• #1

Scheidungsrecht: Wie ist Euer Rechtsgefühl?

Realistischer Beispielfall aus meinem Bekanntenkreis: Zwei Biologen, beide Pharmareferenten, 12 Jahre verheiratet, keine Kinder, dann Scheidung, normale Zugewinngemeinschaft.

Vor der Ehe und die ersten zwei Jahre haben beide etwa gleich viel verdient, danach ist sie zweimal kurz nacheinander befördert worden und hat seitdem deutlich besser verdient als er (zum Schluss etwa 95.000 gegen 74.000 Bruttojahresgehalt).

Sie haben beide je ein eigenes Konto geführt und ein gemeinsames Haushaltskonto, auf das beide gleich viel eingezahlt haben und von dem alle gemeinschaftlichen Ausgaben bestritten wurden. Er hat deutlich weniger gespart, nicht nur weil er weniger verdiente, sondern weil er auch mehr für alles mögliche wie Technik, Musik, Hobbys ausgegeben hat.

Bei der Scheidung werden jetzt die Rentenansprüche der beiden ausgeglichen, so dass beide nach heutigem Stand soviel kriegen würden, als ob sie beide 84.000 verdient hätten. Auch die privaten Sparkonten und Depots werden gemittelt und ausgeglichen, so dass sie ihm etwa 105.000 Euro auszahlen muss.

Egal ob nun Frau oder Mann oder umgekehrt, findet Ihr diese Zugewinngemeinschaft wirklich noch zeitgemäß und fair? Warum sollte das so sein? Warum bekommt nicht jeder das, was er selbst erarbeitet hat? Warum partizipiert einer von den Rentenansprüchen des anderen? Beide haben ununterbrochen gearbeitet, keiner hat eheliche Nachteile erlitten.

Die rechtliche Lage ist eindeutig. Es geht nur um Euer Rechtsempfinden, also darum, wie es sein sollte, nicht darum, wie es ist.
 

Angele

Gesperrt
  • #2
NEIN !
Jeder ist für sich verantwortlich. Jeder sollte aus seiner Arbeit, seinen Verdiensten etc. genießen können.
Dass man während der Ehe nicht auf Heller und Pfennig schaut, ist etwas anderes.
Aber ist die Gemeinschaft erst mal zerbrochen, sollte der Schlussstrich so gezogen werden, dass niemand mehr von dem anderen etwas bekommt. Das gibt Ruhe, und man kann weiterkommen.
In den nordischen Ländern wäre es so gut wie nie möglich, irgendwelche Rentenansprüche, Unterhaltszahlungen oder anderen Ausgleich zu bekommen. Das ist gut so, denn wenn die Ehe im Eimer ist, sollte jeder alleine weiter kommen. Jeder hat seine Arbeit, seine Interessen, seine Lebenswege. Warum sollte man nach einer Scheidung zu etwas verpflichtet sein, wenn man sich getrennt hat? Ist doch widersinnig!
 
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  • #3
Von solchen Fällen hört man ja immer wieder mal und keiner ist davor gefeit.

Ich finde es absolut ungerecht, denn egal wer mehr verdient, nur weil man dann in der Ehe als der vorher schlechter Verdienende nun "mehr gewöhnt" ist, sehe ich kein Recht, das auch danach zu genießen. Ich bräuchte das nicht, auch wenn ich der mit dem geringeren Einkommen wäre. Es ist aber natürlich subjektiv, weil es, wie du schon schreibst, rechtlich anders ist.

Ich habe darüber auch schon viel nachgedacht und halte dieses Recht nicht mehr zeitgemäß. Als diese Rechtsprechung zum ersten Mal in Kraft trat, waren sicherlich die meisten Frauen Hausfrauen und haben den Männer quasi den Rücken freigehalten. Viele durften gar nicht arbeiten (es gab bis vor 40 Jahren oder so noch ein Recht, welches dem Mann erlaubte, seiner Ehefrau das zu verbieten!) und hatten vielleicht nicht mal eine Ausbildung. Von daher war es ja nach meinem Empfinden schon gerecht, wenn sie nach mehreren Ehejahrzehnten und einer Scheidung dann auch einen gewissen Unterhalt bekommen haben. Heute sind die meisten Frauen berufstätig und manche lassen es sich (neben ihrem Vollzeitjob) bieten, auch noch den Haushalt zu schmeissen. Dass dann bei einer Scheidung teilweise die Frauen auch noch den Männern einen Unterhalt zahlen sollten, finde ich in solchen Fällen ziemlich paradox.

