Frauen daran (kann man hier im Forum oft lesen, wie neutral formulierte Gesetze, Errungenschaften des Rechtstaats wie die Ehescheidung nach dem Zerrüttungsprinzip, als vermeintlich "frauenfreundlich" geächtet werden!). Selbstverständlich sollte es keinen obligaten Gentest nach der Geburt geben. Auf diese Weise wird etwas, was privat ist, in die öffentliche Sphäre gezerrt. Das sollen zwei erwachsene Menschen miteinander regeln (deswegen ist es auch richtig, dass nicht heimlich Vaterschaftsteste durchgeführt werden dürfen!). Im Übrigen möchte ich daran erinnern, dass sich Deutschland schon mal mittels genetischer Gesetzgebung versuchte hervorzutun. Das Resultat kennen wir alle.
 
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  • #11
Selbstverständlich sollte es keinen obligaten Gentest nach der Geburt geben. Auf diese Weise wird etwas, was privat ist, in die öffentliche Sphäre gezerrt. Das sollen zwei erwachsene Menschen miteinander regeln (deswegen ist es auch richtig, dass nicht heimlich Vaterschaftsteste durchgeführt werden dürfen!).

Soweit ich weiß, hat der vermeintliche Vater ohne die Einverständniserklärung der Mutter kein Recht auf einen Vaterschaftstest. Daraus ergibt sich natürlich ein delikates Problemchen, welches mit einem obligatorischen Vaterschaftstest - den ich absolut befürworte - leicht gelöst werden könnte:

Diejenigen Damen nämlich, welche sich absolut sicher sein können, dass der Ehemann nicht der Vater ist, werden dem Vaterschaftstest logischerweise nicht ohne Weiteres zustimmen. Ein "miteinander regeln" wird also gar nicht erst stattfinden.

Im Übrigen möchte ich daran erinnern, dass sich Deutschland schon mal mittels genetischer Gesetzgebung versuchte hervorzutun. Das Resultat kennen wir alle.

Selten einen derart misslungenen Vergleich gelesen.
 
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  • #12
Misogynie wird immer gesellschaftsfähiger und dummerweise beteiligen sich auch leider wieder Frauen daran

Also das verstehe ich jetzt beim besten Willen nicht. Was haben denn Frauen bitteschön mit der Vaterschaft zu tun? Warum ist es frauenfeindlich, wenn Väter Gewissheit über ihre Vaterschaft und Kinder Gewissheit über ihre Abstammung väterlicherseits erhalten? Davon sind doch Frauen gar nicht betroffen. Es ist für mich eine rein rechtliche Angelegenheit, die auf dem Gedanken fußt, Vaterschaft und Mutterschaft gleichzustellen. Der Gesetzgeber müsste nur die Definition von "Vater" im Wortlaut der Definition von "Mutter" angleichen. Mehr wird doch hier nicht verlangt. Und um das zu ermöglichen bedürfte es nur eines lächerlich kleinen Gentests. Alles Dinge, die nichts mit der Frau zu tun haben, ich kann es nicht oft genug betonen.
Die Tatsache, dass man Männern etwas gibt, heißt doch nicht, dass man Frauen etwas nimmt. Ich habe manchmal den Eindruck, dass bei uns jedwede Forderung nach rechtlicher Besserstellung von Männern von manchen Frauen als Angriff verstanden wird, auch wenn sie davon überhaupt nicht negativ betroffen sind. Woher kommt das?

Selbstverständlich sollte es keinen obligaten Gentest nach der Geburt geben. Auf diese Weise wird etwas, was privat ist, in die öffentliche Sphäre gezerrt.

Ich wusste nicht, dass Elternschaft etwas privates ist. Ich dachte immer, Elternschaft sei qua definitionem eine öffentliche Angelegenheit. Man ist als Eltern (Vater wie Mutter übrigens) ja gesetzlicher Erziehungsberechtigter und damit rechtlicher Vertreter für sein Kind. Man erfüllt damit eine öffentliche Aufgabe.
Oder beziehst du dich vielleicht auf den möglichen Ansehensverlust von Müttern, die versucht haben, einem Mann ein Kind unterzuschieben? Mal ehrlich, wie oft passiert so was denn, und selbst wenn, Männer mit unehelichem Kind müssen ja, zumindest in eher spießigem Umfeld, ja auch den Ansehensverlust fürchten. Ich erkenne da keinen Unterschied.

