• #1

Soll ich kämpfen oder es gut sein lassen ?

Mein BaldEx und ich wollen uns jetzt scheiden lassen in einem Monat . Er ist was den zugewinnausgleich anbelangt sehr egoistisch, seine Immobilien hat er mit Rechtsanwalt niedrig bewertet (1 Gutachten liegt vor, das will er aber nicht anerkennen) und unser gemeinsames Haus tut er hoch bewerten , da ich ihm die Haushälfte abkaufen möchte und er einen hohen Auszahlungsbetrag haben möchte. Ich fühle mich um 50.000€ Oder etwas mehr über den Tisch gezogen . Bald ist der Überlassungstermin beim Notar . Wenn ich einen fairen niedrigeren Auszahlungsbetrag zahlen möchte , müsste ich mir das hart und mit Anwalt teuer erkämpfen, weil er keinen einzigen Kompromiss ohne gerichtliche Verfügung eingeht. Sein Angebot: Ich zahle den höheren Betrag und bekomme die Haushälfte , wir machen also „seine „ Scheidungsvereinbarung. Alternativ würde ich meinem Anwalt weiterhin das Mandat erteilen und müsste mit Gutachten und weiteren Besprechungen , weiteren Anwaltskosten weiter kämpfen um einen niedrigeren auszahlungsbetrag. Allerdings wüsste ich dann nicht, wie lange sich die Streitigkeiten noch hinziehen und was ich dabei tatsächlich gewinnen werde oder ob es mich mehr Nerven kostet als das es das wert ist. Also, was meint ihr: Lieber ein Ende mit Schrecken und mit Verlust oder ein Schrecken ohne absehbares Ende und mit mehreren Tausend Euro Anwaltskosten? - Wer hat Ähnliches erlebt? Und wie ging es aus? - Danke im Voraus!
 
  • #2
In deinem Falle wollte ich, das alles so teuer wie möglich verkauft wird und dann wird entsprechend geteilt, ich hätte keine Lust meine kostbare Lebensenergie und meine kostbare Lebenszeit mit solch einem Menschen und mit Anwälten mich rum zu streiten, für mich bringt das gar nichts an menschlichem Wert! Absolut Nu!l! Solche Männer wollen streiten ein Leben lang, umso den eskalierenden Kontakt so lange wie möglich mit der Ex zu haben, auch wenn das ganze Vermögen drauf geht Das Geld nehmen und für sich selber etwas Neues und passendes konstruieren, ist die bessere Lösung! Das Thema heißt loslassen und neu positiv starten für sich!
 
  • #3
Also wenn ihr schon in der Endphase eurer Scheidung seid und dein Ex mit seinem Anwalt sowas an einer Scheidungsvereinbarung bastelt und es ebenso um euren Zugewinn geht, dann liegt ganz sicher als „Scheidungssumme“, als Streitwert, auch euer Haus, mit Haurat, Versorgungsausgleich, Zugewinn, Unterhalt dem zugrunde; deshalb muss Dich dein Anwalt hier im Besten für Dich beraten; den aus dem genannten Streitwert (bei Klage oder Scheidung) resultieren seine Gebühren, und die umfassen seine anwaltliche Beratung, seine Arbeit und auch Dich in deinen Interessen bei der Scheidung zu vertreten. Also würde ich meinen Anwalt fragen und vergleichen, ob mit einen Zweitgutachten von deiner Seite Erfolg bestünde und Du in etwa die 50.000 € sparen könntest, wie deine Chancen stehen und dies im Vergleich zu setzen, oder ob es sich besser lohnt, wenn Du hier nachgibst. Deinem Anwalt liegen sicherlich alle nötigen Papiere vor und eingelesen hat er sich sicherlich, daher dürfte er Dir einen anwaltlichen Rat geben. Er sollte Dich vor finanziellen Schaden aus der Scheidung bewahren und Dich bei der Abwicklung eurer Scheidung unterstützen. Was ich meine, wenn es gute Aussichten sind, die 50.000 € nicht an deinen Ex zu zahlen, wären weitere Anwaltsgebühren (das es nun tausende von Euros kostet, glaube ich weniger, aber dein Anwalt kann Dir in etwa die Summe sagen, die es kosten würde) dazu im Vergleich nicht so hoch, wenn er das noch für dich regelt. Der Scheidungstermin würde sowieso, wenn Du und dein Ex hier euch nicht einig seit, nicht zum vereinbarten Termin stattfinden können, denn bis dato, sollte alles einvernehmlich zwischen Dir und deinem Noch-Ehemann geklärt sein.
Und ehrlich was hilft dir Ähnliches von Fremden, eine Scheidung ist immer - sowas von individuell -.
 
