• #1

Patientenverfügung und sonstige Entscheidungen. Soll nicht von mir entschieden werden?

Ich (45) bin seit 9 Jahren mit meinem Lebensgefärhten (48) zusammen. Davon wohnen wir jetzt 3 1/2 Jahre zusammen. Er hat einen 20 järhr Sohn und ich habe auch zwei Kinder ( 14, 12). Nun kommt schon bei mir seit letztem Jahr die Frage auf, wer denn alles regelt bzw regeln darf/soll, wenn einer von uns ins Krankenhaus muss. Er wehrt das ab und sagt lapidar, daß dies seine Familie regelt. Ich habe da natürlich nachgehackt, denn man muss ja in der Verfügung einen Namen eintragen. Er meint, dort steht seine Mutter drin. Er möchte dies auch nicht ändern. Sei ja alles gut so, wie es ist. Ich persönlich sehe das anders, denn ist der Partner nicht die Person, die entscheiden sollte. So dürfte ich ja, wenn die Familie im Krankenhaus die Familienkarte ausspielt noch nichtmal auf die Intensivstation. Ich finde das hat auch mit Vertrauen und Verbindlichkeit zu tun. Kontovollmachten zb gibt es auch nicht. Möchte er auch nicht ändern.
Ich habe schon mehrfach gebten, daß er sich Gedanken darummacht. Auf gezielte Nachfrage bekomme ich die Antwort: wie sich denn sein Sohn fühlen würde, wenn er mich einträgt.

Wie soll ich damit umgehen? Wie seht Ihr das?
 
  • #2
Schwieriges Thema! Im Moment hat er nix geregelt? Habt ihr gemeinsames Eigentum? Wenn ja, sollte er wenigstens dies regeln. Zwingen wirst Du ihn nicht können...Aber Konsequenzen daraus ziehen. Ich würde dann auch nichts 'gemeinsames' mehr anschaffen. Eine Kontovollmacht würde ich auch nicht erteilen, aber wenigstens die Vollmacht, das Du Informationen vom Krankenhaus bekommst, sollte ihm etwas passieren.
Ich würde mir da schon meine Gedanken machen, wenn er dir anscheinend nach 9 gemeinsamen Jahren nicht vertraut.
 
  • #3
Nun kommt schon bei mir seit letztem Jahr die Frage auf, wer denn alles regelt bzw regeln darf/soll, wenn einer von uns ins Krankenhaus muss.

Man trägt ja für den Ernstfall die Person in die Verfügung ein, von der man weiß, sie handelt und regelt im Falle des Patienten. In Deinem Fall steht seine Mutter drin, finde ich völlig in Ordnung.

Vielleicht sollte er sich mal schlau machen was im Falle eines Falles so alles passieren kann, wenn man diesbezüglich keine Vorkehrungen getroffen hat.

Es gibt ja Fälle in denen die langjähriger Lebensgefährtin noch nicht mal Blumen aufs Grab stellen darf.

w/36
 
  • #4
Er wehrt das ab und sagt lapidar, daß dies seine Familie regelt. Ich
Das bedeutet, dass er dich nicht als "seine" Familie sieht.
wie sich denn sein Sohn fühlen würde, wenn er mich einträgt.
?? Verstehe ich richtig, dass sein Sohn dich nicht mag und dein Lebensgefährte dich als Zumutung für ihn sieht? Hier Schein jemand mehr Rücksicht auf volljähriges Kind zu nehmen, als auf Partnerin.
Ich sehe hier, dass Patientenverfügung hier die kleinste Sorge ist, sondern du sollst dringend klären, wer DU für ihn bist. Es sieht so aus, dass du nur Lebensabschnittsgefährtin bist und alle andere grundlegende Themen ohne deine Beteiligung stattfinden.
 
  • #5
Liebe FS,

im eigenen Interesse des Verfassers sollte jemand drinstehen, der einen am besten kennt und weiß, was man im Falle des Falles gewollt hätte. Wer das ist, hat somit aus meiner Sicht weniger mit Verwandtschaftsbeziehungen zu tun, als mit einem tatsächlich Näheverhältnis und Vertrauen. Hinzukommt, dass es aus meiner Sicht keinen Sinn macht, jemanden zu benennen, der selbst bald sterben könnte. So sehe ich hier die Mutter, die vermutlich schon im vorgerückten Alter ist. Ich habe schon Patientenverfügungen gesehen, da waren beide Ehepartner im hochbetagten Alter und haben sich gegenseitig benannt. Kann man machen, aber ich finde, den Sohn einzusetzen, macht mehr Sinn. Bei dem Ehepaar besteht nämlich mittlerweile das Problem, das ER dement ist, d.h. weder für seine Frau Entscheidungen treffen kann, noch seine eigene Verfügung wirksam ändern kann. Tja, in dem Fall wird die Patientenverfügung obsolet und die Entscheidung liegt doch wieder bei den Ärzten.