Es gibt auch Fälle, in denen sich während einer Ehe einer einen neuen Partner sucht, dann schnell die Scheidung einreicht und davon profitiert. Manche wissen sich nur dadurch zu helfen, indem sie dann nur noch Teilzeit arbeiten gehen, um dem oder der Ex nichts mehr zahlen zu müssen. Traurig.
Für mich stellt sich deshalb die Frage, ob ich überhaupt später einmal heiraten werde. Standesamtlich ist es für mich aus genau diesen Gründen eher unwahrscheinlich. Ich denke, wenn man sich wirklich liebt, ist das auch nicht nötig. Schön wäre es zwar, aber wenn sich mittlerweile fast jeder zweite scheiden lässt, ist das wohl leider einfach nicht mehr zeitgemäß.

w, Ende 20
 
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  • #4
Ich bin auch nicht dafür,habe selbst im umkehrsinne das gleiche erlebt-es ist einfach eine Ungerechtigkeit.
Nach meiner Scheidung,hat meine Ex durch den Nachehelichen Rentenausgleich die gleichen Parameter wie ich-obwohl sie 4 J. jünger ist und Job bedingt geringer verdient hat sowie teilweise arbeitslos war.Das was ich mit nach Hause gebracht habe wurde gemeinsam vertan,als Belohnung wurde mein Rentenanspruch gekürzt.Toll,diese Gesetzgebung!
Nun ich habe es abgetan,aber jetzt gebe ich weder Rentenpunkte ab-noch wird gemeinsam vertan.
Jeder für sich,so will es das Gesetz-wenn ich nicht unter der Brücke liegen will über die meine Exèn mit dem Cabrio fahren.

m49
 
  • #5
Gerecht oder nicht. Rechtlich ist das ja korrekt.

Natürlich ist es nicht mehr zeitgemäß, besonders für den/die Beteiligten, der zahlen muss und dieser empfindet das (auch ganz richtig) extrem ungerecht.

Allerdings ist das auch kein neues Gesetz und JEDER, der heiratet, sollte sich vorher informieren, was für eine Form der Ehe da geschlossen wird.

Wer die Zugewinngemeinschaft gewählt hat, muss auch die Konsequenzen (er)tragen (können)!

Jede Form der Ehe ist freiwillig und Erwachsene müssen sich auch ganz einfach so verhalten. Mein Mitleid hält sich da in Grenzen. So etas sind vermeidbare Probleme.

Allerdings verstehe ich auch nicht, wenn ein Paar so getrennte Finanzen hatte, wie es sich dann für die Zugewinngemeinschaft entscheiden konnte...? Wenn ich als Ehepaar gern alles getrennt möchte, dann mache ich einen Ehevertrag.
 
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  • #6
hier nochmal die #2

Das verstehe ich auch nicht, ein Ehevertrag ist ja eigentlich das mindeste, was Sinn macht. Damit lässt sich aber auch nicht alles regeln.

Der Unterhalt kann darin z.B. nicht ausgeschlossen werden, von daher bringt er zwar eine Verbesserung, aber auch nicht mehr.

Schade, dass es hier nicht diesen (sehr weitgehenden) Ehevertrag gibt, der mal in einem US-Film mit Catherine-Zeta Jones erwähnt wurde. Murray-Ehevertrag oder so ;-)
 
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  • #8
Also in dem beschriebenen Fall empfinde ich den Ausgleich auch als unberechtigt, wobei beide Partner auch einfach mal Gütertrennung hätten vereinbaren können.
Und grundsätzlich ist das nun mal das Verständnis der Ehe. Wenn man partout nicht teilen will, dann sollte man nicht heiraten. Das verstehe ich auch unter den guten und den schlechten Zeiten. Wenn ich eine Lebensgemeinschaft so manifestiere, dann kann ich nicht einfach zum Ende hin sagen: ach, so war das nicht gemeint.
Wer von der Ehe profierien will, muss eben auch mit den (bekannten) Konsequenzen leben.
 