Im Übrigen möchte ich daran erinnern, dass sich Deutschland schon mal mittels genetischer Gesetzgebung versuchte hervorzutun. Das Resultat kennen wir alle.

Bitte keine Nazi-Vergleiche. Dieses Thema hat ja wohl mit nationalsozialistischem Rassenwahn so überhaupt nichts zu tun, dass jeder Versuch, es auch nur in einem Atemzug zu nennen, als überaus geschmacklos zu bezeichnen ist. Warum willst du deine eigenen Beiträge durch einen derart unangebrachten Vergleich disqualifizieren?
 
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  • #13
Grundsätzlich (finde ich) ist jede Beziehung zum Scheitern verurteilt, in der nicht uneingeschränktes Vertrauen herrscht ... und das sind heute leider wohl früher oder später die meisten.

Punkt 6. des Eingangspost bringt mich ins Grübeln:
"... wo ist die Gleichberechtigung stehengeblieben, wenn nur die Mutter sicher ist, der Vater aber von dieser verheimlicht bzw. belogen die Aufdeckung der Wahrheit von ihr verweigert werden kann sowie eine heimliche Klärung bestraft wird ..."

Wie sieht die Gleichberechtigung im umgekehrten Fall aus? Wie kann ich als Frau sicher sein, dass mein Mann mir treu ist ... wie kann ich hier zu 100% Aufdecken ob er mir die Wahrheit sagt oder eben diese verweigert? Es ist nun mal von der Natur so vorgesehen, dass Männer nicht schwanger werden - leider.
 
  • #14
Wenn der Gentest obligatorisch wäre, also nicht vom eigenen Mann (vertrauensverletzend) eingefordert worden wäre, könnte er auch nicht als persönliche Beleidigung der eigenen Frau ausgelegt werden.

Aber nur in Kombination mit tatsächlich möglicher frühzeitiger Hilfe für das Kind, was z.B. dies blöde Prozedur erübrigen könnte, aus der Ferse des Neugeborenen ein Blutströpfchen zu pressen, um Nahrungs- Unverträglichkeiten auszuschließen, ließe sie sich rechtfertigen, ohne ALLE Frauen unter Generalverdacht zu stellen.

Wenn man also über ein Haar o. Ä. Weisheiten gewinnen könnte, die das Neugeborene entlasten, wäre der Vaterschaftstest für mich akzeptables Nebenprodukt. Nicht aber, wenn dem Baby dafür noch extra Blut abgenommen werden würde.
 
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  • #15
Wie sieht die Gleichberechtigung im umgekehrten Fall aus? Wie kann ich als Frau sicher sein, dass mein Mann mir treu ist ... wie kann ich hier zu 100% Aufdecken ob er mir die Wahrheit sagt oder eben diese verweigert?

Der Vaterschaftstest beugt nur dem Unterschieben eines Kuckuckskindes vor. Ob die Frau stets treu war, lässt sich daraus nicht ableiten.
 
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  • #16
Würde ich gut finden. Unproblematisch vorzunehmen und alle haben Gewissheit (vor allem das Kind).

w28
 
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  • #17
Einen obligatorischen Gentest lehne ich ab. Dafür gibt es bei den meisten Eltern keinen Grund und das muss die Krnakenversicherung daher auch nicht bezahlen.

Ich bin aber der Meinung, dass ein Mann, der die Vaterschaft anzweifelt ein einseitiges Recht auf die Durchführung der Vaterschaftsprüfung hat, d.h. nicht auf die Zustimmung der Mutter angewiesen ist. Er hat das Recht, sich vor unberechtigten Unterhaltsverpflichtungen zu schützen. Das Kind hat das Recht, seinen leiblichen Vater zu kennen. Das Fremdgehen der Mutter gesetzlich zu schützen ist aus meiner Sicht ein großes Unrecht.