W34
 
  • #6
Liebe HighVoltage,

ich kann Dich, Deine Zweifel und Sorgen verstehen.

Eine gut funktionierende Beziehung hat viel mit Vertrauen zu tun.
Dass Dein Partner sich scheut, Dich nach so langem Zusammensein in die Patientenverfügung einzutragen, sollte Dir zu denken geben.

Für mich - ich bin in keiner Beziehung, hat sich leider bisher nicht ergeben - wäre das ein Zeichen, dass er nicht zu 100 Prozent zu mir steht.

Wie Du schon richtig erwähntest, wenn er ins Krankenhaus auf die Intensivstation käme, hättest Du keinen Zutritt. Nur seine Herkunftsfamilie bzw. Mutter und sein Sohn.

Ich an Deiner Stelle würde versuchen, noch einmal mit ihm sachlich und nüchtern über diese Thematik zu sprechen.

Sollte er dennoch bei seiner Meinung bleiben, wäre es angebracht, dass Du Dir über Deine Partnerschaft, so wie sie jetzt zur Zeit besteht, mal Gedanken machst.

Willst Du mit jemandem auf Dauer zusammensein, der statt Dich seine Mutter in die Patientenverfügung einsetzt, wenn es hart auf hart kommt?
Und der Dir anscheinend nicht genug Vertrauen entgegenbringt?

Hast Du solch einen Menschen, auch wenn Du ihn sehr liebst, an Deiner Seite verdient???

Gib Dir für Dich ganz alleine die Antworten.

Ich wünsche Dir, dass Du Deine Gedanken richtig einzuordnen weißt.

Liebe Grüße

Loewe1967 (w, 52 Jahre)
 
  • #7
Dein Post kommt bei mir so rüber, das du gerne in seinem Leben herumfuhrwerkeln möchtest. Du bist nicht seine Ehefrau, du bist Lebensabschnittgefährtin. Es gibt keine Verbindlichkeiten zwischen euch. Ihr liebt euch, teilt den Alltag und dann ist auch schon Ende wie du gerade merkst. Das ist aber gar nicht so schlimm, sei froh das du im Falle eines Falles nicht entscheiden musst. Das du so verschärft da hinter her bist , zeigt mir an das du in der Hinsicht nocht keine Erfahrung gemacht hast. Sei glücklich damit. Bankvollmacht ??? Wofür brauchst du die, er als Sohn hat diese und zwar zu Recht. Auch das ist im Falle eines plötzlichen Todes nicht einfach so zu bedienen. Wenn er mal im K - Haus liegen sollte kannst du ihm Geld leihen wenn er mal Bargeld brauchen sollte, oder du kannst dir die Karte geben lassen von ihm und dann holst du Bargeld ab oder machst eine Überweisung. Hör auf über sein Leben bestimmen zu wollen, vielleicht vertritt er ja auch eine andere Meinung in bestimmten Sachen und will dir deshalb nicht Entscheidungen überlassen. Du wirkst ziemlich naiv auf mich in dieser Hinsicht. Erfahrung kann ich leider auf diesem Gebiet vorweisen und deswegen rate ich dir auch davon ab darauf zu pochen in den Bereichen unbedingt Entscheidungsfreiheit zu bekommen.
 
G

geloeschter Nutzer

Gast
  • #8
Ich persönlich sehe das anders, denn ist der Partner nicht die Person, die entscheiden sollte. So dürfte ich ja, wenn die Familie im Krankenhaus die Familienkarte ausspielt noch nichtmal auf die Intensivstation. Ich finde das hat auch mit Vertrauen und Verbindlichkeit zu tun.

Ich denke, es ist völlig richtig, wie Du das siehst. Ich würde ihm daher die Vollmachten komplett erteilen, wenn Dir wichtig ist, dass er die Regelungen trifft oder in Deinem Sinne umsetzt. Wenn er die Vollmacht nicht haben möchte, dann solltest Du Dir jemand anderen suchen.

Er seinerseits muss das wiederum so entscheiden, wie er es für sich möchte, ohne dass Du da Druck ausüben solltest. Wenn seine Mutter oder sein Sohn diejenigen sind, die er entscheiden lassen möchte, finde ich das in Ordnung. Warum Du Bedenken hast, ihn im Krankenhaus besuchen zu dürfen, wenn die Familie entscheidet, ist wiederum eine andere Frage.