  • #9
Ich betone noch einmal: Es geht um Euer Rechtsempfinden.

Natürlich und ich habe ja auch geschrieben, dass es nicht gerecht ist.

Es ist doch nun aber einmal so, dass ein Einzelner die Gesetze nicht ändern oder nach Belieben beugen kann.

Deshalb muss man sich von Beginn an so gut als möglich 'schützen'. Was sonst sollte man denn tun? Wenn wir uns auch noch so oft Frustationen von der Seele schreiben, so ändert das doch nichts an dem Gesetz.

Wir haben demokratisch gewählte Regierungen/Gesetzesvertreter. Wenn uns nicht gefällt, was sie tun, müssen wir anders wählen. Offensichtlich bestehen aber in der Bevölkerung sehr unterschiedlich ausgeprägte Schmerzgrenzen und es tut der breiten Masse noch nicht weh genug!

Und die Paare, bei denen bei einer Scheidung nichts zum Aufteilen da ist, haben eh andere, reale 'Schmerzen' genug; die haben dann andere Sorgen, als sich um theoretische XY-Euros Gedanken zu machen, die sie sonst hätten teilen müssen.

Das mag jetzt empathielos klingen, ist aber keinesfalls so gemeint. Es ist einfach nur eine Tatsache - und eine Welt, in der es für Alle gleich gerecht zugeht, die wird es noch lange nicht geben (wahrscheinlich niemals). Leider.
 
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  • #10
Ich sehe das etwas anders. Nach meinem Rechtsempfinden ist das völlig in Ordnung. Es geht nicht um das, was nach der Zerrüttung einer Ehe erwirtschaftet wird sondern in einer funktionierenden Ehe. Und da finde ich es absolut richtig, dass alles in einen Topf kommt und man aus diesem Topf lebt. Wenn dann einer der Partner teurere Hobbies hat oder weniger verdient als der andere, dann ist das nun eben mal so und es liegt doch dann in der Hand beider Ehepartner, dies zu ändern, falls es einem nicht passt.
Auch den Rentenausgleich finde ich in Ordnung, denn auch hier gilt, was in einer funktionierenden Ehe erarbeitet wird, gehört beiden Partnern zu gleichen Teilen.
In den Jahren der Ehe gab es da wohl nie ein Problem, warum dann jetzt?
Wie gesagt, es geht um die Zeit der "heilen" Ehe.
Was dann nach der Zerrüttung passiert, ist etwas anderes. Mit dem Zeitpunkt der Trennung hat jeder die Möglichkeit, sowohl das erwirtschaftete Geld als auch die Rentenansprüche zu separieren. Aber eben nur das, was NACH der Trennung kommt.
So, und von mir aus zerreißt ihr mich jetzt in der Luft - ich finde es trotzdem fair und gerecht.
Wer das nicht will, darf eben nicht heiraten oder muss zumindest einen Ehevertrag machen.
 
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  • #11
Wir haben demokratisch gewählte Regierungen/Gesetzesvertreter. Wenn uns nicht gefällt, was sie tun, müssen wir anders wählen. Offensichtlich bestehen aber in der Bevölkerung sehr unterschiedlich ausgeprägte Schmerzgrenzen und es tut der breiten Masse noch nicht weh genug!

Da hast du Recht, aber ich bin mir wahrlich nicht sicher, ob Großteile der Bevölkerung das Scheidungsrecht auch als ungerecht empfinden. Man vergesse nicht: sehr viele profitieren ja auch davon, wie in diesem Beispiel der Mann.
Häufig profitieren Frauen, und beispielsweise in der Generation meiner Mutter finden das viele noch sehr gerecht (50er Jahrgänge). So gesehen würde ich da keine politische Änderungen erwarten.
 
