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  • #1

Trennung, Kind, welches Zeitmodell, welches habt ihr gewählt ?

Hallo Leute,

folgend eine mich bewegende Frage zum Thema Trennung.

Es gilt für die Zeit nach der Trennung von meiner Frau eine für das Kind möglichst gut geeignete Umganngsvariante, Zeitmodell oder wie man das auch immer nennen kann zu finden.

Welche Wohn und Umgangsvariante ist für meine Tochter eventuell schmerzärmer und für ihre Entwicklung besser geeignet ist ?


- Tochter 10 Jahre alt, geht in die fünfte Klasse, wechselt in der 7. Klasse an Gymnasium
- Freunde vom Kind im Wohnumfeld
- drei Gymnasien im Einzugsbereich

- Eltern getrennt lebend (da keine der Seiten bisher ausgezogen ist vermutlich bis zur Scheidung in der selben Wohnung)
- das Trennungsjahr neigt sich dem Ende
- beide Elternteile sind berufstätig
- nach Trennung werden beide Elternteile Arbeitszeit auf 80 % senken

- Oma und Opa (von Vater) im bisherigen Wohnumfeld des Kindes
- Oma (von Frau) im außereuropäischen Heimatland der Mutter

Nehmen wir einmal an, dass beide Elternteile unabhängig von persönlichen Ansichten und Vorlieben willens und fähig sind die für das Seelenleben und die Entwicklung des Kindes beste Variante zu wählen.

Da immer gerne zur Einschätzung der Umstände danach gefragt wird. Weder der Mann noch die Frau sind in dieser oder einer früheren Beziehungen fremd gegangen.

Persönliche Einschätzung:
Ich rechne mit 25 % `iger Wahrscheinlichkeit damit, dass die Mutter mit dem Kind (ohne dieses mit dem Vater abzustimmen ?) in ihr außereuropäische Heimatland umzieht.


Gruß
m46
 
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  • #2
Nehmen wir einmal an, dass beide Elternteile unabhängig von persönlichen Ansichten und Vorlieben willens und fähig sind die für das Seelenleben und die Entwicklung des Kindes beste Variante zu wählen.

Persönliche Einschätzung:
Ich rechne mit 25 % `iger Wahrscheinlichkeit damit, dass die Mutter mit dem Kind (ohne dieses mit dem Vater abzustimmen ?) in ihr außereuropäische Heimatland umzieht.

Hallo FS,

mein Mann und ich haben uns vor 2 Jahren getrennt, ohne dass einer von uns fremdgegangen ist. Da wir einen guten Umgang pflegen, kamen die Kinder (9 und 12) gut damit zu recht und deren schulischen Leistungen haben sich nicht verschlechtert.

Mein Ex wohnt und arbeitet um die Ecke - das macht uns alle das Leben leichter. Kinder mussten die Schulen nicht wechseln.

Auf der einen Seite schreibst Du, dass Ihr die beste Variante wählen möchtet, auf der anderen, dass Deine Frau evtl. zurück will. So weit ich weiß ist Dein einverständniss notwendig, wenn das Land der Frau außerhalb der EU liegt. Informiere Dich!

Viel Erfolg!
 
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  • #3
Hallo FS,
So weit ich weiß ist Dein einverständniss notwendig, wenn das Land der Frau außerhalb der EU liegt. Informiere Dich!
Viel Erfolg!

Es mag ja sein das theoretisch das Einverständnis des Partners bei einem Wegzug aus D notwendig ist.
Wenn man allerdings einfach nicht aus dem Urlaub wieder in die EU zurück kehrt mag das nach deutschen Recht Kindesentzug sein. Allerdings nützt einem die Rechtssprechung in D auch nichts in einem Land mit dem es diesbezüglich keine zwischenstaatlichen Übereinkommen gibt.

Daher hier folgende konkretisierte Fragestellung:

Welches Zeitmodell ist für das das Seelenheil und die Entwicklung des Kindes am besten, wenn beide Partner in Deutschland, in der selben Stadt und meinetwegen auch noch im selben Stadtbezirk wohnen ?


Gruß
FS
m46
 
  • #4
Ich bin kein Experte, aber wenn sie beide das Sorgerecht zugesprochen bekommen, darf ihre Frau ohne ihre Zustimmung nicht das Land verlassen. Sie sind verpflichtet beide in einer gewissen Nähe zueinander zu wohnen, um das Sorgerecht ausüben zu können.