Ich finde jegliche Diskussion bezüglich "Vertrauen" dazu sinnlos. Einen Zusammenhang mit "Verbindlichkeit" sehe ich nicht. Über meine lebenswichtigen Fragen entscheide ich, wem ich das richtige Verhalten zutraue. Man kann ja gerade bei Patientenverfügungen sehr unterschiedliche Sichtweisen haben und muss sich sicher sein, dass das so umgesetzt wird, wie man das haben möchte. Das kann jemand, der weniger als der Partner involviert ist, unter Umständen besser. Seinen 20jährigen Sohn einzusetzen ist aus meiner Sicht langfristig sowieso sinnvoller, weil Du ja mit ihm alt wirst. Ich würde hier auch meine Kinder einsetzen, wenn ich welche hätte. Meine Partnerin hat derzeit ihre Eltern eingesetzt.

Für Besuche etc. kann man ja entsprechende Vollmachten unabhängig von allem anderen erteilen. Ich finde wichtig, darüber zu reden und das so zu machen, wie jeder für sich persönlich das regeln möchte, ohne Einflussnahme oder verletzte Eitelkeiten.

Wenn manche Frauen das als mangelnde Verbindlichkeit oder gar mangelndes Vertrauen auffassen, kann ich nur verständnislos den Kopf schütteln. Allmachtsphantasien. Verbindlich ist an solchen Regelungen sowieso nichts, sie können stündlich geändert werden.
 
  • #9
Hier die FS

Ja, die Mutter ist schon jenseits der 80 und nicht mehr belastbar. Sie hat genug eigene Sorgen.

Der Sohn stand schon immer auf einem Podest und Konsequenzen kennt er nicht.

Ich wollte lediglich bestätigt haben, was ich aus seinen Worten und nicht Taten verstehe - wie hier auch schon gesagt: Lebensabschnittgefährtin, die quasi "nur" einen gewissen Abschnitt da ist und wenn es zu unbequem ist "adios".
 
  • #10
Ich, in einer festen Partnerschaft, habe auch meine Söhne als nächste Angehörige und "Verfügungsberechtigte" über mein Wohlergehen im Krankheitsfall angegeben.
Sie kennen mich seit Jahrzehnten, wissen nach zahlreichen Gesprächen und nach dem Tod ihres Vaters, was ich will. Mein Partner hat auch seine erwachsenen Söhne angegeben.
Weil wir uns alle gut verstehen, habe ich keinerlei Angst, dass mein Partner im Anlassfall kein Mitentscheidungsrecht hat oder ich vice versa keines habe.
Vertrauen ist nicht das Schlechteste.

w, 53
 
  • #11
Ich persönlich sehe das anders, denn ist der Partner nicht die Person, die entscheiden sollte.... Ich finde das hat auch mit Vertrauen und Verbindlichkeit zu tun. Kontovollmachten zb gibt es auch nicht. Möchte er auch nicht ändern.
Ich habe schon mehrfach gebten, daß er sich Gedanken darummacht.

Liebe FS,
ich finde, Du siehst das vollkommen richtig: es hat etwas mit Vertrauen zu tun, werd sich kümmern soll. Er vertraut seiner Mutter, nicht Dir. Sie soll sich kümmern, nciht Du.
Nimm es einfach zur Kenntnis und hör auf ihn zu bedrängen. Warum willst Du Dich unbedingt kümmern, wenn er das garnicht will?

Ich finde es sehr respektlos von Dir, dass Du ihn immer wieder drängst, sich Gedanken zu machen. Er hat sich Gedanken gemacht und es in seinem Sinne geregelt. Sich Gedanken machen heißt nciht, dass dabei rauskommt, was Du willst.
Ich kann grad gut verstehen, warum er die Vollmachten lieber bei seiner Mutter hat. Dort vermutet er, dass sein Wille umgesetzt wird. Hast Du sie, setzt Du Deinen Willen um und er ahnt: dabei kommt nichts Gutes für ihn raus.

Wofür brauchst Du Kontovollmacht? Bedien Dich an Deinem Konto wenn Du Geld brauchst. Oder steckt dahinter, dass ihr euch zusammen einen Lebensstil leistet, überweigend auf seine Kosten, den Du Dir allein nicht leisten, aber gern beibehalten willst?

Er hat sich entschieden und seine Dinge ohne Dich geregelt. Ist er nicht handlungsfähig und kommen Rechnungen für ihn rein, die bezahlt werden müssen, dann schick sie halt an seinen Sohn oder seine Mutter.
Sein Auto wird zwangsangemeldet, weil die Versicherung nicht bezahlt wurde während er im Krnakenhaus liegt? So what? Geht Dich doch nichts an, sondern ihn und seine Bevollmächtigten.

Wie soll ich damit umgehen? Wie seht Ihr das?

Ich würde respektieren, was er will, mich aber auch fragen, ob ich in der Beziehung bin, die ich haben möchte. Meine Antwort auf diese Frage würde "nein" lauten und ich würde daraus die notwendigen Konsequenzen ziehen.
Das scheust Du aber und darum versuchst Du ihn penetrant weichzuklopfen, damit es so läuft wie Du das willst.