Damit trägt der testveranlassende Mann die Verantwortung, wenn die Beziehung zerbricht, obwohl er der Vater ist. Denn als Frau würde ich ihn danach vor die Tür setzen. Jemand, der mir nicht vertraut, mit dem will ich nicht zusammenleben, auch wenn er der Vater meines Kindes ist. Er dürfte Unterhalt für sein Kind zahlen und auch für mich, solange ich nicht arbeiten kann und möchte (3 Jahre) und er dürfte sich um sein Kind kümmern. Mit mir hätte dieser Mann keinen sonstigen Kontakt mehr.
Das würde ich sehr gerecht finden.
 
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  • #18
Selten so einen Blödsinn gehört! Da regen sich alle über die NSA auf, aber die Gene ihrer Kinder (damit auch alle Anlagen für körperliche und seelische Krankheiten) würden sie sofort aktenkundig machen lassen. Später bekommt die dann die Lebensversicherung, der potenzielle Arbeitgeber und wer noch so alles Interesse hat. Geht's noch? Und das alles, um Mann gegen das geringe Risiko Kuckuckskind zu schützen. German Angst. Wie seltsam, welche abstrusen Wege sie sich bahnt.

w 46
 
  • #19
@16: Aber hart, nicht? Ich könnte mir auch vorstellen, dass die meisten Frauen dann sehr verletzt wären. Trotzdem sollte Vätern dieses Recht gegeben werden, das sehe ich auch so.
Wenn der Test gleichzeitig geeignet wäre, Krankheiten vorzubeugen, wäre mir die andere, verallgemeinernde Variante aber lieber, sozusagen "staatlicherseits für das Kindesrecht auf eindeutige Abstammung".

Auch Terzias Meinung, dass viele Paare, die für sich still und leise übereinkamen, auf die Vaterschaft nicht weiter zu achten, ein Problem hätten, ist stimmig. (Das war wohl mit "privat halten" gemeint.)
Dafür wären die ausgeschlossenen biologischen Väter nicht mehr so benachteiligt wie in der jetzigen Situation. Auch hier stehe ich eher auf Seite der biologischen Väter, die Paare mit Kuckucksvater müssten dann eben offener kommunizieren.
 
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  • #20
Einen obligatorischen Gentest lehne ich ab. Dafür gibt es bei den meisten Eltern keinen Grund und das muss die Krnakenversicherung daher auch nicht bezahlen.

Es geht doch nicht darum, ob ELTERN einen Grund für den Vaterschaftstest hätten, sondern wie wir als gesamte Gesellschaft damit umgehen. Dein Argument geht schon wieder davon aus, dass ein Vaterschaftstest Ausdruck des Misstrauens gegenüber der Mutter ist. Ich sage dagegen, dass ein Vaterschaftstest Ausdruck einer noch zu verändernden gesellschaftlichen Definition von Vaterschaft ist. Elterliche Gründe spielen also keine Rolle, nur väterliche.

Ich wäre darüberhinaus gar nicht so sicher, ob die Krankenkassen dadurch nicht sogar Geld sparen würden, da die Kosten bei einem routinemäßig und flächendeckend eingeführten Test relativ gering sein dürften, und da außerdem von vorneherein gewisse Risikofaktoren bekannt wären, die ohne den Vaterschaftstest nur viel viel ungenauer abzuschätzen wären. Selbstverständlich dürfte das nicht soweit gehen, dass sofort das gesamte Erbgut eines Menschen durchleuchtet wird, aber gewisse Dinge sind eben doch leichter abzuschätzen, wenn man 100% sicher sagen kann, wer der Vater ist.
 
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  • #21
Ähm, für einen Vaterschaftstest brauchst Du den genetischen Fingerprint. Nichts leichter für Behörden, den Nachwuchs gleich auf Herz und Nieren zu prüfen. Mit meinem Kind ganz sicher nicht.

Die 17
 
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  • #22
Mir fällt noch ein weiterer Punkt ein, der für einen obligatorischen Vaterschaftstest sprechen würde: Es ist etwas anderes, ob ich als Mann Vertrauen habe und deswegen annehme, dass ein Kind meines ist, oder ob ich es quasi amtlich bestätigt schwarz auf weiß habe. Das macht doch auch etwas mit meiner Einstellung zum Kind.
 