Ziehen sie möglichst nahe zusammen und teilen sie sich das Sorgerecht 50/50. Kritisieren sie nicht den anderen Partner und versuchen sie nicht das Kind auf "ihre Seite zu ziehen". Teilen sie die Kosten 50/50.

Führen sie keinen Rosenkrieg und einigen sie sich respektvoll und gütig.

Lesen sie "Gewaltfreie Kommunikation" von Rosenberg.

Haben sie feste Zeiten in denen das Kind bei ihnen ist.

Um welches Land handelt es sich denn genau?
 
  • #5
Hallo FS, Ihre Nochehefrau darf ohne Ihre Zustimmung mit dem gemeinsamen Kind nicht ins nichteuropäische Ausland reisen, hoffentlich hat Sie keinen gültigen KInderreisepass, dann kriegt sie das KInd auch ohne Genehmigung über die Grenze. Das würde ich zuerst klären, innerhalb der EU allerdings darf sie verreisen, wie sie mag, LG, w36
 
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  • #6
Das Wechselmodell ist das verträglichste. Jeder betreut das Kind eine Woche - am besten ohne Aufrechnung von Kindsunterhalt. Jeder sorgt für sich und die Kosten für das Kind werden hälftig geteilt.

Wenn Du Angst hast, dass die Mutter das Kind entführt, würde ich auf jeden Fall eine Scheidungsfolgenvereinbarung mit allen o.a. Inhalten beim Notar schließen und ihr den Umzug mit Kind untersagen. Klar darf sie eigentlich ohne deine Zustimmung nicht mit dem Kind weg, aber wieviele Frauen haben schon Fakten geschaffen, (ob Ausland oder Inland), das Kind entfremdet, um dann vor Gericht doch Recht zu bekommen. Vor allem erwartet sie keinerlei Strafe. Sie wird sich sicherlich beraten lassen, daher bist du gut beraten, vorher zu agieren und Sie zu zwingen, gewisse Dinge zu unterschreiben. Sorry, fürs Zwingen, aber sonst hast du echt Pech. Nimm dir einen sehr guten Anwalt!!!! Sonst ist dein Kind weg - und du zahlst nach deutschem Recht - je nach Verdienst nicht zu knapp! Viel Glück
 
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  • #7
Lieber FS

mein Ex-Schwager hat seine Tochter gegen den Willen der Mutter in den Libanon
zu seiner Familie geschafft. Das Mädchen ist 12. Gemeinsames Sorgerecht
war zwar vereinbart, aber er wollte die Kontrolle allein. So kann es im üblen Fall auch laufen.
Nun ist guter Rat teuer.

Bei ihnen klingt doch alles vernünftig, abgeklärt. Sie teilen sich den Monat auf. Das Kind kann Umgang mit beiden Elternteilen halten. Manche Kinder entscheiden sich aber auch für Vater oder Mutter. Vermeiden Sie Streitgespräche vor dem Kind.
 
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  • #8
Ich empfehle ein Beratungsgespräch beim Jugendamt. Am besten beide Eltern zusammen, notfalls Du als Vater alleine.

Bei der Beantwortung der Frage nach dem besten Betreuungszeitmodell sollte man auch die Persönlichkeit des Kindes berücksichtigen. Ein 50 : 50 wochenweises Wechselmodell kann sehr belastend für das Kind werden, weil es für Verabredungen und Aktivitäten immer mit einplanen muss, bei welchem Elternteil es sich gerade befindet.

Falls sich die Eltern nicht einigen können, muss das Aufenthaltsbestimmungsrecht vor Gericht durchgefochten werden. Das hat mit dem Sorgerecht nichts zu tun. Das Sorgerecht bleibt in der Regel geteilt.