Du stellt die Frage zwar unter einem neuen User, aber hier nicht zum ersten Mal.
 
  • #12
@Madita8
Nun, warum ich da hinterher bin? Kannich Dir sagen:

Mein Bruder war über 25 Jahre mot seiner Partnerin zusammen. Als diese verstarb, durfte er nicht entscheiden, wo sie beerdigt werden durfte. Es entschied die neue Frau des Vaters.
Er durfte so einiges nicht entscheiden in Krankenhäusern.
Ich finde es einfach nicht gut. Für den Rest bin ich aber gut genug? Soll heißen, den Hintern darf(und soll) ich ihm abwischen, falls er es nicht kann und das war es?

Ich war schon mal verheiratet und in der Ehe gab es von Anfang an alle Vollmachten und keine Probleme diesbezüglich.

Vollmachten können jederzeit widerufen werden, falls man sich trennt etc.
 
  • #13
Ich (45) bin seit 9 Jahren mit meinem Lebensgefärhten (48) zusammen. Davon wohnen wir jetzt 3 1/2 Jahre zusammen.

Wohnst ihr in einer Immobilie die ihm gehört oder die er gemietet hat? Dann verlierst du wenn er ausfällt die Kontrolle über deine Bleibe. Das bedeutet nicht unbedingt, dass du ohne Wohnung bist aber du hast keinen Einfluss auf ggf. notwendige Zahlungsflüsse. Du stehst dann aber auch ohne langfristige Verbindlichkeiten diesbezüglich da. Zur Klärung würde ich mir eine eigene Wohnung suchen, es sei denn du bewertest deine Vorteile bei ihm zu wohnen höher als diese Nachteile.

Habt ihr gemeinsames Eigentum oder etwas gemeinsam gemietet? In der Regel bist du dann zweitschuldnerisch in der Haft wenn er mit seinem Anteil an Zahlungen ausfällt. Allerdings behältst du im wesentlichen die Kontrolle. Hier kommt es darauf an wie existentiell sein Ausfall als Zahler für dich wäre. Wäre ein solcher Ausfall existentiell für dich würde ich versuchen mich aus dem Gemeinsamen heraus zu ziehen.

Wohnt er in Eigentum von dir oder einer Wohnung die du gemietet hast ohne Vertrag mit dir? Wohl das am wenigsten riskante Konstrukt. Die Folge kann aber ein Konflikt über sein bei dir befindliches Eigentum sein.

Aus meiner Sicht ist es unsinnig wie er die eigene Mutter zubevollmächtigen, da dieser potentiell schneller als er entscheidungsunfähig wird. Sehr sinnvoll ist es dagegen die eigenen Kinder zu bevollmächtigten. Das habe ich gemacht.

Es gibt eine Menge Menschen die sich nicht sinnvoll mit Vorsorge beschäftigen. Wahrscheinlich Angst. Auch überzogener Freiheitsdrang ist eine Folge von Angst. Deswegen gehen einige auch nicht zu Vorsorgeuntersuchungen. Mir hat das mein Leben gerettet.
 
  • #14
Ich bin da völlig deiner Meinung, auch bei diesem Beitrag werden einige dir dagegen reden, sollen sie, ist ihr Leben. Ich bin der Meinung, dass das Thema gar nicht schwierig ist, sondern es klärt, es ist nur schwierig für Menschen die keine klare, eigene Meinung und Haltung zur Beziehung haben. Der Mensch der in der Beziehung am nächsten ist, der steht bei mir in der Rangliste auf Platz 1 und so möchte ich das auch umgekehrt haben. Der Partner ist das, mit dem ich meine kostbare und einmalige Lebenszeit zu 90 % teile, nicht die Kinder, nicht die Eltern sind das, sie haben das deshalb, nicht zu regeln, Punkt. Würde meine Partnerin so reagieren wie dein Partner, ich würde ein letztes, unmissverständliches und konsequentes Gespräch führen, eine Woche Überlegungszeit geben und dann konsequent handeln, wenn es keine Meinungsänderung gibt, ich würde dann quasi die Beziehung beenden, da ich ein solches Verhalten als ein absoluter Vertrauensverlust empfinde, ohne Vertrauen keine Liebe, ohne Liebe keine Beziehung, das ist meine Rangfolge, eine solche Konsequenz ist der einzigste Weg zu klären und was somit Klarheit schafft, was anderes hilft leider nicht, es sind alles nur endlose und leidvolle Diskussionen. Wenn andere mit solchen Vertrauenverlust Gefühlen leben können, ist das für sie in Ordnung, wenn ich mit solchen Vertrauenverlust Gefühlen nicht leben kann, ist das auch in Ordnung, ich werde niemals Leid, Schmerz und Unterdrückung etc. in einer Beziehung mittragen!
 