  • #4
50 Mille ... naja, so weit auseinander ist das nicht. Er hätte auch Kosten ... du kannst ja mal vorschlagen, dass ihr euch bei 30 Tausend trefft. Aber wahrscheinlich ist die Sache inzwischen so weit gediehen, dass sich Zeit und Kosten nicht lohnen würden.
Wenn du es dir leisten kannst, lass es gut sein. Arbeite lieber in der Zeit, die du sonst mit Ärger und Terminen verplempern würdest. Und merke dir ... niemals ohne Ehevertrag heiraten. Niemals, wirklich gar nie nicht.
Verbuche es als Lehrgeld .... die Summe ist zu gering, um deswegen über Jahre zu streiten. Das Ganze endet im Vergleich .... da bin ich sehr sicher. Das Mandat würde auch kein wirklich guter Anwalt haben wollen .....
 
  • #5
ob mit einen Zweitgutachten von deiner Seite Erfolg bestünde
Zweitgutachten bringen Garnichts. Du musst klagen, dann bestellt das Gericht einen unabhängigen Gutachter und nur dieses Gutachten wird auch anerkannt. Vor den Gerichts- und Anwaltskosten hätte ich keine Angst. Wenn dein Ex verliert muß er die Kosten tragen. Ich würde nicht kampflos aufgeben, es sei denn, die Summe ist viel geringer. w59
 
  • #6
Ich war in einer ähnlichen Situation. Mein Ex hat auch versucht zu tricksen, wo er nur konnte. Ich habe mir dann einen guten Anwalt genommen und den die Arbeit machen lassen. Das gemeinsame Haus war auf einmal nichts mehr Wert. Das habe ich mit einem Gegengutachten widerlegen können. Er wollte mich unbedingt davon überzeugen, auf den Versorgungsausgleich zu verzichten. Er hätte mir 20.000 € bezahlt und das Thema wäre beendet gewesen. Da kam dann am Ende dabei raus, das mir ein Kapitalbetrag von 95.000 € aus seiner Betriebsrente zusteht. Das Geld wäre weg gewesen. Auch hat er Geld vom gemeinsamen Konto verschwinden lassen. Das musste ich auch alles nachweisen. Ich bin kein Mensch der gerne streitet, das war es mir aber Wert. Ich wollte es nur gerecht aufgeteilt haben. Ohne Tricks. Immerhin habe ich zum Vermögen auch beigetragen, genauso wie er. Nächsten Monat werden wir geschieden. Und das ganze hat 2 Jahre gedauert...
Ich würde es immer wieder so machen!
 
  • #7
Ich habe damals auf alles verzichtet weil mir mein Seelenfrieden und der Blick nach vorne wichtiger war als irgendwelche Machtkämpfe, die mir meine Energie und meinen Schlaf rauben.
Ich würde das so machen, wie er vorgeschlagen hat, einfach weil ich drüber stehe. Ich muss nicht Recht haben und irgendwelchen Anwälten und Gutachtern Geld in den Rachen werfen. Ich möchte glücklich sein und das Alte hinter mir lassen und mich auf meine Zukunft konzentrieren. Habt ihr nicht beide schon ohnehin viel zu viel Zeit und Nerven geopfert in dem ganzen Prozess seit dem ersten Gedanken an eine Trennung? Ich denke schon, oder?
Alles Gute für euch beide. Das Leben ist kurz, mach es dir schön.
 
  • #8
Das wäre für mich eine wirtschaftliche Entscheidung. Für 50.000 EUR fallen keine 50.000 EUR Anwalts-Gerichts- und Gutachterkosten an.
Wahrscheinlich wird es auf einen Vergleich mit Kostenteilung hinauslaufen.
Das Prozessrisiko kannst du dir von deinem Anwalt genau ausrechnen lassen und dich von ihm beraten lassen, ob es sich lohnt.

Hier würde ich mir klare Zahlen sagen lassen und anhand dessen entscheiden und nicht aufgrund diffuser Ängste vor Kosten auf viel Geld verzichten.

Ob du dir das leisten kannst und ob du die Nerven dafür hast, ob es dir das wert ist, musst du selber entscheiden.

Wenn du deinem Ex glaubwürdig klar machst, dass du es einklagen wirst und er dann auch entsprechende Kosten zu tragen hat, ist er vielleicht auch ohne Gerichtsverfahren kompromissbereit. Ihm muss nur klar sein, dass er nicht ungeschoren davon kommt, wenn er dich über den Tisch ziehen will.
 
G

geloeschter Nutzer

Gast
  • #9
Ich fühle mich um 50.000€ Oder etwas mehr über den Tisch gezogen .

Du hast einen Anwalt. Der berät Dich. Wenn Du der Meinung bist, dass er Dich über den Tisch zieht, wird eine Gerichtsentscheidung nur einen Bruchteil der 50.000 Euro kosten. Wenn Du nur irgendwas "fühlst", dann nicht. Du hast bereits ein Gutachten, warum nicht auch eines für das gemeinsame Haus. Was ich nicht ganz verstehe: Was haben "seine" Immobilien mit der Scheidung zu tun? Lässt Du die wegen Zugewinn hoch bewerten?
 