Da das Kind schon etwas älter ist, würde ich es einfühlsam und kindgerecht fragen, was es selbst sich wünscht. Wenn du Tipps brauchst, wie du das am besten anstellst, am besten auch das Jugendamt oder eine Familienberatungsstelle in Anspruch nehmen.

m
 
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  • #9
Das Beste wäre, wenn du als Vater von deiner Frau, mit der du scheinbar noch unter einem Dach mit der Tochter lebst, nicht wie von einer Fremden redest. Am besten wäre Offenheit unter euch Eltern, Einigkeit in Erziehungsfragen und eine eindeutige Regelung (z. B. du nimmst sie alle 14 Tage über Wochenende oder jedes Wochenende). Wenn ihr euch nicht einig werdet, würde ich verstehen, wenn die Mutter mit der Tochter lieber auswandert als den jahrzehntelangen Kindesumgangsstress zu erleiden. Es war schon falsch, dass ihr trotz Trennung weiter zusammen lebt. Keine Klarheit, keine Linie ist drin...
 
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  • #10
Das Kind sollte in der ursprünglichen Wohnung bleiben, also bei dem Partner fest leben, der die Wohnung behält.

Der ausziehende Partner sollte am Besten möglichst nah an die ursprünglichen Wohnung ziehen, oder auch in die direkte Nachbarschaft der Schule, welche das Kind besuchen wird.
In beiden Fällen kann das Kind den ausgezogenen Elternteil regelmäßig schnell und unkompliziert besuchen, wenn es den Wunsch dazu verspürt, genauso wie es regelmäßig die Freunde nach eigenem Wunsch besucht.

Dazu sollte es selbstverständlich ein eigenes richtiges Kinderzimmer haben beim ausgezogenen Elternteil.
Jedes 2. Wochenende verbringt es fest dort.
Weitere Tage/Nachmittage in Abstimmung der jeweiligen Berufstätigkeit der Eltern untereinander.
Wenn jedoch auch zwischendurch mal beim Kind der Wunsch entsteht eine Nacht oder auch ein paar Tage beim ausgezogenen Elternteil zu verbringen sollte das nicht vom anderen Elternteil blockiert werden.

Insgesamt sollte von beiden gefördert werden, dass der Kontakt zum ausziehenden Elternteil nicht einschläft, ansonsten sollte man dem Kind in dem Alter sehr viel Mitbestimmungsrecht einräumen, welchen Elternteil es im Moment gerade "um sich haben" möchte.

Ganz wichtig dabei ist, dass beide Eltern sich darüber einig sind, dass immer die selben Grenzen für das Kind gelten, z.B. gleiche Zeiten, wann das Kind zu Bett zu gehen hat, wie lange es Fernsehen darf und auch was, usw.
Es darf nicht darauf hinauslaufen, dass die Eltern versuchen das Kind zu überzeugen "bei mir hast du es besser", indem man ihm mehr erlaubt.
Gleiche Erziehung in "beiden Zuhause".

Dem Kind vermitteln "Du hast immer noch Mama und Papa, jederzeit in deinem Leben, und jetzt zwei Zuhause".

Persönliche Einschätzung:
Ich rechne mit 25 % `iger Wahrscheinlichkeit damit, dass die Mutter mit dem Kind (ohne dieses mit dem Vater abzustimmen ?) in ihr außereuropäische Heimatland umzieht.

Ich weiß was du meinst.
Vielleicht kannst du es verhindern, indem du deutlich großzügiger bist beim Kindesunterhalt als du müßtest, aber auch deutlich klarstellst, dass es keinen Cent mehr geben wird, wenn sie mit dem Kind das Land verläßt (dann lieber den Regelunterhalt auf ein Konto für das Kind einzahlen, welches es später bekommen kann, wenn es erwachsen ist, als eventuelles Startkapital, wenn es selber wieder nach Deutschland zurück möchte).
Ist zwar doof für dich dadurch zum Zahldeppen zu werden, aber eine bessere Idee, wie du ihr das Bleiben schmackhaft machen kannst, habe ich leider gerade nicht.

w, 45
 
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  • #11
Lieber FS,
unter den sozial kompetenten Paaren, die sich in meinem Umfeld getrennt haben, hat sich folgendes Sytem bewährt:
- Wohnen in benachbarten Bezirken mit eigenen attraktiver Infrastruktur, sodass die Expartner sich nicht ständig über den Weg laufen und das Kind auch relativ jung den Weg zwischen den Wohnungen eigenständig zurücklegen kann
- 50:50-Betreuungsmodell mit wochenweisem Wechsel. Das Kind hat also 2 Wohnsitze, von beiden ist die Schule gut erreichbar, Kontakt zu Freunden wird nicht eingeschränkt. Vorteil: beide Partner aben bei diesem Zeitmodell genug Möglichkeiten, ein eigenes Privatleben neu aufzubauen, resp. neue Partnerschaft.
 