  • #15
Liebe FS, du solltest seine Entscheidung respektieren und so stehen lassen.
Eine solche Verfügung zu erstellen, dafür bedarf es eines großen Vertrauens und sollte wenn, aus freien Stücken erfolgen.
Ich würde auch nie eine Vollmacht einem LG erteilen.
Wobei eine rechtliche Absicherung der Kinder, im Rahmen eines Testaments und einer Vollmacht nie früh genug gemacht werden kann.
 
  • #16
. So dürfte ich ja, wenn die Familie im Krankenhaus die Familienkarte ausspielt noch nichtmal auf die Intensivstation.
Ach. Theoretisch vielleicht.
Praktisch doch.
Bei der Uni-Klinik (Intinsiv), wo meine Partenrin mal behandelt wurde, hat es immer gereicht, wenn ich mich als Lebengefährte bezeichnete.

Auch bei meinem Kind hat immer gereicht, dass ich der Vater war.
Keiner wollte Verfügungen sehen.
 
F

Frau43

Gast
  • #17
Schwierig zu beurteilen da auch viele Infos fehlen.
Wie wohnt ihr? Eigentum, von wem, wer bezahlt?
Geht er arbeiten und du versorgt den Haushalt oder wieso willst du eine Bankvollmacht? Ich hoffe doch das du finanziell unabhängig bist und der Kindsvater Unterhalt bezahlt.
Etwas anderes ist es mit dem KH, dort würde ich den Partner auch besuchen wollen und nicht von guten Willen seine Familie anhängig sein. Wie versteht du dich mit ihnen?
Das würde ich klären aber was du von seinem Konto willst, ist mir schleierhaft da hier Infos fehlen.
 
  • #18
Ich sehe das ein klein wenig anders und frage: warum habt Ihr bisher nicht geheiratet? Das wäre genauso verbindlich, und damit hättest Du als Ehefrau automatisch Mitspracherecht. Du bist seine Partnerin, aber nicht hundertprozentig Familie. Mich wundert allerdings, dass er seine Mutter und nicht die nachfolgende Generation einsetzt.
Ich z.B. fand es sehr gut, dass meine Mutter Vorkehrungen getroffen hat, als sie wieder geheiratet hat. Unser Familienbesitz (keine großen Sachen, aber vor allem ideell für mich wichtig) soll in unserer Linie bleiben. Ist jetzt nur aufs Erbrecht gemünzt, aber wie gesagt: Wenn Ihr fest zusammenstehen wollt, kann man auch ja zur Ehe sagen.
 
  • #19
Ich sehe dein Problem nicht. Er hat eigene Konten, so what? Ist er tatterig und 85 Jahre alt? Er hat bereits mit einer Person seines Vertrauens eine Vollmacht gemacht, also besteht kein Bedarf. Man kann sich wirklich Probleme machen, wo keine sind. Kapier ich nicht. Geniess dein Leben und denke nicht über eventuelle Horrorszenarien nach... Sei glücklich darüber, was ist.
 
  • #20
Sie sind nicht verheiratet, also haben Sie auch keine entsprechenden Rechte. Da gibt es eigentlich nichts weiter dazu zu sagen. Ich sehe dass so, dass Sie seine Entscheidung vorbehaltlos zu respektieren haben. Wenn Ihnen das nicht passt, müssen Sie konsequent sein und sich von Ihrem Partner heiraten lassen.
 
  • #21
Ehrlich gesagt, verstehe ich Ihre Frage nicht. Sie kennen den Mann seit 9 Jahren und leben mit ihm sei 3 1/2 Jahren zusammen. In dieser langen Zeit hat er also noch kein Vertrauen zu Ihnen gefasst? Das bedeutet, dass Sie wirklich nicht seine Lebensgefaehrtin sind, sondern auswechselbar, eben Lebens-abschnitts-gefaehrtin.

Warum bleiben Sie in so einer Beziehung, wenn der Mann Ihnen unmissverstaendlich klarmacht, dass ihm sein Sohn und seine Mutter wichtiger sind als Sie? Schon alleine der Satz "wie sich denn sein Sohn fuehlen wuerde, wenn er Sie eintraegt" ist eine Beleidigung. Noch einmal, Warum lassen Sie sich das gefallen? Denken Sie einmal darueber nach! Lieben Sie ihn so sehr? Haben Sie Angst, keinen anderen zu finden? Haben Sie nicht das Geld fuer eine eigene Wohnung? Dieser Mann l i e b t Sie nicht, er m a g Sie bestensfalls. Liebe ist etwas anderes.