  • #10
Seine Immobilien gehören ihm alleine , jedoch steht mir Zugewinn aus der Wertsteigerung zu, deshalb möchte er diese niedrigst bewerten . Unser gemeinsames Haus gehört uns beiden und ich möchte ihm die Hälfte abkaufen , er williger den höchst möglichen Wert, der Zugewinn steht uns beiden zu und wird verrechnet mit seinen zugewinnen und seiner rentenanwartschaft. Sein Rechtsanwalt ist noch aktiv und „bissig“ und ging von extremen Werten zu seinem Vorteil aus. Mein Rechtsanwalt ist älter und gemäßigt und er setzte faire Werte ein. nun wurde das Mittel aus den unfairen hohen Werten und den fairen niedrigen Werten errechnet und das soll ich jetzt zahlen . Es würde mich 20 Jahre DarlehensAbzahlung kosten . Was ratet Ihr mir ?
danke im Voraus ?

Es gibt 3 Gutachten von Maklern über Inder Haus und hier liegen die Werte niedriger als von ihm angesetzt . Und
ich korrigiere : 10-15 Jahre Darlehensabzahlung .
mein neuer Lebensgefährte würde aber mit abzahlen und bald einziehen
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
  • #11
mein neuer Lebensgefährte würde aber mit abzahlen und bald einziehen
Was ist denn, wenn er ausziehen sollte? Bekommst Du die Raten auch alleine gewuppt? Wenn nicht, würde ich es lassen und die Hütte verkaufen. Sei mir nicht böse, aber wenn es der Mann ist über den Du in Deinen letzten posts geschrieben hast, klingt das nicht nach Beziehung für die Ewigkeit.
Finanzielles Kamikaze wäre mir keine Immobilie der Welt wert.
W,55
 
  • #12
Hol dir hierzu auch eine anwaltliche Zweitmeinung ein. Nicht jeder Anwalt wird dasselbe raten oder dieselbe Strategie verfolgen.
Ist dir das Geld die Nerven wert?

Solche Männer sind sehr streitsüchtig und wenn du damit noch jahrelang umgehen kannst, dann kämpf dafür.

Wenn nicht, dann lass es sein und zieh einen Schlussstrich, ein für alle Mal.
 
  • #13
Hallo,
Ich habe mir noch einen zweiten Rechtsanwalt angehört , der mir bestätigt hat , dass mein Ex mit seinem Rechtsanwalt tatsächlich überhöhte (Schätz-)Werte ansetzen wollte.
Mein RA und ich haben niedrigere Werte vorgelegt . Nun haben wir uns in der Mitte geeinigt . Ich habe zwar einen niedrigeren Wert zahlen wollen aber mein Ex blieb stur .
Gestern war der Notartermin, ich habe nach nochmaligem Kampf und Verhandlungsvorschlägen nun den Notarvertrag doch unterzeichnet, es geht mir damit gut , ich habe nun die Haushälfte dazu, bin also alleiniger Eigentümer und Frieden. Mein neuer Lebensgefährte ist auch erleichtert , der Kampf ist zu Ende . Ein Silberstreif am Horizont , innere Erkeichterung.
 
  • #14
bin also alleiniger Eigentümer und Frieden. Mein neuer Lebensgefährte ist auch erleichtert , der Kampf ist zu Ende . Ein Silberstreif am Horizont , innere Erkeichterung.

Glückwunsch. Belass es dabei und bleibe alleiniger Eigentümer.

Falls du Kinder hast und das Haus an die Kinder vererben möchtest, bedenke bitte auch, dass die Kinder einen im Grundbuch eingetragen Lebensgefährten als Miteigentümer auszahlen müssten, wenn sie das Haus behalten wollen und wenn sie das nicht können, das Haus dann verkauft werden müsste.

Im Grunde das gleiche Theater was du jetzt hast.

Da würde ich dann doch lieber auf den einen oder anderen Urlaub verzichten und mein Haus alleine abbezahlen.
 
  • #15
Danke , das werde ich berücksichtigen. Mein Lebensgefährte würde mich heiraten . Ich sagte , höchstens erst nach mindestens 1 Jahr Zusammenleben , wenn es dann für beide passt . Ich werde einen modifizierten Ehevertrag machen , wo das Haus meinen Kindern vererbt wird und mein Lebensgefährte evtl ein Wohnrecht bekommt. Er hat noch ein erwachsenes Kind . Würde sein Kind etwas erben von unserem gemeinsamen Vermögen , wenn er versterben würde? Muss ich hier vorsorgen ?
 
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