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  • #12
Hallo,

ich hab heute mal dahingehend gegoogelt, da ich mich seit kurzer Zeit in der die Situation befinde, dass nach 10 Jahren Scheidung die Kinder jetzt 14 und 17 (sie waren damals 4 und 7) nicht mehr an jedem 2 WE zum Vater wollen.

Das läuft jetzt so ab, dass sie an seinen WE entweder bei Freunden schlafen und an meinen WE dann ihre Freunde bei uns übernachten, oder sie sagen Ihrem Vater, dass sie in Ihrem eigenen Bett und Zimmer schlafen wollen, das finde ich auch in Ordnung.

Bin per Zufall auf diese Seite gestoßen und will hier auch mal berichten, wie das alles abgelaufen ist, denn leider findet man auch sehr wenig im Netz, was spätere, nach Jahren der Scheidung bestehenden Erfahrungen betrifft.

Dazu muss ich erwähnen, dass mein Ex-Mann damals für mich und die Kinder sehr überraschend zur Nachbarin gezogen ist, sie selbst alleinerziehend mit 3 Kindern und ich 400 Kilometer von jeglicher Verwandtschaft und Unterstützung (trotz Berufstätigkeit und keiner väterliche Unterstützung außer Kindesunterhalt) wohnte und ich immer noch da wohne.

Was ich und die Kinder damals durchgemacht haben, möchte ich hier nicht darstellen, sondern dass ich damals nach dem ersten emotionalen Supergau beschlossen habe nicht wegzuziehen, da ich mich damals auch bei Anwalt, einschlägigen Beratungsstellen und Jugendamt erkundigt habe, was das für Auswirkungen auf die Kinderseele haben kann und könnte.

Am Anfang war es ein riesiges Theater, denn leider habe ich weder einen sozial kompetenten Ex-Mann, aber erschwerend dazu kommt noch, dass seine Partnerin diese positive Eigenschaft ebenfalls vermisst.

Die Kinder wurden sehr oft hinten angestellt, das führte unweigerlich immer wieder zu Konflikten.

Aber es hat sich doch in meinen Augen gelohnt, meine (entschuldigung) unsere Kinder haben sich ganz normal entwickelt mit Höhen und Tiefen, die zwar meistens ich ausbaden musste und noch muss, aber sie haben mittlerweile zu ihrem Vater ihr eigenes Verhältnis aufgebaut.

Das können Kleinkinder zwar nicht, die Kinder erinnern sich aber auch heute immer noch an bestimmter Situationen als sie 4 und 7 Jahre alt waren, das sollte man in dieser Situation, so hart sie auch für einen selbst in dem Moment ist, aber auch die Mütter und Väter, die die Familie und damit auch ihre Kinder verlassen nicht vergessen!
 
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  • #13
Zum hier seltsamerweise positiv empfohlenen Wechselmodell kann ich nur eines sagen:

Bloß nicht!

Das Kind braucht einen Lebensmittelpunkt, einen Rückzugsort (Stichwort "Pubertät") für sich - egal, ob die Eltern nur zwei Straßen voneinander entfernt wohnen.
Das Wechselmodell war einige Zeit lang mal so eine "Modeerscheinung".
Letztendlich ist es nicht wirklich im Interesse des Kindes, sondern im Interesse der Eltern, die am Kind herumzerren -> O-Ton von diversen Familientherapeuten und Familienpsychologen, mit denen ich zu tun hatte.

Mein Ex wollte unbedingt das Wechselmodell - inzwischen ist er froh, dass es nicht dazu gekommen ist.

Ich würde niemals das Wechselmodell empfehlen.

w, 45, 2 Kinder U12
 
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  • #14
@ #11,

das der Partner zur Nachbarin gezogen ist ist sicherlich bitter.

Allerdings ist er, sofern er nocht dort wohnt, ja für die Kinder nicht aus der Welt.
Für die Kinder klingt das, aus der Ferne betrachtet, ideal.

Ich stelle mir das ganzschön belastend vor den Ex aus der Nachbarwohnung kommen zu sehen.
Das ist sicherlich schwer für dich damit umgehen zu lernen.