Dass er Ihnen keine Kontovollmacht geben will, kann ich verstehen. Manche Menschen moegen nicht, dass der (Ehe-)partner kontrollieren kann. Aber normalerweise will man doch mit dem Partner sein Leben teilen, und das bedeutet eben auch, gewisse Vollmachten zu haben.

Hoffen Sie nicht, dass er Ihnen auch nur einen Schritt entgegenkommt. Entweder Sie finden sich damit ab, nur an 3. Stelle zu stehen oder Sie loesen sich von dem Abschnittspartner. Wenn Sie bei ihm bleiben, hoeren Sie auf zu jammern und zu fordern.
 
  • #22
Dein Post kommt bei mir so rüber, das du gerne in seinem Leben herumfuhrwerkeln möchtest. Du bist nicht seine Ehefrau, du bist Lebensabschnittgefährtin. Es gibt keine Verbindlichkeiten zwischen euch. Ihr liebt euch, teilt den Alltag und dann ist auch schon Ende wie du gerade merkst. Das ist aber gar nicht so schlimm, sei froh das du im Falle eines Falles nicht entscheiden musst. Das du so verschärft da hinter her bist , zeigt mir an das du in der Hinsicht nocht keine Erfahrung gemacht hast. Sei glücklich damit. Bankvollmacht ??? Wofür brauchst du die, er als Sohn hat diese und zwar zu Recht. Auch das ist im Falle eines plötzlichen Todes nicht einfach so zu bedienen. Wenn er mal im K - Haus liegen sollte kannst du ihm Geld leihen wenn er mal Bargeld brauchen sollte, oder du kannst dir die Karte geben lassen von ihm und dann holst du Bargeld ab oder machst eine Überweisung. Hör auf über sein Leben bestimmen zu wollen, vielleicht vertritt er ja auch eine andere Meinung in bestimmten Sachen und will dir deshalb nicht Entscheidungen überlassen. Du wirkst ziemlich naiv auf mich in dieser Hinsicht. Erfahrung kann ich leider auf diesem Gebiet vorweisen und deswegen rate ich dir auch davon ab darauf zu pochen in den Bereichen unbedingt Entscheidungsfreiheit zu bekommen.

Dieser Post drückt absolutes Misstrauen in einen realen oder potentiellen Partner aus. Das wiederspricht dem Charakter von Partnerschaft die sich von oberflächlichen Beziehungen dadurch unterscheidet, dass man nicht nur Spaß miteinander hat sondern sich auch in schlechten Zeiten beisteht. Aber ohne Vertrauen fehlen die Tools zum Beistand

"Du bist nicht seine Ehefrau, du bist Lebensabschnittgefährtin.", garantiert eine Ehe, dass man nicht nur Lebensabschnittsgefährte ist? Gut auf Grund des Konflikts kann man natürlich argumentieren, dass es sich um einen demnächst endenden Lebensabschnitt handelt.

Du stellt die Frage zwar unter einem neuen User, aber hier nicht zum ersten Mal.

Die Frage ist tatsächlich nicht neu aber das Problem tritt zweifellos häufiger auf.

Bevor ich mich konsequent distanzieren würde, würde ich tatsächlich auch rational überzeugen wollen, schon allein um nicht mit dem Gesanken zu gehen, dass ich keine Alternative vorgeschlagen habe. Was einem etwas Wert ist wirft man nicht einfach weg. Es ist vernünftig vorher abzuwägen und auszuprobieren.
 
  • #23
Wenn Ihr fest zusammenstehen wollt, kann man auch ja zur Ehe sagen.
Du verkürzt das.
Eine Ehe bedeuted weit mehr (vor allem auch mehr Pflichten), als Deine kleinen Nebeneffekte.
Heiraten bedeutet eben viel mehr als "fest zusammenstehen".


Vorkehrungen getroffen hat, als sie wieder geheiratet hat. Unser Familienbesitz
Das ist leicht geschrieben, aber zumindest in Deutschland schwer umsetzbar. Man kann privat regeln was man will, Geltung haben am Ende und im Zweifelfsfall nur die gesetztlichen Vorgaben.

Das bedeutet, dass Sie wirklich nicht seine Lebensgefaehrtin sind, sondern auswechselbar, eben Lebens-abschnitts-gefaehrtin.

Wie denn anders ?
Selbst als Ehepartner ist man leicht auswechselbar, wenn der Eine (vor allem : die Eine) dies will. Wo willst Du diese Verbindlichkeiten und "Nicht-Auswechselbarkeit" denn herholen ?

Warum denn keine Patienverfügung ?
Vielleicht gibt es eine Grund, die FS nicht ins Krankenhaus zum Partner zu lassen ?
 