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  • #24
Was ist mit den aus einer künstlichen Befruchtung entstandenen Kindern? Manche Eltern wollen es nicht öffentlich machen, dass sie auf eine Samenspende oder Embryoadoption angewiesen waren.

Es gibt natürlich das Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung, aber vielleicht wollen die Eltern trotzdem nicht, dass ALLE es wissen und es ihrem Kind lieber im privaten Rahmen sagen.

Und was ist mit den Kindern aus alternativen Familienkonstellationen z. B. lesbische Paare, wo es keinen Vater gibt und geben soll?
 
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  • #25
#21

Das macht etwas aus für Dein Verhältnis zu Deinem Kind? Na gute Nacht, Marie!

#22

Wie hoch liegt die Dunkelziffer für Männer, die ihre schwangeren Frauen betrügen? Gibt es dafür auch einen Test?

Wenn ein Mann den Verdacht hegt, sein Kind sei nicht seines, soll er einen Test fordern. Aber doch bitte bitte als Privat- und nicht als Staatsangelegenheit!!! Wie kann man so etwas nur befürworten?

Die 17
 
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  • #26
Ich bin gerade in so einer Situation.
Meine Kindesmutter hat vor der Geburt noch schnell ihren Ex geheiratet.
Beide wollten mich vorsätzlich rechtlos stellen.
Aber es ist anders gekommen...
Ich habe nun gegen den Willen der Eltern ein Abstammungsgutachten juristisch durchsetzen können.
Das Ergebnis zeigt klar, wer der leibliche Vater ist.
Somit habe ich nun ein, zwar sehr minimales, Umgangsrecht in Zukunft. Das war der Hauptgrund meines Handelns, aber auch weil ich unter allen Umständen verhindern wollte, dass dem Kind vorsätzlich der ''Kuckucksrucksack'' aufgesetzt wird.
Alles war darauf ausgelegt, eine Lebenslüge um das Kind herum aufzubauen.
Das wird nun so nicht mehr funktionieren...
Trotzdem wird nach wie vor ein leiblicher Vater ganz deutlich benachteiligt.
Er muss in die Initiative gehen, das alles kostet Zeit und Nerven.
Natürlich auch einiges an Geld - aber das war mir ehrlich gesagt total egal!
 
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  • #28
Ich bin strikt dagegen.
Ich habe zwei Kinder, die ich liebe. Dabei habe ich keine Gewissheit der Vaterschaft. Was spielt es für eine Rolle?
Ein negativer Vaterschaftstest hätte doch nur Nachteile für alle Beteiligten.

Denkst Du auch nur eine Sekunde an das Wohl "Deiner" Kinder? Auch wenn Du theroretisch ein besserer sozialer Vater sein könntest als ein leiblicher, so ist Blutsverwandtschaft doch eine sehr starke, wirkungsvolle Größe im Leben eines Menschen. Zumindest wissen, wer die wirklichen Eltern sind, muss jeder dürfen. Und auf Wunsch auch den Kontakt pflegen. Studien und Erfahrungen sagen, dass die Wahrheit für alle besser zu verkraften ist als jahrelange Heimlichtuerei.

Männer, die so eine Haltung wie Du einnehmen, denken egoistisch und polieren damit auf fragwürdige Weise ihr Ego auf. Sich das Recht herauszunehmen, sich moralisch und charakterlich über den leiblichen Elternteil zu stellen, wird böse Folgen haben für die Kinder und alle Beteiligten haben.
 
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  • #29
@24

Was hat das mit Thema Kuckuckskind zu tun ??
Nix...
Es ist doch so, bekommt eine Frau ein Kind, dann ist es für sie überhaupt kein Problem feststellen zu lassen, wer der Vater ist.
Möchte ein Vater wissen, ist er der Vater oder nicht, liegen die Hürden ganz deutlich höher.