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  • #12
Das nunmehr seit 35 Jahren gültige Scheidungsrecht hat einige Pluspunkte für beide Partner gebracht, der Wichtigste:

1) Die Abschaffung des Schuldprinzips. Vor 1977 mussten sich Männer frei kaufen, d. h. die "Schuld" auf sich nehmen und lebenslangen Unterhalt bezahlen, sofern die Frau über keine eigene Einkünfte verfügte, die ihr Auskommen sicherten. Eine Frau konnte es sich überhaupt nicht leisten "schuldig" geschieden zu werden, denn damit hätte sie jeglichen Unterhaltsanspruch verloren. Langjährige Nur-Hausfrauen wurden dadurch zum Sozialhilfefall
Jetzt können beide Partner, befreit von unseliger Schuld, die Scheidung begehren. Und das ist gut so.

2) Der Ausgleich der Rentenanwartschaften und der Zugewinnausgleich sind gerecht. Alles was während der Ehe von beiden Partnern erwirtschaftet wurde (gerade die unbezahlte Hausfrauenarbeit wurde dadurch aufgewertet) wird 50:50 geteilt. Wer eine Zugewinngemeinschaft ungerecht findet, sollte sie mit Beginn der Ehe durch Gütertrennung ersetzen und hinterher nicht jammern!
Beim Zugewinnausgleich bekommt jeder das, was er in die Ehe eingebracht hat, also z. B. ein Haus auch wieder zurück. Geteilt wird lediglich die Wertsteigerung der Immobilie während der Ehe. Was soll daran ungerecht sein?

Was allerdings sehr ungerecht ist - zu Lasten der Mütter - dass jene ihre Rentenanwartschaften für Kindererziehungszeiten mit dem Mann teilen müssen! Kindererziehungszeiten dürfen uneingeschränkt nur demjenigen zugute kommen, der
Kinder auch erzogen hat! Und das sind in der Regel immer noch die Mütter!

Das aktuelle Unterhaltsrecht hat zu dramatischen Ungerechtigkeiten für Frauen und Mütter geführt. Jede Frau wird spätestens ab dem 3. Lebensjahr des Kindes gnadenlos auf den Arbeitsmarkt zurück geworfen! Zur Entlastung des Mannes! Ob die Kinder davon profitieren werden wage ich zu bezweifeln.

Mit ein Grund, weshalb sich meine Tochter bislang gegen Ehe und gegen Kinder entschieden hat. Mittlerweile hat ihr Partner dies so akzeptiert. Sie möchte unabhängig bleiben und nicht erpressbar werden, nur weil sie ihre Kinder gerne selbst erziehen wollte.
 
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Gast

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  • #13
Jede Frau wird spätestens ab dem 3. Lebensjahr des Kindes gnadenlos auf den Arbeitsmarkt zurück geworfen! Zur Entlastung des Mannes! Ob die Kinder davon profitieren werden wage ich zu bezweifeln.

Mit ein Grund, weshalb sich meine Tochter bislang gegen Ehe und gegen Kinder entschieden hat. Mittlerweile hat ihr Partner dies so akzeptiert. Sie möchte unabhängig bleiben und nicht erpressbar werden, nur weil sie ihre Kinder gerne selbst erziehen wollte.

Ganz so ist das nun auch wieder nicht, aber bei aller Liebe: die Zeiten, wo Frauen durch die Ehe versorgt wurden, sind vorbei. Und das hat auch sein Gutes. 1. brauchen wir die Frauen auf dem Arbeitsmarkt und 2. wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nur dann gefördert, wenn die Frauen auch arbeiten gehen. Somit fördert das Arbeiten von Müttern auch das Betreuungsangebot für Kinder. Die klassische Hausfrauenrolle ist eben nicht mehr zeitgemäß, zumindest nicht, wenn nicht beide Partner das so wollen (sprich bei Scheidungen). Ewig durch Expartner versorgt zu werden, entspricht nicht dem Interesse von Emanzipation.

Dass deine Tochter aber deshalb keine Kinder bekommt, finde ich schon weit hergeholt. Wer Kinder will, kriegt auch welche. Schließlich gibt es viele AE, die das auch hinkriegen, und bei der Zeugung eines Kindes schon den Trennungsfall durchzukalkulieren, finde ich doch etwas negativ eingestellt. Schließlich kann sie ja einfach weiterarbeiten, dann wird sie auch nicht abhängig vom Partner.
 