  • #24
Ich habe versch. Vollmachten und eine glasklare Patientenverfügung. Liegt alles im Tresor der Kanzlei.
Ich möchte V nicht die Entscheidung über abstellen von Maschinen, Ablehnen von Behandlungen etc aufbürden. Ebenso meiner Mutter nicht. Daher sind mein Bruder und meine besten Freunde bevollmächtigt. Die Buben entscheiden in meinem Sinne, wann Feierabend ist.
V hat Generalvollmacht, notariell beglaubigt . Sie wird also alles wissen dürfen ..... Beerdigung gibt es eh keine - mein Corpus geht an die Universität.
Ich wollte das deshalb so, weil V eher zögerlich wäre, meinen Willen umzusetzen. Das gibt sie selbst zu.
Bei ihr sind ihre Eltern, ihre Tochter und ich eingetragen. Ich werde respektieren müssen, dass für V ein Leben mehr wert ist als für mich. Und den anderen den Vortritt lassen.
Man muss darüber sprechen - aber eine einzige richtige Entscheidung gibt es nicht.
 
  • #25
@HighVoltage , in dem Moment wo seine Mutter nicht mehr Entscheiden kann wird der nächste zu einer Entscheidung herangezogen. Der steht ebenfalls schon fest und ist auch schon eingetragen. ich denke mal sein Sohn wird das sein. Wenn dein LG dir nicht vertraut so wird er dir nicht irgendeine Macht überlassen. Den hintern brauchst du ihn nicht abwischen, weil du ja keine Bevollmächtigung hast. Keiner kann dich dazu heranziehen. Also gute Frau, ich will dir nix, nur etwas deinen Blickwinkel verändern. So wie einige andere auch hier schreiben. Wer bist du für ihn? Das frag ihn mal. Hoffentlich bist du so schlau und schaust ihn dabei straight to the face.
 
  • #26
denn ist der Partner nicht die Person, die entscheiden sollte.

Das muss jeder selbst entscheiden. Du bist nicht mit ihm verheiratet, sondern "nur" die gerade aktuelle Partnerin und gehörst auch nicht zu Familie. Heiraten ist nun mal eine andere Verbindlichkeit, auch wenn gerade in diesem Forum sehr viele den Zustand des nicht heiratens sehr anpreisen. Wenn einer oder beide Partner, die miteinander nicht verheiratet sind, noch eigene Familie haben dann ist es in der Mehrheit der Fälle so, dass der andere Partner - auch bei sehr gutem Verhältnis zu den Kindern und langjähriger Beziehung - eben ein Fremder ist, der nach Ableben des Partners seine Koffer packen und abhauen kann. Auch wenn wir uns gerne andere Illusionen machen möchten.
Das ist mir bewusst geworden als neulich, beim Serien gucken mein Partner aufgrund einer Szene gesagt hat, wenn ihm etwas zustößt, habe ich nichts zu entscheiden, seine Tochter würde sich um alles kümmern und sie hätte alle Vollmachten. Erst habe ich genauso gestützt wie du, habe aber nichts gesagt und durch späteres Nachdenken habe ich die tatsächliche Situation begriffen. Und ich verstehe mich wirklich super mit seinen Kindern und trotzdem bin ich in letzter Instanz ein Niemand. Gut, dass bin ich selbst wenn wir verheiratet wären und ich weiß, dass mein Partner trotz Ehe die Vollmacht seinen Kindern geben kann, aber ich hätte doch gewisse Rechte.
Interessanterweise geht er aber selbstverständlich davon aus, dass ich ihn pflege wenn nötig. Nach seinem Tod dann Tritt in den A*** und tschüss. Ich will nämlich keine Absicherung durch ihn und sonst nichts. Ich habe mein eigenes Auskommen. Aber mir ist mein Status als Außenstehende in einer Familie bewusst geworden. Das ist aber - wie gesagt - seine Entscheidung und ich muss mich wenigstens im Ernstfall nicht mit seiner Familie streiten. Er weiß um die Folgen, nämlich dass ich, wenn es hart auf hart ankommt, gar nicht mehr zu ihm kann. Aber wenn das für ihn in Ordnung ist dann ist es für mich auch. Von dieser Art der emotionalen Abhängigkeit habe ich mich befreit, dass ich Umstände, die ich nicht ändern kann, zu meinem Problem mache. Das ist zwar nicht, wie ich mir meine Beziehung vorstelle aber die Realität der Folgepartnerin. Mit meinem Exmann wäre es anders gewesen. Ob ich die Pflegerin sein soll, damit die Kinder Geld für das Pflegeheim sparen und damit ihr Erbe sichern, dass muss ich nicht jetzt entscheiden. Er hat es geäußert, dass er nicht weiß, was wird wenn ich zum Pflegefall werde.
Lass das Ganze los und kümmere dich um dich selbst.
 