Beispiel: Eine Single Frau hat eine Affaire mit einem verheirateten Familienvater (...ohne das nun zu bewerten). Frau wird schwanger. Der Familienvater möchte aber nicht nochmal Vater. Die Frau möchte das Kind aber und bekommt es auch.
So, nimmt da jemand Rücksicht auf den Familienvater? Nein, binnen vier Wochen wird er per Gerichtsbeschluss zum Vaterschaftstest vorgeladen. Ohne Rücksicht auf Verluste. Die Ehe des Familienvaters geht dann krachen, etc., etc...
Andersherum ist aber nicht so. Ein leiblicher Vater hat so gut wie keinerlei Rechte an seinem ''Kuckuckskind''. Er ist der Dumme, nur weil die Ehefrau ihren Ehemann betrogen hat.
Er muss erstmal beweisen, dass er überhaupt der leibliche Vater ist!!
Bis zum Juli diesen Jahres war das gegen der Willen der Mutter in Deutschland überhaupt gar nicht möglich!
Sieht so Gleichberechtigung aus? Das wird doch durch die moderne Frau von heute permanent eingefordert, oder?
So, hat der leibliche Vater nun seine Vaterschaft erfolgreich ''beweisen'' können, heißt das aber nun nicht automatisch, er ist der Vater des Kindes. Nein, nein....denn ein erfolgversprechendes Vaterschaftsanfechtungsverfahren wird ihm immer noch verwehrt bleiben.

Aber nun zur Ausgangsfrage...
Ich bin ganz klar für die obligatorische Vaterschaftsfeststellung gleich bei Geburt!
Es wird noch einige Jahre dauern, aber das wird mit Sicherheit in einigen Jahres so im Gesetz stehen.
 
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  • #30
Wie hoch liegt die Dunkelziffer für Männer, die ihre schwangeren Frauen betrügen? Gibt es dafür auch einen Test?

Wie bereits in einem anderen Post festgestellt, handelt es sich hierbei um zwei verschiedene Kategorien. Die weibliche Entsprechung für männlichen Betrug ist nicht die männliche Unsicherheit hinsichtlich des eigenen Nachwuchses, sondern eben weiblicher Betrug. Das muss doch einleuchten. Nochmal: Was hat denn bitteschön die Frau mit einem Vaterschaftstest zu tun? Warum fühlt ihr euch die ganze Zeit davon gekränkt? Begründet das doch bitte.

Das macht etwas aus für Dein Verhältnis zu Deinem Kind? Na gute Nacht, Marie!

Ja, ich bin nämlich ein Mann. Wir haben von Natur aus keine so enge Bindung zum Kind, wie sie der Mutter gegeben ist ;-) (Ironie aus). Nein, ernsthaft. Ich habe keine Kinder. Ich kann mir aber schon vorstellen, dass es für mich eine emotionale Bedeutung hat, so eine Vaterschaftsurkunde in Händen zu halten. So etwas erfüllt einen doch mit Stolz. So abwegig finde ich das gar nicht. Ich kann mir aber vorstellen, dass es möglicherweise aus Sicht einer Frau etwas anders aussieht. Die haben aber auch dieses Problem nicht.

Wenn ein Mann den Verdacht hegt, sein Kind sei nicht seines, soll er einen Test fordern. Aber doch bitte bitte als Privat- und nicht als Staatsangelegenheit!!! Wie kann man so etwas nur befürworten?

Ich bin ganz bewusst dafür, es als Staats- und nicht als Privatangelegenheit zu betrachten, denn sonst ginge es tatsächlich wieder um die Frage nach Misstrauen und Verdächtigungen. Zu recht müsste das eine Frau ablehnen und sich angegriffen fühlen. Es soll aber ausnahmsweise nicht um die Beziehung Mann-Frau gehen, sondern um die Beziehung Vater-Kind. Ein Verdacht soll hier keine Rolle spielen, sondern lediglich das männliche Bedürfnis nach Sicherheit, der gleichen Sicherheit, wie sie Frauen von Natur aus gegeben ist. Ich finde das nicht zuviel verlangt. Also muss die Frau in dieser Sache außen vor bleiben. Dies geht aber nur, wenn ich daraus eine Sache des Staates mache, nicht eine private Sache zwischen den Eltern.

die #21
 
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