  • #14
Im geschilderten Fall finde ich die Sache auch absolut ungerecht. Beide haben gearbeitet, beide haben ihre Hobbys gepflegt. Wenn eine(r) mehr verdient und weniger ausgibt, dann sollte ihm das Geld auch im Trennungsfall bleiben.
Anders sähe die Sache aus, wenn eine(r) wegen der Wahrnehmung von Familienpflichten (Kindererziehung, Pflege von Angehörigen) oder Krankheit weniger verdient hätte. Denn ich finde, wenn aus solchen Gründen die Einnahmechancen stark ungleich verteilt sind, sollte man duchaus für den Ehepartner einstehen.
Derzeit denke ich, dass ich, wenn ich heirate, Gütertrennung vereinbaren werde. Solange die Ehe gut läuft, wird man das wahrscheinlich nicht merken, und wir werden doch alles zusammenwerfen. Aber falls wir scheitern, dann bekommt jeder das, was ihm nach meinem Rechtsempfinden zusteht, und nicht mehr.
 
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  • #15
Auch die privaten Sparkonten und Depots werden gemittelt und ausgeglichen, so dass sie ihm etwa 105.000 Euro auszahlen muss.

Das ist nicht nur im Scheidungsrecht so, sondern ein typisches Sozialstaats-Syndrom: wer spart, dem wird genommen, wer aber alles verjubelt, hat später Anspruch auf Versorgung.

Mit ein Grund, warum ich mich niemals auf eine Ehe einlassen würde.
 
  • #16
Der Rentenausgleich ist nicht per Ehevertrag ausschließbar, allenfalls der Barausgleich.

Falsch. Der Versorgungsausgleich kann sehr wohl per Ehevertrag ausgeschlossen werden. Das habe ich selbst gemacht. Das erspart auch eine ganze Menge Bürokratie im Scheidungsverfahren.

Zur Frage nach dem Rechtsgefühl:
Nun ja, der gesetzliche Güterstand, Versorgungsausgleich etc. spiegeln genau das "klassische" Bild von Ehe und Familie wider, das es von der Entstehungszeit des BGB bis in die 1970er Jahre gab und das von vielen Konservativen nach wie vor als Leitbild hochgehalten und gepriesen wird.

Vollkommen klar und m.E. auch gerecht ist, dass in einer Ehe, in der ein Partner wegen der Kindererziehung im Beruf deutlich kürzer tritt, einen angemessenen Ausgleich (befristeter Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich) erhält. Dieser Fall dürfte im wirklichen Leben die große Mehrheit der Ehen und auch Scheidungen ausmachen. Insofern passt die Gesetzeslage m.E. eher gut zum "Standardfall".

Aber auch in einer Ehe ohne Kinder kann es sein, dass ein Partner dem anderen den Rücken freihält, damit dieser sich voll auf den Beruf konzetrieren kann - gerade bei Selbständigen oder Führungskräften ist das auch heute gar nicht mal so selten. Auch dieser Arbeitsteilung sorgt die Gesetzeslage m.E. für einen halbwegs passenden Ausgleich (obwohl ich jedem Selbständigen allein aufgrund der schwierigen Ermittlung des Zugewinns zu einem Ehevertrag raten würde).

Allerdings sind heutzutage recht viele Ehen eben nicht mehr so, wie der Gesetzgeber es sich als Standardfall gedacht hat. Und für diese Fälle gibt das Recht (Gesetz und Rechtsprechung) so einige Optionen vor, die man per Ehevertrag individuell passend vereinbaren kann.

Heutzutage weiß doch (fast) jeder, welche Folgen eine Ehe und deren Scheidung nach sich ziehen. Wer sehenden Auges und in dem Wissen, dass das Gesetz nicht zur individuellen Situation passt, auf einen Ehevertrag verzichtet, hat kein Mitleid verdient - das sagt mein Rechtsempfinden.
 
