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  • #1

Sachen vom EX

Hallo, mein Exmann hat sich am 14.02.2010 von mir und unseren Kindern getrennt als ich mit vorzeitigen Wehen im Krankenhaus gelegen habe wegen einer jüngeren. In der Zeit hat er seine Sachen aus der Wohnung geräumt aber nicht die aus dem Keller. Er ist mittlerweile wieder verheiratet mit dieser Person. Ich habe ihm ein paar mal gesagt das er seine Sachen holen sollte aber er kam nur einmal und hat sein Fahrrad, den Bollerwagen und ein paar andere Sachen mitgenommen.
Heute (30.08.2013) rief er an und fragte mich was mit seinen Sachen aus dem Keller seien und seinem Werkzeug. Nun meine Frage, muss ich ihm die Sachen aushändigen? Meine Jungs haben auch immer mit den Sachen gespielt und gebastelt und ich weiss auch nicht ob es sie überhaupt noch gibt.
 
  • #2
Hallo FS,

ja ganz klar du musst sie ihm aushändigen. Voraussetzung ist das es klar sein Eigentum ist. Momentan würde ich davon ausgehen das sie nur in deinem Besitz sind und nicht mehr.
 
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  • #3
Willst du dich wegen ein paar Sachen streiten? Gib ihm alles was du im Keller hast, vor allem das was du eh schon immer loswerden wolltest:)). Deine Jungs können sich die Sachen ja dann beim Papa wieder ausleihen oder du schenkst ihnen zu Weihnachten mal eigenes Werkzeug.

Geht es dir wirklich nur um die Sachen oder hängt dir noch was anderes im Pelz das du noch nicht ganz verarbeitet hast?

w46
 
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  • #4
Nun meine Frage, muss ich ihm die Sachen aushändigen?

Du hast ihn öfter darum gebeten, dass er die Sachen abholen soll.Das wichtigste hat er ja mitgenommen. Demnach musstest Du ja 2 Jahre annehmen, dass er den anderen Kram nicht mehr benötigt. Sag ihm, Du hättest den Rest entsorgt, da Du den Platz brauchtest. Wie will er denn bitte schön beweisen, dass dort noch Sachen waren? Wichtig kanns ja nicht gewesen sein, wenn ihm das erst jetzt einfällt...
 
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  • #5
Liebe FS,

rechtlich sind es seine und Du musst sie aushändigen, falls er sie mit in die Ehe mit Dir gebracht hat. Sind sie in der Ehezeit angeschafft, sind es "eure" und sie müssen entsprechend "geteilt" werden... wenn ihr geschieden seid, müsste es doch ein Scheidungsurteil und Vereinbarungen geben, die das klären.

Sag ihm, dass Du nachdem er nach mehrmaliger Aufforderung seinen Krempel nicht geholt hat, diese (an die Kinder - evtl. auch nicht an wen sagen) weitergegeben hast und für Dich der Fall damit erledigt ist, er soll Dich weiter nicht behelligen. Dann siehst Du, was passiert.... theoretisch könnte er klagen, ist ziemlich unwahrscheinlich.... wenn er nicht reagiert oder nur rummosert oder sich aufregt, war's das, falls ein Brief mit einer Auflistung und einer Frist kommt, dann gibt den Kram raus, pack ihn in Kisten und stell die zur Abholung bereit. Falls ein Anwalt-Brief kommt das gleiche (den Anwalt musst Du nicht zahlen, wenn er nicht vorher eine Frist gesetzt hat).

Tut mir leid, was Dir passiert ist, das ist so schäbig.

Dir und Deinen Kindern alles liebe

w
 
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  • #6
Mach mit ihm einen Übergabetermin und lass ihn Sachen, die noch da sind, in dem Zustand in dem sie sich befinden abholen. Mehr kannst Du nicht tun.
 
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  • #7
Wegen paar Kellersachen sich zu streiten, ist zuviel der Aufmerksamkeit. Wenn dir nicht viel an dem Zeug liegt (und offenbar war es ja seins), dann mach einen Übergabetermin und ärgere dich nicht weiter über seine verspätete Rückmeldung. All der ganze Kram "er könne ja prozessieren etc." ist zuviel an Zeit für Nebensächliches. Und falls er trotz Trennung noch liebevoller Vater ist, wird er auch nicht den letzten Schraubenzieher verlangen, wenn euer Kind ausgerechnet den liebgewonnen hat.
 
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  • #8
Naja, es sind seine und du müßtest sie ihm schon aushändigen. Wenn du ihn aber mehrfach gebeten hast, sie abzuholen und er antwortet nicht, hätte ich gesagt: Pech gehabt, jetzt sind die Sachen weg!

Einigt euch doch, und sage, deine Jungs spielen so gerne mit dem Werkzeug, vielleicht überläßt er es ihnen. Kostet doch nicht die Welt so Werkzeug.
 
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  • #9
Es gab doch erst kürzlich ein Urteil, in dem ein Vermieter zu Schadensersatz verurteilt wurde, nachdem er Kunstgegenstände aus einer Garage entsorgt hatte, weil der Mieter über Monate die Miete nicht gezahlt hatte. Der Vermieter wird sich gewünscht haben, diese Dinge nicht angerührt zu haben, denn die Summe, die er zahlen musste, war nicht zu knapp. Daraus sollte eigentlich ersichtlich werden, dass du keinerlei Rechte an den Gegenständen deines Ex-Mannes hast. Sie sind und bleiben sein Eigentum und du darfst es ohne sein Einverständnis nicht entsorgen, verkaufen oder anderweitig nutzen.
Insofern ist der Ratschlag, zu sagen, du hättest die Sachen entsorgt und er hätte Pech gehabt ein denkbar schlechter Rat, da er dich, je nach Wert der vorhandenen Gegenstände in Teufels Küche bringen kann. Wie gesagt: Es ist SEIN Eigentum, du hast keinerlei Rechte daran. (Zur Not gibt es ja immer noch die Möglichkeit zur gerichtlichen Räumung.)
 
  • #10
Ein Anspruch auf Hausrat ist verwirkt, wenn ihn ein Ehegatte während des Getrenntlebens und auch längere Zeit nach der Scheidung nicht geltend macht und der andere dieses Verhalten dahin verstehen kann, dass von einer weiteren Geltendmachung der Hausratsteilung abgesehen wird. Du hast ihn mehrmals aufgefordert, er hat nicht reagiert, also ist sein Anspruch verwirkt. Im Gegenzug könntest Du Miete für den Lagerraum verlangen. w52
 
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