Eine Reiserücktrittsversicherung würde Dir nichts nützen, da die für Fälle wie den vorliegenden nicht leistet. Ihr seid ja nicht an der Reise gehindert, sondern wollt - wennauch nachvollziehbarerweise - nur nicht mehr, obwohl ihr theoretisch könntet.
Ob Du Ansprüche gegen Deinen Expartner hast, hängt davon ab, ob Ihr Euch die Kosten für die Reise teilen wolltet und Du nur die finanzielle Abwicklung übernommen hast oder ob Du ihn einladen wolltest.
Wolltest Du ihn einladen, hast Du natürlich keine Ansprüche gegen ihn. Du hättest die Reise ohnehin gezahlt.
Falls Ihr aber gemeinsam gebucht habt (Indiz: Beide haben unterschrieben) und den Urlaub gemeinsam bezahlen wolltet, habt Ihr für den Urlaub eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet, was wechselseitige Rechte und Pflichten nach sich zieht.
Du kannst, wenn ihr gemeinsam gebucht habt, nicht ohne ihn stornieren, denn er hat ja auch einen Erfüllungsanspruch gegen den Reiseveranstalter, über den Du nicht verfügen kannst (so wie auch nicht ein Partner alleine einen gemeinsamen Mietvertrag kündigen kann). Sollte der Reiseveranstalter die Stornierung durch Dich akzeptieren, hättest Du Glück, ich glaube es aber nicht. Das heißt, Du solltest die Stornierung gegenüber dem Reiseveranstalter erklären und Deinen Expartner nachweisbar (Einwurfeinschreiben) unter Setzung einer kurzen Frist auffordern, ebenfalls die Stornierung gegenüber dem Veranstalter zu erklären. Hierauf hast Du einen Anspruch, da Eure Gesellschaft bürgerlichen Rechts "aufgelöst" und nun "auseinanderzusetzen" ist. Kommt er Deinem Stornierungsbegehren nach, hast Du im einen hälftigen Ausgleichsanspruch gegen ihn. Kommt er dem Stornierungsbegehren entgegen seiner Verpflichtung nicht nach, macht er sich schadensersatzpflichtig. Er muß Dir Deine Mehrkosten ausgleichen, die dadurch entstehen, daß er die Stornierung pflichtwidrig nicht erklärt hat. Das dürften die Gesamtreisekosten abzüglich der von Dir ohnehin zu tragenden hälftigen Stornokosten sein.
So wie Du ihn schilderst, nehme ich allerdings nicht an, daß Du viel Applaus seinerseits ernten wirst, wenn Du ihn zur Stornierung oder Zahlung aufforderst. Es ist dann nur eine Frage des Geschmacks und der Summe um die es geht, ob Du den Betrag gerichtlich einforderst. Wenn er so rechthaberisch ist, wie Du ihn beschreibst und nur seine Meinung gelten läßt, hätte ich an Deiner Stelle meinen Spaß dabei, das durchzuziehen. Ich kann aber auch verstehen, wenn Du darauf keine Lust hast.
Aber die bessere Wahl ist sicher, Du fährst trotzdem und nimmst jemand anderes mit. Wenn allerdings er auch Vertragspartner wurde, weil Ihr gemeinsam gebucht habt, dürfte auch nicht ganz unproblematisch gehen, daß jemand anderes statt seiner fährt. Der würde ja den Leistungsanspruch beanspruchen, der nicht Dir, sondern Deinem Ex zusteht. Da würde ich aber einfach mit dem Reiseveranstalter sprechen. Der wird solange nichts dagegen haben, solange Dein Ex nicht plötzlich am Flughafen auftaucht und die Reise für sich in Anspruch nimmt.