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  • #17
Falsch. Der Versorgungsausgleich kann sehr wohl per Ehevertrag ausgeschlossen werden. Das habe ich selbst gemacht. Das erspart auch eine ganze Menge Bürokratie im Scheidungsverfahren.

Das geht aber nur in wenigen Ausnahmefällen. Es geht nur dann, wenn sich ein Ausgleich nicht lohnt, weil beide in etwa ähnliche Versorgungsleistungen angespart haben.
Was aber gesetzlich ausgeschlossen ist, ist ein Verzicht des Geringverdieners. Wäre ja noch schöner, wenn ein Ehepaar darauf verzichtet und einer der Beiden wird dann später zum Sozialfall und fällt der Gesellschaft zu Last.
 
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  • #18
Geht es hier um das Rechtsempinden oder das Gerechtigkeitempfinden?
Ich finde es vollkommen gerecht, dass es eine Zugewinngemeinschaft gibt.Erst dadurch wird ein gemeinsamer Lebensweg in einer Beziehung gelebt. Alles andere ist lediglich eine unverbindliche Beziehung.
 
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  • #19
Jeder für sich,so will es das Gesetz-wenn ich nicht unter der Brücke liegen will über die meine Exèn mit dem Cabrio fahren.

m49

Ach, sei nicht so theatralisch. Du wirst weder unter der Brücke liegen noch wird deine EX von deinen bissel Rentansprüchen sich später ein Cabrio leisten könnten.

Wir zahlen alle viel zu viel in die Rentenversicherung ein und bekommen alle viel zu wenig raus.

Wenn wir das gezahlte Geld in einer priv. Versicherung zahlen würden, würde wesentlich mehr rauskommen.

w, 48, die nie geheiratet hat, ich wusste schon warum :) und immer selber für sich finanziell aufkam und immer noch aufkommt
 
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  • #20
Die Zugewinngemeinschaft ist die ideale Lösung für ein Ehepaar das Kinder hat, da der erziehende Elternteil immer einen einen erheblichen Nachteil für seine Karriere in Kauf nehmen muss.

Wenn ein kinderloses Akademikerpaar in Zugewinngemeinschaft lebt, gehe ich davon aus, dass beiden bewusst ist, was im Fall einer Scheidung auf sie zukommt. Insofern: ja, es ist gerecht. Denn wenn im Lauf der Zeit klar wurde, dass die Ehe kinderlos bleiben würde, hätten beide noch Gütertrennung vereinbaren können.

Allerdings frage ich mich, warum Menschen überhaupt heiraten, wenn sie so genau gegeneinander aufrechnen.
 
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  • #21
Ich empfinde die Zugewinngemeinschaft grundsätzlich als fair und mehr denn je als zeitgemäß. Bei einer Eheschließung wird gegenseitige Fürsorge vereinbart. Das halte ich nach wie vor für sinnvoll und notwendig.

Das geschilderte Beispiel zeigt ein reines Luxusproblem. Möglicherweise wäre es eine Lösung einen gesetzlichen Höchstbetrag festzulegen bis zu der die Zugewinngemeinschaft greift. Vergleichbar mit dem Sozalversicherungshöchstbetrag, eben für die private Sozialversicherung (im Volksmund Ehe genannt).

m
 
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  • #22
Mein Mitleid hält sich auch absolut in Grenzen!

Ein Ehepaar streicht ja auch Vorteile ein! Dass ein verheiratetes Paar, ohne Kinder, steuerlich begünstigt ist, DAS finde ich ungerecht! Das zahlen nämlich wir alle! Das finde ich, besonders bei der Einkommenshöhe dieser beschriebenen Eheleute, geradezu grotesk! Wir (der Staat/die Gemeinschaft der Steuerzahler) fordern ja auch nicht, nach Scheitern der Ehe, den Steuervorteil der 12 Jahre Ehe zurück!

