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FS:
Ich habe über eine Beteiligungsgeselsellschaft sogar mehrere Eigentumswohnungen. Indes ziehe ich es lieber vor, zur Miete zu wohnen, weil man sich als Hauseigentümer um sehr viele Dinge kümmern muss.
Man denkt, dass ich geizig bin? Mein Anwalt trug vor, dass jedes Jahr verheiratet sein, im Falle der Trennung, einen hohen sechstelligen Betrag bedeutet. Ich gebe gern Geld aus, aber nur freiwillig. Es soll eine bewusste Entscheidung sein und vom Herzen kommen. Bei einer Scheidung bin ich jedoch rechtlich hierzu verpflichtet.
Das Risko besteht, dass sie nicht vermögender ist als ich. Zudem wird das Erbe vom Zugewinn ausgenommen. Nur die Wertsteigerung des Erbes während der Ehe wird zum Zugewinn erfasst. Dieses Risiko will ich aber nicht eingehen, weil nahezu jede zweite Ehe geschieden wird. Die Ehe keine nennenswerten Vorteile hat, die man nicht vertraglich einräumen kann. Der nacheheliche Unterhalt bestimmt sich nach den ehelichen Verhältnissen. Nicht aber danach, wie man in der Ehe gelebt hat. Das heißt, dass sie im Falle der Scheidung die Summe als Unterhalt bekäme, die bei den Vermögenswerten in der Ehe angebracht sind.
Ich habe über eine Beteiligungsgeselsellschaft sogar mehrere Eigentumswohnungen. Indes ziehe ich es lieber vor, zur Miete zu wohnen, weil man sich als Hauseigentümer um sehr viele Dinge kümmern muss.
Man denkt, dass ich geizig bin? Mein Anwalt trug vor, dass jedes Jahr verheiratet sein, im Falle der Trennung, einen hohen sechstelligen Betrag bedeutet. Ich gebe gern Geld aus, aber nur freiwillig. Es soll eine bewusste Entscheidung sein und vom Herzen kommen. Bei einer Scheidung bin ich jedoch rechtlich hierzu verpflichtet.
Das Risko besteht, dass sie nicht vermögender ist als ich. Zudem wird das Erbe vom Zugewinn ausgenommen. Nur die Wertsteigerung des Erbes während der Ehe wird zum Zugewinn erfasst. Dieses Risiko will ich aber nicht eingehen, weil nahezu jede zweite Ehe geschieden wird. Die Ehe keine nennenswerten Vorteile hat, die man nicht vertraglich einräumen kann. Der nacheheliche Unterhalt bestimmt sich nach den ehelichen Verhältnissen. Nicht aber danach, wie man in der Ehe gelebt hat. Das heißt, dass sie im Falle der Scheidung die Summe als Unterhalt bekäme, die bei den Vermögenswerten in der Ehe angebracht sind.