  • #27
Ich sehe es so: Fürsorgepflichten für jemanden übernehmen bedeutet auch einen Haufen Arbeit und Verantwortung, wenn der Fall der Fälle eintritt. Um Arbeit und Verantwortung reisse ich mich nie, ich übernehme das, wenn es sein muss und gewünscht ist, wenn es nicht sein muss, ist mir das sehr recht.

Frau 53
 
  • #28
Als ca. 50-Jähriger die eigene Mutter mit einer Vollmacht auszustatten, macht wenig Sinn, da die Mutter aller Wahrscheinlichkeit nach eher sterben wird bzw. im Fall des Eintretens eines Notfalls schon sehr alt und nicht mehr belastbar ist. Umgekehrt würde da ein Schuh daraus. Seinem Sohn eine Vollmacht zu geben ist für ihn natürlich sinnvoll.

Wenn Dein Freund Dir keine Vollmacht geben will, hat er kein Vertrauen zu Dir, warum auch immer. Es dürfte an der Qualität der Beziehung liegen. Ich hatte jüngst den Fall einer Lebensabschnittsgefährtin, die Vollmachten für den Betreuungsfall regeln wollte. Nur war die Kurzzeitbeziehung alles andere als harmonisch. Der Lebens-abschnittchen-gefährtin habe ich natürlich keine gegeben und das Drama beendet.

Meine beiden Töchter von Anfang 20 haben bei mir umfassende Vollmacht, sonst niemand. Blut ist dicker als Wasser.
 
  • #29
Vertrauen und Verbindlichkeit. Ich denke schon, es ist genau das Thema, wenn man bei X rausgehalten wird, bei Y aber genau das tun soll, was eine verbindliche Person, der man dann vertrauen muss, tun soll.

Bringt mich zu dem Gedanken, über den ich neulich in einem anderen Thread schon geschrieben hatte. Die Ressourcen, die jeder einbringt in eine Beziehung. Da wird ja meist immer nur das Geld (des Mannes) gesehen, aber die Ressourcen, die man nicht in Zahl(ung)en ausdrücken kann, werden nicht gesehen. Du gibst hier Deine Ressource "Verbindlichkeit", dass Du Dich um den Mann, den Du liebst, kümmern wirst. Wird hoffentlich nie eintreten, aber könnte. Dann kannst Du ihn ja nicht hängen lassen, weil Hinternwischen auch eine Vertrauensfrage wäre und die Vollmacht dafür bei denen liegen sollte, die die anderen Vollmachten schon haben.

Ich sehe das auch nicht so, dass man alles Geld zusammenpackt auf ein Konto. Aber eine Vollmacht, wenn man Lebenspartnerin ist, und das schon so viele Jahre, fänd ich jetzt nicht abwegig. Er wird ja wohl kaum denken "vielleicht will ich morgen schon mit ihr Schluss machen und schaffe nicht, diese Vollmacht zu ändern, und sie räumt alles ab".

Ich denke aber auch wie @Babar schrieb.
wenn es nicht sein muss, ist mir das sehr recht
Nur müsstest Du dann Deinen Partner genauso unverbindlich und aus der Verantwortung für Dich selbst sehen, wie er Dich. Und dazu müsstest Du solche Beziehung wollen.
Dich beschäftigt das Thema ja eigentlich schon Jahre. Mich wundert, dass Du das nicht schon früher mit Dir selbst geklärt hast, ob Du Dich gut damit fühlst, wenn Du Dich völlig für die Beziehung öffnest und er sich aber nicht.

Übrigens, nach dieser Ernüchterungserfahrung, nur sowas wie die nicht zur Familie gehörige Lebensabschnittspartnerin zu sein, die nie sein völliges Vertrauen hatte, hätte ich vielleicht auch kein Vertrauen mehr, ihm irgendwelche Vollmachten für mein Leben und meine lebenswichtigen Ressourcen (Geld) zu geben. So nach dem Motto "was ich selber denk und tu" könnte er ja mit den Angelegenheiten Deinerseits auch umgehen wie er meint, dass Du mit ihnen umgehst. Würde er auf die Intensivstation kommen, wenn Du da wärst?

Da geht es mir jetzt nicht um die Sache an sich, also dass er dem Sohn einfach die Verantwortung für irgendwas überträgt und das so bleibt. Wer auf die Intensivstation darf, ist schon eine andere Sache. Vielleicht hat er auch Angst, sich mit dem Thema zu befassen.
Mir geht es darum, wie er Dich sieht und das auch neben dieser Vollmachtssache ausdrückt. Du bist anscheinend NICHT Familie. Aber die nächststehende Person, die sich kümmern "muss", wenn was mit ihm ist.
 
  • #30
Ich würde mich da auch außen vor fühlen.
Wie schon andere geschrieben haben: weiter drängen würde ich nicht, aber überlegen, ob ich damit umgehen kann oder meine Konsequenzen ziehen muss.
 
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