Die Ehe wird genau deshalb gefördert und von der Allgemeinheit finanziell begünstigt, damit die Eheleute, im Gegenzug, eine Wirtschaftsgemeinschaft bilden und sich gegenseitig versorgen. Innerhalb dieses Modells finde ich es gerecht, dass eben alles, was in der Ehezeit erwirtschaftet wird, beiden zu gleichen Teilen gehört und bei Scheitern der Ehe 50/50 aufgeteilt wird!
Ich meine, womit soll sich denn der Staat noch alles befassen! Die beschriebenen Anschaffungen (Technik usw.) des Ehemanns werden doch schließlich auch geteilt! Wie soll man es denn gesetzlich anders regeln? Der eine spart eben, der andere nicht! Da müssen sich Eheleute schon intern einigen, was sie mit ihrem Geld anstellen! Andernfalls gibt es, wie schon von vielen Vorrednern bemerkt, den Ehevertrag oder gar nicht heiraten! Jeder weiß über die Folgen von Ehe und Zugewinngemeinschaft Bescheid!
Man kann nicht die Vorteile mitnehmen und bei den Nachteilen jammern!

Das trifft auch auf die Rentenanwartschaftszeiten zu! Unser Rentensystem ist nun mal so, dass die Anwartschaft durch Berufstätigkeit erarbeitet wird und an der Höhe des Einkommens hängt!
Rente ist im Prinzip "angespartes Geld". Also wird damit nach Trennung genau so verfahren, wie mit den anderen, während der Ehezeit entstandenen Werten, sei es nun gespartes Geld, Möbel, Haus, Technik.

Nichts an diesem System ist ungerecht, sieht man es innerhalb des Systems!
Niemand wird gezwungen, zu heiraten!

[Mod.= Nebenthema gelöscht]

Die Frau im Beispiel der Fragestellung jammert wirklich auf hohem Niveau! Wenn sie 100.000 Euro an ihren Mann abtreten muss, hat sie ja mindestens 200.000 angespart. Es bleiben ihr also trotzdem 100.000 "übrig". Mit ihrem monatlichen Einkommen dazu ... Also, wenn man sonst keine Probleme hat!

w45
 
  • #23
Auch wenn ich da sehr altmodisch bin, aber ich finde Zugewinn ist eben ein Bestandteil der Ehe. Man heiratet, schmeißt alle seine irdischen Güter zusammen und wenn es dann zur Trennung kommt, dann teil man alle 50/50 und ab dem Tag der Trennung geht man wirtschaftlich wieder getrennte Wege und muss sich wieder selber unterhalten. Es ist in der Ehe eben nicht so das sie xxxx Euro eingebracht hat und er yyyyy Euro eingebracht hat, sondern Beide haben xxxxyyyyy verdient. Da gibt es nicht dein und mein sondern nur unser. Und daher finde ich Zugewinn eben auch angebracht. Wenn man nicht gemeinsam wirtschaften will, dann muss man nicht heiraten oder nur mit Ehevertrag.
 
V

Vicky

Gast
  • #24
Wer die Folgen einer Zugewinngemeinschaft nicht will, soll entweder gar nicht erst heiraten oder per Ehevertrag Gütertrennung vereinbaren. In dem Bsp. war IHR doch wohl relativ schnell klar, dass sie 1) mehr verdient und 2) der sparsame Typ ist. Ich fand das, was Angeline in # 4 sagte, gut. Wenn man doch einerseits weitestgehend getrennte Konten hat (und eben nur ein gemeinsames Haushaltskonto) und damit zeigt, dass man eben NICHT alles, was man hat, in einen Pott schmeißen und teilen will, warum in aller Welt schließt man die Zugewinngemeinschaft denn dann nicht aus? Dummheit muss bestraft werden. Also nicht meckern, sondern die Suppe, die man sich eingebrockt hat, brav auslöffeln!

Ich denke, dass das Modell der Zugewinngemeinschaft, welches ja automatisch gilt, wenn nichts anderes per Ehevertrag vereinbart wurde, vor allem wegen der Hausfrauenehe eingeführt wurde. Diese kommt mehr und mehr aus der Mode, also kann man auch daran denken, diesen Automatismus irgendwann zu ändern. Meines Erachtens sind es aber immer noch die Frauen, die oft den Kürzeren ziehen - wenn Kinder da sind. Gibt eine Frau ihr Kind schon als Säugling in die Kita, ist sie ne Rabenmutter. Versorgt sie das Kind bis 3 Jahren, so wird sie als "nur" Hausfrau und Mutter und als Faulenzerin und Sozialschmarotzer verachtet. Dabei übernimmt sie Arbeiten, die man ansonsten teuer bezahlen müßte (Putzfrau, Kita, Tagesmutter usw.) und für die der Staat auch noch gar nicht genug gesorgt hat - siehe fehlende Kitas trotz Rechtsanspruch.

