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Soll ich geliehen Sachen von einer flüchtigen Online-Bekanntschaft zurückfordern?
Ich, weiblich,ledig, Single, 52,hatte vor einigen Monaten in einem Dating-Portal die Bekanntschaft eines "Herren" gemacht, der mir leider die Wahrheit seines Familienstandes verschwiegen hatte, nämlich, daß er noch verheiratet ist. Es geht darum, daß der "nette Herr" sich bei unseren Treffen diverse Sachbücher ausgeliehen hatte von mir, die kein Geschenk an Ihn waren. Nun ist es so, daß er sich jeglichen Kontaktversuch von meiner seite her "verbat", als ich wollte, er solle mir die Wahrheit sagen, daß er von Anfang an nur gelogen hätte.
Ich möchte mich nicht "klein" machen und jemanden hinterher rennen, der es nicht Wert ist. Allerdings möchte ich gerne Euren Rat hören, ob ihr ihn nochmals anrufen oder anschreiben würdet um ihn aufzufordern, mir meine Sachen (Fachbücher) zurück zu geben.
Ich möchte mich nicht "klein" machen und jemanden hinterher rennen, der es nicht Wert ist. Allerdings möchte ich gerne Euren Rat hören, ob ihr ihn nochmals anrufen oder anschreiben würdet um ihn aufzufordern, mir meine Sachen (Fachbücher) zurück zu geben.
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