Lösung kann aber auch nicht, unser Rechtssystem da komplett umzudrehen, dass man aus Prinzip erstmal immer den Opfern glaubt.
Das geht schon deshalb nicht, da oft keiner sagen kann, wer überhaupt das Opfer ist. Was viele vergessen, ist, dass bei bei einer bestrittenen Vergewaltigung zugleich eine falsche Verdächtigung und (versuchte) Freiheitsberaubung in Betracht kommen. Da Staatsanwalt und Gericht können ohne weitere Beweise bei bestrittenen Vergewaltigungen gar nicht wissen, wer überhaupt das wirkliche Opfer ist.
Diejenigen, die daher meinen, man müsse im Zweifel auf das Opfer hören, müssten dann zu folgenden absurden Ergebnissen gelangen:
a) Im Strafverfahren gegen den Mann würde die Frau als das Opfer betrachtet werden, so dass der Mann dann aufgrund ihrer Aussage wegen angeblicher Vergewaltigung zu einer idR nicht geringen Gefängnisstrafe verurteilt wird.
b) Der in a) Verurteilte könnte die Frau aber auch wegen falscher Verdächtigung und Freiheitsberaubung anzeigen. In diesem Verfahren ist dann aber der Mann das Opfer, so dass nunmehr ihm geglaubt werden müsste, so dass dann die Frau dann ebenfalls verurteilt werden und gerechterweise die gleiche Strafe wie der Mann in a) erhalten müsste.
c) Die in b) Verurteilte könnte dann wieder den Mann wegen falscher Verdächtigung/Freiheitsberaubung anzeigen, so dass sie in diesem Verfahren dann wieder das Opfer wäre, so dass der Mann eine weitere Strafe erhalten würden.
d) Der in c) Verurteilte könnte wegen der weiteren Strafe dann wieder die Frau anzeigen ... usw und wir hätten ein unendliches Strafverfahren, so dass man dann letztlich beide dauerhaft wegsperren müsste, obwohl einer idR völlig zu Unrecht verurteilt werden würde.
In einem Rechtsstaat sollte eine Verurteilung daher nur dann möglich sein, wenn dem Täter seine angebliche Tat zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Kann daher weder zweifelsfrei nachgewiesen werden, ob die sexuellen Handlungen einvernehmlich oder aber gegen einen Willen erfolgt waren, muss der Staat in dubio pro reo beide freisprechen.
Wer daher beklagt, dass so Wenige wegen Vergewaltigung verurteilt werden, müsste - wenn er nicht scheinheilig ist - im gleichem Atemzug sich auch darüber beklagten, dass in denselben Fällen noch viel seltener eine Verurteilung wegen falscher Verdächtigung/(versuchte) Freiheitsberaubung stattfindet.