Ein Paar, das keine Kinder hat und bei dem beide arbeiten, für die ist die Zugewinngemeinschaft nicht richtig sinnvoll. Da hätten sie sich eben besser informieren sollen. Ein Paar, das hingegen Kinder plant, sollte sich genau informieren und intern Regelungen finden, die dann auch eine Außenwirkung haben, um zu kompensieren, dass die Frau erhebliche Einbußen durch die Versorgung der gemeinsamen Kinder hat.
 
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  • #25
..... bei mir war es noch krasser :

ich mußte ein Drittel meiner Rente abgeben - da meine EX noch studierte und nie viel verdient hat - die abbezahlte Wohnung durfe ich zu 50 % noch mal neu bezahlen .... und Kinder haben wir Gott sei Dank keine .... aber fürs nichts tun Rente übertragen zu bekommen ist schon ungerecht wenn man keine Kinder großgezogen hat.

Rechtsempfinden :

Die Moral hat vor dem Gesetz keine Gültigkeit daher ist Recht haben und Recht bekommen zwei sehr ungerechte Dinge.....

m 44
 
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  • #26
..... bei mir war es noch krasser :

ich mußte ein Drittel meiner Rente abgeben - da meine EX noch studierte und nie viel verdient hat - die abbezahlte Wohnung durfe ich zu 50 % noch mal neu bezahlen .... und Kinder haben wir Gott sei Dank keine .... aber fürs nichts tun Rente übertragen zu bekommen ist schon ungerecht wenn man keine Kinder großgezogen hat.

Rechtsempfinden :

Die Moral hat vor dem Gesetz keine Gültigkeit daher ist Recht haben und Recht bekommen zwei sehr ungerechte Dinge.....

m 44

Ich kann zwar verstehen, dass du sauer bist, aber du wusstest doch, dass deine Frau studiert. Und wenn die Ehe nicht auseinander gegangen wäre und sie dann ein super Gehalt bekommen hättet, dann hättest du doch auch davon profitiert - auch als Rentner.
Wie heir schon ein paarmal geschrieben wurde, die Rentenansprüche und das angesparte Geld bzw. Haus kommen aus einer Zeit, in der ihr euch geliebt habt und eine Partnerschaft gelebt habt. Du warst damit einverstanden, dass sie studiert. Also meckere jetzt nicht.
Außerdem ist es falsch, dass du ihr 1/3 deiner Rente geben musst, es geht nur um die Ansprüche aus der Ehezeit, du hast noch 20 Jahre, in denen deine Rente wächst.
 
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  • #27
#24 Dann hast Du bei der Scheidung nicht richtig aufgepasst, oder Dir vielleicht einfach den Anwalt gespart. Wenn nämlich ein Ehegatte studiert in der Ehezeit, dann kann das zu einer Unbilligkeit beim Versorgungsausgleich führen, da man doppelt belastet ist sozusagen. Von daher ist das Scheidungsrecht eher gerecht.

Das Du die Hälfte der Eigentumswohnung abgeben musste, finde ich ebenfalls nicht ungerecht. Wenn Du nicht gewollt hättest, dass Deine Ehefrau an dem Vermögenszuwachs, der in der Ehe erwirtschaftet wurde, überwiegend von Dir, hättest Du vorher einen Ehevertrag machen können und Gütertrennung vereinbart.

Also Jammern im Nachhinein kann ich vielleicht nachvollziehen, fakt ist aber in Deinem Fall ist gerade das Scheidungsrecht der heutigen Zeit für Dich sehr gerecht. Das Du es nicht angewandt hast, ist Dein Problem.
w/44
 
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