Wie sich das bei uns entwickelt steht noch in den Sternen.
Wir trennen uns übrigens obwohl wir beide keinen neuen Partner haben.

Gruß
m46
FS
 
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  • #15
Hallo #11

Ist ja 10 Jahre her, aber das war damals schon bitter, sowohl für mich wie für die Kids, ich bin ihm dahingehend (wegen der Trennung) nicht mehr böse, wir haben einfach nicht zusammengepasst.

Aber es gibt ein Aber.., der fehlende Respekt über die Jahre danach mir und seinen Kindern gegenüber, das hat mich schon manchmal verdammt an meine Grenzen gebracht.

Da wünsch ich Dir einfach, dass Du das besser hinbekommst!.

Lieber Gruß
W46
 
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  • #16
Hallo
Aus eigener Erfahrung kann auch ich folgendes empfehlen:
Beide Eltern wohnen möglichst nah (und vom Kind selbständig gut erreichbar), aber ungestört voneinander entfernt - also so, dass jeder sein Leben weiterleben kann, ohne jeden Tag dem Ex oder der Ex begegnen zu müssen oder sich "überwacht" zu fühlen.
Das Kind hat EINEN Lebensmittelpunkt, es wohnt also bei EINEM Elternteil fest und hat eine feste Besuchsregelung mit dem anderen Elternteil (inkl. grosszügige Ferien- und Festtageregelung).
Diese Besuchsregelung kann z.B. sein, einmal in der Woche ein Tag und alle Wochenenden oder einmal in der Woche ein Tag mit Übernachtung sowie alle zwei Wochen ein Wochenende.
Das Kind hat GROSSES! Mitspracherecht und kann selber mit Vater und Mutter telefonieren, sowie auch ausserhalb der vereinbarten Besuchsregelung in Absprache mit den Eltern, seine Besuchszeiten anpassen, ändern, auslassen oder auch Tage dazuhaben.
Das Mitspracherecht des Kindes soll aber nicht den Zweck haben, die Eltern wieder zusammen zu bringen, sich Vorteile davon zu versprechen oder ungeliebten Regeln zu entfliehen!
Das Kind erhält einen Kindesunterhalt, der auch von der Besuchsregelung und der Miterziehung des anderen Elternteils abhängig ist.Wenn die Eltern das Kind gleichviel betreuuen, zahlt jedes Elternteil seine Kosten und nur ausserordentliche Kosten für das Kind werden geteilt (teuere Hobbies, Lager, Sprachaufenthalte, besondere Therapien oder Anschaffungen fürs Kind).
Alle diese guten Ratschläge nützen NICHTS, wenn beide Partner nicht wollen und nicht miteinander reden können!
In unserem Fall war eine Auszeit von einem halben Jahr nach der Trennung notwendig, in der wir nichts miteinander zu tun hatten und das Kind nur bei mir war, damit wir danach wieder ohne Groll und Streit vor dem Kind miteinander umgehen, reden und uns wie Erwachsene benehmen konnten.
Wenn ich schlecht drauf bin, kommuniziere ich eher per SMS oder Mail und lass mich nicht blicken. Andere Male kann der Vater des Kindes auch mal bei uns essen, wir unternehmen auch mal zu Dritt was, feiern den Geburtstag des Kindes zusammen, und mein neuer Partner hat auch schon meinem Expartner beim Umzug oder sonst irgendwie geholfen und umgekehrt.
In der Regel gilt: es kann alles, muss nicht. Und wenn der andere grad nicht kann, oder mag, ist es auch ok.Da der Vater und ich sehr verschiedene Erziehungsstile haben, ist das Kind alle zwei Wochen bei ihm und auch mal einen Tag in der Woche (aber nicht regelmässig) und während der Zeit misch ich mich in das übermässige Verhätschelprogramm nicht ein. Ich spreche nur dann etwas an, wenn es wirklich absolut gefährlich fürs Kind wäre (also so gut wie nie irgendwas).
Die Basis eines solchen Modells ist immer: generell mag man sich und respektiert sich. Man ist sich dessen bewusst, dass beide Mist in der Beziehung gemacht haben und hat innerlich beschlossen, das Thema abzuschliessen, sowie dem Gegenüber wie einem guten Freund zu begegnen.
Alles Gute!
 
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  • #17
Diese Wechselwochen sind für ein Kind überhaupt nicht gut. Es braucht einen Lebensmittelpunkt, ein zu Hause. Zu dem anderen Elternteil geht es dann zu Besuch. Jedes zweite Wochenende, das hat sich bewährt.
Und, was sich auch bewährt hat: das Kind nicht aus seinem Umfeld, sprich Schule und Freunde, herauszureissen. So gut wie möglich den Alltag weiter laufen lassen. In einer klaren Struktur.

Jedes Kind will nur ein Zuhause und keinen Stress im Hintergrund, den es dann mitschleifen muss und deswegen vielleicht sich nicht mehr auf sein Leben und seine Aufgaben konzentrieren kann.

In einem Alter von zehn Jahren braucht es die Entschiedenheit noch lange. Später - so nach der Pubertät - verschieben sich dann eh die Prioritäten und das Kind entscheidet dann sowieso alleine. Vorher ist es damit überfordert.

Wer sein Kind liebt, kann auch loslassen, falls es besser so für das Kind ist.
 
  • #18
Zu dem anderen Elternteil geht es dann zu Besuch. Jedes zweite Wochenende, das hat sich bewährt.

Das hat sich so bewährt, dass damit kilometerweise Aktenordner bei Gericht gefüllt werden, Eltern sich nicht mehr in die Augen schauen und nur noch über ihre Anwälte kommunizieren, und man die Abkürzung PAS den meisten Menschen inzwischen nicht mehr übersetzen muss, so bekannt ist es schon.

Wer sein Kind liebt, kann auch loslassen, falls es besser so für das Kind ist.

Ich gehe schwer davon aus, dass das von einer Frau stammt. Es ist schon leicht über etwas zu schreiben, von dem man bestenfalls hypothetisch betroffen ist.
Es mag Fälle geben, in denen eine AE-Regelung mit zweiwöchigem Besuchsrecht angebracht ist. Meiner Meinung nach ist das aber die (übrigens immer kleiner werdende) Minderheit und vor allen Dingen bin ich der Ansicht, dass es sich bewährt hat, wenn ein Kind gleichermaßen von beiden Elternteilen versorgt und erzogen wird. Das mag nicht in allen Fällen gehen, tut aber der Tatsache, dass das das anzustrebende Idealmodell ist, keinen Abbruch.
 
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  • #19
Bei der Trennung waren unsere Kinder 8 und 11. Wir haben das Nestmodell gewählt. Die Kinder blieben in der Wohnung. Wir Eltern pendeln nach Absprache. Jeder hat ein Zimmer (abschließbar!), die Küche, das Wohnzimmer, die Terrasse, der Keller usw. werden gemeinsam genutzt. Seit 7 Jahren klappt das reibungslos.
Wir führen ein gemeinsames "Wohnungskonto" und bestreiten alle Kosten, die die Kinder und das Leben in dieser Wohnung betreffen davon.

w
 
  • #20
Das Nestmodell funktioniert genau so lange, (auch bei uns bis dahin "reibungslos" in meiner Wohnung), solange es keinen neuen festen Partner oder gar ein gemeinsames Kind mit ihm gibt.
Danach bleibt Euch nur noch übrig, Eure Wohnungen möglichst nah beieinander zu haben, um den Kindern das Pendeln zu erleichtern.

Wenn es, wie bei uns, auch bei Dir dazu kommen sollte, dass Ihr die Konstellation: "ein Elternteil im Ausland- ein Elternteil hier" leben müsst, ist es nicht praktikabel, für die (vermutlich seltenen) Besuche des Anreisenden eine eigene, kindgerechte Zweitwohnung vorzuhalten. Der beste Kompromiss in dieser misslichen Lage wäre dann, dass das anreisende Elternteil tagsüber Zutritt zu allen Kinderzimmern hat, jedoch Bad und Küche in seiner Kleinwohnung benutzt, im besten Fall innerhalb des Hauses. Nun hast Du nur ein Kind; vermutlich könntest Du für solche Besuche auch auf ein Hotel ausweichen.

Fairer dem Kind gegenüber wäre es, wenn beide Eltern im gleichen Land, in der gleichen Gegend blieben. Das wünsche ich natürlich auch Dir. Alles Gute!
 
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